Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 10.09.2026

Budgetrelevante Maßnahmen seit Sommer 2026

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Von der Analyse umfasst sind die Regierungs­vorlagen zur Attraktivierung von Arbeiten im Alter und der betrieb­lichen Alters­vorsorge, zu einer Glücks­spiel­reform sowie zu Änderungen bei der Familien­beihilfe und beim Kinderbetreuungs­geld. Darüber hinaus wurde ein Dürre-Hilfspaket für die Land­wirtschaft vereinbart und die Senkung der Mineralöl­steuer wurde erneut verlängert. Mit Ausnahme der Glücks­spiel­reform verschlechtern die Maßnahmen den Budget­saldo. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen sind größtenteils in der aktuellen Budget­planung abgebildet, eine Ausnahme stellen insbesondere das Dürre-Hilfspaket und die Mineralöl­steuersenkung dar.

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Kurzfassung

Seit dem Beschluss des Doppelbudgets für die Jahre 2027 und 2028 im Juli 2026 wurden einige weitere budget­relevante Regierungs­vorlagen vorgelegt. Dabei handelt es sich um Gesetzes­entwürfe zur Attraktivierung von Arbeiten im Alter und der betrieb­lichen Altersvorsorge, zu einer Glücks­spiel­reform sowie zu Änderungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinder­betreuungs­geld im Zusammenhang mit Vertriebenen aus der Ukraine und der Anspruchs­berechtigung subsidiär Schutz­berechtigter. Darüber hinaus hat die Bundes­regierung im August ein Dürre-Hilfspaket für die Land­wirtschaft vereinbart, dessen legistische Umsetzung im 3. Quartal 2026 erfolgen soll. Die Senkung der Mineralöl­steuer wurde im Verordnungs­weg weiter verlängert. Die vorliegende Analyse stellt die finanziellen Auswirkungen dieser Gesetzes­vorhaben dar und erläutert die wesentlichen Inhalte, wobei der Fokus auf die budget­relevanten Maßnahmen gelegt wird.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen stellen sich im Zeitraum 2026 bis 2030 wie folgt dar:

  • Die Attraktivierung von Arbeiten im Alter führt laut Wirkungsorientierter Folgen­abschätzung (WFA) bis 2030 zu Mindereinzahlungen iHv 1,4 Mrd. EUR. Diese Schätzung stellt aus Sicht des Budgetdienstes eine Obergrenze dar, weil die niedrigeren Pensions­versicherungs­beiträge (PV‑Beiträge) die Bemessung für die Einkommensteuer erhöhen und es durch intendierte Verhaltens­anpassungen zu Einsparungen bei den Pensions­auszahlungen sowie einem höheren Abgaben­aufkommen kommt.
  • Bei der Attraktivierung der betrieblichen Alters­vorsorge wird das Minder­aufkommen in der WFA mit jährlich 5 Mio. EUR beziffert. Ein im Zeitverlauf konstanter Steuerausfall ist wenig plausibel, da sich dieser aufgrund der Ausgestaltung der Maßnahme im Zeitverlauf aufbauen wird.
  • Das Gesamt­volumen des Dürre-Hilfspakets wird mit 240 Mio. EUR beziffert. Eine Plausibilisierung ist aufgrund fehlender Details derzeit nur teilweise möglich, auch der Zeitpunkt der Zahlungsflüsse ist zum Teil noch offen. Die zur Gegen­finanzierung geplante temporäre Reduktion der Hebesatz­zahlungen ist aus gesamtstaatlicher Sicht saldenneutral, entlastet aber den Bundes­haushalt.
  • Die Glücksspielreform soll bis 2030 das Steuer­aufkommen um insgesamt 467 Mio. EUR erhöhen. Die Schätzung des Bundes­ministeriums für Finanzen (BMF) ist mit hoher Unsicherheit behaftet, da derzeit schwer abschätzbar ist, in welchem Ausmaß die Markt­öffnung zu einer Verlagerung vom illegalen in den legalen Online-Glücksspiel­markt führen wird.
  • Die Änderungen bei der Familien­beihilfe und beim Kinder­betreuungs­geld führen laut WFA bis 2030 zu Mehr­auszahlungen von etwa 100 Mio. EUR.
  • Die Senkung der Mineralöl­steuer im Zeitraum April bis September mindert das Steuer­aufkommen im Jahr 2026 in Summe um etwa 100 Mio. EUR.

Während die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Attraktivierung von Arbeiten im Alter und der betrieblichen Altersvorsorge sowie mit der Glücks­spiel­reform in der aktuellen Budget­planung abgebildet sind, ist dies bei den Maßnahmen des Dürre-Hilfspakets, der temporären Mineralöl­steuersenkung und den Änderungen bei der Familien­beihilfe und beim Kinder­betreuungs­geld nicht der Fall.

