Der Budgetvollzug Jänner bis Februar 2026 war von einer Erholung der Wirtschaftslage und der Wirkung der im Vorjahr beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen geprägt. Darüber hinaus nahm die budgetäre Bedeutung der Krisenmaßnahmen weiter ab.
Die Auszahlungen im Jänner und Februar 2026 betrugen 19,3 Mrd. EUR und waren 2,0 % höher als im Vergleichszeitraum 2025. Bereinigt um Finanzierungskosten waren sie leicht rückläufig. Die Einzahlungen stiegen um 8,0 % auf 17,1 Mrd. EUR. Daraus resultierte ein Nettofinanzierungsbedarf iHv 2,2 Mrd. EUR, der um 0,9 Mrd. EUR geringer war als im Vorjahr.
Bei den Auszahlungen kam es in den folgenden Bereichen zu größeren Veränderungen:
- Die Auszahlungen für Finanzierungskosten waren bis Februar 2026 um 472 Mio. EUR höher als im Vorjahreszeitraum (+23,5 %). Ökonomisch aussagekräftiger und für das Maastricht-Defizit relevant sind die periodenabgegrenzten Aufwendungen im Ergebnishaushalt. Diese waren in den ersten beiden Monaten um 107 Mio. EUR bzw. 11,2 % höher als im Vergleichszeitraum.
- Die Pensionsversicherungsträger überwiesen im Februar 2026 498 Mio. EUR zur Schaffung des Gesundheitsreformfonds an den Bund. Dadurch erhöhte sich die Ausfallhaftung des Bundes in der UG 22‑Pensionsversicherung und führte zu Mehrauszahlungen. Die Einzahlung in das Bundesbudget (UG 24‑Gesundheit) wurde erst im März 2026 verbucht. Dieser steht in der Folge eine Auszahlung der UG 24 an die drei bei den einzelnen Krankenversicherungsträgern eingerichteten Fonds in selber Höhe gegenüber. Die noch nicht erfolgten Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsreformfonds in der UG 24 sind damit saldenneutral.
- Die im Jänner 2025 geleistete einmalige Finanzzuweisung an die Gemeinden iHv 300 Mio. EUR, die mit dem Gemeindepaket 2024 zur Stärkung der Liquidität beschlossen wurde, entfiel. Gegenläufig wirkten die den Gemeinden im Jänner 2026 aus den Kommunalinvestitionsgesetzen (KIG) bereitgestellten Mittel iHv 320 Mio. EUR. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Zuwachs von 291 Mio. EUR.
- Bei den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung kam es aufgrund der weiter steigenden Arbeitslosigkeit und der steigenden Tagsätze zu einem Anstieg um 119 Mio. EUR. Rückläufig waren hingegen die Auszahlungen für die Bildungskarenz (‑53 Mio. EUR).
- Die um die Zahlungen für den Gesundheitsreformfonds bereinigten Auszahlungen für Pensionen waren im Jänner und Februar 2026 um 145 Mio. EUR bzw. 3,2 % höher als im Vorjahr. Der Zuwachs hat sich infolge der moderaten Pensionserhöhung 2026 deutlich verlangsamt. Auch die Entwicklung der Beitragseinnahmen insbesondere aufgrund des starken Anstiegs der Höchstbeitragsgrundlage (+7,4 %) trägt dazu bei.
- Die Auszahlungen für Förderungen waren per Ende Februar 2026 um 330 Mio. EUR geringer als im Vorjahr. Der Großteil des Rückgangs betrifft die thermisch-energetische Sanierung (‑289 Mio. EUR), da die Förderung im Jahr 2025 ausgesetzt wurde und dadurch der Liquiditätsbedarf sank.
- Die Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Landesverteidigung waren im Jänner und Februar 2026 um 282 Mio. EUR geringer als im Vorjahr, weil im Vergleichszeitraum 2025 besonders hohe Zahlungen für gepanzerte und sonstige Kraftfahrzeuge sowie für Luftfahrzeuge geleistet wurden.
