Im Bericht zur Wirkungsorientierung 2024 (WO‑Bericht 2024) wurden die vier Wirkungsziele der UG 25‑Familie und Jugend evaluiert. Diese umfassen die Sicherstellung des Lasten- und Leistungsausgleichs zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Unterstützung bei familiären Krisen sowie die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die festgelegten Wirkungsziele und Indikatoren decken somit wichtige Zielsetzungen und Aufgaben der Untergliederung ab. Einige Kennzahlen beziehen sich jedoch stark auf den Output von Maßnahmen oder auf die Höhe der aufgebrachten Mittel und messen somit nicht unmittelbar die angestrebte Wirkung. Außerdem werden teilweise Kennzahlen verwendet, die nur bedingt durch das Ressort beeinflusst werden können (z. B. Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)). Zu Änderungen bei den Angaben zur Wirkungsorientierung kam es mit den Bundesvoranschlägen (BVA) 2025 und 2026 primär bei den Kennzahlen.
Im Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2024 (WFA‑Bericht 2024) wurde insgesamt vier Vorhaben evaluiert. Davon betraf eines die Limit-Verordnung 2022/23, mit der die Schulbuchlimits für das Schuljahr 2022/23 festgelegt wurden. Das Ziel der finanziellen Entlastung der Eltern von Kosten der notwendigen Schulbücher wurde als zur Gänze erreicht beurteilt. Die Auszahlungen pro Schülerin und Schüler sind von 103,22 EUR im Schuljahr 2021/22 auf 107,47 EUR im Schuljahr 2022/23 angestiegen. Die weiteren evaluierten rechtssetzenden Maßnahmen betrafen die Schülerinnen- und Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr sowie Änderungen im Zivildienstgesetz. Die Ziele dieser Vorhaben wurden ebenfalls als zur Gänze erreicht beurteilt. Die Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen (WFA) wurden für einen Teil der Vorhaben verwaltungsintern erstellt und liegen damit nicht öffentlich vor. Nach Ansicht des Budgetdienstes sollten alle WFA auf der Seite www.wirkungsmonitoring.gv.at öffentlich zur Verfügung gestellt werden.
Im Jahr 2025 wurden 147 Mio. EUR bzw. 1,6 % der Auszahlungen der UG 25‑Familie und Jugend als direkte Förderungen klassifiziert. Diese waren damit um 2 Mio. EUR bzw. 1,4 % höher als im Jahr 2024, der BVA 2025 wurde in etwa im gleichen Ausmaß überschritten. Der Großteil der Förderungen der UG 25 betrifft die Schülerinnen- und Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr, welche mit dem Schuljahr 2023/24 auf ein Fördersystem umgestellt wurde. Im Jahr 2025 wurden dafür 111 Mio. EUR ausgezahlt. Die Förderung der Familienberatungsstellen belief sich 2025 auf 22 Mio. EUR, für den Kinderschutz wurden laut Bundeskanzleramt (BKA) insgesamt 4,5 Mio. EUR ausgezahlt.
Das BKA nimmt über die UG 25‑Familie und Jugend die Eigentümerfunktion bei zwei Beteiligungen wahr. Bei der Bundesstelle für Sektenfragen kam es 2024 zu einem Anstieg auf 5,9 Beschäftigte. Für 2025 ist ein leichter Rückgang auf 5,7 Beschäftigte geplant. Ihr Aufwand, der vollständig vom BKA getragen wird, betrug 2024 0,7 Mio. EUR und soll 2025 auf 0,8 Mio. EUR ansteigen. Die Familie & Beruf Management GmbH erhält vom Bund jährliche Finanzmittel iHv 2,7 Mio. EUR zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese umfassen das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Koordination der Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung. Die Zahl der Beschäftigten der Familie & Beruf Management GmbH betrug 2024 wie im Jahr davor 6,5.
Gemäß dem vorläufigem Erfolg 2025 betrugen die Auszahlungen der UG 25‑Familie und Jugend im Jahr 2025 9.044 Mio. EUR und waren damit um 297 Mio. EUR bzw. 3,4 % höher als 2024. Zu einem Auszahlungsanstieg kam es dabei vor allem bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld sowie bei den Transfers an die Sozialversicherung. Der BVA 2025 wurde auszahlungsseitig insgesamt um 53 Mio. EUR bzw. 0,6 % überschritten. Im Jahr 2025 waren die Einzahlungen mit 9.088 Mio. EUR um 185 Mio. EUR bzw. 2,1 % höher als 2024. Die Mehreinzahlungen waren vor allem auf höhere Dienstgeberbeiträge zum FLAF sowie höhere Anteile an der Körperschaft- und Einkommensteuer zurückzuführen. Insgesamt waren die Einzahlungen um 130 Mio. EUR bzw. 1,5 % höher als veranschlagt. Der Überschuss des FLAF betrug 2025 138 Mio. EUR. Dieser war damit um 115 Mio. EUR niedriger als 2024, jedoch um 73 Mio. EUR höher als im BVA 2025 erwartet.