Mit dem Betrugsbekämpfungspaket 2025 und dem Abgabenänderungsgesetz 2025 sollen neben einer Reihe weiterer abgabenrechtlicher Änderungen noch offene einnahmenseitige Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen werden. Dabei handelt es sich um die Ausweitung der Tabaksteuer auf alternative Erzeugnisse und um die aus der Betrugsbekämpfung erwarteten Mehreinnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Damit wurden mit Ausnahme der Modernisierung des Glücksspielmonopols und der steuerlichen Attraktivierung von Arbeiten im Alter alle in der Budgetplanung 2025 und 2026 berücksichtigten einnahmenseitigen Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen umgesetzt.
Die finanziellen Auswirkungen der mit den beiden Gesetzespaketen geplanten Maßnahmen sind insbesondere im Bereich der Betrugsbekämpfung mit hoher Unsicherheit behaftet. Die Angaben des Budgetdienstes basieren auf den Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen (WFA), dem Ministerratsvortrag 31a/1 zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 und mündlichen Auskünften im Finanzausschuss am 2. Dezember 2025 zu den eingebrachten Abänderungsanträgen und den Maßnahmen im Vollzug. Die Maßnahmen führen in den Jahren 2026 bis 2029 zu Einzahlungen iHv insgesamt 1.703 Mio. EUR. Die maßnahmenbedingten Auszahlungen für Personal- und Sachaufwand betragen in diesem Zeitraum insgesamt 40 Mio. EUR. In Summe soll sich der Nettofinanzierungssaldo durch die geplanten Maßnahmen in den Jahren 2026 bis 2029 um 1.663 Mio. EUR verbessern, davon betreffen 306 Mio. EUR das Jahr 2026. Bis 2029 steigt der Nettoeffekt auf 488 Mio. EUR an.
Der Großteil der Saldenverbesserung wird durch das Betrugsbekämpfungspaket 2025 erzielt. Dieses soll den Nettofinanzierungssaldo im Jahr 2026 um 258 Mio. EUR verbessern. Davon entfallen 89 Mio. EUR auf den Teil Steuern, 36 Mio. EUR auf den Teil Sozialabgaben und 3 Mio. EUR auf den Teil Daten. Durch weitere Maßnahmen im laufenden Budgetvollzug sollen zusätzlich Mehreinzahlungen iHv 130 Mio. EUR erzielt werden. Bis zum Jahr 2029 soll der Nettoeffekt des Betrugsbekämpfungspakets 2025 auf 330 Mio. EUR ansteigen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 soll sich der Nettofinanzierungssaldo im Wesentlichen durch die Ausweitung und Erhöhung der Tabaksteuer verbessern. Der Nettoeffekt beträgt im Jahr 2026 48 Mio. EUR und steigt bis 2029 auf 157 Mio. EUR an.
Bei diesen Beträgen handelt es sich um den gesamtstaatlichen Konsolidierungsbeitrag der Maßnahmen. Die geplanten Maßnahmen verbessern neben dem Bundeshaushalt auch die Salden der anderen Gebietskörperschaften. Die Mehreinzahlungen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben führen zu höheren Ertragsanteilen für Länder und Gemeinden. Im Bereich der Sozialversicherungsträger wirken sich die Mehreinzahlungen aus dem Betrugsbekämpfungspaket 2025 saldenverbessernd aus. Die Mehrauszahlungen für Personal- und Sachaufwand betreffen hingegen ausschließlich den Bund, wodurch der Konsolidierungseffekt im Bundeshaushalt etwas gedämpft wird. Im Jahr 2026 entfallen vom Nettoeffekt aller Maßnahmen 64 % auf den Bund, 18 % auf die Länder, 10 % auf die Gemeinden und 7 % auf die Sozialversicherungsträger. Diese Anteile verändern sich im Zeitverlauf nur geringfügig.