Der Budgetvollzug 2024 war von einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, inflationsbedingten Ausgabensteigerungen und einer zwar rückläufigen aber weiterhin hohen budgetären Belastung durch Krisenmaßnahmen geprägt. Darüber hinaus führen die im Rahmen der Budgeterstellung gesetzten Schwerpunkte (z. B. Klima, Sicherheit) und der neue Finanzausgleich zu Auszahlungsanstiegen. Dadurch kam es im Vorjahresvergleich zu einem kräftigen Auszahlungswachstum von 10,5 %, während die Einzahlungen mit einem Zuwachs von nur 0,3 % stagnierten. Dadurch vergrößerte sich der Nettofinanzierungsbedarf um 11,1 Mrd. EUR auf 19,1 Mrd. EUR.
Obwohl sich die Rahmenbedingungen seit der Budgeterstellung aufgrund der Eintrübung der Konjunktur und dem Beschluss neuer Maßnahmen verschlechtert haben, fiel der Nettofinanzierungsbedarf geringer aus als budgetiert. Dies ist auf geringere Finanzierungskosten, Minderausschöpfungen/Verzögerungen bei bei einigen Förderinstrumenten bzw. Projekten und eine vorsichtige Budgetierung zurückzuführen.
Die Auszahlungen stiegen im Vorjahresvergleich um 11,5 Mrd. EUR bzw. 10,5 % auf 120,7 Mrd. EUR an. Während die Auszahlungen für Krisenmaßnahmen vor allem aufgrund geringerer Auszahlungen für COVID‑19-Maßnahmen rückläufig waren (‑2,6 Mrd. EUR), kam es bei den Auszahlungen ohne temporäre Krisenmaßnahmen zu einem kräftigen Anstieg um 14,1 Mrd. EUR bzw. 13,7 %. Zu den höchsten Anstiegen kam es 2024 in den folgenden Bereichen:
- Die Auszahlungen für Pensionen stiegen, bereinigt um die Direktzahlung 2023, im Vorjahresvergleich um 5,1 Mrd. EUR bzw. 20,5 % an. Der Anstieg resultierte vor allem aus der Pensionsanpassung 2024 und im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung aus der im Vergleich zu den Pensionsaufwendungen moderaten Entwicklung der Beitragseinnahmen und aus Abrechnungsresten.
- Der neue Finanzausgleich führte im Jahr 2024 zu Mehrauszahlungen für den Bund iHv 3,0 Mrd. EUR. Diese betrafen vor allem den Zukunftsfonds (+1,1 Mrd. EUR), die Mittel für die Stärkung des niedergelassenen und spitalsambulanten Bereichs (+850 Mio. EUR) und den Pflegefonds (+644 Mio. EUR).
- Die Auszahlungen für Mobilität, Klima und Umwelt (ohne Energiemaßnahmen) waren 2024 um 1,8 Mrd. EUR bzw. 23,9 % höher als im Vorjahr. Dazu trugen insbesondere der Bereich Grüne Transformation (+903 Mio. EUR), der Klimabonus (+379 Mio. EUR) und die Zuschussverträge (ÖBB; +128 Mio. EUR) bei.
- Die Auszahlungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung stiegen 2024 um 1,4 Mrd. EUR bzw. 8,1 %. Diese resultierten vor allem aus höheren Personalzahlungen für Landes- und Bundeslehrkräfte (+876 Mio. EUR) sowie aus höheren Transfers an die Universitäten (+327 Mio. EUR) und für die Grundlagenforschung gemäß Forschungsfinanzierungsgesetz (+114 Mio. EUR).
- Die Auszahlungen für innere und äußere Sicherheit waren 2024 aufgrund gestiegener Personal- und Sachaufwendungen und höherer Investitionen im Militärbereich um insgesamt 1,1 Mrd. EUR bzw. 16,2 % höher als im Vorjahr.
- Die Auszahlungen für den Bereich Arbeit waren 2024 um 1,1 Mrd. EUR bzw. 11,8 % höher als im Vorjahr. Der Anstieg resultierte vor allem aus gestiegenen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (+809 Mio. EUR) sowie aus Mehrauszahlungen bei der Bildungskarenz (+83 Mio. EUR), den Arbeitsmarktförderungen des Arbeitsmarktservice (AMS; +71 Mio. EUR) und der Altersteilzeit (+64 Mio. EUR).
