Der laufende Budgetvollzug ist von einem geänderten makroökonomischen Umfeld mit einem sich deutlich abschwächenden Wirtschaftswachstum, einer hohen Inflationsrate und stark steigenden Zinsen geprägt. Die Arbeitsmarktlage ist zwar weiterhin robust, zuletzt stieg jedoch die Zahl der Arbeitslosen im Vorjahresvergleich wieder leicht an. Während die budgetären Auswirkungen der COVID‑19‑Krise im Jahr 2023 weiterhin deutlich abnehmen, wirken sich gleichzeitig die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Teuerungs- und Energiekrise vermehrt budgetär aus.
Die Auszahlungen betrugen von Jänner bis Juli 2023 rd. 60,5 Mrd. EUR und waren damit um 3,4 Mrd. EUR bzw. 5,9 % höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Für das Gesamtjahr ist ein Auszahlungsanstieg von 3,4 % budgetiert. Im Wesentlichen resultiert der Auszahlungsanstieg aus inflationsbedingten Mehrauszahlungen (z. B. für Personal- und Sachaufwand und für Pensionen), aus maßnahmenbedingten Mehrauszahlungen (v. a. im Zusammenhang mit der Energiekrise und der Pflegereform) und aus den im Zuge der Budgeterstellung gesetzten Schwerpunktsetzungen insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Klima. Darüber hinaus stiegen die Refinanzierungskosten des Bundes signifikant an. Stark rückläufig waren hingegen die Auszahlungen zur COVID‑19-Krisenbewältigung.
Zu den größten Auszahlungsanstiegen kam es infolge des geänderten Zinsumfeldes in der UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge (+1,6 Mrd. EUR) und aufgrund der Pensionsanpassung 2023 (inkl. Direktzahlung) in der UG 22‑Pensionsversicherung und der UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte (insgesamt +1,7 Mrd. EUR). Stark rückläufig waren infolge der gesunkenen Auszahlungen zur COVID‑19-Krisenbewältigung die Auszahlungen in der UG 45‑Bundesvermögen (‑1,6 Mrd. EUR) und der UG 24‑Gesundheit (‑1,2 Mrd. EUR).
Die Einzahlungen betrugen von Jänner bis Juli 2023 rd. 52,1 Mrd. EUR und waren damit um 3,6 Mrd. EUR bzw. 7,4 % höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Für das Gesamtjahr ist ein Einzahlungsanstieg von 8,2 % veranschlagt. Die hohe Inflation und die in der Folge hohen Gehaltsabschlüsse sowie der Beschäftigungszuwachs stützen insgesamt die Abgabenentwicklung und die Einzahlungen aus den abgabenähnlichen Erträgen. Durch diskretionäre Entlastungsmaßnahmen (z. B. Teuerungsabsetzbetrag, Abgeltung kalte Progression, Ökosoziale Steuerreform, Senkung FLAF-Beitrag) wird die Dynamik gedämpft. In der UG 16‑Öffentliche Abgaben sind die Einzahlungen im Vorjahresvergleich um 1,6 Mrd. EUR, in der UG 20‑Arbeit um 0,2 Mrd. EUR und in der UG 25‑Familie und Jugend um 0,1 Mrd. EUR gestiegen.
Zu weiteren wesentlichen Mehreinzahlungen kam es in der UG 51‑Kassenverwaltung (+0,7 Mrd. EUR) vor allem infolge einer Zahlung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), in der UG 45‑Bundesvermögen (+0,7 Mrd. EUR) insbesondere aufgrund höherer Dividenden von Verbund AG und ÖBAG, und in der UG 46‑Finanzmarktstabilität (+0,5 Mrd. EUR) wegen einer Einzahlung im Zusammenhang mit der Abwicklung der Immigon Portfolioabbau AG. Zu wesentlichen Mindereinzahlungen kam es hingegen in der UG 13‑Justiz (‑0,2 Mrd. EUR) vor allem bei den Grundbuchsgebühren sowie bei den in der UG 16‑Öffentliche Abgaben verbuchten Abgaben, deren Aufkommen an Entwicklungen am Immobilienmarkt gekoppelt ist (v. a. Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer).
Aus dieser Entwicklung der Ein- und Auszahlungen ergibt sich per Ende Juli 2023 ein Nettofinanzierungssaldo von ‑8,4 Mrd. EUR. Dieser ist damit um 0,2 Mrd. EUR günstiger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt verzeichnen mit einem Zuwachs von 2,4 % per Ende Juli gegenüber dem Vorjahr einen deutlich moderateren Anstieg als die Auszahlungen (+5,9 %). Auch bei den Erträgen war der Anstieg mit 5,9 % etwas geringer als die Einzahlungen (+7,4 %). Das Nettoergebnis per Ende Juli beträgt ‑6,3 Mrd. EUR. Damit ist es um 2,1 Mrd. EUR günstiger als der Nettofinanzierungssaldo im Finanzierungshaushalt und um 1,5 Mrd. EUR günstiger als im Vorjahr.
Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) wurden im 2. Quartal 2023 iHv 1,29 Mrd. EUR genehmigt und betrafen insbesondere Rücklagenentnahmen für Überweisungen an die Länder gemäß Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz und an die Gemeinden gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (KIG 2023; insgesamt 450 Mio. EUR) sowie für den Stromkostenzuschuss und den Waldfonds (insgesamt 210 Mio. EUR). Weitere MVÜ bezogen sich auf die im BFG 2023 verankerten Ermächtigungen und wurden für die Dotierung des COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds iHv 400 Mio. EUR und für Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung aufgrund des Stromverbrauchsreduktionsgesetzes iHv 100 Mio. EUR verwendet. Der Rücklagenstand zum 31. Dezember 2022 betrug laut Bundesrechnungsabschluss (BRA) 2022 insgesamt 21,24 Mrd. EUR und reduzierte sich aufgrund der bisherigen Entnahmen um rd. 1,65 Mrd. EUR zum 2. Quartal 2023. Berichtspflichtige Vorbelastungen iHv insgesamt 205 Mio. EUR betrafen Erhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen bei der Pinzgauer Lokalbahn zur Beseitigung von Hochwasserschäden und das Jahresarbeitsprogramm 2023 für den Bereich Schutzwasserbau bzw. die Bundeswasserbauverwaltung.
Auf gesamtstaatlicher Ebene erwartet das BMF in der im April im Rahmen des Stabilitätsprogramm veröffentlichten mittelfristigen Budgetplanung für 2023 ein Maastricht-Defizit von 3,2 % des BIP und einen öffentlichen Schuldenstand von 77,0 % des BIP. Im Vergleich zur Budgetplanung vom Herbst wird damit in erster Linie ein aufgrund neuer Entlastungsmaßnahmen um 0,3 %‑Punkte höheres Defizit erwartet. Die EK rechnet in ihrer im Mai 2023 veröffentlichten Frühjahrsprognose für 2023 mit einem geringeren Maastricht-Defizit von 2,4 % des BIP, was vor allem auf unterschiedliche Erwartungen hinsichtlich der Budgetwirkungen bestimmter Maßnahmen (v. a. Energiekostenzuschüsse für Unternehmen) zurückzuführen ist. WIFO und IHS erwarten in ihrer Konjunkturprognose vom Juni 2023 ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von 2,2 % bzw. 2,6 % des BIP.