Der Bundesvoranschlag (BVA) 2021 wurde auf Basis der WIFO-Konjunkturprognose vom März 2021 novelliert. Im Vergleich zur damaligen Prognose war das reale BIP um mehr als 2 % höher. Noch deutlicher ist wegen der Preissteigerungen die Abweichung beim nominellen BIP, das 2021 um rd. 4 % höher als im Frühjahr erwartet war. Die Konsumausgaben privater Haushalte sowie die Lohn- und Gehaltssumme waren nominell um jeweils 5 % höher. Die Entwicklung bei den Arbeitslosenzahlen war ebenfalls günstiger als erwartet. Im Jahresschnitt war die Anzahl der Arbeitslosen (ohne SchulungsteilnehmerInnen) mit 332.000 Personen um 14 % geringer als im Frühjahr prognostiziert. Kurzarbeit wurde in der seit Juli 2021 laufenden Phase 5 in deutlich geringerem Ausmaß in Anspruch genommen.
Die besser als erwartete Konjunkturentwicklung führte insbesondere zu höheren Einzahlungen. Im Gesamtjahr 2021 waren die Einzahlungen mit 86,0 Mrd. EUR um 13,5 Mrd. EUR bzw. 18,6 % höher als budgetiert. Damit lagen sie auch um 12,4 Mrd. EUR über den Einzahlungen des Jahres 2020 (+16,8 %) sowie um 5,6 Mrd. EUR über dem Vorkrisenniveau 2019 (+7,0 %). Höher als budgetierte Einzahlungen entstanden vor allem in der UG 16‑Öffentliche Abgaben (+11,1 Mrd. EUR). Die abgabenähnlichen Einzahlungen sowie Kostenbeiträge und Gebühren waren um insgesamt um 0,7 Mrd. EUR höher als budgetiert.
Die Einzahlungen aus den Öffentlichen Bruttoabgaben beliefen sich im Jahr 2021 auf 95,7 Mrd. EUR, der BVA 2021 wurde damit um 13,6 Mrd. EUR überschritten. Im Vergleich zum Jahr 2020 entspricht dies einem Zuwachs von 13,9 Mrd. EUR, das Vorkrisenniveau 2019 wurde um 4,8 Mrd. EUR übertroffen. Generell ist beim Vergleich der Einzahlungen 2020 und 2021 zu berücksichtigen, dass es durch Zahlungserleichterungen im Jahr 2020 zu einem beträchtlichen Forderungsaufbau mit einem Höchststand Ende August kam, der dann im Jahr 2021 teilweise abgebaut wurde. Bei den meisten Abgaben kam es zu einer signifikanten Voranschlagsüberschreitung. Am höchsten fiel diese bei der Körperschaftsteuer (+3,8 Mrd. EUR), der Umsatzsteuer (+2,6 Mrd. EUR), der Lohnsteuer (+2,0 Mrd. EUR) und der Veranlagten Einkommensteuer (+2,0 Mrd. EUR) aus. Da Einzahlungen aus Abgabenguthaben nicht veranschlagt werden, trug auch der zusätzliche Aufbau von Abgabenguthaben (+1,3 Mrd. EUR) zur Voranschlagsüberschreitung bei.
Bei den Ab‑Überweisungen kam es im Vorjahresvergleich insbesondere bei den Ertragsanteilen der Gemeinden (+16,5 %) und den Ertragsanteilen der Länder (+8,1 %) aufgrund der guten Abgabenentwicklung zu starken Zuwächsen. Die Ertragsanteile der Gemeinden waren damit um 0,4 Mrd. EUR höher als der im 2. Gemeindepaket zugesicherte Mindestbetrag. Bei den Ertragsanteilen der Länder betrug die Voranschlagsüberschreitung 2,0 Mrd. EUR.
