Budgetdienst - Budgetvollzug 17.02.2026

Budgetvollzug Jänner bis Dezember 2025

Überblick

Die Auszahlungen waren im Jahr 2025 um 0,8 Mrd. EUR bzw. 0,6 % höher als im Vorjahr. Der Anstieg war ins­besondere auf steigende Aus­zahlungen für Pensionen, Personal und Leistungen aus der Arbeits­losen­versicherung zurück­zu­führen. Die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen und aus­laufende Krisen­maßnahmen dämpften die Auszahlungs­entwicklung. Der BVA 2025 wurde aus­zahlungs­seitig um 1,8 Mrd. EUR unter­schritten. Die Einzahlungen waren um 5,5 Mrd. EUR bzw. 5,4 % höher als im Vor­jahr. Zu Mehr­ein­zahlungen kam es vor allem bei den Ab­gaben und den Ein­zahlungen aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität. Rück­läufig waren vor allem die Ein­zahlungen aus Dividenden und dem Geld­verkehr des Bundes. Der BVA 2025 wurde ein­zahlungs­seitig um 2,0 Mrd. EUR überschritten. Aus der Differenz von Ein­zahlungen und Aus­zahlungen resultierte 2025 ein Netto­finanzierungs­bedarf iHv 14,4 Mrd. EUR.

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Die Aus­zahlungen von Jänner bis Dezember 2025 betrugen 121,5 Mrd. EUR und waren damit um 0,6 % höher als im Vor­jahres­zeit­raum. Die Ein­zahlungen waren mit 107,1 Mrd. EUR um 5,4 % höher.

Kurzfassung

Der Netto­finanzierungs­bedarf des Bundes belief sich 2025 auf 14,4 Mrd. EUR. Damit war er um 4,7 Mrd. EUR geringer als 2024 und um 3,7 Mrd. EUR geringer als budgetiert. Der Budget­vollzug 2025 war durch teils gegen­läufige Faktoren geprägt:

  • Die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen und die auslaufenden Krisen­maßnahmen führten zu einer deutlichen Entlastung des Bundes­haushalts.
  • Darüber hinaus bewirkte die einsetzende Konjunktur­erholung eine budgetäre Verbesserung, die Nach­wirkungen der Rezession am Arbeits­markt und bei der Körper­schaft­steuer dämpften diesen Effekt aber.
  • Gegenläufig wirkten auch demografie- und inflations­bedingte Ausgaben­zuwächse (z. B. Pensionen), steigende Personal­ausgaben und in der vergangenen Legislatur­periode beschlossene Maßnahmen.

Entwicklungen im Vorjahresvergleich

Die Auszahlungen stiegen im Vor­jahres­vergleich um 0,8 Mrd. EUR bzw. 0,6 % auf 121,5 Mrd. EUR, die Einzahlungen um 5,5 Mrd. EUR bzw. 5,4 % auf 107,1 Mrd. EUR. Die wesentlichen auszahlungs­seitigen Veränderungen betrafen die folgenden Bereiche:

