Budgetdienst - Wirkungsorientierung & Gleichstellung 05.09.2024

Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023

Überblick

Die ressortübergreifende Wirkungs­controllingstelle des Bundes berichtete dem Nationalrat über die im Jahr 2023 erfolgten internen Evaluierungen der Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzungen der Ressorts. Die Analyse des Budget­dienstes umfasst die im Bericht enthaltenen 70 Vorhaben.

Die Ressorts schätzten 60 % der Vorhaben als erreicht ein. Das positive Gesamt­ergebnis wurde auf die gute Umsetzung bzw. die guten Umsetzungs­bedingungen zurückgeführt. Ferner war jedoch das Ambitions­niveau der Zielewerte eher niedrig angesetzt. Zudem schwankte die Qualität der internen Evaluierungen erheblich.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 / PDF, 1 MB

BD - Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 (barrierefreie Version) / PDF, 2 MB

Von den 70 im Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 enthaltenen Vorhaben, wurden 7,1 % überplanmäßig, 52,9 % zur Gänze, 27,1 % überwiegend, 11,4 % teilweise und 1,4 % nicht erreicht.

Kurzfassung

Wirkungsorientierte Folgen­abschätzungen (WFA) sind für Rechts­vorschriften des Bundes, sonstige rechtssetzende Maßnahmen grundsätzlicher Art und für sonstige Vorhaben von außer­ordentlicher finanzieller Bedeutung zu erstellen. Längstens nach fünf Jahren sind alle Vorhaben verwaltungs­intern zu evaluieren. Diese internen Evaluierungen der Ressorts werden von der ressort­übergreifenden Wirkungs­controllingstelle qualitätsgesichert, zu einem Bericht konsolidiert und jährlich bis spätestens 31. Mai dem Budget­ausschuss des National­rates vorgelegt.

Mit den vorliegenden Evaluierungen soll anhand eines Soll-Ist-Vergleichs gezeigt werden, wie ursprünglich intendierte Auswirkungen und Ziele im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens erreicht werden konnten. Bei 24 von 70 evaluierten Vorhaben (Bundes­gesetze, Vereinbarungen gemäß Art. 15a B‑VG sowie über- oder zwischenstaatliche Vereinbarungen) lagen dem Nationalrat entsprechende WFA bereits im Rahmen des Gesetz­gebungs­verfahrens vor. Mit den anderen 46 Vorhaben, wie etwa Verordnungen oder Vorhaben gemäß § 58 (2) BHG 2013, wird der Nationalrat durch den vorliegenden Bericht erstmalig befasst.

Im WFA‑Bericht 2023 bestätigen die Ressorts bei insgesamt 42 der 70 Vorhaben die Erreichung der geplanten Wirkung. 19 Vorhaben wurden als überwiegend erreicht evaluiert. Bei 8 Vorhaben war nach der internen Evaluierung der Ressorts nur eine teilweise Erreichung gegeben. 1 Vorhaben wurde als nicht erreicht beurteilt, da es nicht umgesetzt werden konnte. Die angesteuerte Wirkung wurde bei 60 % der Vorhaben realisiert, was auf die gute Umsetzung bzw. die guten Umsetzungs­bedingungen zurückgeführt wurde. Es ist jedoch auch festzuhalten, dass das Ambitions­niveau für die festgelegten Ziele bzw. für die Zielwerte der Indikatoren und Maßnahmen insgesamt eher niedrig ausfällt bzw. auch die Qualität der Ziele, Mess­indikatoren und Maßnahmen deutlich schwankte. Die Qualitäts­unterschiede setzen sich dann auch im Rahmen der ressort­internen Evaluierungen fort und verzerren damit die Gesamt­ergebnisse.

Bei der Erstellung der WFA und der internen Evaluierung sind die Auswirkungen auf unterschiedliche Wirkungs­dimensionen darzustellen, wobei finanzielle Auswirkungen immer abzuschätzen sind. Bei 44 der 70 Vorhaben wurden wesentliche Auswirkungen auch in anderen Wirkungs­dimensionen bereits im Rahmen der WFA festgestellt. Generell kann dazu fest­gehalten werden, dass durch die Abschätzung der Wirkungs­dimensionen für einige Vorhaben interessante Informationen zur Verfügung gestellt wurden, der Großteil der Abschätzungen bzw. der Evaluierungen jedoch qualitativ verbessert werden sollte.

