Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - BHG-Berichte 20.01.2026

BHG-Berichte zur UG 44-Finanzausgleich, Stand 2026

Überblick

Zur Unterstützung der laufenden Budgetk­ontrolle über Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 zur wirkungs­orientierten Steuerung, zu Förderungen und zum Beteiligungs- und Finanz­controlling hat der Budget­dienst eine Analyse zur UG 44‑Finanz­ausgleich für die Beratungen des Unter­ausschusses des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - BHG-Berichte zur UG 44-Finanzausgleich, Stand 2026 / PDF, 742 KB

Kurzfassung

Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budget­dienst eine Analyse zur UG 44‑Finanz­ausgleich für den Unter­ausschuss des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

Für die UG 44‑Finanz­ausgleich sind insgesamt drei Wirkungs­ziele festgelegt. Die ersten beiden Wirkungs­ziele betreffen einerseits die Stabilität und Nach­haltigkeit der öffentlichen Finanzen (WZ 1) und andererseits eine möglichst getreue, vollständige und einheitliche Darstellung der finanziellen Lage aller Gebiets­körper­schaften (WZ 2). Laut Bericht zur Wirkung­sorientierung (WO-Bericht) 2024 wurde das WZ 1, das anhand zentraler fiskalischer Kenn­zahlen zur Lage der öffentlichen Finanzen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Fiskal­regeln gemessen wird, im Jahr 2024 nicht erreicht. Im Gegensatz dazu wurde das WZ 2, basierend auf einer Kenn­zahl zum Aktualisierungs­stand der Plattform für öffentliches Rechnungs­wesen, wie bereits in den Vorjahren, als zur Gänze erreicht beurteilt.

Mit dem BVA 2025 wurde das WZ 3 neu aufgenommen, das auf die finanzielle Unter­stützung von Ländern und Gemeinden bei Zukunfts­aufgaben über den Zukunfts­fonds fokussiert. Die zugeordneten Kenn­zahlen entsprechen den im Zukunfts­fonds festgelegten Indikatoren für Elementar­pädagogik sowie Umwelt und Klima, werden jedoch nicht länder­weise, sondern als Gesamt­entwicklung über alle Bundes­länder ausgewiesen.

Im Bereich der UG 44‑Finanz­ausgleich wurde laut Bericht über die Wirkungs­orientierte Folgen­abschätzung (WFA-Bericht) im Jahr 2024 nur die 1. Novelle zur Voranschlags- und Rechnungs­abschluss­verordnung 2015 (VRV 2015) evaluiert. Mit dieser erfolgte unter anderem eine Anpassung der Konten­pläne sowie die Ver­einheitlichung des Inkraft­tretens der VRV 2015 für Länder und Gemeinden auf 1. Jänner 2020. Insgesamt wurde das Vorhaben als zu Gänze erreicht evaluiert. Dennoch wurden weitere Verbesserungs­potenziale erkannt, die in einer 2. und 3. Novelle aufgegriffen wurden.

In der UG 44‑Finanz­ausgleich ist vor allem die Förderung für die Hagel­versicherung als direkte Förderung erfasst. Diese beträgt insgesamt 55 % der Versicherungs­prämie und wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Die Bundes‑auszahlungen für die Hagel­versicherung stiegen von 44 Mio. EUR im Jahr 2019 auf 74 Mio. EUR im Jahr 2024. Durch eine geänderte Sonder­richtlinie werden ab 2026 Prämien­anteile der Dürre­index­versicherung für Hitzetage, die den zehn­jährigen Durchschnitt nicht über­schreiten, von der Förderung ausgeschlossen, außer ein Land übernimmt zusätzlich den Bundes­anteil. Ebenfalls zu den direkten Förderungen zählt die Förderung an Städte- und Gemeinde­bund iHv etwa 7 Mio. EUR.

Die Auszahlungen der UG 44‑Finanz­ausgleich lagen von Jänner bis November 2025 bei 3.443 Mio. EUR (+8,1 % ggü. Vorjahr). Der Anstieg war vor allem auf das Gemeinde­paket, das Wohnbau­paket sowie auf die Valorisierung des Zukunfts­fonds zurück­zuführen, während geringere Auszahlungen aus den Kommunal­investitions­programmen und aus dem Katastrophen­fonds dämpfend wirkten. Insgesamt dürfte es 2025 zu einer Unter­schreitung der veranschlagten Aus­zahlungen gekommen sein.