Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 03.12.2025

Betrugsbekämpfungspaket und Abgabenänderungsgesetz 2025

Überblick

Diese Analyse stellt die finanziellen Auswirkungen der mit dem Betrugs­bekämpfungs­paket 2025 und dem Abgabenänderungsgesetz 2025 geplanten Maßnahmen dar. In Summe werden für den Zeitraum 2026 bis 2029 Mehreinzahlungen iHv 1.703 Mio. EUR erwartet, denen Mehr­auszahlungen von insgesamt 40 Mio. EUR gegenüber­stehen. Darüber hinaus werden die budgetären Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Progressions­ausgleich 2026 bis 2029 dargestellt, die sich aus der Anpassung der Tarifeckwerte im Ausmaß von zwei Dritteln der maßgeblichen Inflations­rate und dem Aussetzen des dritten Drittels der Progressions­abgeltung ergeben.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Betrugsbekämpfungspaket und Abgabenänderungsgesetz 2025 / PDF, 793 KB

Kurzfassung

Mit dem Betrugsbekämpfungs­paket 2025 und dem Abgaben­änderungs­gesetz 2025 sollen neben einer Reihe weiterer abgaben­rechtlicher Änderungen noch offene einnahmen­seitige Konsolidierungs­maßnahmen beschlossen werden. Dabei handelt es sich um die Ausweitung der Tabak­steuer auf alternative Erzeugnisse und um die aus der Betrugsbekämpfung erwarteten Mehr­einnahmen aus Steuern und Sozial­versicherungs­beiträgen. Damit wurden mit Ausnahme der Modernisierung des Glücks­spiel­monopols und der steuerlichen Attraktivierung von Arbeiten im Alter alle in der Budget­planung 2025 und 2026 berücksichtigten einnahmen­seitigen Konsolidierungs- und Offensiv­maßnahmen umgesetzt.

Die finanziellen Auswirkungen der mit den beiden Gesetzes­paketen geplanten Maßnahmen sind insbesondere im Bereich der Betrugs­bekämpfung mit hoher Unsicherheit behaftet. Die Angaben des Budgetdienstes basieren auf den Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzungen (WFA), dem Ministerratsvortrag 31a/1 zum Betrugs­bekämpfungs­gesetz 2025 und mündlichen Auskünften im Finanz­ausschuss am 2. Dezember 2025 zu den eingebrachten Abänderungsanträgen und den Maßnahmen im Vollzug. Die Maßnahmen führen in den Jahren 2026 bis 2029 zu Einzahlungen iHv insgesamt 1.703 Mio. EUR. Die maßnahmenbedingten Auszahlungen für Personal- und Sachaufwand betragen in diesem Zeitraum insgesamt 40 Mio. EUR. In Summe soll sich der Netto­finanzierungs­saldo durch die geplanten Maßnahmen in den Jahren 2026 bis 2029 um 1.663 Mio. EUR verbessern, davon betreffen 306 Mio. EUR das Jahr 2026. Bis 2029 steigt der Nettoeffekt auf 488 Mio. EUR an.

Der Großteil der Saldenverbesserung wird durch das Betrugs­bekämpfungs­paket 2025 erzielt. Dieses soll den Netto­finanzierungs­saldo im Jahr 2026 um 258 Mio. EUR verbessern. Davon entfallen 89 Mio. EUR auf den Teil Steuern, 36 Mio. EUR auf den Teil Sozial­abgaben und 3 Mio. EUR auf den Teil Daten. Durch weitere Maßnahmen im laufenden Budgetvollzug sollen zusätzlich Mehr­einzahlungen iHv 130 Mio. EUR erzielt werden. Bis zum Jahr 2029 soll der Nettoeffekt des Betrugs­bekämpfungs­pakets 2025 auf 330 Mio. EUR ansteigen. Mit dem Abgaben­änderungs­gesetz 2025 soll sich der Nettofinanzierungssaldo im Wesentlichen durch die Ausweitung und Erhöhung der Tabaksteuer verbessern. Der Nettoeffekt beträgt im Jahr 2026 48 Mio. EUR und steigt bis 2029 auf 157 Mio. EUR an.

Bei diesen Beträgen handelt es sich um den gesamt­staatlichen Konsolidierungs­beitrag der Maßnahmen. Die geplanten Maßnahmen verbessern neben dem Bundes­haushalt auch die Salden der anderen Gebiets­körperschaften. Die Mehr­einzahlungen aus den gemeinschaftlichen Bundes­abgaben führen zu höheren Ertragsanteilen für Länder und Gemeinden. Im Bereich der Sozialversicherungs­träger wirken sich die Mehr­einzahlungen aus dem Betrugs­bekämpfungs­paket 2025 salden­verbessernd aus. Die Mehrauszahlungen für Personal- und Sachaufwand betreffen hingegen ausschließlich den Bund, wodurch der Konsolidierungs­effekt im Bundeshaushalt etwas gedämpft wird. Im Jahr 2026 entfallen vom Nettoeffekt aller Maßnahmen 64 % auf den Bund, 18 % auf die Länder, 10 % auf die Gemeinden und 7 % auf die Sozial­versicherungs­träger. Diese Anteile verändern sich im Zeitverlauf nur geringfügig.

