Budgetdienst - Budgetvollzug 10.02.2020

Budgetvollzug Jänner bis Dezember 2019

Überblick

Die Berichte zum Monats­erfolg November und Dezember 2019 und zu den Mittel­verwendungs­überschreitungen und Vorbelastungen im 4. Quartal 2019 ermöglichen einen ersten Blick auf den abgeschlossenen Budget­vollzug im Jahr 2019. Der Netto­finanzierungs­saldo des Bundes im Jahr 2019 war mit rd. +1,5 Mrd. EUR erstmals seit vielen Jahren positiv. Der Vor­anschlag wurde einzahlungs­seitig um 0,7 Mrd. EUR über­schritten. Dies war vor allem auf um 0,5 Mrd. EUR höhere Netto­abgaben und auf Mehr­einzahlungen von 0,4 Mrd. EUR aufgrund der nicht vollständig veranschlagten Rück­zahlung aus dem Bayern­Vergleich zur HETA zurück­zuführen. Die Auszahlungen lagen um 0,3 Mrd. EUR unter dem Voranschlag. Dabei wurden Minder­auszahlungen (v. a. Pensions­versicherung mit ‑0,6 Mrd. EUR und Zinsen mit ‑0,5 Mrd. EUR) teilweise durch gegen­läufige Effekte in anderen Bereichen (z. B. Asyl/Migration, Beamten­pensionen) ausgeglichen.

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Kurzfassung

Die Berichte zum Monats­erfolg November und Dezember 2019 und zu den Mittel­verwendungs­überschreitungen und Vorbelastungen im 4. Quartal 2019 ermöglichen einen ersten Blick auf den abgeschlossenen Budget­vollzug im Jahr 2019. Die Analyse des Budget­dienstes zum Budget­vollzug legt daher neben dem üblichen Vergleich der Ergebnisse mit dem Vorjahr auch einen Schwer­punkt auf einen ersten Voranschlags­vergleich für das Gesamt­jahr. Von der Statistik Austria ist bis Ende März die Maastricht‑Notifikation zur Entwicklung der öffentlichen Finanzen im Jahr 2019 laut Volks­wirtschaftlicher Gesamt­rechnung (v. a. Maastricht Saldo, öffentlicher Schulden­stand) vorzulegen. Der Bundes­rechnungs­abschluss (BRA) für 2019 ist vom Rechnungs­hof (RH) bis Ende Juni 2020 zu veröffentlichen.

Der Netto­finanzierungs­saldo des Bundes im Jahr 2019 war mit rd. +1,5 Mrd. EUR erstmals seit vielen Jahren positiv und lag damit deutlich über den Vergleichs­werten der beiden Vor­jahre (‑1,1 Mrd. EUR im Jahr 2018 und ‑6,9 Mrd. EUR im Jahr 2017). Die Ein­zahlungen betrugen 2019 rd. 80,4 Mrd. EUR und waren somit um rd. 3,5 Mrd. EUR (+4,5 %) höher als im Vor­jahr und um rd. 0,7 Mrd. EUR (+0,8 %) höher als veranschlagt. Die Auszahlungen betrugen 2019 rd. 78,9 Mrd. EUR und stiegen um rd. 0,9 Mrd. EUR (+1,1 %) gegenüber dem Vorjahr. Der BVA wurde hingegen um rd. 0,3 Mrd. EUR (‑0,4 %) unterschritten.

Die Abweichung der Einzahlungen iHv insgesamt 0,7 Mrd. EUR gegenüber dem Voranschlag resultierte auf Ebene der Budget­unter­gliederungen aus Mehr­einzahlungen iHv 1,3 Mrd. EUR, denen jedoch auch Minder­einzahlungen iHv 0,6 Mrd. EUR gegenüber standen. Die wesentlichen Gründe für Mehr­einzahlungen waren die überwiegend konjunktur­bedingte Erhöhung der Netto­abgaben um 0,5 Mrd. EUR in der UG 16‑Öffentliche Abgaben, Mehr­einzahlungen von 0,4 Mrd. EUR aufgrund der nicht vollständig veranschlagten Rück­zahlung aus dem Bayern‑Vergleich zur HETA in der UG 46‑Finanzmarkt­stabilität sowie eine höhere Dotierung des Pflege­fonds iHv 0,2 Mrd. EUR in der UG 21‑Soziales und Konsumenten­schutz, die zu korrespondierenden Mehr­auszahlungen für Zweckzuschüsse an die Länder zur Abgeltung des entfallenen Pflege­regresses führte. Dem­gegenüber standen Minder­einzahlungen iHv 210 Mio. EUR in der UG 41‑Verkehr, Innovation und Technologie aufgrund der Verschiebung der Versteigerungen von Funk­frequenzen sowie in der UG 25‑Familien und Jugend iHv rd. 287 Mio. EUR hauptsächlich aufgrund geringerer Einzahlungen beim Dienstgeber­beitrag.

Die öffentlichen Brutto­abgaben betrugen im Jahr 2019 rd. 90,9 Mrd. EUR und waren um rd. 2,7 Mrd. EUR bzw. 3,0 % höher als im Jahr 2018. Auch der BVA 2019 wurde deutlich um rd. 1,4 Mrd. EUR bzw. 1,5 % überschritten. Zu erheblichen Überschreitungen der veranschlagten Einzahlungen kam es bei der Veranlagten Einkommen­steuer (+725,5  Mio. EUR), der Lohn­steuer (+580,8 Mio. EUR), der Körper­schaftsteuer (+384,7 Mio. EUR) und der Grund­erwerb­steuer (+116,5 Mio. EUR). Unter dem BVA 2019 lagen die Einzahlungen vor allem bei der Umsatz­steuer (‑253,8 Mio. EUR), den Kapital­ertragsteuern (‑160,3 Mio. EUR) sowie bei der Mineral­öl­steuer (‑84,2 Mio. EUR).

