Budgetdienst - Budgetvollzug 11.09.2023

Budgetvollzug Jänner bis Juli 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Im Zeitraum Jänner bis Juli 2023 betrugen die Auszahlungen 60,5 Mrd. EUR und waren damit um 5,9 % höher als im Vergleichs­zeitraum des Vor­jahres. Der Anstieg ist vor allem auf inflations­bedingte und maßnahmen­bedingte Mehr­auszahlungen sowie auf höhere Zins­zahlungen zurückzuführen.

Die Einzahlungen waren mit 52,1 Mrd. EUR um 7,1 % höher als im Vorjahr. Dabei stiegen die Ein­zahlungen aus den öffentlichen Netto­abgaben um 5,0 %.

Aus der Differenz von Einzahlungen und Auszahlungen resultierte ein Nettofinanzierungssaldo iHv ‑8,4 Mrd. EUR, welcher im Vorjahres­vergleich um 0,2 Mrd. EUR günstiger war.

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BD - Budgetvollzug Jänner bis Juli 2023 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der laufende Budget­vollzug ist von einem geänderten makro­ökonomischen Umfeld mit einem sich deutlich abschwächenden Wirtschafts­wachstum, einer hohen Inflations­rate und stark steigenden Zinsen geprägt. Die Arbeitsmarkt­lage ist zwar weiterhin robust, zuletzt stieg jedoch die Zahl der Arbeitslosen im Vorjahres­vergleich wieder leicht an. Während die budgetären Auswirkungen der COVID‑19‑Krise im Jahr 2023 weiterhin deutlich abnehmen, wirken sich gleich­zeitig die Maßnahmen im Zusammen­hang mit der Teuerungs- und Energie­krise vermehrt budgetär aus.

Die Auszahlungen betrugen von Jänner bis Juli 2023 rd. 60,5 Mrd. EUR und waren damit um 3,4 Mrd. EUR bzw. 5,9 % höher als im Vergleichs­zeitraum des Vorjahres. Für das Gesamt­jahr ist ein Auszahlungs­anstieg von 3,4 % budgetiert. Im Wesentlichen resultiert der Auszahlungs­anstieg aus inflations­bedingten Mehrauszahlungen (z. B. für Personal- und Sach­aufwand und für Pensionen), aus maßnahmen­bedingten Mehraus­zahlungen (v. a. im Zusammen­hang mit der Energie­­krise und der Pflege­reform) und aus den im Zuge der Budget­erstellung gesetzten Schwerpunkt­setzungen insbe­son­dere in den Bereichen Sicherheit und Klima. Darüber hinaus stiegen die Refinanzierungs­kosten des Bundes signifikant an. Stark rückläufig waren hin­gegen die Auszah­lungen zur COVID‑19-Krisenbewältigung.

Zu den größten Auszahlungs­anstiegen kam es infolge des geänderten Zins­umfeldes in der UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge (+1,6 Mrd. EUR) und aufgrund der Pensions­anpassung 2023 (inkl. Direkt­zahlung) in der UG 22‑Pensions­versicherung und der UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte (insgesamt +1,7 Mrd. EUR). Stark rückläufig waren infolge der gesunkenen Auszahlungen zur COVID‑19-Krisen­bewältigung die Auszahlungen in der UG 45‑Bundes­vermögen (‑1,6 Mrd. EUR) und der UG 24‑Gesundheit (‑1,2 Mrd. EUR).

Die Einzahlungen betrugen von Jänner bis Juli 2023 rd. 52,1 Mrd. EUR und waren damit um 3,6 Mrd. EUR bzw. 7,4 % höher als im Vergleichs­zeitraum des Vor­jahres. Für das Gesamt­jahr ist ein Einzahlungs­anstieg von 8,2 % veranschlagt. Die hohe Inflation und die in der Folge hohen Gehalts­abschlüsse sowie der Beschäftigungs­­zuwachs stützen insgesamt die Abgaben­entwicklung und die Einzahlungen aus den abgaben­ähnlichen Erträgen. Durch diskretionäre Entlastungs­maßnahmen (z. B. Teuerungs­absetzbetrag, Abgeltung kalte Progression, Ökosoziale Steuer­reform, Senkung FLAF-Beitrag) wird die Dynamik gedämpft. In der UG 16‑Öffentliche Abgaben sind die Einzahlungen im Vorjahres­vergleich um 1,6 Mrd. EUR, in der UG 20‑Arbeit um 0,2 Mrd. EUR und in der UG 25‑Familie und Jugend um 0,1 Mrd. EUR gestiegen.

Zu weiteren wesentlichen Mehr­einzahlungen kam es in der UG 51‑Kassen­verwaltung (+0,7 Mrd. EUR) vor allem infolge einer Zahlung aus der Aufbau- und Resilienz­­fazilität (RRF), in der UG 45‑Bundesvermögen (+0,7 Mrd. EUR) insbesondere auf­grund höherer Dividenden von Verbund AG und ÖBAG, und in der UG 46‑Finanz­markt­stabilität (+0,5 Mrd. EUR) wegen einer Einzahlung im Zusammen­hang mit der Abwicklung der Immigon Portfolio­abbau AG. Zu wesentlichen Minder­einzahlungen kam es hingegen in der UG 13‑Justiz (‑0,2 Mrd. EUR) vor allem bei den Grund­buchs­­gebühren sowie bei den in der UG 16‑Öffentliche Abgaben verbuchten Abgaben, deren Auf­kommen an Entwicklungen am Immobilien­markt gekoppelt ist (v. a. Grund­­erwerb­steuer, Immobilien­ertrag­steuer).

