Budgetdienst - Analysen auf Anfrage 19.03.2018

Budgetäre Auswirkungen der Kalten Progression

Kurzfassung

Bei der kalten Progression handelt es sich um die zusätzliche Belastung des Real­einkommens, die bei Inflation durch un­veränderte Steuer­sätze und Tarif­grenzen bei der Lohn- und Einkommen­steuer entsteht. Es gibt in der Praxis unter­schiedliche Varianten um mit der kalten Progression umzugehen:

  • Indexierung des Steuer­tarifs mit der Inflations­rate (z. B. Schweiz)
  • Indexierung des Steuer­tarifs mit der Inflations­rate plus einen gesetzlich fest­gelegten Auf­schlag als Annäherung an das Nominal­lohn­wachstum (z. B. Schweden)
  • Anpassung des Steuer­tarifs nachdem der kumulierte Preis­anstieg eine gesetzlich fest­gelegte Grenze über­schritten hat (z. B. einige Kantone in der Schweiz, Mexiko)
  • Indexierung des Steuer­tarifs mit einem gesetzlich fest­gelegten Wert (z. B. in Spanien jährlich mit 2 %)
  • Keine regelmäßige Indexierung, aber Aus­gleich über größere Steuer­reformen (z. B. Österreich, Deutschland)

Bei der budget­politischen Bewertung dieser Varianten ist die relevante Frage­stellung, wie sich die Steuer­einnahmen gegenüber dem Status-quo verändern würden, wenn eine dieser Varianten eingeführt werden würde. Der Budget­dienst hat im Rahmen einer Anfrage­beantwortung die budgetären Aus­wirkungen von aus­gewählten Modellen bis 2019, den (geplanten) Zeit­punkt der nächsten Tarif­senkung, untersucht.

Beim Schweizer Modell einer Tarif­indexierung mit der Inflations­rate wären die Steuer­einnahmen aus der Lohn- und Einkommen­steuer im Jahr 2017 um knapp 150 Mio. EUR niedriger gewesen als im Status-quo, im Jahr 2019 beträgt die Differenz bereits knapp 1,2 Mrd. EUR. Im gesamten Betrachtungs­zeitraum wären die Steuer­einnahmen bei einer regelmäßigen Inflations­anpassung des Tarifs um knapp 2 Mrd. EUR niedriger als im Status‑quo. Zu einem deutlich stärkeren fiskalischen Effekt führt die Anwendung des Schwedischen Modells aufgrund des Auf­schlags bei der Indexierung der Tarif­stufen zur Inflations­rate von 1 %‑Punkt (2017) bzw. 2 %‑Punkten (2018 und 2019). Im Jahr 2017 wären die Steuer­einnahmen bei einer Implementierung dieser Variante um etwa 380 Mio. EUR niedriger, im Jahr 2019 bereits um fast 2,4 Mrd. EUR. Beim Richt­wert­modell würde es bei einem Schwellen­wert von 5 % bei den derzeitigen Inflations­erwartungen erst 2020 zu einer Tarif­anpassung kommen.