Budgetdienst - Budgetvollzug 18.02.2025

Budgetvollzug Jänner bis Dezember 2024

Überblick

Der Nettofinanzierungsbedarf des Bundes betrug im Jahr 2024 19,1 Mrd. EUR. Dieser war damit um 11,1 Mrd. EUR höher als 2023 aber um 1,7 Mrd. EUR geringer als budgetiert. Die Auszahlungen stiegen im Vorjahresvergleich um 11,5 Mrd. EUR. Zu Mehr­auszahlungen kam es vor allem bei den Pensionen, in den Bereichen Mobilität, Klima und Umwelt sowie im Zusammenhang mit dem neuen Finanz­ausgleich. Die Einzahlungen waren um 0,3 Mrd. EUR höher als im Vorjahr. Der geringe Anstieg im Vorjahresvergleich ist auf den Entfall 2023 erfolgter Zahlungen im Zusammenhang mit den Banken­abwicklungen und im Gegensatz zu 2023 ausbleibender Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) zurückzuführen. Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit wird 2024 deutlich über 3 % des BIP betragen.

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Die Auszahlungen von Jänner bis Dezember 2024 betrugen 120,7 Mrd. EUR und waren damit um 10,5 % höher als im Vorjahres­zeitraum. Die Einzahlungen waren mit 101,6 Mrd. EUR um 0,3 % höher.

Kurzfassung

Der Budgetvollzug 2024 war von einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, inflations­bedingten Ausgaben­steigerungen und einer zwar rückläufigen aber weiterhin hohen budgetären Belastung durch Krisenmaßnahmen geprägt. Darüber hinaus führen die im Rahmen der Budget­erstellung gesetzten Schwerpunkte (z. B. Klima, Sicherheit) und der neue Finanz­ausgleich zu Auszahlungs­anstiegen. Dadurch kam es im Vorjahres­vergleich zu einem kräftigen Auszahlungs­wachstum von 10,5 %, während die Einzahlungen mit einem Zuwachs von nur 0,3 % stagnierten. Dadurch vergrößerte sich der Netto­finanzierungs­bedarf um 11,1 Mrd. EUR auf 19,1 Mrd. EUR.

Obwohl sich die Rahmen­bedingungen seit der Budget­erstellung aufgrund der Ein­trübung der Konjunktur und dem Beschluss neuer Maßnahmen verschlechtert haben, fiel der Netto­finanzierungs­bedarf geringer aus als budgetiert. Dies ist auf geringere Finanzierungs­kosten, Minder­ausschöpfungen/Verzögerungen bei bei einigen Förder­instrumenten bzw. Projekten und eine vorsichtige Budgetierung zurückzuführen.

Die Auszahlungen stiegen im Vorjahresvergleich um 11,5 Mrd. EUR bzw. 10,5 % auf 120,7 Mrd. EUR an. Während die Auszahlungen für Krisen­maßnahmen vor allem aufgrund geringerer Auszahlungen für COVID‑19-Maßnahmen rückläufig waren (‑2,6 Mrd. EUR), kam es bei den Auszahlungen ohne temporäre Krisen­maßnahmen zu einem kräftigen Anstieg um 14,1 Mrd. EUR bzw. 13,7 %. Zu den höchsten Anstiegen kam es 2024 in den folgenden Bereichen:

  • Die Auszahlungen für Pensionen stiegen, bereinigt um die Direktzahlung 2023, im Vorjahres­vergleich um 5,1 Mrd. EUR bzw. 20,5 % an. Der Anstieg resultierte vor allem aus der Pensions­anpassung 2024 und im Bereich der gesetzlichen Pensions­versicherung aus der im Vergleich zu den Pensions­aufwendungen moderaten Entwicklung der Beitrags­einnahmen und aus Abrechnungs­resten.
  • Der neue Finanzausgleich führte im Jahr 2024 zu Mehrauszahlungen für den Bund iHv 3,0 Mrd. EUR. Diese betrafen vor allem den Zukunfts­fonds (+1,1 Mrd. EUR), die Mittel für die Stärkung des nieder­gelassenen und spitalsambulanten Bereichs (+850 Mio. EUR) und den Pflegefonds (+644 Mio. EUR).
  • Die Auszahlungen für Mobilität, Klima und Umwelt (ohne Energie­maßnahmen) waren 2024 um 1,8 Mrd. EUR bzw. 23,9 % höher als im Vorjahr. Dazu trugen insbesondere der Bereich Grüne Transformation (+903 Mio. EUR), der Klima­bonus (+379 Mio. EUR) und die Zuschuss­verträge (ÖBB; +128 Mio. EUR) bei.
  • Die Auszahlungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung stiegen 2024 um 1,4 Mrd. EUR bzw. 8,1 %. Diese resultierten vor allem aus höheren Personal­zahlungen für Landes- und Bundeslehrkräfte (+876 Mio. EUR) sowie aus höheren Transfers an die Universitäten (+327 Mio. EUR) und für die Grundlagen­forschung gemäß Forschungs­finanzierungs­gesetz (+114 Mio. EUR).
  • Die Auszahlungen für innere und äußere Sicherheit waren 2024 aufgrund gestiegener Personal- und Sachaufwendungen und höherer Investitionen im Militär­bereich um insgesamt 1,1 Mrd. EUR bzw. 16,2 % höher als im Vorjahr.
  • Die Auszahlungen für den Bereich Arbeit waren 2024 um 1,1 Mrd. EUR bzw. 11,8 % höher als im Vorjahr. Der Anstieg resultierte vor allem aus gestiegenen Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung (+809 Mio. EUR) sowie aus Mehr­auszahlungen bei der Bildungs­karenz (+83 Mio. EUR), den Arbeitsmarkt­förderungen des Arbeitsmarktservice (AMS; +71 Mio. EUR) und der Altersteilzeit (+64 Mio. EUR).