Attraktivierung von Arbeiten im Alter

Mit dem Gesetzes­paket werden nach Erreichen des Regelpensions­alters sowohl ein Aufschub der Pension als auch ein Zuverdienst zur Pension begünstigt. Durch einen Aktivitäts­freibetrag wird für diese Personen Erwerbseinkommen bis zu 15.000 EUR im Jahr steuerfrei. Bei einem Aufschub der Pension werden die Beitrags­sätze zur Pensions­versicherung insgesamt um etwa 1 %‑Punkt angehoben. Bei unselbständig Erwerbstätigen kommt es aber zu einer Reduktion der Dienstnehmerbeiträge (‑5,13 %-Punkte) zu Lasten eines Anstiegs der Dienstgeber­beiträge (+6,28 %-Punkte). Bei einem Zuverdienst zur Pension sinken die Dienstnehmer­beiträge um 10,25 %-Punkte und jene von Selbständigen um etwa 8 %-Punkte. Im Gegenzug entfällt die Pensions­erhöhung aus der besonderen Höher­versicherung, wodurch die Ausgaben der Pensions­versicherung im Zeitverlauf sinken.

Für die begünstigten Personen kommt es durch die Maßnahme zu einer deutlichen Entlastung sowohl im Vergleich zur bisherigen Regelung als auch im Vergleich zu jüngeren Erwerbstätigen. Bei einem Aufschub der Pension wird das Netto­einkommen von unselbständig Beschäftigten mit einem monatlichen Brutto­bezug iHv 3.000 EUR um jährlich etwa 6.600 EUR bzw. knapp 20 % gesteigert. Bei Selbständigen beträgt die maximale Entlastung etwa 12 % des Nettoeinkommens. Die Wirkung bei einem Zuverdienst zur Pension hängt auch von der Pensionshöhe ab. Bei einem vollständigen Ausschöpfen des Aktivitäts­freibetrags und einer monatlichen Brutto­pension iHv 2.500 EUR steigt das Netto­einkommen um etwa 15 %.

Insgesamt betragen die steuerlichen und beitrags­rechtlichen Kosten in den Jahren 2027 bis 2029 durchschnittlich 360 Mio. EUR pro Jahr und werden wegen des Entfalls der Höher­versicherung im Zeitverlauf abnehmen. Innerhalb des Bundes­haushalts kommt es zu einer Verschiebung der Kosten aus der UG 22‑Pensions­versicherung in die UG 20‑Arbeit. Dadurch wird die formale Einhaltung des Nachhaltigkeits­mechanismus im Pensions­bereich erleichtert.

Als Begleit­maßnahme werden gesetzlich zusätzliche Mittel für aktive Arbeitsmarkt­politik iHv 100 Mio. EUR ab dem Jahr 2027 sowie ein steigender Betrag in Form des neuen Arbeitsmarkt-Transformationsfonds (2028: 27 Mio. EUR) bereitgestellt. Gleichzeitig sind andere Mittel für aktive Arbeitsmarkt­politik in den Budgets 2027 und 2028 niedriger budgetiert, sodass insgesamt pro arbeitsloser Person in den Jahren 2027 und 2028 eher weniger Mittel als 2026 veranschlagt sind.

Attraktivierung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Regierungsvorlage sieht eine Attraktivierung der in Österreich schwach ausge­prägten betrieblichen Alters­vorsorge vor. Die Möglichkeit zur Übertragung von Ansprüchen aus betrieblichen Vorsorge­kassen (Abfertigung Neu) in Pensions­kassen soll deutlich ausgeweitet werden. Dazu soll ein neues Standard­produkt einer über­betrieblichen Pensions­kasse geschaffen werden, das insbesondere auch Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern offensteht, deren Arbeitgeber bisher keine betriebliche Pensions­vorsorge anbieten. Die steuerliche Begünstigung von Pensions­leistungen aus Eigen­beiträgen soll auf nicht prämien­begünstigte Eigenbeiträge ausge­weitet werden. Darüber hinaus sind Befreiungen von der Versicherungs­steuer bei der Übertragung von Abfertigungs­anwartschaften in bestimmte Vorsorge­produkte vorgesehen. Der Zugang zu einer einmaligen Barabfindung aus einer Pensionskasse soll durch eine Anhebung des Abfindungs­grenzbetrags erleichtert werden.

Für die Abfertigung Neu soll neben der bisherigen Veranlagung mit Kapital­garantie eine neue, langfristig ausgerichtete Vorsorge-Veranlagungs­gemeinschaft (VVG) geschaffen werden. Die Zusammen­führung beitragsfreier Konten soll automatisiert erfolgen. Zudem sollen die gesetzlich zulässigen Verwaltungs­kosten der betrieblichen Vorsorge­kassen reduziert werden.

