Budgetdienst - Budgetvollzug 05.06.2026

Budgetvollzug Jänner bis April und Fortschrittsbericht 2026

Überblick

Der Nettofinanzierungsbedarf des Bundes war von Jänner bis April 2026 mit 12,2 Mrd. EUR um 186 Mio. EUR geringer als im Vorjahr. Der BVA 2026 sieht einen Anstieg des Netto­finanzierungs­bedarfs um 3,9 Mrd. EUR vor, wobei dieser aus derzeitiger Sicht unterschritten werden dürfte. Die Auszahlungen stiegen von Jänner bis April 2026 im Vorjahres­vergleich um 3,0 %, die Einzahlungen um 5,1 %. Auf gesamt­staatlicher Ebene erwartet das BMF für 2026 ein Defizit von 4,2 % des BIP, die Schulden­quote soll auf 83,4 % des BIP ansteigen. Die Vorgaben für das für die Fiskal­regeln maßgebliche Netto­ausgaben­wachstum sollen wie bereits 2025 auch 2026 eingehalten werden können.

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BD - Budgetvollzug Jänner bis April und Fortschrittsbericht 2026 / PDF, 1 MB

Die Auszahlungen von Jänner bis April 2026 betrugen 40,7 Mrd. EUR und waren damit um 3,0 % höher als im Vorjahres­zeitraum. Die Einzahlungen waren mit 28,4 Mrd. EUR um 5,1 % höher.

Kurzfassung

Die budgetären Entwicklungen im Jahr 2026 sind als Ausgangs­basis eine wichtige Grundlage für die bevorstehenden Budget­beratungen zu den Budgets 2027 und 2028. In dieser Analyse werden die Ergebnisse des laufenden Budget­vollzugs sowie aktuelle Einschätzungen zur gesamt­staatlichen Haushalts­entwicklung 2026 dargestellt. Außerdem enthält die Analyse Ergebnisse zur Einhaltung der europäischen Fiskalregeln und eine Darstellung der volkswirtschaftlichen Rahmen­bedingungen.

Entwicklung des Bundeshaushalts Jänner bis April 2026

Der Budgetvollzug von Jänner bis April 2026 weist einen konjunkturell und maßnahmen­bedingt kräftigen Zuwachs der Einzahlungen (+5,1 %) und einen moderateren Zuwachs der Auszahlungen (+3,0 %) auf. Der Netto­finanzierungs­bedarf war geringfügig niedriger als im Vergleichs­zeitraum des Vorjahres.

Die Auszahlungen von Jänner bis April 2026 waren im Vorjahresvergleich um 1.186 Mio. EUR bzw. 3,0 % höher, bereinigt um die gestiegenen Finanzierungs­kosten nahmen die Auszahlungen um 852 Mio. EUR bzw. 2,4 % zu:

  • Der neu geschaffene Gesundheits­reformfonds erhöhte die Auszahlungen um insgesamt 995 Mio. EUR und die Einzahlungen um 498 Mio. EUR, sodass sich der Saldo des Bundes dadurch um 498 Mio. EUR verschlechterte.
  • Weitere größere Auszahlungs­anstiege betrafen die Pensionen (+386 Mio. EUR) sowie die Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung (+239 Mio. EUR). Die Auszahlungen für Zuschuss­verträge mit der ÖBB‑Infrastruktur AG und die Verkehrs­dienste­verträge stiegen auch wegen unterjähriger Zahlungs­verschiebungen (+258 Mio. EUR).
  • Den Mehrauszahlungen bei den Kommunal­investitions­gesetzen (KIG; +276 Mio. EUR) steht der Entfall der im Vorjahr einmalig geleisteten Finanz­zuweisung an die Gemeinden (‑300 Mio. EUR) gegenüber.
  • Weitere größere Auszahlungs­rückgänge betrafen die thermisch-energetische Sanierung (‑481 Mio. EUR), die Investitions­tätigkeit in der Landes­verteidigung (‑152 Mio. EUR) und die Bildungs­karenz (‑116 Mio. EUR).
  • Die Auszahlungen für das Bundes­personal und Landeslehr­personal waren wegen der Verschiebung des Gehalts­abschlusses in etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Auch aus dem leicht rückläufigen betrieblichen Sachaufwand (‑71 Mio. EUR) und den stagnierenden Auszahlungen für weitere Förderungen sind die Konsolidierungs­bestrebungen erkennbar.

