Bei der kalten Progression handelt es sich um die zusätzliche Belastung des Realeinkommens, die bei Inflation durch unveränderte Steuersätze und Tarifgrenzen bei der Lohn- und Einkommensteuer entsteht. Es gibt in der Praxis unterschiedliche Varianten um mit der kalten Progression umzugehen:
- Indexierung des Steuertarifs mit der Inflationsrate (z. B. Schweiz)
- Indexierung des Steuertarifs mit der Inflationsrate plus einen gesetzlich festgelegten Aufschlag als Annäherung an das Nominallohnwachstum (z. B. Schweden)
- Anpassung des Steuertarifs nachdem der kumulierte Preisanstieg eine gesetzlich festgelegte Grenze überschritten hat (z. B. einige Kantone in der Schweiz, Mexiko)
- Indexierung des Steuertarifs mit einem gesetzlich festgelegten Wert (z. B. in Spanien jährlich mit 2 %)
- Keine regelmäßige Indexierung, aber Ausgleich über größere Steuerreformen (z. B. Österreich, Deutschland)
Bei der budgetpolitischen Bewertung dieser Varianten ist die relevante Fragestellung, wie sich die Steuereinnahmen gegenüber dem Status-quo verändern würden, wenn eine dieser Varianten eingeführt werden würde. Der Budgetdienst hat im Rahmen einer Anfragebeantwortung die budgetären Auswirkungen von ausgewählten Modellen bis 2019, den (geplanten) Zeitpunkt der nächsten Tarifsenkung, untersucht.
Beim Schweizer Modell einer Tarifindexierung mit der Inflationsrate wären die Steuereinnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer im Jahr 2017 um knapp 150 Mio. EUR niedriger gewesen als im Status-quo, im Jahr 2019 beträgt die Differenz bereits knapp 1,2 Mrd. EUR. Im gesamten Betrachtungszeitraum wären die Steuereinnahmen bei einer regelmäßigen Inflationsanpassung des Tarifs um knapp 2 Mrd. EUR niedriger als im Status‑quo. Zu einem deutlich stärkeren fiskalischen Effekt führt die Anwendung des Schwedischen Modells aufgrund des Aufschlags bei der Indexierung der Tarifstufen zur Inflationsrate von 1 %‑Punkt (2017) bzw. 2 %‑Punkten (2018 und 2019). Im Jahr 2017 wären die Steuereinnahmen bei einer Implementierung dieser Variante um etwa 380 Mio. EUR niedriger, im Jahr 2019 bereits um fast 2,4 Mrd. EUR. Beim Richtwertmodell würde es bei einem Schwellenwert von 5 % bei den derzeitigen Inflationserwartungen erst 2020 zu einer Tarifanpassung kommen.