  • Die Auszahlungen für Pensionen stiegen im Vor­jahres­vergleich um 2,7 Mrd. EUR bzw. 9,2 % auf 32,5 Mrd. EUR an. Der Anstieg resultierte vor allem aus der Pensions­erhöhung 2025, die für die meisten Pensionen bei 4,6 % lag, der steigenden Zahl der Pensionen und den steigenden Durch­schnitts­pensionen sowie den steigenden Hebe­satz­zahlungen aufgrund der Erhöhung der Kranken­versicherungs­beiträge.
  • Die Auszahlungen für das Bundes­personal und Landes­lehr­personal nahmen 2025 um 0,8 Mrd. EUR bzw. 4,5 % auf 18,7 Mrd. EUR zu. Der Zuwachs resultierte aus der Gehalts­anpassung 2025 und steigenden Personal­ständen. Beim Bundes­personal war der Jahres­durch­schnitt der Voll­beschäftigungs­äquivalente (VBÄ) im Jahr 2025 um 0,9 % höher als 2024.
  • Weitere wesentliche Mehr­auszahlungen betrafen die Leistungen aus der Arbeits­losen­versicherung (+0,7 Mrd. EUR) aufgrund der gestiegenen Arbeits­losigkeit, die thermisch-energetische Sanierung (+0,5 Mrd. EUR) aufgrund höherer Förder­zusagen in der letzten Legislatur­periode sowie Investitionen in der Landes­verteidigung (+0,4 Mrd. EUR).
  • Die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen und der restriktive Budget­vollzug dämpften die Auszahlungs­entwicklung. Allerdings ist die tatsächliche budgetäre Wirkung der Maßnahmen nur zum Teil aus den Vollzugs­daten ablesbar. Auszahlungs­seitig liegt ins­besondere für den Klima­bonus ein konkreter Wert vor (‑1,8 Mrd. EUR).
  • Die auslaufenden Energie­krisen­maßnahmen (‑2,9 Mrd. EUR) und COVID‑19-Maßnahmen (‑0,5 Mrd. EUR) führten zu einem starken Auszahlungs­rückgang.
  • Weitere wesentliche Minder­auszahlungen betrafen die Finanzierungs­kosten (‑0,5 Mrd. EUR), die Kommunal­investitions­gesetze (‑0,2 Mrd. EUR), die Investitions­prämie (‑0,2 Mrd. EUR), den Katastrophen­fonds (‑0,1 Mrd. EUR) und die Bildungs­karenz (‑0,1 Mrd. EUR).

Die wesentlichen einzahlungsseitigen Veränderungen betrafen die folgenden Bereiche:

  • Die Einzahlungen aus öffentlichen Abgaben verzeichneten 2025 konjunkturell bedingte Zuwächse. Darüber hinaus führten die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen und die ausgelaufenen steuerlichen Krisen­maßnahmen zu Mehr­ein­zahlungen. Auch die Entwicklungen an den Finanz­märkten und am Immobilien­markt trugen zum gestiegenen Abgaben­aufkommen bei. In Summe stieg das Aufkommen aus den Brutto­abgaben um 5,5 Mrd. EUR bzw. 4,8 % auf 119,7 Mrd. EUR an. Zu Mehr­ein­zahlungen kam es ins­besondere bei der Lohn­steuer (+1,6 Mrd. EUR), der Umsatz­steuer (+1,5 Mrd. EUR) und den Kapital­ertrag­steuern (+1,1 Mrd. EUR). Rück­läufig war ins­besondere das Aufkommen aus der Körper­schaft­steuer (‑0,8 Mrd. EUR). Nach Abzug der Ab‑Über­weisungen stieg das Aufkommen aus den Netto­abgaben um 3,7 Mrd. EUR bzw. 5,4 % auf 73,8 Mrd. EUR an.
  • Im Jahr 2025 gingen Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF) iHv 2,1 Mrd. EUR ein, während im Jahr 2024 keine Einzahlungen aus der RRF einlangten.
  • Weitere wesentliche Mehr­ein­zahlungen betrafen die Beiträge zur Arbeits­losen­versicherung (+452 Mio. EUR) und zum Familien­lasten­ausgleichs­fonds (FLAF; +299 Mio. EUR) aufgrund der gestiegenen Lohn­summen sowie die Kosten­beiträge und Gebühren (+155 Mio. EUR), vor allem aufgrund der Nach­valorisierung der Gebühren.
  • Wesentliche Minder­einzahlungen im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 betrafen die Dividenden von der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Verbund AG (‑402 Mio. EUR), die weiteren Transfers der EU (‑234 Mio. EUR) aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Einzahlungen aus dem Geld­verkehr des Bundes wegen des sinkenden Zins­niveaus (‑210 Mio. EUR).

Voranschlagsvergleich

Der Netto­finanzierungs­bedarf war 2025 mit 14,4 Mrd. EUR um 3,7 Mrd. EUR geringer als veranschlagt. Der Bundes­voranschlag (BVA) 2025 wurde auszahlungs­seitig um 1,8 Mrd. EUR unter­schritten und einzahlungs­seitig um 2,0 Mrd. EUR über­schritten. Ein Teil der Verbesserung im Bundes­haushalt iHv 0,5 Mrd. EUR wird auf die bessere Konjunktur­entwicklung zurück­geführt. Dies beinhaltet den Netto­effekt aus Mehr­einzahlungen bei lohn­summen­abhängigen Abgaben (v. a. Lohnsteuer, Pensions­versicherungs­beiträge (PV-Beiträge)) und der Umsatz­steuer abzüglich von Mehr­auszahlungen wegen der höher als erwarteten Arbeits­losigkeit.

