Budgetdienst - Europäisches Semester 03.11.2025

Bericht wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits 2025

Überblick

Der vom BMF vorgelegte Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits enthält eine aktualisierte gesamt­staatliche Budget­prognose für die Jahre 2025 und 2026. Wie bereits im Frühjahr erwartet das BMF für 2025 und 2026 ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von 4,5 % bzw. 4,2 %. Für die gesamtstaatliche Schulden­quote werden nun, vor allem aufgrund der Revision des nominellen BIP, mit 81,7 % bzw. 83,1 % des BIP um jeweils etwa 3 %‑Punkte geringere Werte erwartet. Das vom BMF prognostizierte Wachstum der Netto­ausgaben liegt in beiden Jahren unter dem zulässigen Anstieg, sodass bei Einhaltung der Planwerte die EU‑Fiskalregeln eingehalten werden können.

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BD - Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits 2025 / PDF, 1 MB

Die Obergrenze gemäß Ratsempfehlung für das Netto­ausgaben­wachstum im Jahr 2025 beträgt 2,6 %. Das vom BMF erwartete Wachstum wurde von 1,6 % auf 2,3 % nach oben revidiert. Das erwartete kumulative Wachstum bis 2026 wurde ebenfalls nach oben revidiert, liegt aber weiterhin unter der Obergrenze.

Kurzfassung

Bei dem vom BMF am 15. Oktober 2025 vorgelegten Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits (ÜD‑Bericht 2025) handelt es sich um einen im Rahmen des ÜD‑Verfahren an die EK und den Rat vorzulegenden Bericht, der auch an den Nationalrat übermittelt wurde. Der Bericht enthält eine aktualisierte gesamtstaatliche Budget­prognose für die Jahre 2025 und 2026, die auf der WIFO-Konjunkturprognose vom Oktober 2025 basiert. Neben der etwas besser ausfallenden Konjunktur­prognose wurden in der aktualisierten Budgetprognose auch neue, in der bisherigen Planung noch nicht enthaltene Maßnahmen (z. B. Pensions­anpassung 2026, Verschiebung Gehaltsabschluss öffentlicher Dienst) und die Entwicklungen im laufenden Budgetvollzug berücksichtigt.

Wie bereits in der Budgetplanung vom Frühjahr erwartet das BMF für 2025 und 2026 ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von 4,5 % bzw. 4,2 % des Bruttoinlands­produkts (BIP). Damit wird der bei der Budgetplanung im Frühjahr eingeschlagene moderate Konsolidierungskurs fortgesetzt.

Die konjunkturellen Rahmenbedingungen haben sich seit dem Frühjahr zwar verbessert und führen zu einem stärkeren Einnahmenwachstum. Allerdings steigen auch die Ausgaben insbesondere im Bereich der Arbeitnehmerentgelte und der Sozialleistungen stärker als bisher erwartet. Ab 2026 dämpfen zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen das höhere Ausgabenwachstum. Der Budgetdienst schätzt die Defizitprognose für 2025 und 2026 wie bereits im Frühjahr als vorsichtig ein. Die mittelfristigen Herausforderungen zur Rückführung des Defizits bleiben allerdings bestehen, weil einige vor allem ab 2027 wirksame Maßnahmen, die in der Budgetplanung vom Frühjahr berücksichtigt wurden, noch nicht näher konkretisiert bzw. umgesetzt wurden.

Bei der Zusammensetzung des gesamtstaatlichen Defizits aus den Salden des Bundes, der Länder (ohne Wien), Gemeinden (inkl. Wien) und Sozialversicherungsträger kam es im Vergleich zur bisherigen Planung zu einer Verschiebung zwischen den Sektoren. Für den Bund wird nun für 2025 und 2026 mit 3,2 % des BIP ein um jeweils 0,3 %‑Punkte geringeres Defizit erwartet. Beim Maastricht-Defizit der Länder (ohne Wien) wurden nur geringe Anpassungen vorgenommen. Für die Gemeinden (inkl. Wien) und die Sozial­versicherungs­träger werden hingegen nun höhere Defizite angenommen. Die Verschiebungen werden im Wesentlichen mit den unterjährigen Entwicklungen im Budgetvollzug begründet.

Für die gesamtstaatliche Schuldenquote 2025 und 2026 werden nun, vor allem aufgrund der Revision des nominellen BIP, mit 81,7 % bzw. 83,1 % des BIP um jeweils etwa 3 %‑Punkte geringere Werte erwartet.

