Budgetdienst - Wirkungsorientierung & Gleichstellung 14.02.2025

Bericht zur Wirkungsorientierung 2023

Überblick

Der vorliegende Bericht umfasst die Ergebnisse der internen Evaluierungen der Bundesministerien und Obersten Organe zu den im Bundesvoranschlag 2023 enthaltenen Wirkungsinformationen. Die Ergebnisse der Evaluierungen zeigen, dass trotz Herausforderungen, wie etwa Teuerung und wirtschaftlicher Rezession, insgesamt ein besseres Ergebnis erzielt wurde als 2022. Die Querschnittsmaterien Gleichstellung, Klima und Umwelt sowie Wirtschaft, Standort und Arbeit wurden vom Budgetdienst einer vertieften gesamthaften Analyse unterzogen.

Die vollständige Analyse zum Download:

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Von den 119 im Bundes­finanz­gesetz 2023 enthaltenen Wirkungszielen, wurden 24,4 % überplanmäßig, 37,0 % zur Gänze, 26,9 % überwiegend, 10,1 % teilweise und 1,7 % nicht erreicht.

Kurzfassung

Evaluierungsergebnisse der Wirkungsorientierung 2023

Die Ressorts und Obersten Organe definieren (gesellschaftliche) Wirkungen, die sie mit ihrem Budget erreichen wollen. Im Bundes­voranschlag (BVA) finden sich dazu die entsprechenden Wirkungs­ziele, Maßnahmen und Kennzahlen. Jährlich erfolgt eine ressort­interne Beurteilung der Ziel­erreichung durch die Evaluierung der Angaben zur Wirkungs­orientierung. Die ressort­übergreifende Wirkungs­controlling­stelle des Bundes­ministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) informiert den Nationalrat über diese internen Evaluierungen mit dem vorliegenden zusammen­fassenden Bericht.

Für den Bericht zur Wirkungs­orientierung 2023 wurden 119 Wirkungsziele evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie allmählich in den Hintergrund treten und 2023 trotz neuer Herausforderungen, wie etwa der Teuerung und der wirtschaftlichen Rezession, insgesamt ein besseres Ergebnis erzielt wurde als 2022. Im Jahr 2023 wurden — wie auch in den beiden Jahren davor — deutlich mehr als die Hälfte der Wirkungs­ziele überplan­mäßig bzw. zur Gänze erreicht (61,3 %). Im Jahr 2023 wurden 32 Wirkungs­ziele (26,9 %) überwiegend (2022: 28,2 %) und 12 Wirkungsziele (10,1 %) teilweise (2022: 11,1 %) erreicht. Insgesamt wurden 2023 nur 2 Ziele (1,7 %) nicht erreicht.

Die Begründungen zu den Evaluierungs­ergebnissen sind für die meisten Angaben zur Wirkungs­orientierung nachvollziehbar, allerdings fehlen in der Bericht­erstattung oftmals nähere Erläuterungen bzw. Zahlen­gerüste. Diese Erläuterungen könnten bessere Schluss­folgerungen für künftige Handlungs­bedarfe im jeweiligen Politikfeld ermöglichen. Abgeleitete aktive Gegen­steuerungs­maßnahmen, die erkennen lassen wie das Ziel künftig verfolgt und erreicht werden soll bzw. wie die Folgen von Krisen abgewendet werden können, werden jedoch nur in wenigen Fällen angeführt.