Die Abweichung der um insgesamt 0,3 Mrd. EUR geringeren Auszahlungen gegenüber dem Voranschlag resultierten auf Ebene der Budget­untergliederungen aus Minder­auszahlungen iHv 1,8 Mrd. EUR, denen jedoch Mehr­auszahlungen iHv 1,5 Mrd. EUR gegenüber standen. Die betraglich wesentlichsten Minder­auszahlungen ergaben sich in der UG 22‑Pensions­versicherung iHv 0,6 Mrd. EUR aufgrund der beschäftigungs­bedingt günstigeren Entwicklung der Pensions­versicherungs­beiträge und niedrigerer Pensions­stände und Pensions­höhen, bei den Zinsen iHv 0,5 Mrd. EUR in der UG 58‑Finanzierungen, Währungstausch­verträge sowie in der UG 40‑Wirtschaft iHv 0,2 Mrd. EUR aufgrund der geringeren Inanspruchnahme des Beschäftigungs­bonuses. Die wesentlichsten Mehrauszahlungen gegenüber dem Voranschlag betreffen die UG 18‑Asyl/Migration aufgrund der Bezahlung von Rück­ständen bei den Transfers an Länder für die Grund­versorgung iHv 0,3 Mrd. EUR, Mehr­auszahlungen von 0,2 Mrd. EUR in der UG 23‑Pensionen - Beamtinnen und Beamte sowie Förderungen in der UG 42‑Landwirtschaft, Natur und Tourismus iHv 0,2 Mrd. EUR.

Für die Abweichungen zwischen Voranschlag und Gebarungs­erfolg im Jahr 2019 können zusammen­fassend mehrere Haupt­ursachen ausgemacht werden. Diese sind insbesondere auf konjunkturelle Entwicklungen (z. B. höhere öffentliche Abgaben, Minder­auszahlungen in der Pensions­versicherung), kurzfristige diskretionäre Maßnahmen der Regierung (z. B. Entfall des Pflege­regresses), Veränderungen im Mengen‑ und Wert­gerüst der Budgetierungs­grundlagen (z. B. Fehl­einschätzung von Pensions­ständen und ‑höhen bei Beamten­pensionen), eine unpräzise Budgetierung (z. B. bei den Landes­lehrer:innen, beim Justiz­budget), spezielle Verrechnungs‑ und Budgetierungs­praktiken (z. B. Arbeitsmarkt­rücklage), Perioden­verschiebungen (z. B. Verschiebung der Versteigerungen von Funk­frequenzen) und einmalige Sonder­effekte (z. B. Rückflüsse aus dem Bayern Vergleich zur HETA) zurückzuführen. Die Analyse der Abweichungs­ursachen wird dadurch erschwert, dass im Rahmen der Budgetierung die zugrunde­liegenden Preis‑ und Mengen­gerüste bei wesentlichen Budget­positionen nicht offengelegt werden.

Beim Budgetvollzug in den beiden Monaten November und Dezember 2019 ergab sich im Finanzierungs­haushalt kumuliert mit ‑1,04 Mrd. EUR ein um 723 Mio. EUR schlechterer Netto­finanzierungs­saldo als in den beiden Vorjahres­vergleichs­monaten 2018. Dieses Ergebnis steht im Gegen­satz zum deutlich besseren Erfolg der Monate Jänner bis Oktober 2019, in denen der Netto­finanzierungs­saldo um 3,31 Mrd. EUR über dem Vorjahres­zeitraum lag. Die Ein­zahlungen im November und Dezember 2019 entsprachen jenen des Vor­jahres, während sie in den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 um 5,6 % über dem Vorjahres­zeitraum lagen. Die Aus­zahlungen waren im November und Dezember 2019 um 4,8 % höher als im Vorjahres­zeitraum. In den Monaten Jänner bis Oktober 2019 war es hingegen nur zu einem leichten Anstieg von 0,3 % gegenüber dem Vorjahres­zeitraum gekommen.

Im Jahr 2019 wurden im Finanzierungs­haushalt Mittel­verwendungs­überschreitungen (MVÜ) iHv insgesamt 2,0 Mrd. EUR genehmigt, die zu Überschreitungen der im BVA 2019 festgelegten Auszahlungs­obergrenzen führten. Die MVÜ wurden zu 59,4 % durch Rücklagen­entnahmen, zu 28,3 % durch unterjährige Mehr­einzahlungen, zu 11,4 % durch Umschichtungen und zu 0,9 % durch sonstige Kredit­operationen bedeckt. Auffällig ist die vergleichs­weise hohe Verwendung von Rück­lagen iHv 0,6 Mrd. EUR für andere Global­budgets als sie ursprünglich gebildet wurden. Diese wurden annähernd zur Hälfte in der gleichen Unter­gliederung, zur Hälfte aber in anderen Untergliederungen verwendet. Weiters erfolgte eine Umschichtung von 0,1 Mrd. EUR in andere Untergliederungen.

Diese Rücklagen­entnahmen und Umschichtungen führen dazu, dass Mittel, die der Nationalrat für einen bestimmten Zweck genehmigt hat, für andere Bereiche zur Verfügung gestellt werden. Dem Bericht zu den Mittel­verwendungs­überschreitungen enthält eine Dar­stellung, wofür die MVÜ inhaltlich verwendet wurden, es fehlen jedoch weit­gehend Erläuterungen zur Bedeckung, die in früheren Berichten tabellarisch bereitgestellt wurden. Eine vergleichbare Darstellung würde die Transparenz wesentlich erhöhen und tiefere Analysen zulassen.