Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 18‑Fremdenwesen für den Unterausschuss des Budgetausschusses am 15. April 2026 erstellt.
Im Bericht zur Wirkungsorientierung (WO‑Bericht) 2024 wurden zwei Wirkungsziele der UG 18‑Fremdenwesen evaluiert. Diese umfassen den Vollzug und das Management in den Bereichen Asyl- und Fremdenwesen, aber auch die Qualitätsorientierung im Bereich der legalen Migration sowie die Reduktion der irregulären Migration. Die festgelegten Wirkungsziele und Indikatoren decken somit wesentliche Bereiche der Untergliederung ab. Einige Kennzahlen fokussieren auf den Output von Maßnahmen, messen aber nicht unmittelbar die angestrebte Wirkung oder die Qualität der Leistung. In den Bundesvoranschlägen (BVA) 2025 und 2026 kam es zu keinen wesentlichen Änderungen bei den Angaben zur Wirkungsorientierung, Anpassungen erfolgten primär bei den Zielzuständen von Kennzahlen.
Im Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA‑Bericht) 2024 wurden insgesamt zwei Vorhaben evaluiert. Eines davon war die Einrichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU‑GmbH). Das Ziel der Gewährleistung einer hochqualitativen Betreuung von Asylwerbenden bei gleichzeitiger Kostensenkung wurde als überwiegend erreicht evaluiert. Die durchschnittlichen Gesamtkosten/Tag pro Person in Bundesbetreuung konnten nicht im gewünschten Ausmaß gesenkt werden. Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens wurden als zur Gänze erreicht beurteilt. Die Betreuung von Personen in Grundversorgung konnte laut Evaluierung durch die BBU‑GmbH kostenschonender erfolgen als durch externe Dienstleister.
Im Jahr 2025 wurden 12 Mio. EUR bzw. 1,7 % der Auszahlungen der UG 18‑Fremdenwesen als direkte Förderungen klassifiziert. Diese waren damit um 10 Mio. EUR bzw. 46,4 % geringer als im Jahr 2024, der BVA 2025 wurde in etwa im gleichen Aus‑maß überschritten. Der überwiegende Teil der Förderungen der UG 18 betrifft von der EU geförderte und vom BMI kofinanzierte Projekte des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds. Dafür wurden 2025 insgesamt 11 Mio. EUR verwendet, die Kofinanzierung betrug 2 Mio. EUR.
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) nimmt über die UG 18‑Fremdenwesen die Eigentümerfunktion bei einer Beteiligung, der im Jahr 2019 gegründeten Bundesbetreuungsagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU‑GmbH) wahr. Die Aufgabenbereiche umfassen die Grundversorgung, die unabhängige Rechtsberatung und die Rückkehrberatung von an der freiwilligen Rückkehr Interessierten sowie Ausreisepflichtigen. Für die Aufgabenerfüllung erhält die Gesellschaft Transferzahlungen des Bundes, die überwiegend von der Anzahl der zu betreuenden Personen in der Grundversorgung abhängen. 2025 sollten sich diese laut Vorschau des Berichts über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings Jänner bis September 2025 entsprechend rück‑läufig entwickeln. Die Transfers des Bundes an die BBU-GmbH sollten laut Vorschau 107 Mio. EUR betragen und sich damit um 11 Mio. EUR bzw. 9,4 % vermindern. Die Beschäftigtenzahlen sollten um 149 Vollbeschäftigungs-äquivalente (‑15,7 %) sinken.
Gemäß vorläufigem Erfolg 2025 betrugen die Auszahlungen der UG 18‑Fremdenwesen im Jahr 2025 674 Mio. EUR und waren damit um 45 Mio. EUR bzw. 7,1 % höher als 2024. Zu einem Auszahlungsanstieg kam es dabei vor allem bei der Grundversorgung im Bereich der Transfers an die Länder, gegenläufig kam es bei den Transfers an die BBU‑GmbH zu einem Rückgang von 15 Mio. EUR bzw. 16,9 %. Ebenso verminderten sich die Zahlungen für die Pflichtversicherung für aus der Ukraine Vertriebene. Infolge des Auslaufens der Verordnung verminderten sich die Auszahlungen gegenüber dem Vorjahr um 11 Mio. EUR bzw. 38,4 % auf 18 Mio. EUR. Der BVA 2025 wurde auszahlungsseitig insgesamt um 20 Mio. EUR bzw. 2,9 % unterschritten. Im Jahr 2025 fielen die Einzahlungen mit 32 Mio. EUR um 11 Mio. EUR bzw. 25,6 % geringer aus als 2024.