Die Einzahlungen waren von Jänner bis April 2026 um 1.373 Mio. EUR bzw. 5,1 % höher als im entsprechenden Vorjahres­zeitraum. Die Einzahlungen aus Nettoabgaben nahmen um 442 Mio. EUR zu, wobei höheren Einzahlungen aus Brutto­abgaben insbesondere aus der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer auch höhere Ab‑Überweisungen, vor allem für die Ertrags­anteile der Länder und Gemeinden, gegen­überstanden. Weitere Mehr­einzahlungen betrafen neben den Mitteln für den Gesundheits­reformfonds (+498 Mio. EUR) eine höhere Auflösung der Arbeitsmarkt­rücklage (+150 Mio. EUR) sowie höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (+86 Mio. EUR) und zum Familien­lasten­ausgleichs­fonds (FLAF; +57 Mio. EUR).

Der Nettofinanzierungsbedarf belief sich von Jänner bis April 2026 auf 12,2 Mrd. EUR und war damit um 186 Mio. EUR geringer als im Vorjahr. Im Bundes­voranschlag (BVA) 2026 ist im Vergleich zu 2025 ein um 3,9 Mrd. EUR höherer Netto­finanzierungs­bedarf budgetiert.

Budgetvollzug von Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung

Der Nettofinanzierungssaldo der Länder ohne Wien war von Jänner bis April 2026 mit 228 Mio. EUR um 779 Mio. EUR besser als im entsprechenden Vorjahres­zeitraum. Der Anstieg der Einzahlungen um 943 Mio. EUR bzw. 7,3 % war dabei vor allem auf höhere Einzahlungen aus der operativen Verwaltungs­tätigkeit (+536 Mio. EUR bzw. +6,4 %), welche unter anderem die Ertrags­anteile umfassen, und aus Transfers (+266 Mio. EUR bzw. +6,2 %) zurückzuführen. Die Auszahlungen waren bis April 2026 um 164 Mio. EUR bzw. 1,2 % höher als im Vorjahr, wobei es mit Ausnahme des Personal­aufwands in allen Auszahlungs­bereichen zu einem Anstieg kam.

Die Einzahlungen der Gemeinde Wien waren per Ende April 2026 um 442 Mio. EUR bzw. 8,0 % höher als im Vorjahr, was insbesondere die Einzahlungen aus der operativen Verwaltungs­tätigkeit (+359 Mio. EUR bzw. +7,9 %) betraf. Auszahlungs­seitig standen den höheren Auszahlungen aus dem Personal- und Sachaufwand Minder­auszahlungen für Kapital­transfers, Investitionen und Transfers gegenüber. Insgesamt waren die Auszahlungen bis April 2026 um 151 Mio. EUR bzw. 2,3 % niedriger als im Vorjahr. Der Netto­finanzierungs­saldo war mit ‑404 Mio. EUR somit um 593 Mio. EUR besser als im Vorjahr. Für die weiteren Gemeinden liegen noch keine Informationen zum laufenden Budgetvollzug vor.

Im Bereich der Sozialversicherung stiegen die Einzahlungen von Jänner bis April 2026 im Vergleich zum Vorjahr (+2.425 Mio. EUR bzw. +7,1 %) stärker als die Auszahlungen (+2.082 Mio. EUR bzw. +5,5 %). Dementsprechend verbesserte sich der Netto­finanzierungs­saldo um 342 Mio. EUR auf ‑3.081 Mio. EUR. Informationen zur Entwicklung der einzelnen Aus- und Einzahlungs­positionen liegen aktuell nicht vor.

Geänderte budgetäre Rahmenbedingungen

Die budgetären Rahmen­bedingungen haben sich seit der Budget­erstellung im Frühjahr 2025 aus mehreren Gründen geändert:

