Budgetdienst - Budgetvollzug 03.06.2024

Budgetvollzug Jänner bis April 2024

Überblick

Der Netto­finanzierungs­saldo des Bundes betrug per Ende April 2024 ‑12,6 Mrd. EUR. Dieser fiel damit um 3,9 Mrd. EUR ungünstigerer als im Vorjahr. Die Auszahlungen stiegen im Vorjahres­vergleich um 3,8 Mrd. EUR. Zu Mehr­auszahlungen kam es vor allem bei den Pensionen und in den Bereichen Mobilität, Klima und Umwelt sowie Sicherheit. Auch der neue Finanz­ausgleich führte bereits zu Mehr­auszahlungen. Die Einzahlungen entwickelten sich bisher nur moderat und waren in etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Auf gesamtstaatlicher Ebene erwartet das BMF derzeit für 2024 ein Maastricht-Defizit von 2,9 %.

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Kurzfassung

Der laufende Budget­vollzug von Jänner bis April 2024 weist im Vorjahres­vergleich auszahlungs­seitig einen starken Anstieg um 3,9 Mrd. EUR bzw. 11,1 % auf. Dieser ist neben der verzögerten Wirkung der hohen Inflation auf einige Ausgaben­bereiche (v. a. Pensionen, Pflegegeld, Familienbeihilfe und Personal­aufwand) auch auf Beschlüsse aus dem Vorjahr (z. B. neuer Finanz­ausgleich, Aus­setzung Erneuerbaren-Förderbeitrag) und auf in der Budget­planung gesetzte Schwerpunkte (z. B. Sicherheit, Klima und Umwelt) zurückzuführen. Rück­läufig sind hingegen die Zins­zahlungen und die Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise.

Die Einzahlungen entwickelten sich bisher nur moderat und sind per Ende April in etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Mehr­einzahlungen bei den Abgaben und abgaben­ähnlichen Erträgen wurden durch Minder­einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF) in etwa ausgeglichen.

Der Netto­finanzierungs­saldo betrug per Ende April ‑12,6 Mrd. EUR und ist damit um 3,9 Mrd. EUR ungünstigerer als im Vorjahr.

Die Auszahlungen per Ende April 2024 iHv 38,7 Mrd. EUR waren um 3,9 Mrd. EUR höher als im Vorjahr. Die Energie­krise und in geringerem Ausmaß die COVID‑19-Krise wirken sich weiterhin maßgeblich auf den laufenden Budget­vollzug aus, ihre Bedeutung wird heuer aber abnehmen. Per Ende April 2024 ist dies nur teilweise ersichtlich, im weiteren Budget­vollzug wird sich der Auszahlungs­rückgang für Krisen­maßnahmen vergrößern. Ein gegen­läufiger Effekt ergibt sich aus dem neuen Finanz­ausgleich, der zu deutlich höheren Transfer­zahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden führt. Per Ende April wurden nur die zusätzlichen Mittel für den Gesundheits­bereich und für die 24‑Stunden-Betreuung sowie der Sonder­vorschuss an die Gemeinden zahlungs­wirksam, im weiteren Budget­vollzug wird es daher in diesem Zusammenhang noch zu einem deutlichen Auszahlungs­anstieg kommen.

Der Anstieg der um die temporären Krisen­maßnahmen bereinigten Auszahlungen war mit 4,0 Mrd. EUR bzw. 12,2 % etwas höher als jener der Gesamt­auszahlungen (+11,1 %). Der bisherige Auszahlungs­anstieg lag sowohl bei den Gesamt­auszahlungen als auch bei den um Krisen­maßnahmen bereinigten Auszahlungen jeweils unter den für das Gesamt­jahr veranschlagten Anstiegen von 13,0 % bzw. 16,2 %. Dies resultiert insbesondere aus der im bisherigen Budget­vollzug günstigeren Entwicklung der Finanzierungs­kosten. Die etwas höheren Zuwachs­raten der um die Krisen­maßnahmen bereinigten Auszahlungen liegen an der abnehmenden budgetären Bedeutung der Energie- und COVID‑19-Krise.

Zu den höchsten Auszahlungs­veränderungen kam es im bisherigen Budget­vollzug in den folgenden Bereichen:

