Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - BHG-Berichte 20.01.2026

BHG-Berichte zur UG 16-Öffentliche Abgaben, Stand 2026

Überblick

Zur Unterstützung der laufenden Budget­kontrolle über Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 zur wirkungs­orientierten Steuerung, zu Förderungen und zum Beteiligungs- und Finanz­controlling hat der Budget­dienst eine Analyse zur UG 16‑Öffentliche Abgaben für die Beratungen des Unter­ausschusses des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

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BD - BHG-Berichte zur UG 16-Öffentliche Abgaben, Stand 2026 / PDF, 767 KB

Kurzfassung

Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budget­dienst eine Analyse zur UG 16‑Öffentliche Abgaben für den Unter­ausschuss des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

Das BMF hat im Bundes­voranschlag (BVA) 2024 für die UG 16‑Öffentliche Abgaben insgesamt drei Wirkungs­ziele fest­gelegt. Davon wurden gemäß Bericht zur Wirkungs­orientierung 2024 zwei Wirkungs­ziele zur Gänze und eines überwiegend erreicht. Die Wirkungs­ziele betreffen die Ver­besserung der Wettbewerbs­fähigkeit (WZ 1), die Setzung positiver Erwerbs­anreize zur Erhöhung der Erwerbs­tätigen­quote (WZ 2) und die Sicher­stellung ökologischer Lenkungs­effekte (WZ 3). Die Wirkungs­information der UG 16 wurde in den BVA 2025 und 2026 weitgehend unverändert weiter­geführt. Zum Gleich­stellungs­ziel (WZ 2) wurde der Gender Pay Gap als neuer Indikator in die Wirkungs­information aufgenommen.

Aus dem Bereich der UG 16‑Öffentliche Abgaben wurden laut dem Bericht über die Wirkungs­orientierte Folgen­abschätzung im Jahr 2024 zwei Vorhaben evaluiert, von denen eines als zur Gänze und eines als über­wiegend erreicht eingestuft wurde. Die Vorhaben betrafen ein Doppel­besteuerungs­abkommen mit Groß­britannien und Nord­irland und das Mehrseitige Überein­kommen zur Umsetzung steuer­abkommens­bezogener Maß­nahmen zur Verhinderung der Gewinn­verkürzung und Gewinn­verlagerung. Wichtige steuer­politische Vorhaben (z. B. Steuer­reformgesetz 2020, Abgaben­änderungs­gesetz 2020), die in den Evaluierungs­zeitraum fallen würden, wurden als Initiativ­anträge eingebracht. Zu diesen Vorhaben liegen keine Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzungen (WFA) vor und sie unter­liegen daher auch keiner Evaluierungs­pflicht.

Auf die UG 16‑Öffentliche Abgaben wirken sich die im Förderungs­bericht dargestellten indirekten Förderungen aus. Im Förderungs­bericht 2024 wurden für das Jahr 2024 indirekte Förderungen mit einem Gesamt­volumen von 26,7 Mrd. EUR ausgewiesen. Davon entfielen 0,9 Mrd. EUR auf temporäre Förderungen im Zusammen­hang mit der Energie­krise, wie insbesondere die temporäre Energie­abgaben­senkung und die Teuerungs­prämie. Das indirekte Förder­volumen ohne Krisen­maßnahmen betrug 25,8 Mrd. EUR. Der Anteil des indirekten Förder­volumens am Brutto­inlands­produkt (BIP) lag 2024 bei 5,4 % des BIP bzw. bereinigt um Krisen­maßnahmen bei 5,2 % des BIP. Seit 2019 ist das indirekte Förder­volumen in Relation zum BIP schrittweise um 0,8 %‑Punkte angestiegen, unter Herausrechnung der temporären Krisen maßnahmen betrug der Anstieg in Relation zum BIP 0,6 %‑Punkte.

In der UG 16‑Öffentliche Abgaben belief sich das Aufkommen aus den öffentlichen Brutto­abgaben von Jänner bis November 2025 auf 108,8 Mrd. EUR. Gegenüber dem Vergleichs­zeitraum 2024 entspricht dies einem Wachstum von 4,7 %. Damit liegt der bisherige Anstieg deutlich über dem budgetierten Anstieg von 2,7 %, sodass derzeit von einer Über­schreitung des BVA 2025 auszugehen ist. Die als negative Einzahlungen verbuchten Ab-Überweisungen stiegen im Vorjahres­vergleich um 1,9 Mrd. EUR bzw. 4,8 % an. Aus diesen Entwicklungen der Brutto­abgaben und Ab-Überweisungen ergeben sich per Ende November 2025 Einzahlungen aus Netto­abgaben iHv 67,5 Mrd. EUR. Gegenüber dem Vorjahres­zeitraum entspricht dies einem Zuwachs von 4,7 %, der über dem für das Gesamt­jahr veranschlagten Anstieg von 2,5 % liegt.