Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 46‑Finanzmarktstabilität für den Unterausschuss des Budgetausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.
In der Wirkungsorientierung der UG 46‑Finanzmarktstabilität wurde nur ein Wirkungsziel festgelegt, das den wert- und kapitalschonenden Portfolioabbau bei Abbauinstitutionen bzw. Instituten in Liquidation betrifft. Dieses wurde in den vergangenen Jahren durchgehend als zur Gänze erreicht beurteilt. Zur Messung der Zielerreichung dienen zwei Kennzahlen. Die Kennzahl zu (möglichst geringen) Zahlungen des Bundes an Abbaueinheiten weist seit 2019 keine Mittelabflüsse aus. Gleichzeitig waren gemäß der zweiten Kennzahl teilweise beträchtliche Rückflüsse in den Bundeshaushalt zu verzeichnen. Diese betrafen etwa das Genussrecht gegenüber dem Volksbankenverbund, die Rückzahlung des KA Finanz-Darlehens durch die ABBAG — Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) oder zuletzt Liquidationserlöse der immigon portfolioabbau ag i.A.
In der UG 46‑Finanzmarktstabilität nimmt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Eigentümerfunktion für die Beteiligung an der ABBAG und über diese indirekt an der KA Finanz AG i.A. und an der HETA Asset Resolution AG i.A. (HETA) wahr. Die ABBAG fungiert als zentrale Abbaueinheit des Bundes. Sie hält 100 % an KA Finanz AG i.A. und HETA, übernahm 2023 das DACH-Portfolio (Vermögenswerte in Deutschland, Österreich und der Schweiz) der KA Finanz AG i.A. und ist seit 2025 Abwicklerin der immigon portfolioabbau ag i.A. Im Jahr 2025 soll sie vor allem durch eine geplante Zuschreibung ein Ergebnis vor Steuern iHv 315 Mio. EUR verzeichnen. Die KA Finanz AG i.A. befindet sich nach der Übertragung ihres Portfolios auf die ABBAG seit 2024 in Liquidation. Im Jahr 2025 erhöht die Auflösung einer Rückstellung für Rechtsrisiken ihr Abwicklungskapital, während der Personalstand stark rückläufig ist. Auch bei der HETA, die sich seit 2022 in Liquidation befindet, ist der Personalstand rückläufig, jedoch mit voraussichtlich 16 Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) im Jahr 2025 noch deutlich höher als bei der KA Finanz AG i.A. (0,3 VBÄ).
Für das Gesamtjahr sind in der UG 46‑Finanzmarktstabilität Auszahlungen iHv 0,3 Mio. EUR für rechtliche Beratungsleistungen veranschlagt. Im bisherigen Budgetvollzug von Jänner bis November 2025 wurden noch keine Auszahlungen geleistet. Auf der Einzahlungsseite wurden Einzahlungen der ABBAG iHv 4,9 Mio. EUR aus dem Liquidationsüberschuss der COVID‑19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH i.A. (COFAG) vereinnahmt.