Beiträge der Wirkungsziele zur Umsetzung der Sustainable Development Goals

Im Bericht zur Wirkungs­orientierung 2023 werden die Zusammenhänge zwischen den UN‑Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) und den Wirkungs­zielen des BVA 2023 dargestellt. Die meisten Wirkungs­ziele (26) leisten einen Beitrag zum SDG 5 — Geschlechter­gleichheit. Die hohe Anzahl erklärt sich insbesondere aus dem österreichischen System des Gender Budgeting. Auch zu den SDG 16 — Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen bzw. SDG 8 — Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts­wachstum tragen relativ viele Wirkungs­ziele bei. Den SDGs zu keine Armut (SDG 1) bzw. kein Hunger (SDG 2) wurden hingegen wenige Wirkungs­ziele zugeordnet. Die Zuordnung der Angaben zur Wirkungs­orientierung zu den SDGs könnte noch mehr systematisiert und durch die ressort­übergreifende Wirkungs­controlling­stelle koordiniert werden. Vor allem sollten die Kennzahlen in den Berichten zur Wirkungs­orientierung und zu den SDGs aufeinander abgestimmt und harmonisiert werden. Es könnten auch — wie im Bereich der Gleichstellung — Meta­indikatoren entwickelt werden, die den Fortschritt auf einer übergeordneten Ebene zeigen. Insbesondere Kennzahlen, die einen EU-Vergleich zulassen, könnten eine bessere Beurteilung hinsichtlich Standort­bestimmung und Ambitions­niveau ermöglichen.

Querschnittsmaterie Gleichstellung

Der Aspekt der Gleichstellung ist von allen Ressorts und Obersten Organen auf allen Ebenen der Wirkungs­orientierung zu berücksichtigen. Die Evaluierungs­ergebnisse für die 36 Gleichstellungs­ziele wurden in einem eigenen Band zum Bericht zur Wirkungs­orientierung 2023 dargestellt. Dieser zeigt auch ressort­übergreifende Ergebnisse im Bereich Gleichstellung auf Basis von Themenclustern, die zeigen sollen, wo die Ressorts und Obersten Organe Handlungs­bedarf bei der Gleichstellung sehen und wie sie mit ihren Gleichstellungs­zielen und ‑maßnahmen eine positive Entwicklung unter­stützen wollen. Zu jedem Themen­cluster legten die Ressorts und Obersten Organe zusätzlich Schwerpunkte und Meta­indikatoren fest, anhand derer sie den Fortschritt im Themen­cluster beurteilen und die ein Zusammen­wirken mehrerer Ressorts und Obersten Organe erfordern. Für die Meta­indikatoren werden keine Zielwerte angegeben, sondern es wird deren Entwicklung ausschließlich anhand von aktuellen Statistiken (inkl. EU‑Vergleichen) dargestellt. Eine Aufnahme der Meta­indikatoren in die Angaben zur Wirkungs­orientierung würde die strategische Ausrichtung und Kohärenz der Wirkungs­informationen stärken.

Der Einfluss der COVID‑19-Pandemie auf die Evaluierungs­ergebnisse verringerte sich und die Ergebnisse verbesserten sich bzw. erreichten Vorkrisen­niveau. Die überplan­mäßig erreichten Gleichstellungs­ziele lagen im Jahr 2023 mit 25,7 % etwa gleich hoch wie in den Vorjahren, die zur Gänze erreichten lagen deutlich darüber (2023: 40,0 %; 2022: 32,4 %). Im Jahr 2023 wurde ein Ziel (2,9 %) nicht erreicht.

Grundsätzlich führte die starke rechtliche Verankerung der tatsächlichen Gleich­stellung von Frauen und Männern in der Haushalts­führung des Bundes zu einer stärkeren Bewusstseins­bildung und Verankerung der Gleichstellung in allen Bereichen der Bundes­verwaltung. Trotzdem blieben die erzielten Verbesserungen Österreichs in den internationalen Rankings in einigen Bereichen überschaubar (z. B. Gender Pay Gap, Pension Gap oder Teilzeit­quote von Frauen). Im Rahmen einer mehrjährigen Gleichstellungs­strategie (361/E XXVII. GP vom 28. Februar 2024) könnte die Wirkungs­orientierung in einem Gender Budget Statement die Verknüpfung zwischen Ressourcen und Gleichstellung mehr hervorheben, was die Transparenz stärken und eine bessere Entscheidungs­grundlage für den Nationalrat bieten könnte.

