Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 44‑Finanzausgleich für den Unterausschuss des Budgetausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.
Für die UG 44‑Finanzausgleich sind insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt. Die ersten beiden Wirkungsziele betreffen einerseits die Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen (WZ 1) und andererseits eine möglichst getreue, vollständige und einheitliche Darstellung der finanziellen Lage aller Gebietskörperschaften (WZ 2). Laut Bericht zur Wirkungsorientierung (WO-Bericht) 2024 wurde das WZ 1, das anhand zentraler fiskalischer Kennzahlen zur Lage der öffentlichen Finanzen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Fiskalregeln gemessen wird, im Jahr 2024 nicht erreicht. Im Gegensatz dazu wurde das WZ 2, basierend auf einer Kennzahl zum Aktualisierungsstand der Plattform für öffentliches Rechnungswesen, wie bereits in den Vorjahren, als zur Gänze erreicht beurteilt.
Mit dem BVA 2025 wurde das WZ 3 neu aufgenommen, das auf die finanzielle Unterstützung von Ländern und Gemeinden bei Zukunftsaufgaben über den Zukunftsfonds fokussiert. Die zugeordneten Kennzahlen entsprechen den im Zukunftsfonds festgelegten Indikatoren für Elementarpädagogik sowie Umwelt und Klima, werden jedoch nicht länderweise, sondern als Gesamtentwicklung über alle Bundesländer ausgewiesen.
Im Bereich der UG 44‑Finanzausgleich wurde laut Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA-Bericht) im Jahr 2024 nur die 1. Novelle zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) evaluiert. Mit dieser erfolgte unter anderem eine Anpassung der Kontenpläne sowie die Vereinheitlichung des Inkrafttretens der VRV 2015 für Länder und Gemeinden auf 1. Jänner 2020. Insgesamt wurde das Vorhaben als zu Gänze erreicht evaluiert. Dennoch wurden weitere Verbesserungspotenziale erkannt, die in einer 2. und 3. Novelle aufgegriffen wurden.
In der UG 44‑Finanzausgleich ist vor allem die Förderung für die Hagelversicherung als direkte Förderung erfasst. Diese beträgt insgesamt 55 % der Versicherungsprämie und wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Die Bundes‑auszahlungen für die Hagelversicherung stiegen von 44 Mio. EUR im Jahr 2019 auf 74 Mio. EUR im Jahr 2024. Durch eine geänderte Sonderrichtlinie werden ab 2026 Prämienanteile der Dürreindexversicherung für Hitzetage, die den zehnjährigen Durchschnitt nicht überschreiten, von der Förderung ausgeschlossen, außer ein Land übernimmt zusätzlich den Bundesanteil. Ebenfalls zu den direkten Förderungen zählt die Förderung an Städte- und Gemeindebund iHv etwa 7 Mio. EUR.
Die Auszahlungen der UG 44‑Finanzausgleich lagen von Jänner bis November 2025 bei 3.443 Mio. EUR (+8,1 % ggü. Vorjahr). Der Anstieg war vor allem auf das Gemeindepaket, das Wohnbaupaket sowie auf die Valorisierung des Zukunftsfonds zurückzuführen, während geringere Auszahlungen aus den Kommunalinvestitionsprogrammen und aus dem Katastrophenfonds dämpfend wirkten. Insgesamt dürfte es 2025 zu einer Unterschreitung der veranschlagten Auszahlungen gekommen sein.