Die Auszahlungen waren im Vergleich zum BVA 2025 um 1,8 Mrd. EUR niedriger als budgetiert, wovon 1,6 Mrd. EUR aus niedrigeren Finanzierungs­kosten resultierten. Ohne Finanzierungs­kosten waren die Auszahlungen um 0,2 Mrd. EUR niedriger als veranschlagt. Zu Voranschlags­abweichungen kam es in folgenden Bereichen:

  • Im Arbeits­markt­bereich waren die Leistungen aus der Arbeits­losen­versicherung um 326 Mio. EUR höher als veranschlagt, wozu neben der höheren Arbeits­losigkeit auch die gestiegenen Tag­sätze beigetragen haben dürften. Auch die Auszahlungen für die Bildungs­karenz (+102 Mio. EUR) und die Alters­teilzeit (+87 Mio. EUR) waren höher als budgetiert.
  • Bei den Auszahlungen für die thermisch-energetische Sanierung wurde der Voranschlag um 304 Mio. EUR über­schritten. Im Bundes­finanz­gesetz (BFG) 2025 wurde dafür bereits eine Über­schreitungs­ermächtigung beschlossen, welche genutzt wurde. Die weiteren Auszahlungen im Bereich der Grünen Transformation (UG 40‑Wirtschaft, UG 41‑Mobilität und UG 43‑Umwelt, Klima und Kreis­lauf­wirtschaft) waren hingegen um insgesamt 345 Mio. EUR geringer als budgetiert.
  • Die Zahlungen im Rahmen des Europäischen Land­wirtschafts­fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) waren um 250 Mio. EUR höher als budgetiert. Die Über­schreitung betraf sowohl den aus EU-Mittel (+168 Mio. EUR) als auch den vom Bund finanzierten Programm­teil (+82 Mio. EUR).
  • Auch bei den Auszahlungen für die Investitions­tätigkeit in der Landes­verteidigung wurde der BVA 2025 um 234 Mio. EUR über­schritten.
  • Niedriger als budgetiert waren die Zahlungen für COVID‑19-Maßnahmen (‑261 Mio. EUR), bei der Export­förderung (‑216 Mio. EUR) und in der UG 21‑Soziales und Konsumenten­schutz (‑172 Mio. EUR ohne Personal­zahlungen).

Die Einzahlungen waren im vorläufigen Erfolg 2025 um 2,0 Mrd. EUR bzw. 1,9 % höher als budgetiert. Dabei fielen die Einzahlungen in der UG 16‑Öffentliche Abgaben um 2,0 Mrd. EUR höher aus als veranschlagt, bei den weiteren Einzahlungen gleichen sich Mehr- und Minder­einzahlungen in etwa aus:

  • Zu einer Über­schreitung der im BVA 2025 veranschlagten Einzahlungen kam es neben den Abgaben ins­besondere bei den Arbeits­losen­versicherungs­beiträgen (+134 Mio. EUR), bei den Einzahlungen aus dem bilateralen Darlehen an Griechen­land (+156 Mio. EUR) und bei der FLAF‑Gebarung aufgrund des höheren Über­schusses (+73 Mio. EUR).
  • Zu geringer als veranschlagten Einzahlungen führten vor allem Zahlungs­verzögerungen von EU-Mitteln (‑490 Mio. EUR) und Minder­einzahlungen aus dem EU‑Emissions­handel (‑115 Mio. EUR).

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung

Aus dem deutlich niedrigeren Netto­finanzierungs­bedarf im Bundes­haushalt im Vergleich zum Er­folg 2024 (‑4,7 Mrd. EUR) und zum BVA 2025 (‑3,7 Mrd. EUR) kann nicht un­mittelbar auf die Entwicklung des Maastricht-Defizits geschlossen werden. Bei der Berechnung des Maastricht-Defizits sind beispielsweise Perioden­ab­grenzungen für Tat­bestände vor­zu­nehmen, die zwar 2025 zu Ein- bzw. Aus­zahlungen in den Bundes­haushalt geführt haben, aber wirtschaftlich anderen Jahren zugeordnet werden. Statt der Auszahlungen für Finanzierungs­kosten werden die perioden­abgegrenzten Zins­auf­wendungen berücksichtigt. Um den Maastricht-Saldo des Bundes zu erhalten, sind auch noch die Ergebnisse außer­budgetärer Einheiten im Bundessektor (z. B. ÖBB, Bundes­immobilien­gesellschaft m.b.H.) zu berück­sichtigen, für die noch keine Erfolgs­werte 2025 vorliegen.

