Budgetdienst - Budgetvollzug 10.04.2026

Budgetvollzug Jänner bis Februar 2026

Überblick

Der Netto­finanzierungs­bedarf war im Jänner und Februar 2026 mit 2,2 Mrd. EUR um 0,9 Mrd. EUR geringer als im Vor­jahr. Der bisherige Budget­vollzug war von einer Erholung der Wirtschafts­lage und der Wirkung der Konsolidierungs­maßnahmen geprägt. Dadurch wurde das Auszahlungs­wachstum gedämpft, gleichzeitig verzeichneten die Einzahlungen aus Abgaben signifikante Zuwächse. Die Ende März 2026 veröffentlichen Haushalts­daten für die weiteren Gebiets­körperschaften zeigen für den Zeitraum Jänner und Februar 2026 für die Bundes­länder ebenfalls einen sinkenden Netto­finanzierungs­bedarf. Zu den Gemeinden liegen noch keine Daten vor.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Budgetvollzug Jänner bis Februar 2026 / PDF, 915 KB

Die Auszahlungen von Jänner bis Februar 2026 betrugen 19,3 Mrd. EUR und waren damit um 2,0 % höher als im Vorjahres­zeitraum. Die Einzahlungen waren mit 17,1 Mrd. EUR um 8,0 % höher.

Kurzfassung

Der Budget­vollzug Jänner bis Februar 2026 war von einer Erholung der Wirtschafts­lage und der Wirkung der im Vor­jahr beschlossenen Kon­solidierungs­maß­nahmen geprägt. Darüber hinaus nahm die budgetäre Bedeutung der Krisen­maß­nahmen weiter ab.

Die Aus­zahlungen im Jänner und Februar 2026 betrugen 19,3 Mrd. EUR und waren 2,0 % höher als im Vergleichs­zeit­raum 2025. Bereinigt um Finanzierungs­kosten waren sie leicht rück­läufig. Die Ein­zahlungen stiegen um 8,0 % auf 17,1 Mrd. EUR. Daraus resultierte ein Netto­finanzierungs­bedarf iHv 2,2 Mrd. EUR, der um 0,9 Mrd. EUR geringer war als im Vor­jahr.

Bei den Aus­zahlungen kam es in den folgenden Bereichen zu größeren Ver­änderungen:

  • Die Aus­zahlungen für Finanzierungs­kosten waren bis Februar 2026 um 472 Mio. EUR höher als im Vor­jahres­zeit­raum (+23,5 %). Öko­nomisch aussage­kräftiger und für das Maastricht-Defizit relevant sind die perioden­abgegrenzten Auf­wendungen im Ergebnis­haushalt. Diese waren in den ersten beiden Monaten um 107 Mio. EUR bzw. 11,2 % höher als im Vergleichs­zeit­raum.
  • Die Pensions­versicherungs­träger über­wiesen im Februar 2026 498 Mio. EUR zur Schaffung des Gesundheits­reform­fonds an den Bund. Dadurch erhöhte sich die Aus­fall­haftung des Bundes in der UG 22‑Pensions­versicherung und führte zu Mehr­auszahlungen. Die Einzahlung in das Bundes­budget (UG 24‑Gesundheit) wurde erst im März 2026 verbucht. Dieser steht in der Folge eine Auszahlung der UG 24 an die drei bei den einzelnen Kranken­versicherungs­trägern ein­gerichteten Fonds in selber Höhe gegen­über. Die noch nicht erfolgten Ein- und Aus­zahlungen im Zusammen­hang mit dem Gesundheits­reform­fonds in der UG 24 sind damit salden­neutral.
  • Die im Jänner 2025 geleistete ein­malige Finanz­zuweisung an die Gemeinden iHv 300 Mio. EUR, die mit dem Gemeinde­paket 2024 zur Stärkung der Liquidität beschlossen wurde, entfiel. Gegen­läufig wirkten die den Gemeinden im Jänner 2026 aus den Kommunal­investitions­gesetzen (KIG) bereit­gestellten Mittel iHv 320 Mio. EUR. Im Vor­jahres­vergleich ent­spricht dies einem Zu­wachs von 291 Mio. EUR.
  • Bei den Leistungen aus der Arbeits­losen­versicherung kam es aufgrund der weiter steigenden Arbeits­losigkeit und der steigenden Tag­sätze zu einem Anstieg um 119 Mio. EUR. Rück­läufig waren hin­gegen die Aus­zahlungen für die Bildungs­karenz (‑53 Mio. EUR).
  • Die um die Zahlungen für den Gesundheits­reform­fonds bereinigten Aus­zahlungen für Pensionen waren im Jänner und Februar 2026 um 145 Mio. EUR bzw. 3,2 % höher als im Vor­jahr. Der Zu­wachs hat sich in­folge der moderaten Pensions­erhöhung 2026 deutlich ver­langsamt. Auch die Ent­wicklung der Beitrags­einnahmen ins­besondere auf­grund des starken Anstiegs der Höchst­beitrags­grundlage (+7,4 %) trägt dazu bei.
  • Die Aus­zahlungen für Förderungen waren per Ende Februar 2026 um 330 Mio. EUR geringer als im Vorjahr. Der Groß­teil des Rück­gangs betrifft die thermisch-energetische Sanierung (‑289 Mio. EUR), da die Förderung im Jahr 2025 aus­gesetzt wurde und dadurch der Liquiditäts­bedarf sank.
  • Die Aus­zahlungen für die Investitions­tätigkeit in der Landes­verteidigung waren im Jänner und Februar 2026 um 282 Mio. EUR geringer als im Vo­rjahr, weil im Vergleichs­zeit­raum 2025 besonders hohe Zahlungen für gepanzerte und sonstige Kraft­fahr­zeuge sowie für Luft­fahr­zeuge geleistet wurden.
  • Die Aus­zahlungen für Bundes­personal und Landes­lehr­personal waren per Ende Februar 2026 in etwa gleich hoch wie im Vor­jahr. Diese Ent­wicklung resultiert haupt­sächlich aus der Verschiebung der Gehalts­anpassung auf 1. Juli 2026.
  • Auch die Aus­zahlungen für Familien­beihilfe und Kinder­betreuungs­geld waren im bis­herigen Budget­vollzug in etwa gleich hoch wie im Vor­jahr, weil die Valorisierung dieser Leistungen aus­gesetzt wurde.

