Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - BHG-Berichte 20.01.2026

BHG-Berichte zur UG 45-Bundesvermögen, Stand 2026

Überblick

Zur Unterstützung der laufenden Budget­kontrolle über Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 zur wirkungs­orientierten Steuerung, zu Förderungen und zum Beteiligungs- und Finanz­controlling hat der Budget­dienst eine Analyse zur UG 15‑Bundes­vermögen für die Beratungen des Unter­ausschusses des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - BHG-Berichte zur UG 45-Bundesvermögen, Stand 2026 / PDF, 1 MB

BD - BHG-Berichte zur UG 45-Bundesvermögen, Stand 2026 (barrierefreie Version) / PDF, 3 MB

Kurzfassung

Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budget­dienst eine Analyse zur UG 45‑Bundes­vermögen für den Unter­ausschuss des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

Das Bundes­ministerium für Finanzen (BMF) hat im Bundes­voranschlag (BVA) 2024 für die UG 45‑Bundes­vermögen insgesamt vier Wirkungs­ziele festgelegt, die nach Außen gerichtet sind und die Auf­gaben der Unter­gliederung gut abbilden. Drei der Wirkungs­ziele blieben in den BVA 2025 und 2026 unverändert. Das WZ 2 zur Verringerung des unter­nehmerischen und finanziellen Risikos bei Export­geschäften und Investitionen wurde um den Aspekt der Erhaltung der Geschäfts­tätigkeit von Unter­nehmen in Krisen­zeiten erweitert. Dies wird mit der Übernahme der Förder­abwicklung für COVID‑19‑Hilfs­maß­nahmen von der COVID‑19 Finanzierungs­agentur des Bundes (COFAG) gemäß COFAG‑Neu­ordnungs- und Abwicklungs­gesetzes (COFAG-NoAG) begründet. Im Bericht zur Wirkungs­orientierung (WO‑Bericht) 2024 wurde je ein Wirkungsziel als über­plan­mäßig (WZ 1), teilweise (WZ 2), zur Gänze (WZ 3) bzw. über­wiegend (WZ 4) erreicht eingestuft.

Der Bericht über die Wirkungs­orientierte Folgen­abschätzung (WFA‑Bericht) 2024 enthält die internen Evaluierungen von 73 Vorhaben, davon betreffen 5 die UG 45‑Bundes­vermögen. Drei Vorhaben sind Bündelungen zu COVID‑19-Verordnungen, wie etwa zum Ausfalls­bonus, zum Fix­kosten­zuschuss und zum Verlust­satz. Die anderen beiden Vorhaben betreffen Bundes­gesetze zur Änderung des Börse­gesetzes und zum IFI-Beitragsgesetz 2020. Bei der Gesamt­beurteilung des Erfolgs wurden die erwarteten Wirkungen des Vorhabens dreimal als überwiegend und je einmal zur Gänze bzw. teilweise erreicht beurteilt.

Die Auszahlungen für die COVID‑19-Pandemie­bekämpfung waren seit 2020 der größte Förderungs­bereich der UG 45‑Bundes­vermögen. Die COVID‑19-Unter­stützungs­leistungen in Form von verschiedenen Zuschüssen sind stark rückläufig und betreffen überwiegend noch abzuwickelnde Unternehmens­hilfen. Weitere Förderungen werden in der UG 45 im Rahmen der Entwicklungs­hilfe über Internationale Finanz­institutionen (IFIs) für Zuschüsse an das Internationale Amtssitz- und Konferenz­zentrum Wien, Aktiengesellschaft (IAKW‑AG) und an die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) für Soft Loans gewährt. Das Förder­volumen der UG 45 belief sich im Jahr 2023 auf 358 Mio. EUR und stieg im Jahr 2024 auf 404 Mio. EUR. Im BVA 2025 sinken die Zuschüsse für COVID‑19-Unter­stützungs­leistungen auf 11 Mio. EUR, die gesamten Förderungen sollen 127 Mio. EUR betragen.

Der UG 45‑Bundes­vermögen sind 21 Beteiligungen, davon 13 direkte und 8 indirekte Beteiligungen des Bundes, zugeordnet, für die das BMF die Eigentümer­funktion über­nimmt und die im Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanz­controlling zum Stichtag 30. September 2025 enthalten sind. Infolge der BMG-Novelle 2025 entfiel die Eigentümer­rolle für die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) und die Verbund AG. Seit 1. April 2025 wird diese vom Bundes­minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus wahr­genommen. Damit entfallen ab 2025 die Dividenden für diese Unternehmen in der UG 45, die 2024 noch 1.665 Mio. EUR betrugen.

Die budgetäre Entwicklung der UG 45‑Bundes­vermögen im Jahr 2025 ist — ein­zahlungs- sowie aus­zahlungs­seitig — von deutlichen Rückgängen geprägt. Einzahlungs­seitig kam es überwiegend infolge der BMG-Novelle 2025 zu rückläufigen Einzahlungen von 1.919 Mio. EUR (‑79,0 %). Sie betrugen im Zeitraum Jänner bis November 2025 534 Mio. EUR und waren damit um 1.607 Mio. EUR geringer als im Vor­jahres­zeitraum. Auszahlungs­seitig führt insbesondere das Auslaufen von Krisen­maßnahmen (Energie, COVID‑19) zu geringeren Auszahlungen. Laut BVA 2025 sollen diese gegenüber 2024 um 862 Mio. EUR geringer ausfallen und 1.537 Mio. EUR betragen. Von Jänner bis November 2025 beliefen sich die Auszahlungen auf 1.009 Mio. EUR, damit waren sie um 1.140 Mio. EUR bzw. 53,1 % geringer als im Vergleichs­zeitraum des Vor­jahres.