Der Bundesvoranschlag (BVA) 2024 wurde auszahlungs­seitig um 2,8 Mrd. EUR unterschritten. Zu den höchsten Voranschlags­unterschreitungen kam es in der UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge (‑1,8 Mrd. EUR) aufgrund der geringeren Zinsen und in der UG 40‑Wirtschaft (‑1,2 Mrd. EUR) aufgrund des Minder­bedarfs bei den Energie­kosten­förderungen, der Investitions­prämie und beim Chips Act. Zu erheblichen Unterschreitungen kam es außerdem in der UG 41‑Mobilität (‑560 Mio. EUR), der UG 15‑Finanz­verwaltung (‑468 Mio. EUR) und der UG 44‑Finanz­ausgleich (‑288 Mio. EUR). Ein Mehr­bedarf war vor allem in den besonders konjunktur­reagiblen UG 20‑Arbeit (+712 Mio. EUR) und UG 22‑Pensions­versicherung (+699 Mio. EUR) sowie in der UG 43‑Klima, Umwelt und Energie (+1,1 Mrd. EUR) aufgrund von Auszahlungen für nicht budgetierte Maßnahmen gegeben.

Die Einzahlungen stiegen im Vorjahres­vergleich nur moderat um 0,3 % auf 101,6 Mrd. EUR an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 2023 Zahlungen im Zusammenhang mit den Bank­abwicklungen iHv 3,0 Mrd. EUR eingegangen sind. Darüber hinaus gelangten im Jahr 2023, im Gegensatz zu 2024, Mittel aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF) zur Einzahlung. Ohne diese Sonder­faktoren wäre der Einzahlungs­anstieg deutlich höher ausgefallen. Zu den höchsten Einzahlungs­veränderungen kam es im Jahr 2024 in den folgenden Bereichen:

  • In der UG 16‑Öffentliche Abgaben waren die Einzahlungen 2024 um 2,5 Mrd. EUR bzw. 3,8 % höher als im Vorjahr. Dabei stehen höhere Brutto­abgaben (+4,1 Mrd. EUR) höheren Ab-Überweisungen (+1,6 Mrd. EUR), etwa für die Ertrags­anteile der Länder und Gemeinden, gegenüber. Während die Lohnsteuer (+2,9 Mrd. EUR) hohe Zuwächse verzeichnete, entwickelte sich die Umsatz­steuer (+461 Mio. EUR) nur moderat.
  • Die gestiegene Lohnsumme führte zu Mehr­einzahlungen bei den Beiträgen zur Arbeitslosen­versicherung (+674 Mio. EUR) und zum Familien­lasten­ausgleichs­fonds (+477 Mio. EUR).
  • Die Einzahlungen aus Finanz­erträgen (+163 Mio. EUR) sind vor allem aufgrund einer höheren Dividende der Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Verbund AG angestiegen.
  • Allerdings kam es 2024 zu keinen Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF), die sich 2023 auf 742 Mio. EUR beliefen.
  • Die Einzahlungen aus Kosten­beiträgen und Gebühren (‑179 Mio. EUR) sind vor allem aufgrund von Minder­einzahlungen bei den Grundbuch­gebühren rückläufig.

Der BVA 2024 wurde bei den Einzahlungen um 1,1 Mrd. EUR unterschritten. Dies ist zu einem erheblichen Teil auf die mit 1,7 Mrd. EUR budgetierte, aber aufgrund nicht erfüllter Meilen­steine ausbleibende Einzahlung aus der RRF zurückzuführen. Darüber hinaus kam es zu konjunkturell bedingten Minderein­zahlungen in der UG 16‑Öffentliche Abgaben (‑507 Mio. EUR). In der UG 13‑Justiz (‑240 Mio. EUR) kam es vor allem bei den Grundbuch­gebühren zu Minder­ein­zahlungen. Größere Voranschlags­überschreitungen erfolgten in der UG 45‑Bundes­vermögen (+622 Mio. EUR) aufgrund von Mehrein­zahlungen bei den Dividenden und in der UG 20‑Arbeit (+449 Mio. EUR) vor allem aufgrund der nicht budgetierten Einzahlungen aus der Auflösung der Arbeitsmarkt­rücklage.