Die Ein­zahlungen stiegen im Jänner und Februar 2026 im Vor­jahres­vergleich deutlich um 1,3 Mrd. EUR bzw. 8,0 % an. Zu größeren Ver­änderungen kam es ins­besondere in den folgenden Bereichen:

  • Die Ein­zahlungen aus den Netto­abgaben waren per Ende Februar 2026 um 0,8 Mrd. EUR bzw. 7,2 % höher als im Vor­jahr. Dabei standen gestiegene Ein­zahlungen aus den Brutto­abgaben (+7,7 %) ins­besondere aus der Umsatz­steuer, der Lohn­steuer und der Veranlagten Einkommen­steuer höheren Ab-Über­weisungen (+8,3 %) vor allem für die Ertrags­anteile der Länder und Gemeinden gegenüber.
  • Die Ein­zahlungen aus Trans­fers von der EU waren im Jänner und Februar 2026 um 390 Mio. EUR höher als im Vor­jahr. Die Mehr­ein­zahlungen betrafen den EU‑Fonds Land­wirt­schaft/Fischerei (+290 Mio. EUR) und den EU‑Struktur­fonds (+100 Mio. EUR). Die Rück­flüsse sind zu einem großen Teil vom Zeit­punkt der Genehmigung der Zahlungs­anträge ab­hängig und schwanken beträchtlich. Aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität gelangten heuer noch keine Mittel zur Ein­zahlung.
  • Die Ein­zahlungen aus den Bei­trägen zur Arbeits­losen­versicherung stiegen moderat um 1,4 % auf 1,5 Mrd. EUR. Der Zuwachs bei den Beiträgen zum Familien­lasten­ausgleichs­fonds war mit 3,2 % auf 1,4 Mrd. EUR etwas stärker.
  • Die im Vorjahreszeitraum in der UG 21‑Soziales und Konsumenten­schutz verbuchte Einzahlung für Sonder­zuwendungen gemäß Lebens­haltungs- und Wohn­kosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA‑G) iHv 60­Mio. EUR entfällt heuer, da der aus diesen Mitteln bedeckte Kinder­zuschlag in das Einkommen­steuer­gesetz über­geführt wurde und seit Juli 2025 nur noch die UG 16‑Öffentliche Abgaben betrifft.

Ende März 2026 wurden erstmals die im Rahmen des Österreichischen Stabilitäts­pakts (ÖStP) 2025 vereinbarten Haushalts­daten auf Kassen­basis für die weiteren Gebiets­körper­schaften ver­öffentlicht. Der Netto­finanzierungs­saldo der Länder ohne Wien war dabei bis Februar 2026 mit ‑170 Mio. EUR um 777 Mio. EUR besser als im ent­sprechenden Vor­jahres­zeit­raum. Salden­verbessernd wirkten vor allem die um 1.016 Mio. EUR höheren Ein­zahlungen, primär aus der operativen Verwaltungs­tätigkeit und aus Trans­fers. Den Mehr­einzahlungen standen jedoch um 239 Mio. EUR höhere Aus­zahlungen gegen­über, welche vor allem die Trans­fers betrafen. Der Netto­finanzierungs­saldo der Gemeinde Wien war bis Ende Februar 2026 mit ‑269 Mio. EUR um 167 Mio. EUR besser als im Vor­jahres­zeit­raum. Dabei kam es zu einem Anstieg der Ein­zahlungen um 111 Mio. EUR und zu einem Rück­gang der Aus­zahlungen um 56 Mio. EUR. Zu den weiteren Gemeinden liegen noch keine Vollzugs­informationen vor, da diese nur quartals­weise ver­öffentlicht werden. Im Bereich der Sozial­versicherung stiegen die Aus- und Ein­zahlungen fast gleich stark an, weshalb sich der Netto­finanzierungs­saldo nur gering­fügig ver­schlechterte.

Die erst­mals veröffentlichten Haushalts­daten erhöhen die Daten­verfügbarkeit zum Budget­vollzug der einzelnen Gebiets­körperschaften. Trotz dieser zu­sätzlichen Daten ist eine um­fassende Trans­parenz des Budget­vollzugs der Gebiets­körperschaften vor allem wegen des hohen Aggregations­niveaus und fehlender Erläuterungen nur ein­geschränkt gegeben.