Budgetdienst - Budgetvollzug

Budgetvollzug Jänner bis Dezember 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Analyse vom 14. Februar 2022

Überblick

Die Analyse behandelt die Ent­wicklung des Bundes­haus­halts im Jahr 2021. Die besser als erwartete Konjunktur­ent­wicklung führte insbesondere zu höheren Ein­zah­lungen. Im Gesamt­jahr 2021 waren die Ein­zahlungen mit 86,0 Mrd. EUR um 13,5 Mrd. EUR höher als budgetiert und um 12,4 Mrd. EUR höher als 2020. Die weiter­hin von der COVID‑19-Krise geprägten Aus­zahlungen waren mit 104,0 Mrd. EUR um 0,7 Mrd. EUR höher als im BVA 2021 budgetiert. Sie stiegen damit im Ver­gleich zum Jahr 2020 noch einmal um 7,9 Mrd. EUR an. Der Netto­finanzierungs­saldo war im Jahr 2021 mit ‑18,0 Mrd. EUR um 12,8 Mrd. EUR günstiger als budgetiert. Im Ver­gleich zum Jahr 2020 kam es ebenfalls zu einer Ver­besserung (+4,5 Mrd. EUR).

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Kurzfassung

Der Bundesvoranschlag (BVA) 2021 wurde auf Basis der WIFO-Konjunkturprognose vom März 2021 novelliert. Im Ver­gleich zur damaligen Pro­gnose war das reale BIP um mehr als 2 % höher. Noch deutl­icher ist wegen der Preis­stei­gerungen die Ab­weichung beim nominellen BIP, das 2021 um rd. 4 % höher als im Früh­jahr erwartet war. Die Konsum­ausgaben privater Haus­halte sowie die Lohn- und Gehalts­summe waren nominell um jeweils 5 % höher. Die Ent­wicklung bei den Arbeits­losen­zahlen war ebenfalls günstiger als erwartet. Im Jahress­chnitt war die Anzahl der Arbeits­losen (ohne Schulungs­teilnehmerInnen) mit 332.000 Perso­nen um 14 % geringer als im Früh­jahr prognos­tiziert. Kurz­arbeit wurde in der seit Juli 2021 laufenden Phase 5 in deutlich geringerem Aus­maß in An­spruch genommen.

Die besser als erwartete Konjunktur­entwicklung führte insbesondere zu höheren Ein­zahlungen. Im Gesamt­jahr 2021 waren die Ein­zah­lungen mit 86,0 Mrd. EUR um 13,5 Mrd. EUR bzw. 18,6 % höher als budgetiert. Damit lagen sie auch um 12,4 Mrd. EUR über den Ein­zah­lungen des Jahres 2020 (+16,8 %) sowie um 5,6 Mrd. EUR über dem Vor­krisen­niveau 2019 (+7,0 %). Höher als budgetierte Ein­zah­lungen entstanden vor allem in der UG 16‑Öffent­liche Abgaben (+11,1 Mrd. EUR). Die abgaben­ähnlichen Ein­zahlungen sowie Kosten­beiträge und Gebüh­ren waren um ins­gesamt um 0,7 Mrd. EUR höher als budgetiert.

Die Einzahlungen aus den Öffentlichen Brutto­abgaben beliefen sich im Jahr 2021 auf 95,7 Mrd. EUR, der BVA 2021 wurde damit um 13,6 Mrd. EUR über­schritten. Im Vergleich zum Jahr 2020 entspricht dies einem Zuwachs von 13,9 Mrd. EUR, das Vor­krisen­niveau 2019 wurde um 4,8 Mrd. EUR übertroffen. Generell ist beim Vergleich der Ein­zah­lungen 2020 und 2021 zu berücksichtigen, dass es durch Zahlungs­erleichter­ungen im Jahr 2020 zu einem beträcht­lichen Forderungs­aufbau mit einem Höchst­stand Ende August kam, der dann im Jahr 2021 teilweise abgebaut wurde. Bei den meisten Ab­gaben kam es zu einer signifikanten Voranschlags­überschreitung. Am höchsten fiel diese bei der Körper­schaftsteuer (+3,8 Mrd. EUR), der Umsatz­steuer (+2,6 Mrd. EUR), der Lohn­steuer (+2,0 Mrd. EUR) und der Veran­lagten Einkommen­steuer (+2,0 Mrd. EUR) aus. Da Ein­zahlungen aus Abgaben­gut­haben nicht veranschlagt werden, trug auch der zusätzliche Aufbau von Abgaben­guthaben (+1,3 Mrd. EUR) zur Voranschlags­überschreitung bei.