Querschnittsmaterie Klima und Umwelt

Der Bereich Klima und Umwelt stellt, neben der Gleichstellung, einen weiteren zentralen ressortübergreifenden Wirkungs­komplex dar. Dieser wird im Bericht zur Wirkungs­orientierung 2023 nicht als gesonderte Querschnitts­materie behandelt. Der Budgetdienst hat diesen Bereich einer vertieften Querschnitts­analyse unterzogen. Da die Angaben zur Wirkungs­orientierung zur Umsetzung der SDGs beitragen sollen, werden diese auch mit den relevanten SDGs in Bezug gebracht und die Umsetzungs­ergebnisse mit dem EU‑Schnitt verglichen. Eine Weiter­entwicklung der Wirkungs­orientierung im Klima- und Umweltbereich würde eine umfassende Darstellung der angestrebten Klimaziele verknüpft mit übergeordneten Klima­strategien, Indikatoren zu deren Messung und Maßnahmen zu deren Verfolgung unter Darstellung der Ressourcen sicherstellen.

Querschnittsmaterie Wirtschaft, Standort und Arbeit

Der Budgetdienst hat den Bereich Wirtschaft, Standort und Arbeit erstmals einer vertieften Analyse als Querschnitts­materie unterzogen. Im Wesentlichen wurden dabei jene Wirkungsziele, die von den Ressorts und Obersten Organen dem SDG 8 — Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts­wachstum zugeordnet wurden, betrachtet. Diese Wirkungs­ziele wurden 2023 zu 66,7 % erreicht (Einstufung als überplanmäßig bzw. zur Gänze). Weiters wurden 29,2 % der Wirkungs­ziele als überwiegend und 4,2 % als teilweise erreicht eingestuft. Keines der Wirkungsziele wurde als nicht erreicht bewertet. Im Vergleich zum Gesamt­ergebnis über alle Wirkungs­ziele hinweg wurden diese Wirkungsziele 2023 deutlich besser evaluiert. Begründet kann dies trotz Rezession insbesondere damit werden, dass ein Großteil der Kennzahlen dieses Bereichs sich auf den Arbeits­markt bezieht, welcher sich etwas günstiger als ursprünglich prognostiziert entwickelte. Die Anzahl der Beschäftigten stieg stärker als erwartet und der Anstieg der Arbeitslosen­quote nach nationaler Definition war geringer.

Die Angaben zur Wirkungs­orientierung in dieser Querschnitts­materie sollten besser mit den SDGs harmonisiert werden. Für den Themenbereich könnten etwa Kenn­zahlen zur Anzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, die sich weder in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden (NEETs) oder zur Anzahl frühzeitiger Schul- und Ausbildungs­abgänger:innen aufgenommen werden, um zusätzlich auch einen internationalen Vergleich zu ermöglichen.

Wirkungsorientierung in der parlamentarischen Debatte

Die Wirkungsorientierung wird im Rahmen der Haushalts­führung durch verschiedene Instrumente umgesetzt. Die Angaben zur Wirkungs­orientierung haben sich als fixer Bestandteil der parlamentarischen Debatten etabliert. Sie erhöhen die Transparenz über die politischen Zielsetzungen der Bundes­regierung und der Verantwortlichkeit der Verwaltung für ihre Umsetzung.

Trotz positiver Einschätzung könnten durch die Weiter­entwicklung des Instrumentariums die strategische Ausrichtung erhöht und gleichzeitig der Verwaltungs­aufwand reduziert werden. Die Verbesserungs­vorschläge auf Basis der Erfahrungen mit der Umsetzung der Haushalts­rechtsreform sowie die Ergebnisse der verschiedenen Evaluierungen sollten für eine substantielle Weiter­entwicklung der wirkungsorientierten Haushalts­führung genutzt werden, um die Debatte über die Erreichung von politischen Zielen und Maßnahmen im Nationalrat zu erleichtern und so die Relevanz der Wirkungs­orientierung weiter zu erhöhen.