  • Die um die Direkt­zahlung 2023 bereinigten Auszahlungen für Pensionen waren per Ende April 2024 um 1,3 Mrd. EUR höher als im Vorjahr. Der Anstieg resultierte vor allem aus der Pensions­anpassung 2024 und im Bereich der gesetzlichen Pensions­versicherung aus der im Vergleich zu den Pensions­aufwendungen moderaten Entwicklung der Beitrags­einnahmen.
  • Die Auszahlungen für die im neuen Finanz­ausgleich gesetzten Schwerpunkt­bereiche waren per Ende April 2024 um 866 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Dieser Anstieg betrifft vor allem die für die Stärkung des nieder­ge­lassenen und spitals­ambulanten Bereich zusätzlich bereitgestellten Mittel. Die Mittel für den Zukunftsfonds (+1,1 Mrd. EUR), für die aufgestockte Finanz­zuweisung Gesundheit, Pflege und Soziales (+297 Mio. EUR) und den Pflege­fonds (+644 Mio. EUR) gelangen erst im weiteren Jahres­verlauf zur Auszahlung.
  • Die Auszahlungen für Mobilität, Klima, Umwelt (ohne Energie­maßnahmen) waren per Ende April 2024 um 516 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Dazu trugen insbesondere höhere Auszahlungen für die thermische Sanierung (+172 Mio. EUR), den Klima- und Energie­fonds (+78 Mio. EUR) und für das Klimaticket (+66 Mio. EUR) bei. Außerdem wurde aufgrund des Bau­fortschritts eine Zahlung iHv 104 Mio. EUR aus dem Bundes­zuschuss für die sogenannte Stadt­straße in Wien geleistet.
  • Die Auszahlungen für innere und äußere Sicherheit waren per Ende April 2024 insbesondere aufgrund steigender Personal- und Sach­aufwendungen und höherer Investitionen um insgesamt 435 Mio. EUR höher als im Vorjahr.
  • Die Finanzierungs­kosten des Bundes waren per Ende April 2024 infolge des im Vorjahres­vergleich gesunkenen Zinsniveaus um 334 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr.

Per Ende April 2024 beliefen sich die Einzahlungen auf 26,1 Mrd. EUR. Damit waren sie in etwa gleich hoch wie im Vorjahres­zeitraum. Die Einzahlungen aus Abgaben und abgaben­ähnlichen Erträgen waren per Ende April um 0,7 Mrd. EUR höher als im Vorjahr. Gleich­zeitig kam es heuer noch zu keinen Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF), die sich im Vorjahr per Ende April auf 0,7 Mrd. EUR beliefen. Im BVA 2024 wurden die Einzahlungen aus der RRF mit 1,7 Mrd. EUR ver­anschlagt, diese werden bei Erfüllung der erforderlichen Meilen­steine für die zweite und dritte Auszahlungs­tranche im letzten Quartal nach einem entsprechenden Zahlungs­antrag von der Europäischen Kommission (EK) an den Bund überwiesen. Der für das Gesamt­jahr nur moderat veranschlagte Einzahlungs­anstieg von 1,4 % resultiert vor allem aus dem Wegfall der im Vorjahr eingegangenen Einzahlungen im Zusammen­hang mit den Bankenabwicklungen von fast 2,9 Mrd. EUR und geringer erwarteten Dividenden­zahlungen.

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung 2024

Das BMF legte Ende April 2024 eine aktualisierte Planung zur gesamt­staatlichen Haushalts­entwicklung im Jahr 2024 vor. Diese wurde auf Grund­lage einer etwas pessimistischeren Konjunktur­prognose erstellt, darüber hinaus wurden seit dem Herbst beschlossene neue Maßnahmen (z. B. Verlängerung Strom­kosten­zuschuss und Energie­abgaben­senkung, Wohn­bau­paket) berücksichtigt.

Das BMF erwartet für das Jahr 2024 ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von 2,9 % des BIP, nachdem es 2023 bei 2,7 % lag. Im Vergleich zur Planung vom Herbst 2023 geht das BMF für 2024 nun aufgrund der geänderten Rahmen­bedingungen von einem um 0,2 %‑Punkte höheren Budget­defizit aus. Zwischen­zeitlich wurden weitere diskretionäre Maßnahmen (v. a. Aufstockung Klima­bonus) getroffen, unter deren Berücksichtigung der Prognose­wert für das Maastricht-Defizit bereits etwa 3 % des BIP betragen dürfte. Die Entwicklung der öffentlichen Schulden­quote stagniert im Jahr 2024 bei 77,5 % des BIP. Die nun im Vergleich zum Herbst um 1,0 %‑Punkte höher erwartete Schulden­quote ergibt sich aus dem höher prognostizierten Defizit und dem geringer prognostizierten nominellen BIP.

Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen

Im 1. Quartal 2024 wurden vom BMF Mittel­verwendungs­überschreitungen (MVÜ) iHv 5,8 Mio. EUR genehmigt, die noch keine Inanspruchnahmen der umfangreichen Ermächtigungen des BFG 2024 (insgesamt 4,1 Mrd. EUR) enthielten. Über­schreitungen im Ergebnis­haushalt betreffen vor allem die perioden­gerechte Zuordnung von Zahlungen, die Dotierung von Rück­stellungen bzw. (Forderungs-)Abschreibungen und betragen insgesamt 1,4 Mrd. EUR. Der vorläufige Rücklagenstand zum 31. Dezember 2023 betrug 26,5 Mrd. EUR. Dieser reduzierte sich im 1. Quartal 2024 durch budgetierte Rücklagen­entnahmen um 1,8 Mrd. EUR.

Für das 1. Quartal 2024 wurden berichtspflichtige Vorbelastungen iHv 21,3 Mrd. EUR gemeldet, die insbesondere die Leistungs­vereinbarungs­periode 2025 bis 2027 mit den Universitäten (15,6 Mrd. EUR), die Finanzierungs­vereinbarung mit dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) für die Periode 2024 bis 2026 (1,1 Mrd. EUR) und Beschaffungen in der Landes­verteidigung (2,1 Mrd. EUR) betrafen.