Im Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 wurden die vier im BVA 2022 für die UG 25‑Familie und Jugend festgelegten Wirkungsziele evaluiert. Diese umfassen die Sicherstellung des Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Unterstützung bei familiären Krisen sowie die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Damit bilden sie wichtige Zielsetzungen und Aufgaben der Untergliederung ab. Einige der zur Zielerreichung verwendeten Kennzahlen stellen allerdings stark auf den Output von Maßnahmen oder auf die Höhe der aufgebrachten Mittel ab und messen damit nicht unmittelbar die angestrebte Wirkung. Mit dem BVA 2023 wurden die bisherigen Kennzahlen zum Ziel der Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch neue Kennzahlen ersetzt. Im BVA 2024 wurde zusätzlich eine Kennzahl zum Zivildienst aufgenommen.
Im Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 war für die UG 25‑Familie und Jugend nur ein evaluiertes Vorhaben enthalten. Dieses betrifft die Limit-Verordnung 2021/22, mit der Grenzen für die aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanzierten Anschaffungskosten von Schulbüchern pro Schüler:in festgelegt werden. Im Schuljahr 2021/22 wurden dafür 120,5 Mio. EUR ausbezahlt. Die erzielte Pro-Kopf-Entlastung (Auszahlung für Schulbücher pro Schüler:in) wurde von 96,9 EUR im Schuljahr 2020/21 auf 103,2 EUR im Schuljahr 2021/22 gesteigert und das Ziel des Vorhabens (finanzielle Entlastung der Eltern von den Kosten der notwendigen Schulbücher) vom Ressort als zur Gänze erreicht beurteilt. In den Jahren 2022 und 2023 sahen die Voranschläge weitere Erhöhungen auf 130,6 Mio. EUR und 143,0 Mio. EUR vor. Im Jahr 2024 werden die Auszahlungen für Schulbücher in gleicher Höhe wie 2023 veranschlagt.
Im Jahr 2022 waren 29,4 Mio. EUR bzw. 0,4 % der Auszahlungen der UG 25‑Familie und Jugend als Förderungen klassifiziert. 2023 stiegen die Auszahlungen, unter anderem aufgrund der für einen Teil des Jahres neu als Förderung klassifizierten Schüler:innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, auf 48,2 Mio. EUR. Aus demselben Grund ist für 2024 eine weitere deutliche Steigerung auf 149,4 Mio. EUR bzw. 1,7 % der Gesamtauszahlungen der Untergliederung veranschlagt. Auch in den anderen Förderbereichen der Untergliederung, die vor allem die Familienberatungsstellen und die Jugendförderung umfassen, kam es 2023 zu Anstiegen, die sich 2024 fortsetzen sollen.
Das BKA nimmt über die UG 25‑Familie und Jugend die Eigentümerfunktion bei zwei Beteiligungen wahr. Bei der Bundesstelle für Sektenfragen kam es 2023 zu einem projektbedingten Anstieg auf 4,9 Beschäftigte. Für 2024 ist eine weitere Erhöhung auf 5,7 Beschäftigte geplant. Ihr Aufwand, der vollständig vom BKA getragen wird, betrug rd. 0,6 Mio. EUR und soll 2024 auf 0,7 Mio. EUR ansteigen. Die Familie & Beruf Management GmbH erhält vom Bund jährliche Finanzmittel iHv 2,7 Mio. EUR zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese umfassen das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Koordination der Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung. Die Zahl der Beschäftigten der Familie & Beruf Management GmbH schwankte im Zeitverlauf zwischen 6,0 und 6,5.
Im bisherigen Budgetvollzug des Jahres 2024 stiegen die Auszahlungen der UG 25‑Famile und Jugend bis April im Vorjahresvergleich um 120,0 Mio. EUR bzw. 4,5 % an. Dies ist vor allem auf höhere Familienbeihilfezahlungen zurückzuführen (+94,4 Mio. EUR). Die Einzahlungen, die zu einem großen Teil aus den Beiträgen des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) bestehen, erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 130,5 Mio. EUR bzw. 5,5 %. Für das Gesamtjahr ist gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2023 ein Auszahlungsanstieg um 7,0 % und ein Einzahlungsanstieg um 5,1 % veranschlagt.