Der Bundesvoranschlag (BVA) 2024 wurde auszahlungsseitig um 2,8 Mrd. EUR unterschritten. Zu den höchsten Voranschlagsunterschreitungen kam es in der UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge (‑1,8 Mrd. EUR) aufgrund der geringeren Zinsen und in der UG 40‑Wirtschaft (‑1,2 Mrd. EUR) aufgrund des Minderbedarfs bei den Energiekostenförderungen, der Investitionsprämie und beim Chips Act. Zu erheblichen Unterschreitungen kam es außerdem in der UG 41‑Mobilität (‑560 Mio. EUR), der UG 15‑Finanzverwaltung (‑468 Mio. EUR) und der UG 44‑Finanzausgleich (‑288 Mio. EUR). Ein Mehrbedarf war vor allem in den besonders konjunkturreagiblen UG 20‑Arbeit (+712 Mio. EUR) und UG 22‑Pensionsversicherung (+699 Mio. EUR) sowie in der UG 43‑Klima, Umwelt und Energie (+1,1 Mrd. EUR) aufgrund von Auszahlungen für nicht budgetierte Maßnahmen gegeben.
Die Einzahlungen stiegen im Vorjahresvergleich nur moderat um 0,3 % auf 101,6 Mrd. EUR an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 2023 Zahlungen im Zusammenhang mit den Bankabwicklungen iHv 3,0 Mrd. EUR eingegangen sind. Darüber hinaus gelangten im Jahr 2023, im Gegensatz zu 2024, Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) zur Einzahlung. Ohne diese Sonderfaktoren wäre der Einzahlungsanstieg deutlich höher ausgefallen. Zu den höchsten Einzahlungsveränderungen kam es im Jahr 2024 in den folgenden Bereichen:
- In der UG 16‑Öffentliche Abgaben waren die Einzahlungen 2024 um 2,5 Mrd. EUR bzw. 3,8 % höher als im Vorjahr. Dabei stehen höhere Bruttoabgaben (+4,1 Mrd. EUR) höheren Ab-Überweisungen (+1,6 Mrd. EUR), etwa für die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden, gegenüber. Während die Lohnsteuer (+2,9 Mrd. EUR) hohe Zuwächse verzeichnete, entwickelte sich die Umsatzsteuer (+461 Mio. EUR) nur moderat.
- Die gestiegene Lohnsumme führte zu Mehreinzahlungen bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (+674 Mio. EUR) und zum Familienlastenausgleichsfonds (+477 Mio. EUR).
- Die Einzahlungen aus Finanzerträgen (+163 Mio. EUR) sind vor allem aufgrund einer höheren Dividende der Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Verbund AG angestiegen.
- Allerdings kam es 2024 zu keinen Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), die sich 2023 auf 742 Mio. EUR beliefen.
- Die Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren (‑179 Mio. EUR) sind vor allem aufgrund von Mindereinzahlungen bei den Grundbuchgebühren rückläufig.
Der BVA 2024 wurde bei den Einzahlungen um 1,1 Mrd. EUR unterschritten. Dies ist zu einem erheblichen Teil auf die mit 1,7 Mrd. EUR budgetierte, aber aufgrund nicht erfüllter Meilensteine ausbleibende Einzahlung aus der RRF zurückzuführen. Darüber hinaus kam es zu konjunkturell bedingten Mindereinzahlungen in der UG 16‑Öffentliche Abgaben (‑507 Mio. EUR). In der UG 13‑Justiz (‑240 Mio. EUR) kam es vor allem bei den Grundbuchgebühren zu Mindereinzahlungen. Größere Voranschlagsüberschreitungen erfolgten in der UG 45‑Bundesvermögen (+622 Mio. EUR) aufgrund von Mehreinzahlungen bei den Dividenden und in der UG 20‑Arbeit (+449 Mio. EUR) vor allem aufgrund der nicht budgetierten Einzahlungen aus der Auflösung der Arbeitsmarktrücklage.