  • Nach einer besser als erwarteten konjunkturellen Entwicklung im Jahr 2025 verschlechterte sich die Wirtschafts­lage im Jahr 2026. Im Vergleich zur Prognose bei der Erstellung des BVA 2026 ist der nominelle Privat­konsum 2026 in der aktuellen Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschafts­forschung (WIFO) ähnlich hoch und die Lohn- und Gehalts­summe etwas niedriger. Bei der Umsatz­steuer, der Lohnsteuer und den Sozial­versicherungs­beiträgen gibt es damit im Vergleich zur Budget­erstellung keinen positiven Konjunktur­effekt. Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin höher als ursprünglich erwartet, woraus konjunkturell bedingte Mehr­auszahlungen entstehen.
  • Nach der Budgetplanung im Frühjahr 2025 neu beschlossene Maßnahmen verbessern den gesamtstaatlichen Budget­saldo 2026 um etwa 275 Mio. EUR. Das Volumen neuer Offensiv­maßnahmen beträgt 1.015 Mio. EUR und betrifft steuerliche Maßnahmen zur Dämpfung der Inflation (z. B. Senkung der Elektrizitätsabgabe). Diesen stehen neue Konsolidierungs­maßnahmen (z. B. Verschiebung Gehalts­abschluss öffentlicher Dienst, Pensions­anpassung 2026) mit einem Volumen von 1.290 Mio. EUR gegenüber.
  • Einige in der Budget­planung berücksichtigte Maßnahmen wurden nicht umgesetzt bzw. verschoben. Dadurch verbessert sich der Budget­saldo um etwa 195 Mio. EUR, da das Volumen der nicht umgesetzten Offensiv­maßnahmen jenes der nicht umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen übersteigt.
  • Weitere Faktoren verbessern insgesamt den Budgetsaldo. Das Aufkommen aus den Kapital­ertragsteuern ist deutlich höher als budgetiert und auch bei den Dividenden werden Mehr­einzahlungen erwartet. Die Auszahlungen für Finanzierungs­kosten werden niedriger als budgetiert sein. Gegenläufig kommt es wegen gestiegener Tagsätze im Bereich der Arbeitslosen­versicherung zu Mehr­auszahlungen und die höheren Ertrags­anteile für Länder und Gemeinden vermindern die Nettoabgaben im Bundeshaushalt.

Der BVA 2026 ist aufgrund dieser geänderten Rahmen­bedingungen in einigen Bereichen nicht mehr aktuell, weshalb der Budgetdienst eine Novelle des BVA 2026 angeregt hat. Der Bericht des BMF über die Ergebnisse des Budget­controllings 2026 enthält zwar eine aktualisierte Prognose zur gesamt­staatlichen Haushalts­entwicklung 2026. Zum Ausblick auf das Jahres­ergebnis im Bundes­haushalt enthält der Bericht des BMF weitgehend nur qualitative Erläuterungen.

Ergebnisse des Budgetcontrollings

Das BMF geht davon aus, dass der im BVA 2026 vorgesehene Netto­finanzierungs­bedarf eingehalten werden kann. Dieser sieht ein Defizit von 18,3 Mrd. EUR vor, was einer Verschlechterung gegenüber dem Erfolg 2025 um 3,9 Mrd. EUR entspricht. Dabei wird insbesondere mit einer günstigeren Einzahlungs­entwicklung im Bereich der Abgaben gerechnet. Bei den Auszahlungen stehen erwartete Mehrbedarfe vor allem im Bereich Arbeitsmarkt und bei den Pensionen Minder­bedarfen in anderen Bereichen (z. B. Personal, Finanzierungskosten) gegenüber.

Aktualisierte quantitative Einschätzungen zu wesentlichen Ein- und Auszahlungs­bereichen, die besonders stark von den geänderten Rahmen­bedingungen betroffen sind (z. B. Abgaben, Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung, Pensionen, Finanzierungs­kosten), enthält der Bericht über die Entwicklung des Budget­controllings 2026 nicht.

Aus Sicht des Budgetdienstes sollte der Netto­finanzierungs­bedarf auch im Jahr 2026 niedriger als budgetiert sein. Auszahlungs­überschreitungen im Bereich der Arbeitslosen­versicherung und bei den Pensionen können durch niedrigere Finanzierungs­kosten, die neu beschlossenen bzw. nicht umgesetzten Konsolidierungs- und Offensiv­maßnahmen, einen strikten Budget­vollzug und höhere Einzahlungen mehr als kompensiert werden. Die größten Unsicherheiten bestehen neben der Konjunktur­entwicklung hinsichtlich der weiteren Entwicklung von Kapitalertrag­steuern, Körperschaftsteuer und Veranlagter Einkommensteuer.

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung 2026

Der Maastricht-Saldo betrug 2024 ‑4,6 % des BIP, 2025 ‑4,2 % des BIP und soll auch 2026 auf diesem Niveau bleiben. Die Schulden­quote lag 2024 bei 80,0 % des BIP und 2025 bei 81,5 % des BIP. Für 2026 wird ein Anstieg auf 83,4 % des BIP erwartet.

