Mit der Regierungsvorlage zum Budgetmaßnahmengesetz 2026 (504 d.B.) sollen einige steuerliche Maßnahmen, eine Reduktion des Beförderungszuschusses im Bundesdienst, eine Reduktion der Arbeitsvergütung für Strafgefangene sowie einige nicht unmittelbar budgetrelevante Maßnahmen (z. B. Vereinfachung der Preisauszeichnung bei Beherbergungsbetrieben) umgesetzt werden. Diese Analyse erläutert jene Maßnahmen, die laut Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen (WFA) zur Regierungsvorlage mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind:
- Die steuerlichen Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen gemäß WFA betreffen die Ermöglichung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie von bis zu 500 EUR im Jahr 2026 sowie Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung und die Erweiterung der Auskünfte aus dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz auf das Amt für Betrugsbekämpfung zur Erleichterung der Früherkennung von Scheinunternehmen.
- Der erhöhte Beförderungszuschuss für Bedienstete des Bundes bei Nutzung eines Massenbeförderungsmittels soll künftig entfallen. Weiters soll der jährliche Höchstbetrag für die Summe der Beförderungszuschüsse gesenkt werden und sich künftig nach den Kosten des Klimatickets richten.
- Die gesetzlichen Basisbeträge für die Arbeitsvergütung für Strafgefangene sollen reduziert werden, und der Schwellenwert, ab dem eine Valorisierung vorzunehmen ist, soll erhöht werden.
Diese Maßnahmen führen laut WFA im Jahr 2026 zu direkten budgetären Kosten von 62 Mio. EUR, wovon 41 Mio. EUR auf den Bund entfallen. Da die steuerfreie Mitarbeiterprämie, wie mit den Budgets 2025 und 2026 vorgesehen, nur für 2026 verlängert wurde, leisten die Maßnahmen ab 2027 einen Konsolidierungsbeitrag. Dieser soll sich 2027 auf 36 Mio. EUR und ab 2028 auf 41 Mio. EUR pro Jahr belaufen. Aufgrund höherer Ertragsanteile entfällt davon ein Teil auf Länder und Gemeinden.