Die im BVA 2026 budgetierten Auszahlungen betragen 125,9 Mrd. EUR und liegen damit um 4,4 Mrd. EUR bzw. 3,6 % über dem vorläufigen Erfolg 2025. Vom budgetierten Anstieg entfallen 2,1 Mrd. EUR auf die Finanzierungskosten, welche im Finanzierungshaushalt von den konkreten Anleiheemissionen abhängig und wenig aussagekräftig sind. Ohne Finanzierungskosten ist der BVA 2026 um 2,3 Mrd. EUR bzw. 2,0 % höher als der vorläufige Erfolg 2025:
- Die größten auszahlungsseitigen Anstiege betreffen die Pensionen (+1,4 Mrd. EUR), die Zuschussverträge mit der ÖBB‑Infrastruktur AG und die Verkehrsdiensteverträge (+0,6 Mrd. EUR), den betrieblichen Sachaufwand (+0,6 Mrd. EUR) und die Mittel für den neu geschaffenen Gesundheitsreformfonds (+0,5 Mrd. EUR), denen aber eine Einzahlung in selber Höhe gegenübersteht.
- Ein Rückgang der Auszahlungen ist insbesondere bei den Förderungen des Bundes (‑0,8 Mrd. EUR) budgetiert. Diese sind vor allem wegen des sinkenden Bedarfs bei der thermisch-energetischen Sanierung (‑0,9 Mrd. EUR) rückläufig, die weiteren Förderungen steigen in Summe nur moderat (+0,1 Mrd. EUR bzw. +1,6 %). Ein Rückgang ist wegen des Auslaufens bei der Bildungskarenz (‑0,4 Mrd. EUR) und dem Stromkostenzuschuss (‑0,3 Mrd. EUR) budgetiert. Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind ebenfalls geringer budgetiert (‑0,3 Mrd. EUR), der BVA 2025 wurde diesbezüglich aber um 0,3 Mrd. EUR überschritten.
Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen ist der BVA 2026 in einigen Bereichen nicht mehr aktuell. Auszahlungsseitig betrifft dies insbesondere die Personalauszahlungen und die Pensionsauszahlungen infolge der nachträglich beschlossenen geringeren Erhöhungen sowie die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung aufgrund der höheren Arbeitslosigkeit.
Die Einzahlungen sind im BVA 2026 iHv 107,6 Mrd. EUR budgetiert und liegen nur um 0,5 % über dem vorläufigen Erfolg 2025:
- Bei den Einzahlungen aus Nettoabgaben sieht der BVA 2026 einen Zuwachs um 0,6 Mrd. EUR bzw. 0,8 % vor, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zum Familienlastenausgleichsfonds sollen um 1,7 % bzw. 2,2 % ansteigen. Zu Mehreinzahlungen führen auch die Mittel für den Gesundheitsreformfonds (+0,5 Mrd. EUR) und die Zahlungsverschiebungen bei den weiteren Transfers der EU (+0,2 Mrd. EUR).
- Zu einem deutlichen Rückgang kommt es bei den Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (‑1,5 Mrd. EUR).
Auch einzahlungsseitig ist der BVA 2026 vor allem aufgrund der geänderten konjunkturellen Rahmenbedingungen, neu beschlossener Maßnahmen und budgetierter, aber nicht umgesetzter Maßnahmen nicht mehr aktuell. Diese Entwicklungen betreffen hauptsächlich die Abgaben.