Das BMF erwartet in seiner im Österreichischen Fortschritts­bericht 2026 ausgewiesenen Budget­prognose, in der die aktuelle WIFO-Prognose und neu beschlossene Maßnahmen berücksichtigt wurden, für den Gesamtstaat im Jahr 2026 ein Maastricht-Defizit iHv 4,2 % des Bruttoinlands­produkts (BIP). Trotz der anhaltenden Konsolidierungs­bestrebungen würde es damit gleich hoch ausfallen wie 2025. Gegenläufig zu den Konsolidierungs­beiträgen wirken die steigenden Zinsausgaben, Zuwächse bei den Verteidigungs­ausgaben und demografie­bedingte Ausgaben­steigerungen. Aus Sicht des Budget­dienstes handelt es sich dabei dennoch um eine vorsichtige Einschätzung, auch weil der Budgetvollzug auf Ebene des Bundes aber auch der weiteren Gebiets­körperschaften bislang Verbesserungen zeigt. Auch der Fiskalrat und die Europäische Kommission (EK) erwarten mit 4,0 % bzw. 4,1 % des BIP ein geringeres Defizit.

Die gesamtstaatlichen Ausgaben und Einnahmen sollen 2026 mit einem Zuwachs von jeweils 3,1 % in etwa gleich stark ansteigen wie das nominelle BIP. Die Staats­ausgaben- und Staatseinnahmen­quote ändert sich dadurch im Vergleich zu 2025 nicht und soll bei 55,2 % bzw. 51,0 % zu liegen kommen. Bei den Ausgaben kommt es bei den monetären Sozial­leistungen, den Bruttoinvestitionen und den Zinsausgaben zu den höchsten Zuwächsen. Einnahmenanstiege betreffen hauptsächlich die Sozial­beiträge und die Einkommen- und Vermögensteuern.

Im Vergleich zur gesamtstaatlichen Budget­prognose vom Frühjahr 2025 erwartet das BMF derzeit sowohl höhere Staatsausgaben (+4,2 Mrd. EUR) als auch höhere Staats­einnahmen (+3,1 Mrd. EUR). Das Maastricht-Defizit 2026 wird daher nun um 1,1 Mrd. EUR höher prognostiziert. In Relation zur Wirtschafts­leistung ist die Revision gering und es wird weiterhin ein Maastricht-Defizit von 4,2 % des BIP erwartet. Allerdings hat sich die innerstaatliche Zusammen­setzung des Defizits deutlich verändert. Einem geringer erwarteten Defizit für den Bundes­sektor stehen höhere Defizite der Länder, Gemeinden und Sozial­versicherung gegenüber.

Einhaltung der europäischen Fiskalregeln

Im Juli 2025 wurde für Österreich wegen der Überschreitung der 3 %‑Grenze beim Maastricht-Defizit ein übermäßiges Defizit festgestellt und ein Nettoausgaben-Korrekturpfad empfohlen, mit dem das übermäßige Defizit bis 2028 abgebaut werden soll. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird anhand des Netto­ausgaben­wachstums beurteilt. Für dessen Berechnung wird das Wachstum der Staats­ausgaben um Zinsausgaben, zyklische Arbeitslosen­ausgaben und Ausgaben für EU-Programme bereinigt. Zusätzlich werden diskretionäre Einnahmen­veränderungen berücksichtigt. Einnahmen­erhöhende Maßnahmen (z. B. Aussetzen des letzten Drittels bei der Abgeltung der kalten Progression) dämpfen dabei das Netto­ausgaben­wachstum, während es durch einnahmen­senkende Maßnahmen (z. B. Senkung der Elektrizitäts­abgabe) erhöht wird.

Gemäß Fortschrittsbericht des BMF lag das Netto­ausgaben­wachstum 2025 mit 2,2 % unter der vom Rat empfohlenen Obergrenze von 2,6 %. Die EK ermittelte im Frühjahrspaket mit 2,0 % ein etwas geringeres Netto­ausgaben­wachstum und beurteilt den Netto­ausgaben­pfad für 2025 als eingehalten. Für 2026 erwartet das BMF ein Nettoausgaben­wachstum von 2,2 %, womit die jährliche Obergrenze knapp eingehalten wird. Die EK ist mit 2,1 % etwas optimistischer. Auch kumuliert ist die Einhaltung der EU‑Fiskalregeln im Jahr 2026 gut abgesichert, weil das Kontroll­konto ein Guthaben aufweist und durch die nationale Ausweich­klausel für Verteidigungs­ausgaben zusätzlicher Spielraum besteht. Höhere Verteidigungs­ausgaben erhöhen jedoch das Maastricht-Defizit und verzögern damit ohne Gegenfinanzierung das Erreichen der 3 %‑Grenze und damit die Beendigung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ÜD‑Verfahren).