Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 16‑Öffentliche Abgaben für den Unterausschuss des Budgetausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.
Das BMF hat im Bundesvoranschlag (BVA) 2024 für die UG 16‑Öffentliche Abgaben insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt. Davon wurden gemäß Bericht zur Wirkungsorientierung 2024 zwei Wirkungsziele zur Gänze und eines überwiegend erreicht. Die Wirkungsziele betreffen die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (WZ 1), die Setzung positiver Erwerbsanreize zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote (WZ 2) und die Sicherstellung ökologischer Lenkungseffekte (WZ 3). Die Wirkungsinformation der UG 16 wurde in den BVA 2025 und 2026 weitgehend unverändert weitergeführt. Zum Gleichstellungsziel (WZ 2) wurde der Gender Pay Gap als neuer Indikator in die Wirkungsinformation aufgenommen.
Aus dem Bereich der UG 16‑Öffentliche Abgaben wurden laut dem Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung im Jahr 2024 zwei Vorhaben evaluiert, von denen eines als zur Gänze und eines als überwiegend erreicht eingestuft wurde. Die Vorhaben betrafen ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien und Nordirland und das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Wichtige steuerpolitische Vorhaben (z. B. Steuerreformgesetz 2020, Abgabenänderungsgesetz 2020), die in den Evaluierungszeitraum fallen würden, wurden als Initiativanträge eingebracht. Zu diesen Vorhaben liegen keine Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen (WFA) vor und sie unterliegen daher auch keiner Evaluierungspflicht.
Auf die UG 16‑Öffentliche Abgaben wirken sich die im Förderungsbericht dargestellten indirekten Förderungen aus. Im Förderungsbericht 2024 wurden für das Jahr 2024 indirekte Förderungen mit einem Gesamtvolumen von 26,7 Mrd. EUR ausgewiesen. Davon entfielen 0,9 Mrd. EUR auf temporäre Förderungen im Zusammenhang mit der Energiekrise, wie insbesondere die temporäre Energieabgabensenkung und die Teuerungsprämie. Das indirekte Fördervolumen ohne Krisenmaßnahmen betrug 25,8 Mrd. EUR. Der Anteil des indirekten Fördervolumens am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag 2024 bei 5,4 % des BIP bzw. bereinigt um Krisenmaßnahmen bei 5,2 % des BIP. Seit 2019 ist das indirekte Fördervolumen in Relation zum BIP schrittweise um 0,8 %‑Punkte angestiegen, unter Herausrechnung der temporären Krisen maßnahmen betrug der Anstieg in Relation zum BIP 0,6 %‑Punkte.
In der UG 16‑Öffentliche Abgaben belief sich das Aufkommen aus den öffentlichen Bruttoabgaben von Jänner bis November 2025 auf 108,8 Mrd. EUR. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024 entspricht dies einem Wachstum von 4,7 %. Damit liegt der bisherige Anstieg deutlich über dem budgetierten Anstieg von 2,7 %, sodass derzeit von einer Überschreitung des BVA 2025 auszugehen ist. Die als negative Einzahlungen verbuchten Ab-Überweisungen stiegen im Vorjahresvergleich um 1,9 Mrd. EUR bzw. 4,8 % an. Aus diesen Entwicklungen der Bruttoabgaben und Ab-Überweisungen ergeben sich per Ende November 2025 Einzahlungen aus Nettoabgaben iHv 67,5 Mrd. EUR. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Zuwachs von 4,7 %, der über dem für das Gesamtjahr veranschlagten Anstieg von 2,5 % liegt.