Die Auszahlungen waren mit 104,0 Mrd. EUR um 0,7 Mrd. EUR bzw. 0,7 % höher als im BVA 2021 budgetiert. Sie stiegen damit im Vergleich zum Jahr 2020 noch einmal um 7,9 Mrd. EUR an (+8,2 %) und waren nominell um 25,1 Mrd. EUR höher als im Vorkrisenjahr 2019 (+31,8 %). Höher als budgetiert waren insbesondere die Auszahlungen aus dem COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds, welche mit 15,1 Mrd. EUR den BVA 2021 um 5,1 Mrd. EUR überschritten. Die ausbezahlten Kurzarbeitsbeihilfen entsprachen mit 3,7 Mrd. EUR in etwa dem budgetierten Wert.
Bei den Auszahlungen ohne direkten COVID‑19-Bezug kam es hingegen zu einer deutlichen Unterschreitung des BVA 2021 (‑4,6 Mrd. EUR). Zum einen lag dies an geringeren Auszahlungen für die Investitionsprämie (‑1,1 Mrd. EUR) sowie für die Finanzierungskosten in der UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge (‑0,7 Mrd. EUR). Zum anderen wurden im BVA 2021 in diversen Untergliederungen Auszahlungsanstiege budgetiert, welche im Budgetvollzug nicht vollständig zur Auszahlung gelangten. Davon betroffen waren unter anderem die UG 42‑Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, die UG 41‑Mobilität und die UG 43‑Klima, Umwelt und Energie.
Aus der Differenz von Einzahlungen und Auszahlungen erhält man den Nettofinanzierungssaldo, welcher im Jahr 2021 mit ‑18,0 Mrd. EUR um 12,8 Mrd. EUR günstiger als budgetiert war. Im Vergleich zum Jahr 2020 kam es ebenfalls zu einer Verbesserung (+4,5 Mrd. EUR). Ohne die Auszahlungen für die COVID‑19-Krisenbewältigung wäre der Nettofinanzierungssaldo 2021 positiv.
Die Auszahlungen für Maßnahmen zur Krisenbewältigung beliefen sich in den Jahren 2020 und 2021 auf insgesamt rd. 33,4 Mrd. EUR. Davon entfielen rd. 19,0 Mrd. EUR auf das Jahr 2021. Ein wesentlicher Teil mit insgesamt 11,9 Mrd. EUR betraf in den letzten beiden Jahren die Zahlungen an die COFAG für von ihr abgewickelte Unternehmenshilfen. An die EndempfängerInnen wurden von der COFAG bis Ende 2021 insgesamt 10,1 Mrd. EUR ausbezahlt, davon 7,6 Mrd. EUR im Jahr 2021. Für Kurzarbeitsbeihilfen wurden bisher insgesamt 9,2 Mrd. EUR ausbezahlt, davon 3,7 Mrd. EUR im Jahr 2021. Die Auszahlungen der UG 24‑Gesundheit (z. B. Testkosten, Impfstoffbeschaffung) beliefen sich bisher auf insgesamt 4,5 Mrd. EUR.
Voranschlagsüberschreitungen betrafen insbesondere die Zahlungen an die COFAG (+2,3 Mrd. EUR) und die Auszahlungen der UG 24‑Gesundheit (+1,9 Mrd. EUR). Dies lag auch an jeweils hohen Überweisungen im Dezember. An die COFAG wurden in der zweiten Dezemberhälfte noch 2,0 Mrd. EUR überwiesen, woraus ein Guthaben des Bundes bei der COFAG iHv 1,8 Mrd. EUR zum Jahresende entstand. Aus der UG 24‑Gesundheit wurden noch 0,7 Mrd. EUR als Akontozahlung für das COVID‑19-Zweckzuschussgesetz an die Länder überwiesen.
Die einnahmenseitigen budgetären Auswirkungen der COVID‑19-Krise resultierten überwiegend aus dem konjunkturell bedingten Einbruch der Abgabenentwicklung im Jahr 2020. Darüber hinaus wurden zur Bewältigung der COVID‑19-Krise eine Reihe steuerlicher Maßnahmen gesetzt. Die Maßnahmen umfassen steuerliche Zahlungserleichterungen (Stundungen und Ratenzahlungen) sowie einige Entlastungsmaßnahmen (v. a. vorgezogene Senkung des Eingangssteuersatzes, Erhöhung des SV-Bonus, befristete Umsatzsteuersenkung).