Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 05.06.2026

Budgetmaßnahmengesetz 2026

Überblick

Die Regierungs­vorlage sieht einige steuerliche Maßnahmen, eine Reduktion des Beförderungszuschusses für Bedienstete des Bundes und eine Reduktion der Arbeits­vergütung für Strafgefangene vor. Die steuerlichen Maßnahmen betreffen eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 500 EUR im Jahr 2026, Nach­schärfungen bei der Wegzugsbesteuerung und die Erweiterung der Auskünfte aus dem Konten­register- und Konten­einschau­gesetz. Die Maßnahmen führen laut Wirkungs­orientierter Folgen­abschätzung (WFA) im Jahr 2026 zu budgetären Kosten von 62 Mio. EUR. Ab 2027 leisten sie einen Konsolidierungsbeitrag, der sich 2027 auf 36 Mio. EUR und ab 2028 auf 41 Mio. EUR pro Jahr belaufen soll.

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BD - Budgetmaßnahmengesetz 2026 / PDF, 528 KB

Kurzfassung

Mit der Regierungsvorlage zum Budget­maßnahmen­gesetz 2026 (504 d.B.) sollen einige steuerliche Maßnahmen, eine Reduktion des Beförderungs­zuschusses im Bundesdienst, eine Reduktion der Arbeits­vergütung für Strafgefangene sowie einige nicht unmittelbar budgetrelevante Maßnahmen (z. B. Vereinfachung der Preis­auszeichnung bei Beherbergungs­betrieben) umgesetzt werden. Diese Analyse erläutert jene Maßnahmen, die laut Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzungen (WFA) zur Regierungs­vorlage mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind:

  • Die steuerlichen Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen gemäß WFA betreffen die Ermöglichung einer steuerfreien Mitarbeiter­prämie von bis zu 500 EUR im Jahr 2026 sowie Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung und die Erweiterung der Auskünfte aus dem Kontenregister- und Kontenein­schaugesetz auf das Amt für Betrugsbekämpfung zur Erleichterung der Früh­erkennung von Scheinunternehmen.
  • Der erhöhte Beförderungs­zuschuss für Bedienstete des Bundes bei Nutzung eines Massen­beförderungs­mittels soll künftig entfallen. Weiters soll der jährliche Höchst­betrag für die Summe der Beförderungszuschüsse gesenkt werden und sich künftig nach den Kosten des Klimatickets richten.
  • Die gesetzlichen Basisbeträge für die Arbeits­vergütung für Strafgefangene sollen reduziert werden, und der Schwellen­wert, ab dem eine Valorisierung vorzunehmen ist, soll erhöht werden.

Diese Maßnahmen führen laut WFA im Jahr 2026 zu direkten budgetären Kosten von 62 Mio. EUR, wovon 41 Mio. EUR auf den Bund entfallen. Da die steuerfreie Mitarbeiter­prämie, wie mit den Budgets 2025 und 2026 vorgesehen, nur für 2026 verlängert wurde, leisten die Maßnahmen ab 2027 einen Konsolidierungs­beitrag. Dieser soll sich 2027 auf 36 Mio. EUR und ab 2028 auf 41 Mio. EUR pro Jahr belaufen. Aufgrund höherer Ertrags­anteile entfällt davon ein Teil auf Länder und Gemeinden.