Der BVA‑E 2021 sieht Auszahlungen iHv 97,4 Mrd. EUR vor, gegenüber dem BVA 2020 entspricht dies einem Rückgang um 5,0 Mrd. EUR. Die großen Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind in vielen Untergliederungen insbesondere darauf zurückzuführen, dass ein Großteil der Budgetmittel für die Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Pandemie im Jahr 2020 im Krisenbewältigungsfonds in der UG 45‑Bundesvermögen veranschlagt war und die Mittel für die weiteren Maßnahmen im BVA‑E 2021 nun direkt in den einzelnen Untergliederungen budgetiert werden. Zudem betreffen die Abweichungen vor allem auch direkte Folgen der COVID‑19-Pandemie in der jeweiligen Untergliederung. Dies bezieht sich insbesondere auf die UG 20‑Arbeit mit zusätzlichen Auszahlungen iHv 2,9 Mrd. EUR (+34,7 %) für die Verlängerung der Kurzarbeit und für die höheren Arbeitslosenversicherungsleistungen und auf die UG 22‑Pensionsversicherung iHv 1,7 Mrd. EUR (+15,7 %) aufgrund geringerer Beitragseinnahmen der Pensionsversicherungsträger in Folge der COVID‑19-Pandemie und steigender Pensionsaufwendungen. Weiter kommt es in der UG 24‑Gesundheit zu Mehrauszahlungen iHv 602,8 Mio. EUR (+48,9 %) infolge der Zahlungen im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz, dem COVID‑19‑Zweckzuschussgesetz bzw. dem COVID‑19-Impfstoff, ein gegenläufiger Effekt ergibt sich infolge des geringeren Abgabenaufkommens bei der Krankenanstaltenfinanzierung.
Für die Schwerpunkte aus dem Regierungsprogramm, die zumeist auch über die gesamte Finanzrahmenperiode 2021‑2024 fortgeführt werden, sollen zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Schwerpunktsetzungen betreffen vor allem die UG 20‑Arbeit (2021: 410,6 Mio. EUR) insbesondere für die Arbeitsstiftung und die UG 14‑Militärische Angelegenheiten (2021: 190,0 Mio. EUR) mit Zusatzmitteln für die Miliz und weitere Maßnahmen (ABC-Paket, Sanitätspaket, Terrorpaket und Katastrophenschutzpaket). Darüber hinaus sind Zusatzmittel insbesondere auch in der UG 13‑Justiz (2021: 52,1 Mio. EUR) für Projekte gegen Hass im Netz, Rechtsberatung BBU, Erwachsenenschutz, Opferhilfe, Neustart und höheren Personalaufwand, in der UG 12‑Äußeres (2021: 51,2 Mio. EUR) für die EZA-Entwicklungszusammenarbeit (Hilfe vor Ort), Zusatzmittel AKF und IT-Aufstockungen bzw. Sicherheitsmaßnahmen, in der UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz (2021: 90 Mio. EUR) für die Schwerpunkte Pflege, Demenz, Behinderung bzw. den Ausgleichstaxfonds, in der UG 40‑Wirtschaft (2021: 115 Mio. EUR) für den Digitalisierungsfonds und die Investitionen der Burghauptmannschaft. und in der UG 31‑Wissenschaft und Forschung (2021: 103,6 Mio. EUR) für Forschungseinrichtungen und die Fachhochschulen vorgesehen.