Wirkungsorientierte Folgenabschätzungen (WFA) sind für Rechtsvorschriften des Bundes, sonstige rechtssetzende Maßnahmen grundsätzlicher Art und für sonstige Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung zu erstellen. Längstens nach fünf Jahren sind alle Vorhaben verwaltungsintern zu evaluieren. Diese internen Evaluierungen der Ressorts werden von der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle qualitätsgesichert, zu einem Bericht konsolidiert und jährlich bis spätestens 31. Mai dem Budgetausschuss des Nationalrates vorgelegt.
Mit den vorliegenden Evaluierungen soll anhand eines Soll-Ist-Vergleichs gezeigt werden, wie ursprünglich intendierte Auswirkungen und Ziele im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens erreicht werden konnten. Bei 24 von 70 evaluierten Vorhaben (Bundesgesetze, Vereinbarungen gemäß Art. 15a B‑VG sowie über- oder zwischenstaatliche Vereinbarungen) lagen dem Nationalrat entsprechende WFA bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vor. Mit den anderen 46 Vorhaben, wie etwa Verordnungen oder Vorhaben gemäß § 58 (2) BHG 2013, wird der Nationalrat durch den vorliegenden Bericht erstmalig befasst.
Im WFA‑Bericht 2023 bestätigen die Ressorts bei insgesamt 42 der 70 Vorhaben die Erreichung der geplanten Wirkung. 19 Vorhaben wurden als überwiegend erreicht evaluiert. Bei 8 Vorhaben war nach der internen Evaluierung der Ressorts nur eine teilweise Erreichung gegeben. 1 Vorhaben wurde als nicht erreicht beurteilt, da es nicht umgesetzt werden konnte. Die angesteuerte Wirkung wurde bei 60 % der Vorhaben realisiert, was auf die gute Umsetzung bzw. die guten Umsetzungsbedingungen zurückgeführt wurde. Es ist jedoch auch festzuhalten, dass das Ambitionsniveau für die festgelegten Ziele bzw. für die Zielwerte der Indikatoren und Maßnahmen insgesamt eher niedrig ausfällt bzw. auch die Qualität der Ziele, Messindikatoren und Maßnahmen deutlich schwankte. Die Qualitätsunterschiede setzen sich dann auch im Rahmen der ressortinternen Evaluierungen fort und verzerren damit die Gesamtergebnisse.
Bei der Erstellung der WFA und der internen Evaluierung sind die Auswirkungen auf unterschiedliche Wirkungsdimensionen darzustellen, wobei finanzielle Auswirkungen immer abzuschätzen sind. Bei 44 der 70 Vorhaben wurden wesentliche Auswirkungen auch in anderen Wirkungsdimensionen bereits im Rahmen der WFA festgestellt. Generell kann dazu festgehalten werden, dass durch die Abschätzung der Wirkungsdimensionen für einige Vorhaben interessante Informationen zur Verfügung gestellt wurden, der Großteil der Abschätzungen bzw. der Evaluierungen jedoch qualitativ verbessert werden sollte.
Erstmals wurde in den Bericht auch ein Ausblick auf die in den nächsten Jahren zu erwartenden Evaluierungen gegeben und jene Vorhaben angeführt, die 2023 bei der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle eingelangt sind. Insgesamt wurden im Jahr 2023 für 516 Vorhaben WFA erstellt, davon 308 vereinfachte WFA, die keine Evaluierungen erfordern. Damit verbleiben 208 Vorhaben mit vollumfänglichen WFA, die in den nächsten fünf Jahren verwaltungsintern zu evaluieren und dem Nationalrat im Rahmen der WFA-Berichte vorzulegen sind.
Weitere (bedeutende) Gesetzesvorlagen erfolgten 2023 mittels Initiativ- bzw. Ausschussanträgen. Für diese bestehen deutlich geringere Anforderungen an die Folgenabschätzung und eine entsprechende WFA muss nicht angeschlossen werden. Diese Vorhaben wurden daher bislang nicht in WFA-Berichten behandelt. Jene 99 im Jahr 2023 beschlossenen Anträge betreffen etwa Vorhaben mit wesentlichen Auswirkungen in den Bereichen Pensionen, Medien, Familie bzw. Energie und Klima. Das Einbringen von Gesetzesvorhaben als Initiativanträge ohne WFA entbindet die Vollziehung jedoch grundsätzlich nicht von einer internen Evaluierung. Jedenfalls kann der Nationalrat die Regierung auffordern, wesentliche Vorhaben intern oder extern evaluieren zu lassen. Dies würde auch dazu beitragen, die Ergebnisse der Umsetzung von Vorhaben gegenüber dem Nationalrat und der Öffentlichkeit transparent darzustellen.
Bei den Beratungen im Budgetausschuss und im Unterausschuss des Budgetausschusses wurden die Evaluierungen der WFA bisher kaum aufgegriffen. WFA und Evaluierungen sollten die Möglichkeit bieten zu beurteilen, wie geeignet Maßnahmen sind, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die Instrumente sollten so weiterentwickelt werden, dass sie dem Nationalrat und der Öffentlichkeit entsprechende Diskussionsgrundlagen für budgetrelevante Entscheidungen bieten. Im Sinne der Wirkungsorientierung sollten die Kosten der Evaluierungen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Nutzen stehen. Die Analyse des Budgetdienstes beinhaltet deshalb auch eine Reihe von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der WFA, der internen Evaluierungen und des Berichtssystems.
Diese betreffen etwa eine stärkere Berücksichtigung der Steuerungsrelevanz bei der Evaluierung der WFA sowie der diesbezüglichen Berichterstattung (stärkerer Fokus auf Vorhaben mit erheblichen finanziellen Auswirkungen bzw. auf politisch bedeutsame Vorhaben), eine fundierte Auseinandersetzung mit den wesentlichen Auswirkungen in den nicht finanziellen Wirkungsdimensionen eines Vorhabens und eine allgemein zugängliche zentrale Übersicht über alle zu evaluierenden Vorhaben inklusive der Zeitpunkte, bis wann die internen Evaluierungen durchgeführt werden müssen. Einige Weiterentwicklungsmöglichkeiten wurden von der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle zum Teil bereits adressiert (z. B. zentrale Datenbasis) und sind in Umsetzung. Die meisten Vorschläge des Budgetdienstes zur Weiterentwicklung der internen Evaluierungen und der Berichterstattung könnten bereits im bestehenden Rahmen umgesetzt werden, zum Teil wären jedoch Änderungen oder zumindest Klarstellungen in der WFA-Grundsatz-Verordnung notwendig.