Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - BHG-Berichte 10.04.2026

BHG-Berichte zur UG 18-Fremdenwesen, Stand 2026

Überblick

Zur Unter­stützung der laufenden Budget­kontrolle über Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 zur wirkungs­orientierten Steuerung, zu Förderungen und zum Beteiligungs- und Finanz­controlling hat der Budget­dienst eine Analyse zur UG 18‑Fremden­wesen für die Beratungen des Unter­ausschuss des Budget­ausschusses am 15. April 2026 erstellt.

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BD - BHG-Berichte zur UG 18-Fremdenwesen, Stand 2026 / PDF, 796 KB

Kurzfassung

Zur Unter­stützung der gemeinsamen Beratung der vor­liegenden Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budget­dienst eine Analyse zur UG 18‑Fremden­wesen für den Unter­ausschuss des Budget­ausschusses am 15. April 2026 erstellt.

Im Bericht zur Wirkungs­orientierung (WO‑Bericht) 2024 wurden zwei Wirkungs­ziele der UG 18‑Fremden­wesen evaluiert. Diese umfassen den Voll­zug und das Management in den Bereichen Asyl- und Fremden­wesen, aber auch die Qualitäts­orientierung im Bereich der legalen Migration sowie die Reduktion der irregulären Migration. Die festgelegten Wirkungs­ziele und Indikatoren decken somit wesentliche Bereiche der Unter­gliederung ab. Einige Kenn­zahlen fokussieren auf den Output von Maß­nahmen, messen aber nicht un­mittelbar die angestrebte Wirkung oder die Qualität der Leistung. In den Bundes­voranschlägen (BVA) 2025 und 2026 kam es zu keinen wesentlichen Änderungen bei den Angaben zur Wirkungs­orientierung, Anpassungen erfolgten primär bei den Ziel­zuständen von Kenn­zahlen.

Im Bericht über die Wirkungs­orientierte Folgen­abschätzung (WFA‑Bericht) 2024 wurden insgesamt zwei Vorhaben evaluiert. Eines davon war die Einrichtung der Bundes­agentur für Betreuungs- und Unterstützungs­leistungen GmbH (BBU‑GmbH). Das Ziel der Gewähr­leistung einer hoch­qualitativen Betreuung von Asyl­werbenden bei gleich­zeitiger Kosten­senkung wurde als über­wiegend erreicht evaluiert. Die durch­schnittlichen Gesamt­kosten/Tag pro Person in Bundes­betreuung konnten nicht im gewünschten Ausmaß gesenkt werden. Die erwarteten Wirkungen des Gesamt­vorhabens wurden als zur Gänze erreicht beurteilt. Die Betreuung von Personen in Grund­versorgung konnte laut Evaluierung durch die BBU‑GmbH kosten­schonender erfolgen als durch externe Dienst­leister.

Im Jahr 2025 wurden 12 Mio. EUR bzw. 1,7 % der Aus­zahlungen der UG 18‑Fremden­wesen als direkte Förderungen klassifiziert. Diese waren damit um 10 Mio. EUR bzw. 46,4 % geringer als im Jahr 2024, der BVA 2025 wurde in etwa im gleichen Aus‑maß überschritten. Der überwiegende Teil der Förderungen der UG 18 betrifft von der EU geförderte und vom BMI ko­finanzierte Projekte des Asyl-, Migrations- und Integrations­fonds. Dafür wurden 2025 insgesamt 11 Mio. EUR verwendet, die Kofinanzierung betrug 2 Mio. EUR.

Das Bundes­ministerium für Inneres (BMI) nimmt über die UG 18‑Fremden­wesen die Eigentümer­funktion bei einer Beteiligung, der im Jahr 2019 gegründeten Bundes­betreuungs­agentur für Betreuungs- und Unterstützungs­leistungen GmbH (BBU‑GmbH) wahr. Die Aufgaben­bereiche umfassen die Grund­versorgung, die un­abhängige Rechts­beratung und die Rück­kehr­beratung von an der frei­willigen Rück­kehr Interessierten sowie Ausreise­pflichtigen. Für die Aufgaben­erfüllung erhält die Gesellschaft Transfer­zahlungen des Bundes, die über­wiegend von der Anzahl der zu betreuenden Personen in der Grund­versorgung abhängen. 2025 sollten sich diese laut Vor­schau des Berichts über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanz­controllings Jänner bis September 2025 entsprechend rück‑läufig entwickeln. Die Transfers des Bundes an die BBU-GmbH sollten laut Vor­schau 107 Mio. EUR betragen und sich damit um 11 Mio. EUR bzw. 9,4 % vermindern. Die Beschäftigten­zahlen sollten um 149 Vollbeschäftigungs-äquivalente (‑15,7 %) sinken.

Gemäß vorläufigem Erfolg 2025 betrugen die Auszahlungen der UG 18‑Fremden­wesen im Jahr 2025 674 Mio. EUR und waren damit um 45 Mio. EUR bzw. 7,1 % höher als 2024. Zu einem Auszahlungs­anstieg kam es dabei vor allem bei der Grund­versorgung im Bereich der Transfers an die Länder, gegen­läufig kam es bei den Transfers an die BBU‑GmbH zu einem Rück­gang von 15 Mio. EUR bzw. 16,9 %. Ebenso verminderten sich die Zahlungen für die Pflicht­versicherung für aus der Ukraine Vertriebene. Infolge des Auslaufens der Verordnung verminderten sich die Auszahlungen gegenüber dem Vorjahr um 11 Mio. EUR bzw. 38,4 % auf 18 Mio. EUR. Der BVA 2025 wurde auszahlungs­seitig insgesamt um 20 Mio. EUR bzw. 2,9 % unterschritten. Im Jahr 2025 fielen die Einzahlungen mit 32 Mio. EUR um 11 Mio. EUR bzw. 25,6 % geringer aus als 2024.