Abgabenänderungsgesetz 2025

Mit dem Abgaben­änderungs­gesetz 2025 werden zahlreiche Gesetzes­änderungen durchgeführt. So soll unter anderem ein elektronisches Verfahren zur Einhebung von Gebühren und Verkehrsteuern eingeführt, nähere Regelungen zum Mindest­steuer­bericht festgelegt und unsachgemäße Ergebnisse beim Bezug eines Kindermehr­betrags bzw. ‑zuschlags zukünftig vermieden werden. Laut WFA hat dabei allerdings fast ausschließlich die geplante Ausweitung und Erhöhung der Tabaksteuer wesentliche finanzielle Auswirkungen. Ab dem 1. April 2026 ist erstmals für Liquids für E‑Zigaretten (E‑Liquids) und Nikotin­beutel Tabaksteuer zu entrichten. Gleichzeitig werden die bestehenden Tabaksteuersätze erhöht. Durch diese beiden Maßnahmen soll sich das Tabaksteueraufkommen im Jahr 2026 um 55 Mio. EUR erhöhen. Bis zum Jahr 2029 sollen die jährlichen Mehreinzahlungen auf 160 Mio. EUR ansteigen. Das Abgaben­änderungs­gesetz 2025 führt in den Jahren 2026 bis 2029 auch zu Mehr­auszahlungen iHv insgesamt 19 Mio. EUR. Diese betreffen vor allem höhere Aus­zahlungen für Werkleistungen und Personalaufwand.

Mit dem Abgaben­änderungs­gesetz 2025 werden auch die im Ausmaß von zwei Dritteln der maßgeblichen Inflationsrate angepassten Tarifeckwerte für den teilweisen Progressions­ausgleich in das Einkommen­steuer­gesetz 1988 (EStG) übernommen. Da die Parameter bereits mit der Inflations­anpassungs­verordnung 2026 festgelegt wurden, ergeben sich aus deren Übernahme in das EStG keine finanziellen Auswirkungen und die WFA enthält dazu auch keine Informationen. Die Aussetzung des dritten Drittels der Progressionsabgeltung wurde bereits als Teil des zweiten Konsolidierungs­pakets mit dem Budget­begleitgesetz 2025 beschlossen, weshalb auch kein Progressions­bericht mit den prognostizierten Auswirkungen des Progressions­ausgleichs auf die Einkommen­steuer vorgelegt wurde. Um die budgetären Auswirkungen des Progressionsausgleichs 2026 bis 2029 trotzdem transparent darzustellen, hat der Budgetdienst das Volumen des automatischen Ausgleichs von zwei Dritteln der Inflation und den Konsolidierungs­beitrag durch das Aussetzen des dritten Drittels für die Jahre 2026 bis 2029 berechnet.

Die abzugeltende Inflation für das Jahr 2026 beträgt 2,6 %. Die sich daraus ergebende automatische Anpassung der Tarifeckwerte um 1,733 % führt zu einem Einnahmen­entfall für die öffentlichen Haushalte iHv 610 Mio. EUR. Durch die im weiteren Zeit­verlauf erwarteten Tarif­anpassungen sind die Werte im Einkommen­steuer­tarif im Jahr 2029 um 7,0 % höher als im Jahr 2025. Daraus ergibt sich ein budgetäres Volumen des automatischen Ausgleichs iHv 3.170 Mio. EUR im Jahr 2029. Die Einsparungen im Zusammenhang mit dem Aussetzen der Abgeltung des dritten Drittels betragen im Jahr 2026 430 Mio. EUR, wobei darin auch das Volumen aus dem Auslaufen der höheren Steuer­befreiung von Überstunden­zuschlägen iHv etwa 150 Mio. EUR enthalten ist. Bis zum Jahr 2029 steigen die erwarteten jährlichen Einsparungen im Vergleich zu einer vollständigen Inflations­anpassung auf 1.750 Mio. EUR.

Betrugsbekämpfungspaket 2025

Das Betrugsbekämpfungspaket 2025 besteht aus drei Regierungsvorlagen zu den Teilen Steuern, Daten und Sozialabgaben. Darüber hinaus werden im Ministerrats­vortrag 31a/1 zum Betrugs­bekämpfungs­gesetz 2025 begleitende Maßnahmen im Vollzug angeführt. Bei den angeführten Beträgen werden die im Finanzausschuss am 2. Dezember 2025 eingebrachten Abänderungs- bzw. Gesetzes­anträge und die im Finanzausschuss mündlich mitgeteilten Konkretisierungen zu den Maßnahmen im Vollzug berücksichtigt Die Anträge betreffen eine Einschränkung der Maßnahmen bei der Norm­verbrauchs­abgabe (NoVA) und zusätzliche Maßnahmen bei der Körper­schaftsteuer (Verschärfungen bei der Hinzurechnungs­besteuerung und der Absetzbarkeit von Zinsen und Lizenzgebühren).

