Budgetdienst - Budget 04.04.2018

Budgetanalyse 2018 und 2019

Überblick

Das Doppel­budget 2018 und 2019 sieht für 2018 noch ein Defizit von 2,2 Mrd. EUR vor, das sich im Jahr 2019 zu einem administrativen Überschuss von 0,5 Mrd. EUR umkehren soll. Für die gesamte weitere Finanz­rahmen­periode ist sodann ein Überschuss. Auch der gesamt­staatliche Maastricht‑Saldo soll ab 2019 leicht positiv sein. Für die Schulden­quote wird ein kontinuierlicher Rückgang in Richtung 60 % des BIP angestrebt. Die Ausrichtung der Fiskal­politik ist 2018 noch prozyklisch, ab dem Jahr 2019 wirkt der vorgegebene Budget­pfad leicht restriktiv.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Budgetanalyse 2018 und 2019 / PDF, 2 MB

Kurzfassung

Das Doppel­budget 2018 und 2019 sieht für 2018 bei sinkenden Aus­zahlungen und steigenden Ein­zahlungen gegenüber dem Erfolg des Vorjahres im Finanzierungs­haushalt noch ein Defizit von 2,2 Mrd. EUR vor, das sich im Jahr 2019 zu einem administrativen Überschuss von 0,5 Mrd. EUR umkehren soll. Auch für die gesamte weitere Finanzrahmen­periode bis 2022 ist sodann ein Überschuss zwischen 0,3 Mrd. EUR und 0,8 Mrd. EUR geplant. Auch der gesamt­staatliche Maastricht‑Saldo soll ab 2019 leicht positiv sein (Bund: ‑0,1 % des BIP). Beim strukturellen Budget­saldo gehen die Budget­unterlagen 2018 noch von einer Verschlechterung auf ‑0,9 % des BIP aus, ab 2019 ist eine stetige Verbesserung und ab 2021 ein strukturelles Null­defizit vorgesehen. Für die Schulden­quote wird im Planungs­zeitraum ein kontinuierlicher Rückgang in Richtung 60 % des BIP angestrebt. Die Ausrichtung der Fiskal­politik ist 2018 noch prozyklisch, ab dem Jahr 2019 wirkt der vorgegebene Budget­pfad leicht restriktiv.

Die Rahmen­bedingungen für die Budget­entwicklung sind sehr günstig, insbesondere die gute Wirtschafts­lage, Verbesserungen am Arbeitsmarkt und das niedrige Zins­niveau wirken sich positiv auf die Einnahmen- und Ausgaben­entwicklung des Bundes aus. Restriktive Vorgaben an die Ressorts bei der Budget­erstellung bewirken einen dämpfenden Effekt auf die Ausgaben­entwicklung, zu größeren Einsparungen kommt es insbesondere bei den Arbeitsmarkt­förderungen und durch geringere Ausgaben­zuwächse bei den ÖBB‑Investitionen. Die Entwicklung im Finanzierungs­haushalt wird zudem insbesondere im Jahr 2019 von einer Reihe von Sonder­faktoren im Ausmaß von ca. 1,5 Mrd. EUR begünstigt (z. B. Rückzahlung aus dem General­vergleich mit dem Freistaat Bayern), die jedoch zumeist keine Auswirkungen auf den Maastricht‑Saldo haben. Zum Teil bereits in der letzten Gesetzgebungs­periode beschlossene diskretionäre Maßnahmen führen hingegen insbesondere 2018 zu Mehr­ausgaben, die durch ausgaben­senkende Maßnahmen der neuen Bundes­regierung (z. B. Streichung oder Sistierung von Offensiv­maßnahmen) nur zum Teil kompensiert werden können. Zudem sind für den Planungs­zeitraum einige Steuer­senkungen vorgesehen (z. B. Familien­bonus), die größten­teils ab 2019 budget­wirksam sind. Insgesamt wirken die in der Vergangenheit beschlossenen Konsolidierungs­maßnahmen (vor allem aus 2011 und 2012) weiterhin fort und begünstigen die Budget­entwicklung. Auch der Rückgang bei den Flüchtlings­zahlen entlastet den Bundes­haushalt.

