Der laufende Budgetvollzug von Jänner bis April 2024 weist im Vorjahresvergleich auszahlungsseitig einen starken Anstieg um 3,9 Mrd. EUR bzw. 11,1 % auf. Dieser ist neben der verzögerten Wirkung der hohen Inflation auf einige Ausgabenbereiche (v. a. Pensionen, Pflegegeld, Familienbeihilfe und Personalaufwand) auch auf Beschlüsse aus dem Vorjahr (z. B. neuer Finanzausgleich, Aussetzung Erneuerbaren-Förderbeitrag) und auf in der Budgetplanung gesetzte Schwerpunkte (z. B. Sicherheit, Klima und Umwelt) zurückzuführen. Rückläufig sind hingegen die Zinszahlungen und die Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise.
Die Einzahlungen entwickelten sich bisher nur moderat und sind per Ende April in etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Mehreinzahlungen bei den Abgaben und abgabenähnlichen Erträgen wurden durch Mindereinzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) in etwa ausgeglichen.
Der Nettofinanzierungssaldo betrug per Ende April ‑12,6 Mrd. EUR und ist damit um 3,9 Mrd. EUR ungünstigerer als im Vorjahr.
Die Auszahlungen per Ende April 2024 iHv 38,7 Mrd. EUR waren um 3,9 Mrd. EUR höher als im Vorjahr. Die Energiekrise und in geringerem Ausmaß die COVID‑19-Krise wirken sich weiterhin maßgeblich auf den laufenden Budgetvollzug aus, ihre Bedeutung wird heuer aber abnehmen. Per Ende April 2024 ist dies nur teilweise ersichtlich, im weiteren Budgetvollzug wird sich der Auszahlungsrückgang für Krisenmaßnahmen vergrößern. Ein gegenläufiger Effekt ergibt sich aus dem neuen Finanzausgleich, der zu deutlich höheren Transferzahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden führt. Per Ende April wurden nur die zusätzlichen Mittel für den Gesundheitsbereich und für die 24‑Stunden-Betreuung sowie der Sondervorschuss an die Gemeinden zahlungswirksam, im weiteren Budgetvollzug wird es daher in diesem Zusammenhang noch zu einem deutlichen Auszahlungsanstieg kommen.
Der Anstieg der um die temporären Krisenmaßnahmen bereinigten Auszahlungen war mit 4,0 Mrd. EUR bzw. 12,2 % etwas höher als jener der Gesamtauszahlungen (+11,1 %). Der bisherige Auszahlungsanstieg lag sowohl bei den Gesamtauszahlungen als auch bei den um Krisenmaßnahmen bereinigten Auszahlungen jeweils unter den für das Gesamtjahr veranschlagten Anstiegen von 13,0 % bzw. 16,2 %. Dies resultiert insbesondere aus der im bisherigen Budgetvollzug günstigeren Entwicklung der Finanzierungskosten. Die etwas höheren Zuwachsraten der um die Krisenmaßnahmen bereinigten Auszahlungen liegen an der abnehmenden budgetären Bedeutung der Energie- und COVID‑19-Krise.
Zu den höchsten Auszahlungsveränderungen kam es im bisherigen Budgetvollzug in den folgenden Bereichen:
- Die um die Direktzahlung 2023 bereinigten Auszahlungen für Pensionen waren per Ende April 2024 um 1,3 Mrd. EUR höher als im Vorjahr. Der Anstieg resultierte vor allem aus der Pensionsanpassung 2024 und im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung aus der im Vergleich zu den Pensionsaufwendungen moderaten Entwicklung der Beitragseinnahmen.
- Die Auszahlungen für die im neuen Finanzausgleich gesetzten Schwerpunktbereiche waren per Ende April 2024 um 866 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Dieser Anstieg betrifft vor allem die für die Stärkung des niedergelassenen und spitalsambulanten Bereich zusätzlich bereitgestellten Mittel. Die Mittel für den Zukunftsfonds (+1,1 Mrd. EUR), für die aufgestockte Finanzzuweisung Gesundheit, Pflege und Soziales (+297 Mio. EUR) und den Pflegefonds (+644 Mio. EUR) gelangen erst im weiteren Jahresverlauf zur Auszahlung.
- Die Auszahlungen für Mobilität, Klima, Umwelt (ohne Energiemaßnahmen) waren per Ende April 2024 um 516 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Dazu trugen insbesondere höhere Auszahlungen für die thermische Sanierung (+172 Mio. EUR), den Klima- und Energiefonds (+78 Mio. EUR) und für das Klimaticket (+66 Mio. EUR) bei. Außerdem wurde aufgrund des Baufortschritts eine Zahlung iHv 104 Mio. EUR aus dem Bundeszuschuss für die sogenannte Stadtstraße in Wien geleistet.
- Die Auszahlungen für innere und äußere Sicherheit waren per Ende April 2024 insbesondere aufgrund steigender Personal- und Sachaufwendungen und höherer Investitionen um insgesamt 435 Mio. EUR höher als im Vorjahr.
- Die Finanzierungskosten des Bundes waren per Ende April 2024 infolge des im Vorjahresvergleich gesunkenen Zinsniveaus um 334 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr.
Per Ende April 2024 beliefen sich die Einzahlungen auf 26,1 Mrd. EUR. Damit waren sie in etwa gleich hoch wie im Vorjahreszeitraum. Die Einzahlungen aus Abgaben und abgabenähnlichen Erträgen waren per Ende April um 0,7 Mrd. EUR höher als im Vorjahr. Gleichzeitig kam es heuer noch zu keinen Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), die sich im Vorjahr per Ende April auf 0,7 Mrd. EUR beliefen. Im BVA 2024 wurden die Einzahlungen aus der RRF mit 1,7 Mrd. EUR veranschlagt, diese werden bei Erfüllung der erforderlichen Meilensteine für die zweite und dritte Auszahlungstranche im letzten Quartal nach einem entsprechenden Zahlungsantrag von der Europäischen Kommission (EK) an den Bund überwiesen. Der für das Gesamtjahr nur moderat veranschlagte Einzahlungsanstieg von 1,4 % resultiert vor allem aus dem Wegfall der im Vorjahr eingegangenen Einzahlungen im Zusammenhang mit den Bankenabwicklungen von fast 2,9 Mrd. EUR und geringer erwarteten Dividendenzahlungen.