Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - BHG-Berichte 12.03.2026

BHG-Berichte zur UG 25-Familie und Jugend, Stand 2026

Überblick

Zur Unterstützung der laufenden Budgetkontrolle über Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 zur wirkungsorientierten Steuerung, zu Förderungen und zum Beteiligungs- und Finanz­controlling hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 25‑Familie und Jugend für die Beratungen des Unter­ausschuss des Budget­ausschusses am 17. März 2026 erstellt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - BHG-Berichte zur UG 25-Familie und Jugend, Stand 2026 / PDF, 962 KB

Kurzfassung

Im Bericht zur Wirkungsorientierung 2024 (WO‑Bericht 2024) wurden die vier Wirkungs­ziele der UG 25‑Familie und Jugend evaluiert. Diese umfassen die Sicherstellung des Lasten- und Leistungs­ausgleichs zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhalts­pflichten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Unterstützung bei familiären Krisen sowie die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die fest­gelegten Wirkungs­ziele und Indikatoren decken somit wichtige Ziel­setzungen und Aufgaben der Untergliederung ab. Einige Kennzahlen beziehen sich jedoch stark auf den Output von Maßnahmen oder auf die Höhe der aufgebrachten Mittel und messen somit nicht unmittelbar die angestrebte Wirkung. Außerdem werden teilweise Kennzahlen verwendet, die nur bedingt durch das Ressort beeinflusst werden können (z. B. Dienstgeberbeiträge zum Familien­lasten­ausgleichs­fonds (FLAF)). Zu Änderungen bei den Angaben zur Wirkungs­orientierung kam es mit den Bundes­voranschlägen (BVA) 2025 und 2026 primär bei den Kennzahlen.

Im Bericht über die Wirkungs­orientierte Folgen­abschätzung 2024 (WFA‑Bericht 2024) wurde insgesamt vier Vorhaben evaluiert. Davon betraf eines die Limit-Verordnung 2022/23, mit der die Schulbuchlimits für das Schuljahr 2022/23 festgelegt wurden. Das Ziel der finanziellen Entlastung der Eltern von Kosten der notwendigen Schulbücher wurde als zur Gänze erreicht beurteilt. Die Auszahlungen pro Schülerin und Schüler sind von 103,22 EUR im Schuljahr 2021/22 auf 107,47 EUR im Schuljahr 2022/23 angestiegen. Die weiteren evaluierten rechts­setzenden Maßnahmen betrafen die Schülerinnen- und Schülerfreifahrt im Gelegenheits­verkehr sowie Änderungen im Zivildienst­gesetz. Die Ziele dieser Vorhaben wurden ebenfalls als zur Gänze erreicht beurteilt. Die Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzungen (WFA) wurden für einen Teil der Vorhaben verwaltungs­intern erstellt und liegen damit nicht öffentlich vor. Nach Ansicht des Budgetdienstes sollten alle WFA auf der Seite www.wirkungsmonitoring.gv.at öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

Im Jahr 2025 wurden 147 Mio. EUR bzw. 1,6 % der Auszahlungen der UG 25‑Familie und Jugend als direkte Förderungen klassifiziert. Diese waren damit um 2 Mio. EUR bzw. 1,4 % höher als im Jahr 2024, der BVA 2025 wurde in etwa im gleichen Ausmaß überschritten. Der Großteil der Förderungen der UG 25 betrifft die Schülerinnen- und Schüler­freifahrt im Gelegenheits­verkehr, welche mit dem Schuljahr 2023/24 auf ein Förder­system umgestellt wurde. Im Jahr 2025 wurden dafür 111 Mio. EUR ausgezahlt. Die Förderung der Familien­beratungs­stellen belief sich 2025 auf 22 Mio. EUR, für den Kinder­schutz wurden laut Bundes­kanzler­amt (BKA) insgesamt 4,5 Mio. EUR ausgezahlt.

Das BKA nimmt über die UG 25‑Familie und Jugend die Eigentümer­funktion bei zwei Beteiligungen wahr. Bei der Bundesstelle für Sektenfragen kam es 2024 zu einem Anstieg auf 5,9 Beschäftigte. Für 2025 ist ein leichter Rückgang auf 5,7 Beschäftigte geplant. Ihr Aufwand, der vollständig vom BKA getragen wird, betrug 2024 0,7 Mio. EUR und soll 2025 auf 0,8 Mio. EUR ansteigen. Die Familie & Beruf Management GmbH erhält vom Bund jährliche Finanzmittel iHv 2,7 Mio. EUR zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese umfassen das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Koordination der Forschungs­förderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung. Die Zahl der Beschäftigten der Familie & Beruf Management GmbH betrug 2024 wie im Jahr davor 6,5.

Gemäß dem vorläufigem Erfolg 2025 betrugen die Auszahlungen der UG 25‑Familie und Jugend im Jahr 2025 9.044 Mio. EUR und waren damit um 297 Mio. EUR bzw. 3,4 % höher als 2024. Zu einem Auszahlungs­anstieg kam es dabei vor allem bei der Familien­beihilfe und beim Kinder­betreuungsgeld sowie bei den Transfers an die Sozial­versicherung. Der BVA 2025 wurde auszahlungs­seitig insgesamt um 53 Mio. EUR bzw. 0,6 % überschritten. Im Jahr 2025 waren die Einzahlungen mit 9.088 Mio. EUR um 185 Mio. EUR bzw. 2,1 % höher als 2024. Die Mehr­einzahlungen waren vor allem auf höhere Dienstgeber­beiträge zum FLAF sowie höhere Anteile an der Körperschaft- und Einkommen­steuer zurückzuführen. Insgesamt waren die Einzahlungen um 130 Mio. EUR bzw. 1,5 % höher als veranschlagt. Der Überschuss des FLAF betrug 2025 138 Mio. EUR. Dieser war damit um 115 Mio. EUR niedriger als 2024, jedoch um 73 Mio. EUR höher als im BVA 2025 erwartet.