- Die Auszahlungen für Bundespersonal und Landeslehrpersonal waren per Ende Februar 2026 in etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Diese Entwicklung resultiert hauptsächlich aus der Verschiebung der Gehaltsanpassung auf 1. Juli 2026.
- Auch die Auszahlungen für Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld waren im bisherigen Budgetvollzug in etwa gleich hoch wie im Vorjahr, weil die Valorisierung dieser Leistungen ausgesetzt wurde.
Die Einzahlungen stiegen im Jänner und Februar 2026 im Vorjahresvergleich deutlich um 1,3 Mrd. EUR bzw. 8,0 % an. Zu größeren Veränderungen kam es insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Die Einzahlungen aus den Nettoabgaben waren per Ende Februar 2026 um 0,8 Mrd. EUR bzw. 7,2 % höher als im Vorjahr. Dabei standen gestiegene Einzahlungen aus den Bruttoabgaben (+7,7 %) insbesondere aus der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer und der Veranlagten Einkommensteuer höheren Ab-Überweisungen (+8,3 %) vor allem für die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden gegenüber.
- Die Einzahlungen aus Transfers von der EU waren im Jänner und Februar 2026 um 390 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Die Mehreinzahlungen betrafen den EU‑Fonds Landwirtschaft/Fischerei (+290 Mio. EUR) und den EU‑Strukturfonds (+100 Mio. EUR). Die Rückflüsse sind zu einem großen Teil vom Zeitpunkt der Genehmigung der Zahlungsanträge abhängig und schwanken beträchtlich. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gelangten heuer noch keine Mittel zur Einzahlung.
- Die Einzahlungen aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung stiegen moderat um 1,4 % auf 1,5 Mrd. EUR. Der Zuwachs bei den Beiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds war mit 3,2 % auf 1,4 Mrd. EUR etwas stärker.
- Die im Vorjahreszeitraum in der UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz verbuchte Einzahlung für Sonderzuwendungen gemäß Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA‑G) iHv 60Mio. EUR entfällt heuer, da der aus diesen Mitteln bedeckte Kinderzuschlag in das Einkommensteuergesetz übergeführt wurde und seit Juli 2025 nur noch die UG 16‑Öffentliche Abgaben betrifft.
Ende März 2026 wurden erstmals die im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspakts (ÖStP) 2025 vereinbarten Haushaltsdaten auf Kassenbasis für die weiteren Gebietskörperschaften veröffentlicht. Der Nettofinanzierungssaldo der Länder ohne Wien war dabei bis Februar 2026 mit ‑170 Mio. EUR um 777 Mio. EUR besser als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Saldenverbessernd wirkten vor allem die um 1.016 Mio. EUR höheren Einzahlungen, primär aus der operativen Verwaltungstätigkeit und aus Transfers. Den Mehreinzahlungen standen jedoch um 239 Mio. EUR höhere Auszahlungen gegenüber, welche vor allem die Transfers betrafen. Der Nettofinanzierungssaldo der Gemeinde Wien war bis Ende Februar 2026 mit ‑269 Mio. EUR um 167 Mio. EUR besser als im Vorjahreszeitraum. Dabei kam es zu einem Anstieg der Einzahlungen um 111 Mio. EUR und zu einem Rückgang der Auszahlungen um 56 Mio. EUR. Zu den weiteren Gemeinden liegen noch keine Vollzugsinformationen vor, da diese nur quartalsweise veröffentlicht werden. Im Bereich der Sozialversicherung stiegen die Aus- und Einzahlungen fast gleich stark an, weshalb sich der Nettofinanzierungssaldo nur geringfügig verschlechterte.
Die erstmals veröffentlichten Haushaltsdaten erhöhen die Datenverfügbarkeit zum Budgetvollzug der einzelnen Gebietskörperschaften. Trotz dieser zusätzlichen Daten ist eine umfassende Transparenz des Budgetvollzugs der Gebietskörperschaften vor allem wegen des hohen Aggregationsniveaus und fehlender Erläuterungen nur eingeschränkt gegeben.