Dürre-Hilfspaket für die Landwirtschaft

Die Bundesregierung hat ein Dürre-Hilfspaket für die Landwirtschaft mit einem Gesamt­volumen von etwa 240 Mio. EUR vereinbart, konkrete Gesetzes­entwürfe oder Förder­richtlinien liegen aber noch nicht vor. Das Paket umfasst eine Entlastung bei den bäuerlichen Sozial­versicherungs­beiträgen (SV‑Beiträgen), eine temporäre Anhebung der Förderung von Dürre­versicherungen, Zinszuschüsse für landwirtschaftliche Betriebs­mittelkredite sowie zusätzliche Stundungs­möglichkeiten bei Agrarinvestitions- und Konsolidierungs­krediten. Die finanziellen Auswirkungen der Entlastungs­maßnahmen betreffen großteils die Jahre 2026 und 2027 und wirken defiziterhöhend.

Gleichzeitig soll der Transfer der bäuerlichen Pensions­versicherung an die bäuerliche Kranken­versicherung in den Jahren 2027 bis 2031 um insgesamt 250 Mio. EUR reduziert werden, wodurch der Bundes­beitrag entsprechend sinkt. Da die Sozial­versicherung Teil des Sektors Staat ist, gleichen sich die Entlastung des Bundes und die Belastung der Kranken­versicherung gesamtstaatlich aus. Eine gesamt­staatliche Defizit­reduktion würde sich erst durch tatsächliche Einsparungen bei der Kranken­versicherung ergeben.

Glücksspielreform

Die geplante Glücksspielreform sieht eine Neuregelung des Online-Glücksspiels mit einer Öffnung des Marktes für mehrere Konzessionäre vor. Gleichzeitig soll das Vorgehen gegen illegale Online-Glücksspiel­angebote deutlich verschärft werden. Vorgesehen sind insbesondere eine öffentliche Whitelist der konzessionierten und eine Blacklist der illegalen Anbieter sowie erweiterte Möglichkeiten zur Sperre illegaler Angebote und zur Unterbindung der damit verbundenen Zahlungs­ströme. Die Voraussetzungen für eine Konzessions­erteilung werden zudem um Anforderungen hinsichtlich der Nach­entrichtung bisher fälliger Glücksspiel­abgaben und der Erfüllung rechtskräftiger Leistungs­urteile österreichischer Gerichte ergänzt. Parallel dazu sollen die Spielerschutz­maßnahmen ausgeweitet und vereinheitlicht werden. Dazu zählen insbesondere verbindliche Einzahlungs­limits für Online-Glücksspiele und Landes­ausspielungen mit Glücks­spiel­automaten sowie ein zentrales, anbieter- und spielarten­übergreifendes Sperrregister.

Darüber hinaus enthält die Regierungs­vorlage erste legistische Vorbereitungen für die geplante Neuorganisation der Glücksspielaufsicht. Die operative Glücks­spiel­aufsicht soll künftig von einer unabhängigen und weisungsfreien Glücksspiel­aufsichts­behörde wahrgenommen werden, die gegenständliche Regierungs­vorlage nimmt diese organisatorische Neuordnung jedoch noch nicht vor.

Änderungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld

Mit der vorliegenden Gesetzes­änderung sollen die Anspruchs­kriterien für die Familien­beihilfe und das Kinder­betreuungs­geld für subsidiär Schutzberechtigte und Ukraine-Vertriebene neu festgelegt werden. Zukünftig sollen Personen in der Grund­versorgung allgemein keinen Anspruch mehr auf diese Familien­leistungen haben. Gleichzeitig entfällt jedoch das bisher bestehende Erfordernis der Erwerbs­tätigkeit bzw. für Ukraine-Vertriebene der Nachweis einer Vormerkung beim Arbeitsmarkt­service (AMS). Der Anspruch der Ukraine-Vertriebenen auf Familien­beihilfe und Kinder­betreuungsgeld wird außerdem bis zum Ende des Aufenthalts­rechts nach der Vertriebenen-Verordnung verlängert. Insgesamt wird der Kreis der Anspruchs­berechtigten dadurch ausgeweitet, wodurch es zu Mehrauszahlungen des Familienlasten­ausgleichsfonds (FLAF) kommt.

Verlängerung der temporären Mineralölsteuersenkung

Im Rahmen der Verordnungs­ermächtigungen für die Senkung der Mineralöl­steuer und zur Begrenzung der Margen bei Diesel und Benzin erfolgten bisher Steuer­reduktionen für die Monate April bis September 2026. Nach einer Senkung der Mineralölsteuer um 5 Cent pro Liter im April betrug die Reduktion seither durchschnittlich 1,7 Cent pro Liter, woraus im bisherigen Gesamt­zeitraum ein Steuer­entfall iHv 100 Mio. EUR resultiert.