Die Berichte zum Monatserfolg November und Dezember 2019 und zu den Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen im 4. Quartal 2019 ermöglichen einen ersten Blick auf den abgeschlossenen Budgetvollzug im Jahr 2019. Die Analyse des Budgetdienstes zum Budgetvollzug legt daher neben dem üblichen Vergleich der Ergebnisse mit dem Vorjahr auch einen Schwerpunkt auf einen ersten Voranschlagsvergleich für das Gesamtjahr. Von der Statistik Austria ist bis Ende März die Maastricht‑Notifikation zur Entwicklung der öffentlichen Finanzen im Jahr 2019 laut Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (v. a. Maastricht Saldo, öffentlicher Schuldenstand) vorzulegen. Der Bundesrechnungsabschluss (BRA) für 2019 ist vom Rechnungshof (RH) bis Ende Juni 2020 zu veröffentlichen.
Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes im Jahr 2019 war mit rd. +1,5 Mrd. EUR erstmals seit vielen Jahren positiv und lag damit deutlich über den Vergleichswerten der beiden Vorjahre (‑1,1 Mrd. EUR im Jahr 2018 und ‑6,9 Mrd. EUR im Jahr 2017). Die Einzahlungen betrugen 2019 rd. 80,4 Mrd. EUR und waren somit um rd. 3,5 Mrd. EUR (+4,5 %) höher als im Vorjahr und um rd. 0,7 Mrd. EUR (+0,8 %) höher als veranschlagt. Die Auszahlungen betrugen 2019 rd. 78,9 Mrd. EUR und stiegen um rd. 0,9 Mrd. EUR (+1,1 %) gegenüber dem Vorjahr. Der BVA wurde hingegen um rd. 0,3 Mrd. EUR (‑0,4 %) unterschritten.
Die Abweichung der Einzahlungen iHv insgesamt 0,7 Mrd. EUR gegenüber dem Voranschlag resultierte auf Ebene der Budgetuntergliederungen aus Mehreinzahlungen iHv 1,3 Mrd. EUR, denen jedoch auch Mindereinzahlungen iHv 0,6 Mrd. EUR gegenüber standen. Die wesentlichen Gründe für Mehreinzahlungen waren die überwiegend konjunkturbedingte Erhöhung der Nettoabgaben um 0,5 Mrd. EUR in der UG 16‑Öffentliche Abgaben, Mehreinzahlungen von 0,4 Mrd. EUR aufgrund der nicht vollständig veranschlagten Rückzahlung aus dem Bayern‑Vergleich zur HETA in der UG 46‑Finanzmarktstabilität sowie eine höhere Dotierung des Pflegefonds iHv 0,2 Mrd. EUR in der UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz, die zu korrespondierenden Mehrauszahlungen für Zweckzuschüsse an die Länder zur Abgeltung des entfallenen Pflegeregresses führte. Demgegenüber standen Mindereinzahlungen iHv 210 Mio. EUR in der UG 41‑Verkehr, Innovation und Technologie aufgrund der Verschiebung der Versteigerungen von Funkfrequenzen sowie in der UG 25‑Familien und Jugend iHv rd. 287 Mio. EUR hauptsächlich aufgrund geringerer Einzahlungen beim Dienstgeberbeitrag.
Die öffentlichen Bruttoabgaben betrugen im Jahr 2019 rd. 90,9 Mrd. EUR und waren um rd. 2,7 Mrd. EUR bzw. 3,0 % höher als im Jahr 2018. Auch der BVA 2019 wurde deutlich um rd. 1,4 Mrd. EUR bzw. 1,5 % überschritten. Zu erheblichen Überschreitungen der veranschlagten Einzahlungen kam es bei der Veranlagten Einkommensteuer (+725,5 Mio. EUR), der Lohnsteuer (+580,8 Mio. EUR), der Körperschaftsteuer (+384,7 Mio. EUR) und der Grunderwerbsteuer (+116,5 Mio. EUR). Unter dem BVA 2019 lagen die Einzahlungen vor allem bei der Umsatzsteuer (‑253,8 Mio. EUR), den Kapitalertragsteuern (‑160,3 Mio. EUR) sowie bei der Mineralölsteuer (‑84,2 Mio. EUR).
