Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - BHG-Berichte 20.01.2026

BHG-Berichte zur UG 46-Finanzmarktstabilität, Stand 2026

Überblick

Zur Unterstützung der laufenden Budget­kontrolle über Berichte gemäß Bundes­haushaltsgesetz 2013 zur wirkungs­orientierten Steuerung, zu Förderungen und zum Beteiligungs- und Finanz­controlling hat der Budget­dienst eine Analyse zur UG 46‑Finanz­markt­stabilität für die Beratungen des Unter­ausschusses des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

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BD - BHG-Berichte zur UG 46-Finanzmarktstabilität, Stand 2026 / PDF, 577 KB

Kurzfassung

Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budget­dienst eine Analyse zur UG 46‑Finanz­markt­stabilität für den Unter­ausschuss des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

In der Wirkungs­orientierung der UG 46‑Finanz­markt­stabilität wurde nur ein Wirkungs­ziel festgelegt, das den wert- und kapital­schonenden Portfolio­abbau bei Abbau­institutionen bzw. Instituten in Liquidation betrifft. Dieses wurde in den vergangenen Jahren durch­gehend als zur Gänze erreicht beurteilt. Zur Messung der Ziel­erreichung dienen zwei Kenn­zahlen. Die Kenn­zahl zu (möglichst geringen) Zahlungen des Bundes an Abbau­einheiten weist seit 2019 keine Mittel­abflüsse aus. Gleich­zeitig waren gemäß der zweiten Kenn­zahl teilweise beträchtliche Rück­flüsse in den Bundes­haushalt zu verzeichnen. Diese betrafen etwa das Genuss­recht gegenüber dem Volks­banken­verbund, die Rück­zahlung des KA Finanz-Darlehens durch die ABBAG — Abbau­management­gesellschaft des Bundes (ABBAG) oder zuletzt Liquidations­erlöse der immigon portfolioabbau ag i.A.

In der UG 46‑Finanz­markt­stabilität nimmt das Bundes­ministerium für Finanzen (BMF) die Eigentümer­funktion für die Beteiligung an der ABBAG und über diese indirekt an der KA Finanz AG i.A. und an der HETA Asset Resolution AG i.A. (HETA) wahr. Die ABBAG fungiert als zentrale Abbau­einheit des Bundes. Sie hält 100 % an KA Finanz AG i.A. und HETA, übernahm 2023 das DACH-Portfolio (Vermögens­werte in Deutschland, Österreich und der Schweiz) der KA Finanz AG i.A. und ist seit 2025 Abwicklerin der immigon portfolioabbau ag i.A. Im Jahr 2025 soll sie vor allem durch eine geplante Zuschreibung ein Ergebnis vor Steuern iHv 315 Mio. EUR verzeichnen. Die KA Finanz AG i.A. befindet sich nach der Über­tragung ihres Portfolios auf die ABBAG seit 2024 in Liquidation. Im Jahr 2025 erhöht die Auflösung einer Rück­stellung für Rechts­risiken ihr Abwicklungs­kapital, während der Personal­stand stark rück­läufig ist. Auch bei der HETA, die sich seit 2022 in Liquidation befindet, ist der Personal­stand rück­läufig, jedoch mit voraus­sichtlich 16 Voll­beschäftigten­äquivalenten (VBÄ) im Jahr 2025 noch deutlich höher als bei der KA Finanz AG i.A. (0,3 VBÄ).

Für das Gesamt­jahr sind in der UG 46‑Finanz­markt­stabilität Aus­zahlungen iHv 0,3 Mio. EUR für rechtliche Beratungs­leistungen veranschlagt. Im bisherigen Budget­vollzug von Jänner bis November 2025 wurden noch keine Aus­zahlungen geleistet. Auf der Ein­zahlungs­seite wurden Ein­zahlungen der ABBAG iHv 4,9 Mio. EUR aus dem Liquidations­überschuss der COVID‑19 Finanzierungs­agentur des Bundes GmbH i.A. (COFAG) vereinnahmt.