Auf Ebene der einzelnen Untergliederungen (UG) sind die Budget­vorgaben grund­sätzlich in allen Bereichen restriktiv, zudem kommt es in einigen Bereichen aufgrund günstiger Rahmen­bedingungen zu einer moderaten Ausgaben­entwicklung bzw. sogar zu rückläufigen Ausgaben. Die günstige Arbeitsmarkt­lage bewirkt neben den vorgesehenen Gesetzes­änderungen (Verschärfungen beim Altersteilzeit­geld, Kürzungen im Förderungs­bereich) einen leichten Auszahlungs­rückgang in der UG 20‑Arbeit, der Rückgang der Flüchtlings­zahlen führt zu sinkenden Ausgaben für die Grund­versorgung (UG 18‑Asyl/Migration). Zudem bewirkt das niedrige Zins­niveau perioden­bereinigt einen Rückgang bei den Zins­ausgaben (UG 58‑Finanzierungen, Währungstausch­verträge). Von den Einsparungs­vorgaben ausgenommen sind insbesondere die Bereiche Forschung und innere Sicherheit. Die Universitäten erhalten höhere Mittel, in der UG 11‑Inneres sind erhebliche Personal­aufstockungen vorgesehen. In anderen Bereichen führt die demografische Entwicklung zu erheblich Ausgabenzuwächsen, dies betrifft vor allem die Aus­zahlungen für Pensionen aber auch den Pflege­bereich. Der starke Ausgaben­anstieg in der UG 40‑Wirtschaft ist auf die Abwicklung von Offensiv­maßnahmen (v. a. Investitions­prämien, Beschäftigungs­bonus) zurück­zuführen, die zwar beendet oder ausgesetzt wurden, aber noch zu erheblichen Auszahlungs­anstiegen führen.

Die Einnahmen des Bundes entwickeln sich im Planungs­zeitraum trotz einiger Entlastungs­maßnahmen (z. B. Familien­bonus, Senkung Umsatz­steuer auf Übernachtungen) vor allem aufgrund der guten Wirtschafts­lage recht dynamisch. Zu deutlichen Einnahmen­anstiegen kommt es insbesondere bei den öffentlichen Abgaben (v. a. bei der Lohnsteuer und der Körperschaft­steuer) und bei den abgaben­ähnlichen Erträgen (v. a. Dienstgeber­beitrag zum FLAF, Arbeitslosen­versicherungs­beiträge). Auch die Ein­zahlungen aus Dividenden steigen signifikant an (v. a. BIG, ÖBIB, ASFINAG). Zudem führen die erwarteten Erlöse aus der Versteigerung von Mobilfunk­lizenzen zu Mehr­einnahmen.

Die Grundzüge des Personal­plans sehen bis zum Ende der Finanz­rahmen­periode 2022 einen Anstieg um insgesamt 3.490 Plan­stellen vor, wobei einer Ausweitung um 4.629 Plan­stellen insbesondere im Sicherheits­bereich Einsparungen von 1.139 Plan­stellen in anderen Bereichen gegen­überstehen.

Bei der Wirkungs­orientierung hat sich im Entwurf zum Bundes­voranschlag (BVA‑E) 2018 gegenüber dem Bundes­voranschlag (BVA) 2017 die Anzahl der Wirkungs­ziele (127 gegenüber 124), Maßnahmen (440 gegenüber 389) und Indikatoren (374 gegenüber 358) weiter erhöht. Eine Fokussierung und stärkere Orientierung an der Umsetzung des Regierungs­programms würde die Eignung für die parlamentarische Diskussion fördern und den Verwaltungs­aufwand reduzieren.

Haushaltsrechtliche Aspekte werden durch eine im Rahmen der Budget­begleit­gesetze vorgeschlagene Änderung des BHG berührt, durch die die Vorlage des Finanz­rahmens nunmehr endgültig in den Herbst verlegt werden soll. Die Entwürfe zu den Bundes­finanz­gesetzen (BFG‑E) sehen weiters eine noch stärkere Flexibilität der Ressorts in der Rücklagen­gebarung vor, die direkte Rücklagen­übertragungen zwischen unterschiedlichen Untergliederungen einer Rubrik ermöglicht und damit Umschichtungen von Rücklagen innerhalb einer Rubrik vereinfacht. Beide Aspekte sind von der noch nicht abgeschlossenen externen Evaluierung der Haushalts­rechts­reform (HHRR) umfasst und betreffen die Befassung des Nationalrat bei der Budget­beratung und im Vollzug.