Die Abweichung der um insgesamt 0,3 Mrd. EUR geringeren Auszahlungen gegenüber dem Voranschlag resultierten auf Ebene der Budgetuntergliederungen aus Minderauszahlungen iHv 1,8 Mrd. EUR, denen jedoch Mehrauszahlungen iHv 1,5 Mrd. EUR gegenüber standen. Die betraglich wesentlichsten Minderauszahlungen ergaben sich in der UG 22‑Pensionsversicherung iHv 0,6 Mrd. EUR aufgrund der beschäftigungsbedingt günstigeren Entwicklung der Pensionsversicherungsbeiträge und niedrigerer Pensionsstände und Pensionshöhen, bei den Zinsen iHv 0,5 Mrd. EUR in der UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge sowie in der UG 40‑Wirtschaft iHv 0,2 Mrd. EUR aufgrund der geringeren Inanspruchnahme des Beschäftigungsbonuses. Die wesentlichsten Mehrauszahlungen gegenüber dem Voranschlag betreffen die UG 18‑Asyl/Migration aufgrund der Bezahlung von Rückständen bei den Transfers an Länder für die Grundversorgung iHv 0,3 Mrd. EUR, Mehrauszahlungen von 0,2 Mrd. EUR in der UG 23‑Pensionen - Beamtinnen und Beamte sowie Förderungen in der UG 42‑Landwirtschaft, Natur und Tourismus iHv 0,2 Mrd. EUR.
Für die Abweichungen zwischen Voranschlag und Gebarungserfolg im Jahr 2019 können zusammenfassend mehrere Hauptursachen ausgemacht werden. Diese sind insbesondere auf konjunkturelle Entwicklungen (z. B. höhere öffentliche Abgaben, Minderauszahlungen in der Pensionsversicherung), kurzfristige diskretionäre Maßnahmen der Regierung (z. B. Entfall des Pflegeregresses), Veränderungen im Mengen‑ und Wertgerüst der Budgetierungsgrundlagen (z. B. Fehleinschätzung von Pensionsständen und ‑höhen bei Beamtenpensionen), eine unpräzise Budgetierung (z. B. bei den Landeslehrer:innen, beim Justizbudget), spezielle Verrechnungs‑ und Budgetierungspraktiken (z. B. Arbeitsmarktrücklage), Periodenverschiebungen (z. B. Verschiebung der Versteigerungen von Funkfrequenzen) und einmalige Sondereffekte (z. B. Rückflüsse aus dem Bayern Vergleich zur HETA) zurückzuführen. Die Analyse der Abweichungsursachen wird dadurch erschwert, dass im Rahmen der Budgetierung die zugrundeliegenden Preis‑ und Mengengerüste bei wesentlichen Budgetpositionen nicht offengelegt werden.
Beim Budgetvollzug in den beiden Monaten November und Dezember 2019 ergab sich im Finanzierungshaushalt kumuliert mit ‑1,04 Mrd. EUR ein um 723 Mio. EUR schlechterer Nettofinanzierungssaldo als in den beiden Vorjahresvergleichsmonaten 2018. Dieses Ergebnis steht im Gegensatz zum deutlich besseren Erfolg der Monate Jänner bis Oktober 2019, in denen der Nettofinanzierungssaldo um 3,31 Mrd. EUR über dem Vorjahreszeitraum lag. Die Einzahlungen im November und Dezember 2019 entsprachen jenen des Vorjahres, während sie in den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 um 5,6 % über dem Vorjahreszeitraum lagen. Die Auszahlungen waren im November und Dezember 2019 um 4,8 % höher als im Vorjahreszeitraum. In den Monaten Jänner bis Oktober 2019 war es hingegen nur zu einem leichten Anstieg von 0,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum gekommen.
Im Jahr 2019 wurden im Finanzierungshaushalt Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) iHv insgesamt 2,0 Mrd. EUR genehmigt, die zu Überschreitungen der im BVA 2019 festgelegten Auszahlungsobergrenzen führten. Die MVÜ wurden zu 59,4 % durch Rücklagenentnahmen, zu 28,3 % durch unterjährige Mehreinzahlungen, zu 11,4 % durch Umschichtungen und zu 0,9 % durch sonstige Kreditoperationen bedeckt. Auffällig ist die vergleichsweise hohe Verwendung von Rücklagen iHv 0,6 Mrd. EUR für andere Globalbudgets als sie ursprünglich gebildet wurden. Diese wurden annähernd zur Hälfte in der gleichen Untergliederung, zur Hälfte aber in anderen Untergliederungen verwendet. Weiters erfolgte eine Umschichtung von 0,1 Mrd. EUR in andere Untergliederungen.
Diese Rücklagenentnahmen und Umschichtungen führen dazu, dass Mittel, die der Nationalrat für einen bestimmten Zweck genehmigt hat, für andere Bereiche zur Verfügung gestellt werden. Dem Bericht zu den Mittelverwendungsüberschreitungen enthält eine Darstellung, wofür die MVÜ inhaltlich verwendet wurden, es fehlen jedoch weitgehend Erläuterungen zur Bedeckung, die in früheren Berichten tabellarisch bereitgestellt wurden. Eine vergleichbare Darstellung würde die Transparenz wesentlich erhöhen und tiefere Analysen zulassen.