Während sich im Jahr 2024 das Maastricht-Defizit des Kern­haushalts des Bundes im Vergleich zum Netto­finanzierungs­bedarf durch Perioden­abgrenzungen (u. a. Zinsen, Energie­krisen­maßnahmen) besonders stark um 4,6 Mrd. EUR verbesserte, ist im Jahr 2025 unter anderem wegen geringerer Abgrenzungen bei den Finanzierungs­kosten und den hohen (nicht Maastricht-wirksamen) Einzahlungen aus der RRF eine kleinere Verbesserung zu erwarten. Dennoch wird für den Kern­haushalt des Bundes ein niedrigeres Defizit als in der Herbst­planung des BMF erwartet.

Im gesamt­staatlichen Maastricht-Defizit sind auch die Defizite von Ländern, Gemeinden und Sozial­versicherungs­trägern enthalten. Im Gegensatz zum Bund liegen die Cash-Daten zu Aus- und Ein­zahlungen der Länder (ohne Wien) und der Sozial­versicherung für das Jahr 2025 bislang nur in hoch­aggregierter Form vor. Bei den Gemeinden (inkl. Wien) sind entsprechende Daten erst für die ersten drei Quartale verfügbar. Unter­jährige Daten gemäß Maastricht-Rechnung sind derzeit bis zum 3. Quartal 2025 verfügbar. Gesamt­staatlich war das Maastricht-Defizit in den ersten drei Quartalen 2025 um 0,1 Mrd. EUR höher als im Vergleichs­zeit­raum 2024. Für das Gesamt­jahr plante das BMF eben­falls eine Ver­schlechterung um 0,1 Mrd. EUR auf 23,2 Mrd. EUR.

Mittelverwendungsüberschreitungen, Rücklagen und Vorbelastungen

Das BMF genehmigte für das Jahr 2025 Mittel­verwendungs­überschreitungen (MVÜ) im Finanzierungs­haushalt iHv 2 Mrd. EUR. Darunter waren 0,7 Mrd. EUR für die teilweise In­anspruch­nahme von Ermächtigungen, die im BFG 2025 mit insgesamt 1,1 Mrd. EUR verankert waren. Durch Rück­lagen­entnahmen wurden MVÜ iHv 0,4 Mrd. EUR bedeckt, weitere 0,5 Mrd. EUR betrafen die Über­schreitung variabler Mittel­verwendungs­ober­grenzen ins­besondere für Leistungen nach dem Arbeits­losen­versicherungs­gesetz, beim Weiter­bildungs­geld und der Alters­teil­zeit.

Der Rück­lagen­bestand zum Endes des Jahres 2025 beläuft sich vor­läufig auf 26,8 Mrd. EUR. Er reduzierte sich durch Ent­nahmen um 1,9 Mrd. EUR, von denen 1,4 Mrd. EUR bereits budgetiert waren. Auf­grund von Minder­auszahlungen im Budget­vollzug kann es noch zu Rück­lagen­zu­führungen kommen, die den endgültigen Rück­lagen­stand zum 31. Dezember 2025 dann noch ent­sprechend erhöhen.

Für das Gesamt­jahr 2025 wurden berichts­pflichtige Vor­belastungen iHv 3,8 Mrd. EUR gemeldet, die in den Folge­jahren zu Aus­zahlungen des Bundes führen werden. Diese betrafen ins­besondere militärische Beschaffungs­vorgänge iHv 1,9 Mrd. EUR (z. B. Advanced Jet Trainer – Kampfflugzeuge iHv 1,4 Mrd. EUR), die Förderung von Fach­hoch­schul-Studien­plätzen iHv 0,4 Mrd. EUR und Transfer­leistungen im Bereich Mobilität iHv 0,3 sowie an die Wirtschaft iHv 0,3 Mrd. EUR.