Aus diesen Entwicklungen der Ein- und Auszahlungen ergab sich im Jahr 2024 ein Netto­finanzierungs­bedarf iHv 19,1 Mrd. EUR. Dieser fiel somit um 11,1 Mrd. EUR höher aus als 2023. Der veranschlagte Netto­finanzierungs­bedarf wurde um 1,7 Mrd. EUR unterschritten. Ohne Berücksichtigung der Auszahlungen für Krisen­maßnahmen lag der Netto­finanzierungs­bedarf bei 15,0 Mrd. EUR.

Trotz der Voranschlags­unterschreitung im Bundes­haushalt wird das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2024 höher ausfallen als erwartet. Die Minderbedarfe im Finanzierungs­haushalt betreffen in den für den Maastricht-Saldo maßgeblichen Volks­wirtschaftlichen Gesamt­rechnungen aufgrund von Perioden­abgrenzungen nicht oder nur teilweise das Budgetjahr 2024. Darüber hinaus dürften sich die Haushalte der Länder und Gemeinden ungünstiger als erwartet entwickelt haben. Im Herbst 2023 ging das BMF für 2024 noch von einem gesamtstaatlichen Maastricht-Defizit iHv 2,7 % des BIP aus, im Herbst 2024 erwartete das BMF ein Defizit iHv 3,3 % des BIP. Da sich die konjunkturelle Lage seitdem weiter verschlechtert hat und insbesondere die Quartals­daten auf höhere Defizite der übrigen Gebiets­körper­schaften hindeuten, wird das gesamtstaatliche Defizit voraussichtlich höher ausfallen. Die Schuldenquote dürfte 2024 bei etwa 80 % des BIP zu liegen kommen. Die gesamt­staatlichen Eckwerte für das Jahr 2024 werden von der Statistik Austria Ende März 2025 im Rahmen der Maastricht-Notifikation veröffentlicht.

Im Rahmen des Kommunal­investitions­gesetzes (KIG) 2023 wurden bis Ende 2024 Zweckzuschüsse iHv 738 Mio. EUR an die Gemeinden ausbezahlt. Davon entfielen 412 Mio. EUR auf Investitions­projekte und 327 Mio. EUR auf Energiesparmaß­nahmen. Damit sind die Töpfe zu 82,3 % bzw. 65,3 % ausgeschöpft. Die Antragsfrist wurde von 2024 bis Ende 2026 verlängert, die Auszahlungen lagen daher deutlich unter dem BVA 2024.

Das BMF genehmigte für das Jahr 2024 Mittel­verwendungs­überschreitungen (MVÜ) im Finanzierungs­haushalt iHv 4,6 Mrd. EUR. Darunter fielen 1,5 Mrd. EUR für die teilweise Ausschöpfung von Ermächtigungen, die im Bundes­finanz­gesetz (BFG) 2024 iHv 4,1 Mrd. EUR verankert waren. Durch Rücklagen­entnahmen wurden MVÜ iHv 1,4 Mrd. EUR bedeckt, weitere 1,0 Mrd. EUR betrafen die Überschreitung variabler Mittel­verwendungs­obergrenzen insbesondere für Pensionen und die Arbeitslosen­versicherung.

Der Rücklagenbestand zum Ende des Jahr 2024 beläuft sich vorläufig auf 23,3 Mrd. EUR. Er reduzierte sich durch Entnahmen um 3,2 Mrd. EUR, von denen 1,8 Mrd. EUR bereits budgetiert waren. Aufgrund von Minder­ausschöpfungen im Budget­vollzug wird es noch zu Rücklagen­zuführungen kommen, die den endgültigen Rücklagen­stand zum 31. Dezember 2024 noch entsprechend erhöhen werden.

Für das Gesamt­jahr 2024 wurden berichts­pflichtige Vorbelastungen iHv 28,7 Mrd. EUR gemeldet, die in den Folgejahren zu Auszahlungen des Bundes führen werden. Diese betrafen insbesondere die nächsten dreijährigen Leistungs- und Finanzierungs­vereinbarungen mit Universitäten (15,5 Mrd. EUR) und weitere Forschungs­(förderungs)einrichtungen (3,9 Mrd. EUR), den Bereich der Landes­verteidigung (4,4 Mrd. EUR) sowie den Chips Act (2,7 Mrd. EUR).