Erstmals wurde in den Bericht auch ein Ausblick auf die in den nächsten Jahren zu erwartenden Evaluierungen gegeben und jene Vorhaben angeführt, die 2023 bei der ressort­übergreifenden Wirkungs­controlling­stelle eingelangt sind. Insgesamt wurden im Jahr 2023 für 516 Vorhaben WFA erstellt, davon 308 vereinfachte WFA, die keine Evaluierungen erfordern. Damit verbleiben 208 Vorhaben mit vollumfänglichen WFA, die in den nächsten fünf Jahren verwaltungs­intern zu evaluieren und dem Nationalrat im Rahmen der WFA-Berichte vorzulegen sind.

Weitere (bedeutende) Gesetzes­vorlagen erfolgten 2023 mittels Initiativ- bzw. Ausschuss­anträgen. Für diese bestehen deutlich geringere Anforderungen an die Folgen­abschätzung und eine entsprechende WFA muss nicht angeschlossen werden. Diese Vorhaben wurden daher bislang nicht in WFA-Berichten behandelt. Jene 99 im Jahr 2023 beschlossenen Anträge betreffen etwa Vorhaben mit wesentlichen Auswirkungen in den Bereichen Pensionen, Medien, Familie bzw. Energie und Klima. Das Einbringen von Gesetzes­vorhaben als Initiativ­anträge ohne WFA entbindet die Vollziehung jedoch grundsätzlich nicht von einer internen Evaluierung. Jedenfalls kann der Nationalrat die Regierung auffordern, wesentliche Vorhaben intern oder extern evaluieren zu lassen. Dies würde auch dazu beitragen, die Ergebnisse der Umsetzung von Vorhaben gegenüber dem Nationalrat und der Öffentlichkeit transparent darzustellen.

Bei den Beratungen im Budgetausschuss und im Unter­ausschuss des Budget­ausschusses wurden die Evaluierungen der WFA bisher kaum aufgegriffen. WFA und Evaluierungen sollten die Möglichkeit bieten zu beurteilen, wie geeignet Maßnahmen sind, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die Instrumente sollten so weiterentwickelt werden, dass sie dem Nationalrat und der Öffentlichkeit entsprechende Diskussions­grundlagen für budget­relevante Entscheidungen bieten. Im Sinne der Wirkungs­orientierung sollten die Kosten der Evaluierungen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Nutzen stehen. Die Analyse des Budget­dienstes beinhaltet deshalb auch eine Reihe von Vorschlägen zur Weiter­entwicklung der WFA, der internen Evaluierungen und des Berichts­systems.

Diese betreffen etwa eine stärkere Berücksichtigung der Steuerungs­relevanz bei der Evaluierung der WFA sowie der dies­bezüglichen Bericht­erstattung (stärkerer Fokus auf Vorhaben mit erheblichen finanziellen Auswirkungen bzw. auf politisch bedeutsame Vorhaben), eine fundierte Auseinander­setzung mit den wesentlichen Auswirkungen in den nicht finanziellen Wirkungs­dimensionen eines Vorhabens und eine allgemein zugängliche zentrale Übersicht über alle zu evaluierenden Vorhaben inklusive der Zeit­punkte, bis wann die internen Evaluierungen durchgeführt werden müssen. Einige Weiter­entwicklungs­möglichkeiten wurden von der ressort­übergreifenden Wirkungs­controlling­stelle zum Teil bereits adressiert (z. B. zentrale Datenbasis) und sind in Umsetzung. Die meisten Vorschläge des Budget­dienstes zur Weiter­entwicklung der internen Evaluierungen und der Bericht­erstattung könnten bereits im bestehenden Rahmen umgesetzt werden, zum Teil wären jedoch Änderungen oder zumindest Klar­stellungen in der WFA-Grundsatz-Verordnung notwendig.