Aus diesen Entwicklungen der Ein- und Auszahlungen ergab sich im Jahr 2024 ein Nettofinanzierungsbedarf iHv 19,1 Mrd. EUR. Dieser fiel somit um 11,1 Mrd. EUR höher aus als 2023. Der veranschlagte Nettofinanzierungsbedarf wurde um 1,7 Mrd. EUR unterschritten. Ohne Berücksichtigung der Auszahlungen für Krisenmaßnahmen lag der Nettofinanzierungsbedarf bei 15,0 Mrd. EUR.
Trotz der Voranschlagsunterschreitung im Bundeshaushalt wird das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2024 höher ausfallen als erwartet. Die Minderbedarfe im Finanzierungshaushalt betreffen in den für den Maastricht-Saldo maßgeblichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen aufgrund von Periodenabgrenzungen nicht oder nur teilweise das Budgetjahr 2024. Darüber hinaus dürften sich die Haushalte der Länder und Gemeinden ungünstiger als erwartet entwickelt haben. Im Herbst 2023 ging das BMF für 2024 noch von einem gesamtstaatlichen Maastricht-Defizit iHv 2,7 % des BIP aus, im Herbst 2024 erwartete das BMF ein Defizit iHv 3,3 % des BIP. Da sich die konjunkturelle Lage seitdem weiter verschlechtert hat und insbesondere die Quartalsdaten auf höhere Defizite der übrigen Gebietskörperschaften hindeuten, wird das gesamtstaatliche Defizit voraussichtlich höher ausfallen. Die Schuldenquote dürfte 2024 bei etwa 80 % des BIP zu liegen kommen. Die gesamtstaatlichen Eckwerte für das Jahr 2024 werden von der Statistik Austria Ende März 2025 im Rahmen der Maastricht-Notifikation veröffentlicht.
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes (KIG) 2023 wurden bis Ende 2024 Zweckzuschüsse iHv 738 Mio. EUR an die Gemeinden ausbezahlt. Davon entfielen 412 Mio. EUR auf Investitionsprojekte und 327 Mio. EUR auf Energiesparmaßnahmen. Damit sind die Töpfe zu 82,3 % bzw. 65,3 % ausgeschöpft. Die Antragsfrist wurde von 2024 bis Ende 2026 verlängert, die Auszahlungen lagen daher deutlich unter dem BVA 2024.
Das BMF genehmigte für das Jahr 2024 Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) im Finanzierungshaushalt iHv 4,6 Mrd. EUR. Darunter fielen 1,5 Mrd. EUR für die teilweise Ausschöpfung von Ermächtigungen, die im Bundesfinanzgesetz (BFG) 2024 iHv 4,1 Mrd. EUR verankert waren. Durch Rücklagenentnahmen wurden MVÜ iHv 1,4 Mrd. EUR bedeckt, weitere 1,0 Mrd. EUR betrafen die Überschreitung variabler Mittelverwendungsobergrenzen insbesondere für Pensionen und die Arbeitslosenversicherung.
Der Rücklagenbestand zum Ende des Jahr 2024 beläuft sich vorläufig auf 23,3 Mrd. EUR. Er reduzierte sich durch Entnahmen um 3,2 Mrd. EUR, von denen 1,8 Mrd. EUR bereits budgetiert waren. Aufgrund von Minderausschöpfungen im Budgetvollzug wird es noch zu Rücklagenzuführungen kommen, die den endgültigen Rücklagenstand zum 31. Dezember 2024 noch entsprechend erhöhen werden.
Für das Gesamtjahr 2024 wurden berichtspflichtige Vorbelastungen iHv 28,7 Mrd. EUR gemeldet, die in den Folgejahren zu Auszahlungen des Bundes führen werden. Diese betrafen insbesondere die nächsten dreijährigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit Universitäten (15,5 Mrd. EUR) und weitere Forschungs(förderungs)einrichtungen (3,9 Mrd. EUR), den Bereich der Landesverteidigung (4,4 Mrd. EUR) sowie den Chips Act (2,7 Mrd. EUR).