Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte für den Unterausschuss des Budgetausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte insgesamt drei Wirkungsziele und vier Kennzahlen festgelegt. Im Bericht zur Wirkungsorientierung 2024 werden alle Wirkungsziele als zur Gänze erreicht eingestuft. In den Bundesvoranschlägen (BVA) 2025 und 2026 werden die Wirkungsziele und Kennzahlen unverändert weitergeführt. Die Wirkungsziele der UG 23 sind nach außen gerichtet und politisch relevant (Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems, angemessene Altersversorgung, Pensionsantrittsalter). Die zur Messung der Zielerreichung herangezogenen Indikatoren stellen jedoch auf die korrekte formale Veranschlagung und Auszahlung der Pensionen sowie auf eine reine Informationsweitergabe ab. In dieser Form ist die Wirkungsinformation und deren Evaluierung wenig aussagekräftig.
Im laufenden Budgetvollzug betrugen die Auszahlungen von Jänner bis November 2025 12,3 Mrd. EUR. Dies entspricht im Vorjahresvergleich einem Zuwachs um 624 Mio. EUR bzw. 5,3 %. Damit liegt der bisherige Zuwachs etwas unter dem für das Gesamtjahr veranschlagten Auszahlungsanstieg von 6,1 %. Die Einzahlungen betrugen von Jänner bis November 2025 1,9 Mrd. EUR, damit waren sie um 80 Mio. EUR bzw. 3,9 % niedriger als im Vorjahr. Für das Gesamtjahr wurde ein Rückgang um 2,8 % veranschlagt.