Die gesamtstaatlichen Ausgaben in den Jahren 2025 und 2026 werden in der aktuellen Budget­prognose mit 283,3 Mrd. EUR bzw. 291,3 Mrd. EUR um 3,8 Mrd. EUR bzw. 3,6 Mrd. EUR höher erwartet als noch im Frühjahr. In Relation zum BIP wird infolge der BIP-Revision für beide Jahre eine geringere Staats­ausgaben­quote prognostiziert. Die höheren Staatsausgaben resultieren aus einem Basiseffekt aufgrund der Aufwärtsrevision der gesamtstaatlichen Ausgaben 2024 (+1,4 Mrd. EUR) und aus nun höher erwarteten Ausgaben für Arbeitnehmer­entgelte und Sozialleistungen. Das Ausgabenwachstum 2025 liegt mit 3,9 % über dem im Frühjahr erwarteten Anstieg von 3,0 %. Für 2026 wird mit 2,8 % aufgrund der neu beschlossenen Maßnahmen ein geringfügig niedrigeres Ausgabenwachstum erwartet.

Die gesamtstaatlichen Einnahmen werden für 2025 und 2026 mit 260,1 Mrd. EUR bzw. 269,3 Mrd. EUR um 2,8 Mrd. EUR bzw. 2,7 Mrd. EUR höher prognostiziert. Der Anstieg resultiert vor allem aus dem nun höher erwarteten Abgaben­aufkommen infolge der besseren Konjunktur­entwicklung. Daraus ergibt sich für beide Jahre eine Staats­einnahmen­quote von knapp 51 % und eine Abgabenquote von etwa 44 % des BIP.

Europäische Fiskalregeln

Die EU-Fiskalregeln werden auch im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit anhand des gesamtstaatlichen Netto­ausgaben­wachstums überprüft. Das vom BMF erwartete Wachstum liegt in beiden Jahren unter dem zulässigen Netto­ausgaben­wachstum, sodass die Verpflichtungen der EU‑Fiskalregeln bei einem Eintreten der Planwerte eingehalten werden können.

Das Wachstum der Staatsausgaben iHv 3,9 % im Jahr 2025 wird um ausgenommene Ausgaben (v. a. Zinsausgaben, zyklische Arbeitslosen­ausgaben) bereinigt und einnahmenerhöhende Maßnahmen (u. a. höhere Energieabgaben, Kranken­versicherungs­beiträge auf Pensionen, Stabilitäts­abgabe) können abgezogen werden, um das maßgebliche Nettoausgaben­wachstum gemäß EU-Fiskalregeln zu ermitteln. Dieses beträgt 2,3 % und liegt damit unter der in der Ratsempfehlung vorgegebenen Obergrenze von 2,6 %. Im Vergleich zur Planung vom Frühjahr 2025 (+1,6 %) hat sich der Abstand zur Obergrenze allerdings wegen des stärkeren Staatsausgaben­wachstums deutlich verringert. Im Jahr 2026 liegt das erwartete Nettoausgaben­wachstum mit 2,0 % ebenfalls unter der Obergrenze iHv 2,2 %. Für die weiteren Jahre bis 2029 erfolgte mit dem ÜD‑Bericht 2025 keine aktualisierte Prognose, das zulässige Nettoausgaben­wachstum liegt in diesen Jahren zwischen 2,0 % und 2,3 %.

Umsetzungsstand der Budgetkonsolidierung

Das Netto-Konsolidierungsvolumen der in der Budgetplanung berücksichtigten Konsolidierungs- und Offensiv­maßnahmen beläuft sich im Jahr 2025 auf 6,0 Mrd. EUR und steigt 2026 auf 9,1 Mrd. EUR an. Das Volumen der Konsolidierungs­maßnahmen beläuft sich in diesen beiden Jahren auf 6,7 Mrd. EUR bzw. 10,7 Mrd. EUR, jenes der Offensivmaßnahmen auf 0,7 Mrd. EUR bzw. 1,6 Mrd. EUR. Vom gesamten Netto-Konsolidierungsvolumen 2025 und 2026 entfallen etwa 70 % auf ausgabenseitige Maßnahmen.

