Der Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2024 (WFA‑Bericht 2024) enthält die internen Evaluierungen von 73 Vorhaben. Diese betrafen 2024 unter anderem Reformvorhaben wie etwa die Strukturreform der Sozialversicherungsträger, im Rahmen derer 21 Sozialversicherungsträger auf 5 zusammengeführt wurden, oder die Erlassung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, das zum Ziel hatte, die Regelungen zur Sozialhilfe bundesweit auf eine einheitliche Grundlage zu stellen. Beide Vorhaben wurden als teilweise erreicht evaluiert.
Ebenfalls umfasst sind Evaluierungen, die sich auf Vorhaben aus der COVID‑19-Pandemie bezogen und insbesondere Aspekte wie die Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, Verlustersatz, Ausfallsbonus, Haftungsübernahmen oder den NPO‑Unterstützungsfonds bzw. den Sportbonus betrafen. Im Bereich der Unterstützung gegen die Teuerung wurden beispielsweise Vorhaben zum Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz und zum Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft evaluiert.
Die Evaluierungen der Vorhaben wurden im Budgetausschuss und im Unterausschuss des Budgetausschusses bisher kaum aufgegriffen. Grundsätzlich sollten die Evaluierungen die Möglichkeit der Beurteilung von Maßnahmen bieten und eine Diskussionsgrundlage für den Nationalrat und die Öffentlichkeit für budgetrelevante Entscheidungen sein. Die Analyse des Budgetdienstes beinhaltet deshalb auch eine Reihe von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Systems der WFA. Diese betreffen etwa eine stärkere Berücksichtigung der Steuerungsrelevanz bei der Evaluierung der WFA sowie der diesbezüglichen Berichterstattung (stärkerer Fokus auf Vorhaben mit erheblichen finanziellen Auswirkungen bzw. auf politisch bedeutsame Vorhaben), eine fundierte Auseinandersetzung mit den wesentlichen Auswirkungen in den nicht finanziellen Wirkungsdimensionen und eine allgemein zugängliche zentrale Übersicht über alle zu evaluierenden Vorhaben inklusive Zeitpunkte, bis wann die interne Evaluierung durchgeführt werden sollte. Einige Weiterentwicklungsmöglichkeiten wurden von der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle zum Teil bereits adressiert (z. B. zentrale Datenbasis). Die meisten Vorschläge könnten im bereits bestehenden rechtlichen Rahmen umgesetzt werden, zum Teil wären jedoch Änderungen oder Klarstellungen in der WFA-Grundsatz-Verordnung notwendig.
Die Ressorts weisen laut vorliegendem WFA‑Bericht 2024 bei 7 Vorhaben eine überplanmäßig erreichte Wirkung aus, weitere 44 Vorhaben wurden als zur Gänze erreicht evaluiert. Insgesamt wurde damit bei 70 % der Vorhaben die erwartete Wirkung erreicht. Bei 16 Vorhaben (22 %) haben die Ressorts in ihrer internen Evaluierung eine überwiegende Zielerreichung und bei 6 Vorhaben (8 %) eine teilweise Erreichung angegeben. Keinem der Vorhaben wurde eine negative Zielerreichung attestiert. Damit fällt die Gesamtbeurteilung neuerlich deutlich besser aus als im Jahr 2023.
Grundsätzlich erhält der Nationalrat WFA zu Bundesgesetzen und über- oder zwischenstaatliche Vereinbarungen im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens und ist somit mit den angestrebten Zielen und Wirkungen der Gesetzesentwürfe von Beginn an befasst. Dies betraf im vorliegenden WFA‑Bericht 2024 20 Vorhaben, das sind 27 % aller berichteten Vorhaben. Mit den anderen 53 Vorhaben (73 %), wie etwa Verordnungen oder Vorhaben gemäß § 58 (2) BHG 2013 wird der Nationalrat durch den vorliegenden Bericht hingegen erstmalig befasst. Da Annahmen aus der Planungsphase des jeweiligen Vorhabens meist nicht vorliegen, sind Soll-Ist-Vergleiche von Annahmen und Ergebnissen überwiegend nicht möglich.
Bei der Erstellung der WFA und der internen Evaluierung sind die Auswirkungen auf unterschiedliche Wirkungsdimensionen darzustellen, wobei finanzielle Auswirkungen immer abzuschätzen sind. Bei 44 der 73 Vorhaben wurden wesentliche Auswirkungen auch in anderen Wirkungsdimensionen festgestellt. Generell kann dazu festgehalten werden, dass durch die Abschätzung der Wirkungsdimensionen für einige Vorhaben wesentliche Informationen aufbereitet wurden, der Großteil der Abschätzungen bzw. der Evaluierungen jedoch qualitativ verbessert werden sollte.
Der WFA Bericht 2024 enthält einen Ausblick auf die in den nächsten Jahren zu erwartenden Evaluierungen und führt 570 WFA an, die 2024 bei der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle eingelangt sind. In 103 und damit weniger als einen Fünftel der Fälle (18 %) wurde die WFA dem Nationalrat bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt, 467 WFA (82 %) wurden insbesondere für Verordnungen, Richtlinien und sonstige Vorhaben erstellt. Für insgesamt 226 dieser Vorhaben wurden vollumfängliche WFA bzw. Bündelungen gemacht, die in den nächsten fünf Jahren ressortintern zu evaluieren sind und deren Evaluierungen dem Nationalrat dann zur Kenntnis gebracht werden.