Bei dem vom BMF am 15. Oktober 2025 vorgelegten Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits (ÜD‑Bericht 2025) handelt es sich um einen im Rahmen des ÜD‑Verfahren an die EK und den Rat vorzulegenden Bericht, der auch an den Nationalrat übermittelt wurde. Der Bericht enthält eine aktualisierte gesamtstaatliche Budgetprognose für die Jahre 2025 und 2026, die auf der WIFO-Konjunkturprognose vom Oktober 2025 basiert. Neben der etwas besser ausfallenden Konjunkturprognose wurden in der aktualisierten Budgetprognose auch neue, in der bisherigen Planung noch nicht enthaltene Maßnahmen (z. B. Pensionsanpassung 2026, Verschiebung Gehaltsabschluss öffentlicher Dienst) und die Entwicklungen im laufenden Budgetvollzug berücksichtigt.
Wie bereits in der Budgetplanung vom Frühjahr erwartet das BMF für 2025 und 2026 ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von 4,5 % bzw. 4,2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Damit wird der bei der Budgetplanung im Frühjahr eingeschlagene moderate Konsolidierungskurs fortgesetzt.
Die konjunkturellen Rahmenbedingungen haben sich seit dem Frühjahr zwar verbessert und führen zu einem stärkeren Einnahmenwachstum. Allerdings steigen auch die Ausgaben insbesondere im Bereich der Arbeitnehmerentgelte und der Sozialleistungen stärker als bisher erwartet. Ab 2026 dämpfen zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen das höhere Ausgabenwachstum. Der Budgetdienst schätzt die Defizitprognose für 2025 und 2026 wie bereits im Frühjahr als vorsichtig ein. Die mittelfristigen Herausforderungen zur Rückführung des Defizits bleiben allerdings bestehen, weil einige vor allem ab 2027 wirksame Maßnahmen, die in der Budgetplanung vom Frühjahr berücksichtigt wurden, noch nicht näher konkretisiert bzw. umgesetzt wurden.
Bei der Zusammensetzung des gesamtstaatlichen Defizits aus den Salden des Bundes, der Länder (ohne Wien), Gemeinden (inkl. Wien) und Sozialversicherungsträger kam es im Vergleich zur bisherigen Planung zu einer Verschiebung zwischen den Sektoren. Für den Bund wird nun für 2025 und 2026 mit 3,2 % des BIP ein um jeweils 0,3 %‑Punkte geringeres Defizit erwartet. Beim Maastricht-Defizit der Länder (ohne Wien) wurden nur geringe Anpassungen vorgenommen. Für die Gemeinden (inkl. Wien) und die Sozialversicherungsträger werden hingegen nun höhere Defizite angenommen. Die Verschiebungen werden im Wesentlichen mit den unterjährigen Entwicklungen im Budgetvollzug begründet.
Für die gesamtstaatliche Schuldenquote 2025 und 2026 werden nun, vor allem aufgrund der Revision des nominellen BIP, mit 81,7 % bzw. 83,1 % des BIP um jeweils etwa 3 %‑Punkte geringere Werte erwartet.
Die gesamtstaatlichen Ausgaben in den Jahren 2025 und 2026 werden in der aktuellen Budgetprognose mit 283,3 Mrd. EUR bzw. 291,3 Mrd. EUR um 3,8 Mrd. EUR bzw. 3,6 Mrd. EUR höher erwartet als noch im Frühjahr. In Relation zum BIP wird infolge der BIP-Revision für beide Jahre eine geringere Staatsausgabenquote prognostiziert. Die höheren Staatsausgaben resultieren aus einem Basiseffekt aufgrund der Aufwärtsrevision der gesamtstaatlichen Ausgaben 2024 (+1,4 Mrd. EUR) und aus nun höher erwarteten Ausgaben für Arbeitnehmerentgelte und Sozialleistungen. Das Ausgabenwachstum 2025 liegt mit 3,9 % über dem im Frühjahr erwarteten Anstieg von 3,0 %. Für 2026 wird mit 2,8 % aufgrund der neu beschlossenen Maßnahmen ein geringfügig niedrigeres Ausgabenwachstum erwartet.
Die gesamtstaatlichen Einnahmen werden für 2025 und 2026 mit 260,1 Mrd. EUR bzw. 269,3 Mrd. EUR um 2,8 Mrd. EUR bzw. 2,7 Mrd. EUR höher prognostiziert. Der Anstieg resultiert vor allem aus dem nun höher erwarteten Abgabenaufkommen infolge der besseren Konjunkturentwicklung. Daraus ergibt sich für beide Jahre eine Staatseinnahmenquote von knapp 51 % und eine Abgabenquote von etwa 44 % des BIP.