Bei den Ab‑Über­weisungen kam es im Vorjahres­vergleich insbesondere bei den Ertrags­an­teilen der Gemein­den (+16,5 %) und den Ertrags­anteilen der Länder (+8,1 %) aufgrund der guten Abgaben­entwicklung zu starken Zuwächsen. Die Ertrags­anteile der Gemein­den waren damit um 0,4 Mrd. EUR höher als der im 2. Gemeinde­paket zugesicherte Mindest­betrag. Bei den Ertrags­anteilen der Länder betrug die Voranschlags­überschreitung 2,0 Mrd. EUR.

Die Auszahlungen waren mit 104,0 Mrd. EUR um 0,7 Mrd. EUR bzw. 0,7 % höher als im BVA 2021 budgetiert. Sie stiegen damit im Ver­gleich zum Jahr 2020 noch einmal um 7,9 Mrd. EUR an (+8,2 %) und waren nominell um 25,1 Mrd. EUR höher als im Vor­krisen­jahr 2019 (+31,8 %). Höher als budgetiert waren insbesondere die Aus­zah­lungen aus dem COVID‑19-Krisen­bewältigungs­fonds, welche mit 15,1 Mrd. EUR den BVA 2021 um 5,1 Mrd. EUR überschritten. Die aus­be­zahlten Kurz­arbeits­beihilfen entsprachen mit 3,7 Mrd. EUR in etwa dem budgetierten Wert.

Bei den Auszahlungen ohne direkten COVID‑19-Bezug kam es hingegen zu einer deutlichen Unterschreitung des BVA 2021 (‑4,6 Mrd. EUR). Zum einen lag dies an geringeren Auszah­lungen für die Investitionsprämie (‑1,1 Mrd. EUR) sowie für die Finanzierungskosten in der UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge (‑0,7 Mrd. EUR). Zum anderen wurden im BVA 2021 in diversen Untergliederungen Auszahlungsanstiege budgetiert, welche im Budgetvollzug nicht vollständig zur Auszahlung gelangten. Davon betroffen waren unter anderem die UG 42‑Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, die UG 41‑Mobilität und die UG 43‑Klima, Umwelt und Energie.

Aus der Differenz von Einzahlungen und Auszahlungen erhält man den Nettofinanzierungssaldo, welcher im Jahr 2021 mit ‑18,0 Mrd. EUR um 12,8 Mrd. EUR günstiger als budgetiert war. Im Vergleich zum Jahr 2020 kam es ebenfalls zu einer Verbesserung (+4,5 Mrd. EUR). Ohne die Auszahlungen für die COVID‑19-Krisenbewältigung wäre der Nettofinanzierungssaldo 2021 positiv.

Die Auszahlungen für Maßnahmen zur Krisenbewältigung beliefen sich in den Jahren 2020 und 2021 auf insgesamt rd. 33,4 Mrd. EUR. Davon entfielen rd. 19,0 Mrd. EUR auf das Jahr 2021. Ein wesentlicher Teil mit insgesamt 11,9 Mrd. EUR betraf in den letzten beiden Jahren die Zahlungen an die COFAG für von ihr abgewickelte Unternehmenshilfen. An die EndempfängerInnen wurden von der COFAG bis Ende 2021 insgesamt 10,1 Mrd. EUR ausbezahlt, davon 7,6 Mrd. EUR im Jahr 2021. Für Kurzarbeitsbeihilfen wurden bisher insge­samt 9,2 Mrd. EUR ausbezahlt, davon 3,7 Mrd. EUR im Jahr 2021. Die Auszahlungen der UG 24‑Gesundheit (z. B. Testkosten, Impfstoffbeschaffung) beliefen sich bisher auf insgesamt 4,5 Mrd. EUR.

Voranschlagsüberschreitungen betrafen insbesondere die Zahlungen an die COFAG (+2,3 Mrd. EUR) und die Auszahlungen der UG 24‑Gesundheit (+1,9 Mrd. EUR). Dies lag auch an jeweils hohen Überweisungen im Dezember. An die COFAG wurden in der zweiten Dezemberhälfte noch 2,0 Mrd. EUR überwiesen, woraus ein Guthaben des Bundes bei der COFAG iHv 1,8 Mrd. EUR zum Jahresende entstand. Aus der UG 24‑Gesundheit wurden noch 0,7 Mrd. EUR als Akontozahlung für das COVID‑19-Zweckzuschussgesetz an die Länder überwiesen.

Die einnahmenseitigen budgetären Auswirkungen der COVID‑19-Krise resultierten über­wiegend aus dem konjunkturell bedingten Einbruch der Abgabenentwicklung im Jahr 2020. Darüber hinaus wurden zur Bewältigung der COVID‑19-Krise eine Reihe steuerlicher Maßnahmen gesetzt. Die Maßnahmen umfassen steuerliche Zahlungserleichterungen (Stundungen und Ratenzahlungen) sowie einige Entlastungsmaßnahmen (v. a. vorgezogene Senkung des Eingangssteuersatzes, Erhöhung des SV-Bonus, befristete Umsatzsteuersenkung).