Die meisten der in der Budgetplanung berücksichtigten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Einige Maßnahmen sind allerdings noch offen, gleichzeitig wurden seit dem Frühjahr neue Maßnahmen beschlossen, die in der bisherigen Budget­planung noch nicht abgebildet waren. Auch die Länder, Gemeinden und Sozialversicherungs­träger setzen in ihren eigenen Wirkungsbereichen Konsolidierungs­maßnahmen um:

  • Der Netto-Konsolidierungsbetrag der noch offenen Maßnahmen mit budgetären Auswirkungen im Jahr 2026 beträgt 0,5 Mrd. EUR. Noch nicht umgesetzt wurden insbesondere das Älteren Beschäftigungspaket, das Betrugs­bekämpfungs­paket und bei den Offensiv­maßnahmen die steuerliche Attraktivierung von Arbeiten im Alter. Auch die Ergebnisse der Förder-Taskforce wurden bisher noch nicht vorgestellt. Die im Jahr 2025 budgetwirksamen Maßnahmen wurden mit Ausnahme der Modernisierung des Glücksspiel­monopols bereits alle umgesetzt.
  • Seit dem Frühjahr wurden einige weitere Konsolidierungs- und Offensiv­maßnahmen beschlossen, die nicht in den Bundesvoranschlägen (BVA) 2025 und 2026 enthalten sind, die aber in der im ÜD‑Bericht 2025 aktualisierten gesamtstaatlichen Budgetprognose berücksichtigt wurden. Dabei handelt es sich um die unter der maßgeblichen Inflationsrate liegende Pensions­erhöhung 2026, um die Verschiebung des Gehalts­abschlusses für den öffentlichen Dienst und als neue Offensivmaßnahmen um das Standort­absicherungs­gesetz (SAG) 2025 und die temporäre Erhöhung des Investitions­freibetrags. Im Jahr 2026 leisten diese Maßnahmen für den Bund einen Netto-Konsolidierungsbeitrag von 0,6 Mrd. EUR, im Jahr 2025 belastet das SAG 2025 den Maastricht-Saldo mit 75 Mio. EUR.
  • Auch auf Ebene der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger bestehen Konsolidierungs­bestrebungen. So beschloss Wien für 2026 unter anderem die Erhöhung des Wohnbau­förderungs­beitrags und kündigte Verschärfungen bei der Mindest­sicherung an. Der für den Bund vereinbarte Gehaltsabschluss für die Jahre 2026 bis 2028 dürfte auch von den Ländern und Gemeinden weitgehend übernommen werden. Darüber hinaus sehen die bereits vorgelegten Landes­voranschläge unter anderem Einsparungen bei Förderungen und in der Verwaltung vor. Auch die Österreichische Gesundheitskasse hat bereits erste Maßnahmen umgesetzt (u. a. Selbstbehalt bei Kranken­transporten, erhöhte Eigenanteile). Aufgrund der unübersichtlichen Informationslage sind die gesamtstaatlichen Konsolidierungs­wirkungen aber nur eingeschränkt quantifizierbar.

Entwicklungen im laufenden Budgetvollzug

Im Bundeshaushalt betrug der Nettofinanzierungs­bedarf im Finanzierungs­haushalt von Jänner bis September 2025 11,1 Mrd. EUR. Damit war er um 3,9 Mrd. EUR niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei vor allem auf die auszahlungs­seitige Wirkung der Konsolidierungs­maßnahmen (v. a. Abschaffung Klimabonus) und die nunmehr eingelangten Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zurückzuführen. Für das Gesamtjahr ist vor allem aufgrund der besseren Abgabenentwicklung und der niedrigeren Finanzierungs­kosten mit einer deutlichen Unterschreitung des veranschlagten Nettofinanzierungsbedarfs zu rechnen.

Für die anderen Gebietskörperschaften liegen Daten zum laufenden Budgetvollzug nur auf hochaggregierter Ebene und teilweise mit großer zeitlicher Verzögerung vor. Die revisionsanfälligen Quartals­daten der Volkswirtschaftlichen Gesamt­rechnung weisen für die erste Jahreshälfte für die Gemeinden (inkl. Wien) ein im Vorjahres­vergleich höheres Defizit auf, auch der Saldo der Sozialversicherung war leicht negativ und ungünstiger als im Vorjahr. Bei den Ländern (ohne Wien) kam es hingegen zu einer leichten Verbesserung.