In der Budgetplanung vom Frühjahr wurden aus dem Betrugs­bekämpfungs­paket für den Zeitraum 2026 bis 2029 insgesamt 1.440 Mio. EUR eingepreist. Das nun vorgelegte Betrugsbekämpfungspaket 2025 sieht für diesen Zeitraum eine etwas geringere Saldenverbesserung von insgesamt 1.217 Mio. EUR vor. Die einzelnen Teile des Betrugsbekämpfungspakets 2025 umfassen die folgenden Maßnahmen:

  • Die aus dem Betrugs­bekämpfungs­gesetz 2025 Teil Steuern erwarteten Mehr­einzahlungen belaufen sich im Zeitraum 2026 bis 2029 auf insgesamt 400 Mio. EUR. Diesen stehen in diesem Zeitraum Mehr auszahlungen iHv 17 Mio. EUR gegenüber. Die Mehr­einzahlungen resultieren insbesondere aus der Abschaffung des Vorsteuer­abzugs bei der Vermietung von Luxus­immobilien, den Anpassungen bei der Vergütung der Norm­verbrauchs­abgabe, der Ausweitung des Vorrechts bestimmter Abgaben bei insolvenzrechtlichen Anfechtungstat­beständen und der Erweiterung der Auftraggeber­haftung im Baubereich.
  • Mit dem Betrugs­bekämpfungs­gesetz 2025 Teil Daten erfolgt die Umsetzung einer EU‑Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch über Einkünfte aus Kryptowerten ab 2027. Aufgrund der geringeren steuerlichen Umgehungs­möglichkeiten durch das Halten von Krypto­werten im Ausland wird 2027 mit einer Verbesserung des Netto­finanzierungs­saldos um 33 Mio. EUR bzw. ab 2028 mit einer Verbesserung um 34 Mio. EUR pro Jahr gerechnet. Bereits 2026 könnte es durch Vorzieheffekte zu etwas höheren Einnahmen kommen.
  • Der Nettoeffekt der im Betrugs­bekämpfungs­gesetz 2025 Teil Sozialabgaben geplanten Maßnahmen beträgt in den Jahren 2026 bis 2029 insgesamt 195 Mio. EUR. Dabei soll sich der Netto­finanzierungs­saldo im Jahr 2026 um 36 Mio. EUR verbessern, bis zum Jahr 2029 soll der jährliche Nettoeffekt auf 62 Mio. EUR ansteigen. Zur Salden­verbesserung tragen dabei vor allem die Erweiterung der Auftraggeber­haftung im Baubereich, die Verhinderung von Anfechtungen im Insolvenz­verfahren gegenüber Sozial­versicherungs­trägern und die Vorschreibung einer zweckgewidmeten Prüfungs­abgabe in Sozial­betrugs­fällen bei.
  • Im Ministerratsvortrag 31a/1 werden darüber hinaus weitere Betrugs­bekämpfungs­maßnahmen angeführt, die im laufenden Budgetvollzug umgesetzt werden sollen. Diese sollen zu einer weiteren Saldenverbesserung iHv 130 Mio. EUR im Jahr 2026 und iHv 125 Mio. EUR jährlich ab 2027 führen. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen im Bereich der Finanz­verwaltung (z. B. Stärkung der Umsatzsteuerbetrugs­bekämpfung), zur Reduktion von Steuerflucht und Schmuggel im Tabakbereich, zur Eindämmung von Sozialleistungs­betrug in der Sozialversicherung und beim Arbeitsmarktservice (AMS) sowie Einsparungen bei steuerlichen Förderungen. Die angeführten Beträgen beziehen sich auf Angaben des BMF im Finanzausschuss am 2. Dezember 2025, im Minister­ratsvortrag 31a/1 werden Mehreinzahlungen iHv 110 Mio. EUR jährlich ausgewiesen.
  • Die in der Sitzung des Finanzausschusses am 2. Dezember 2025 eingebrachte Verschärfung bei der Hinzurechnungs­besteuerung und der Absetzbarkeit von Zinsen und Lizenz­gebühren im Bereich der Körperschaftsteuer soll ab 2027 zu Mehreinzahlungen iHv 10 Mio. EUR pro Jahr führen. In den Regierungs­vorlagen der drei Teile zum Betrugs­bekämpfungs­gesetz 2025 war diese Maßnahme noch nicht enthalten.