Aus dieser Entwicklung der Ein- und Auszahlungen ergibt sich per Ende Juli 2023 ein Netto­finanzierungs­saldo von ‑8,4 Mrd. EUR. Dieser ist damit um 0,2 Mrd. EUR günstiger als im Vergleichs­zeitraum des Vorjahres.

Die Aufwendungen im Ergebnis­haushalt verzeichnen mit einem Zuwachs von 2,4 % per Ende Juli gegen­über dem Vorjahr einen deutlich moderateren Anstieg als die Aus­­zahlungen (+5,9 %). Auch bei den Erträgen war der Anstieg mit 5,9 % etwas geringer als die Ein­zahlungen (+7,4 %). Das Netto­ergebnis per Ende Juli beträgt ‑6,3 Mrd. EUR. Damit ist es um 2,1 Mrd. EUR günstiger als der Netto­­finanzierungs­saldo im Finanzierungs­haushalt und um 1,5 Mrd. EUR günstiger als im Vorjahr.

Mittel­verwendungs­überschreitungen (MVÜ) wurden im 2. Quartal 2023 iHv 1,29 Mrd. EUR genehmigt und betrafen insbesondere Rücklagen­entnahmen für Überweisungen an die Länder gemäß Wohn- und Heizkosten­zuschuss­gesetz und an die Gemeinden gemäß Kommunal­investitions­gesetz 2023 (KIG 2023; insgesamt 450 Mio. EUR) sowie für den Stromkosten­zuschuss und den Wald­fonds (insgesamt 210 Mio. EUR). Weitere MVÜ bezogen sich auf die im BFG 2023 verankerten Ermächtigungen und wurden für die Dotierung des COVID‑19-Krisenbewältigungs­­fonds iHv 400 Mio. EUR und für Maßnahmen zur Sicher­stellung der Energie­ver­sorgung aufgrund des Strom­verbrauchs­reduktions­gesetzes iHv 100 Mio. EUR ver­wendet. Der Rücklagen­stand zum 31. Dezember 2022 betrug laut Bundes­rechnungs­­abschluss (BRA) 2022 insgesamt 21,24 Mrd. EUR und reduzierte sich aufgrund der bisherigen Entnahmen um rd. 1,65 Mrd. EUR zum 2. Quartal 2023. Berichts­pflichtige Vorbelastungen iHv insgesamt 205 Mio. EUR betrafen Erhaltungs- und Erneuerungs­­investitionen bei der Pinzgauer Lokalbahn zur Beseitigung von Hochwasser­schäden und das Jahres­arbeits­programm 2023 für den Bereich Schutz­wasserbau bzw. die Bundeswasser­bau­verwaltung.

Auf gesamtstaatlicher Ebene erwartet das BMF in der im April im Rahmen des Stabilitäts­programm veröffentlichten mittelfristigen Budget­planung für 2023 ein Maastricht-Defizit von 3,2 % des BIP und einen öffentlichen Schulden­stand von 77,0 % des BIP. Im Vergleich zur Budget­planung vom Herbst wird damit in erster Linie ein aufgrund neuer Entlastungs­maßnahmen um 0,3 %‑Punkte höheres Defizit erwartet. Die EK rechnet in ihrer im Mai 2023 veröffentlichten Frühjahrs­­prognose für 2023 mit einem geringeren Maastricht-Defizit von 2,4 % des BIP, was vor allem auf unter­schiedliche Erwartungen hinsichtlich der Budget­wirkungen bestimmter Maßnahmen (v. a. Energie­kosten­zuschüsse für Unternehmen) zurück­zuführen ist. WIFO und IHS erwarten in ihrer Konjunktur­prognose vom Juni 2023 ein gesamt­­staatliches Budget­defizit von 2,2 % bzw. 2,6 % des BIP.

Neue Initiativanträge mit budgetären Auswirkungen

Der Initiativantrag (3545/A) sieht einen einmaligen Zweck­zuschuss des Bundes an die Länder iHv 150 Mio. EUR zur Finanzierung einer Gebühren­bremse vor, der noch im Jahr 2023 gewährt werden soll. Diese Mittel sollen zur Senkung von Benützungs­gebühren der Gemeinden im Jahr 2024 verwendet werden. Die Regelung der Details für die Umsetzung, insbesondere welche Benützungs­gebühren gesenkt werden sollen und die Auf­teilung auf die einzelnen Gemeinden, bleibt den Ländern überlassen. Die länder­weisen Anteile richten sich nach der Volkszahl. Der Zweck­zuschuss wird im laufenden Budget­vollzug noch zu nicht budgetierten Mehr­auszahlungen in der UG 44‑Finanz­ausgleich führen. Über die Form der budgetären Bedeckung dieser Zahlung enthält der Initiativantrag keine Informationen, auch in der vor­liegenden Regierungs­vorlage zur BFG‑Novelle 2023 ist diesbezüglich keine Änderung enthalten.

Mit dem Initiativantrag (3546/A) sollen nun auch die Eckwerte für den Energie­­krisen­­beitrag-fossile Energie­träger (EKB‑F) verschärft werden, nachdem bereits im Mai 2023 eine Verschärfung der Eckwerte für den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB‑S) beschlossen wurde. Für das Jahr 2023 sollen bereits Gewinne mit dem EKB‑F besteuert werden, die um 10 % (statt 20 %) über dem durch­schnittlichen Gewinn der Jahre 2018 bis 2021 liegen. Auf den Budget­vollzug 2023 hat diese Änderung noch keine Auswirkung, weil die Bemessungs­grundlage für den EKB‑F für das Jahr 2022, der heuer vereinnahmt wird, nicht geändert werden soll.