Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 45‑Bundesvermögen für den Unterausschuss des Budgetausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat im Bundesvoranschlag (BVA) 2024 für die UG 45‑Bundesvermögen insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, die nach Außen gerichtet sind und die Aufgaben der Untergliederung gut abbilden. Drei der Wirkungsziele blieben in den BVA 2025 und 2026 unverändert. Das WZ 2 zur Verringerung des unternehmerischen und finanziellen Risikos bei Exportgeschäften und Investitionen wurde um den Aspekt der Erhaltung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen in Krisenzeiten erweitert. Dies wird mit der Übernahme der Förderabwicklung für COVID‑19‑Hilfsmaßnahmen von der COVID‑19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) gemäß COFAG‑Neuordnungs- und Abwicklungsgesetzes (COFAG-NoAG) begründet. Im Bericht zur Wirkungsorientierung (WO‑Bericht) 2024 wurde je ein Wirkungsziel als überplanmäßig (WZ 1), teilweise (WZ 2), zur Gänze (WZ 3) bzw. überwiegend (WZ 4) erreicht eingestuft.
Der Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA‑Bericht) 2024 enthält die internen Evaluierungen von 73 Vorhaben, davon betreffen 5 die UG 45‑Bundesvermögen. Drei Vorhaben sind Bündelungen zu COVID‑19-Verordnungen, wie etwa zum Ausfallsbonus, zum Fixkostenzuschuss und zum Verlustsatz. Die anderen beiden Vorhaben betreffen Bundesgesetze zur Änderung des Börsegesetzes und zum IFI-Beitragsgesetz 2020. Bei der Gesamtbeurteilung des Erfolgs wurden die erwarteten Wirkungen des Vorhabens dreimal als überwiegend und je einmal zur Gänze bzw. teilweise erreicht beurteilt.
Die Auszahlungen für die COVID‑19-Pandemiebekämpfung waren seit 2020 der größte Förderungsbereich der UG 45‑Bundesvermögen. Die COVID‑19-Unterstützungsleistungen in Form von verschiedenen Zuschüssen sind stark rückläufig und betreffen überwiegend noch abzuwickelnde Unternehmenshilfen. Weitere Förderungen werden in der UG 45 im Rahmen der Entwicklungshilfe über Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) für Zuschüsse an das Internationale Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien, Aktiengesellschaft (IAKW‑AG) und an die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) für Soft Loans gewährt. Das Fördervolumen der UG 45 belief sich im Jahr 2023 auf 358 Mio. EUR und stieg im Jahr 2024 auf 404 Mio. EUR. Im BVA 2025 sinken die Zuschüsse für COVID‑19-Unterstützungsleistungen auf 11 Mio. EUR, die gesamten Förderungen sollen 127 Mio. EUR betragen.
Der UG 45‑Bundesvermögen sind 21 Beteiligungen, davon 13 direkte und 8 indirekte Beteiligungen des Bundes, zugeordnet, für die das BMF die Eigentümerfunktion übernimmt und die im Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2025 enthalten sind. Infolge der BMG-Novelle 2025 entfiel die Eigentümerrolle für die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) und die Verbund AG. Seit 1. April 2025 wird diese vom Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus wahrgenommen. Damit entfallen ab 2025 die Dividenden für diese Unternehmen in der UG 45, die 2024 noch 1.665 Mio. EUR betrugen.
Die budgetäre Entwicklung der UG 45‑Bundesvermögen im Jahr 2025 ist — einzahlungs- sowie auszahlungsseitig — von deutlichen Rückgängen geprägt. Einzahlungsseitig kam es überwiegend infolge der BMG-Novelle 2025 zu rückläufigen Einzahlungen von 1.919 Mio. EUR (‑79,0 %). Sie betrugen im Zeitraum Jänner bis November 2025 534 Mio. EUR und waren damit um 1.607 Mio. EUR geringer als im Vorjahreszeitraum. Auszahlungsseitig führt insbesondere das Auslaufen von Krisenmaßnahmen (Energie, COVID‑19) zu geringeren Auszahlungen. Laut BVA 2025 sollen diese gegenüber 2024 um 862 Mio. EUR geringer ausfallen und 1.537 Mio. EUR betragen. Von Jänner bis November 2025 beliefen sich die Auszahlungen auf 1.009 Mio. EUR, damit waren sie um 1.140 Mio. EUR bzw. 53,1 % geringer als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.