Budgetdienst - Budgetvollzug 12.09.2025

Budgetvollzug Jänner bis Juli 2025

Überblick

Zwischen Jänner und Juli 2025 lagen die Auszahlungen bei 69,8 Mrd. EUR, die Einzahlungen betrugen 53,8 Mrd. EUR. Daraus resultierte ein Netto­finanzierungs­bedarf iHv 16,1 Mrd. EUR. Mehr­auszahlungen betrafen unter anderem Pensionen, thermisch-energetische Sanierung, Bundes­personal und Landes­lehrer:innen sowie Arbeitslosen­versicherungs­leistungen. Demgegenüber reduzierten ausgelaufene Krisen­maßnahmen die Gesamtauszahlungen. Bei den Brutto­abgaben gab es Anstiege bei der Lohnsteuer, der Umsatzsteuer und den Kapital­ertrag­steuern. Rückläufig waren vor allem die veranlagte Einkommen­steuer und die Körperschaftsteuer.

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Die Auszahlungen von Jänner bis Juli 2025 betrugen 69,8 Mrd. EUR und waren damit um 2,0 % höher als im Vorjahres­zeitraum. Die Einzahlungen waren mit 53,8 Mrd. EUR um 1,9 % höher.

Kurzfassung

Der laufende Budgetvollzug ist von den anhaltend ungünstigen makro­ökonomischen Rahmen­bedingungen und sowohl strukturell als auch inflations­bedingt hohen Steigerungen in wesentlichen Ausgaben­bereichen des Bundes­haushalts geprägt. Darüber hinaus belasten in der letzten Legislatur­periode umgesetzte Maßnahmen das Budget. Gegenläufig wirken die auslaufenden Krisen­maßnahmen und die Maßnahmen zur Budget­konsolidierung, wobei sich letztere bisher nur in geringem Ausmaß auf den Budgetvollzug auswirkten.

Von Jänner bis Juli 2025 betrug der Netto­finanzierungs­bedarf 16,1 Mrd. EUR und war damit um 0,3 Mrd. EUR höher als im Vorjahres­zeitraum. Für das Gesamtjahr ist ein Rückgang des Nettofinanzierungsbedarfs zu erwarten, unter anderem weil die meisten Konsolidierungs­maßnahmen erst im weiteren Jahres­verlauf wirksam werden und noch bedeutende Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF) erwartet werden. Auch der Bundes­voranschlag (BVA) 2025 dürfte aus derzeitiger Sicht unterschritten werden.

Die Auszahlungen von Jänner bis Juli 2025 iHv 69,8 Mrd. EUR waren um 1,4 Mrd. EUR bzw. 2,0 % höher als im Vorjahr. Zu Mehr­auszahlungen kam es insbesondere bei den Pensionen (+1,4 Mrd. EUR), beim Bundes­personal und Landes­lehr­personal (+0,6 Mrd. EUR), bei der thermisch-energetischen Sanierung (+0,5 Mrd. EUR) und bei den Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung (+0,4 Mrd. EUR). Rückläufig waren insbesondere die Auszahlungen für Energie­krisen­maßnahmen (‑2,2 Mrd. EUR) und für COVID‑19-Maßnahmen (‑0,4 Mrd. EUR). Der bisherige Auszahlungs­anstieg entspricht in etwa dem veranschlagten Auszahlungs­anstieg. Für das Gesamtjahr ist damit zu rechnen, dass der BVA 2025 auszahlungs­seitig in Summe unterschritten wird, auch weil die Minder­auszahlungen in Folge der Abschaffung des Klimabonus erst im weiteren Budget­vollzug realisiert werden.

Die Einzahlungen beliefen sich von Jänner bis Juli 2025 auf 53,8 Mrd. EUR und waren damit um 1,0 Mrd. EUR bzw. 1,9 % höher als im Vorjahres­zeitraum. Zu Mehr­einzahlungen kam es insbesondere bei den Netto­abgaben (+1,5 Mrd. EUR), den Beiträgen zur Arbeitslosen­versicherung (+0,3 Mrd. EUR) und den Beiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF; +0,2 Mrd. EUR). Rückläufig sind insbesondere die Einzahlungen aus Dividenden der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Verbund AG (‑0,4 Mrd. EUR). Der bisherige relative Anstieg liegt zwar unter dem für das Gesamtjahr 2025 budgetierten Anstieg, allerdings ist die im BVA 2025 iHv 2,1 Mrd. EUR veranschlagte Einzahlung aus der RRF noch nicht eingegangen. Sofern diese Zahlungen der Europäischen Union (EU) heuer noch vereinnahmt werden, ist einzahlungs­seitig mit einer Überschreitung des BVA 2025 zu rechnen.

Die Budget­entwicklung 2025 wird durch teils gegenläufige Faktoren beeinflusst. Zu einer Entlastung des Bundes­haushalts führen die folgenden Faktoren:

  • Die Auszahlungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energie- und der COVID‑19-Krise waren per Ende Juli 2025 um 2,7 Mrd. EUR geringer als im Vorjahr, für das Gesamt­jahr dürfte sich der Rückgang auf etwa 3,2 Mrd. EUR belaufen. Außerdem führt das Auslaufen temporärer steuerlicher Maßnahmen 2025 zu höheren Einzahlungen aus Brutto­abgaben von etwa 1,1 Mrd. EUR, wovon etwa zwei Drittel auf den Bund entfallen. In Summe wird der Bundes­haushalt 2025 durch das Auslaufen der Krisenmaßnahmen mit knapp 4 Mrd. EUR entlastet.
  • Während die rückläufigen Auszahlungen für Krisen­maßnahmen vor allem im bisherigen Budgetvollzug salden­verbessernd wirkten, führen die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen größtenteils erst im weiteren Jahresverlauf zu Minder­auszahlungen bzw. Mehr­einzahlungen. Für den Budget­vollzug 2025 von besonderer Relevanz sind die Minder­auszahlungen in Folge der Abschaffung des Klimabonus (‑2,0 Mrd. EUR) und der Bildungs­karenz (‑0,2 Mrd. EUR) und die Mehr­einzahlungen infolge einer Reihe einnahmen­seitiger Maßnahmen, wie der Sonder­beitrag zur Stabilitäts­abgabe (+0,3 Mrd. EUR), die Verlängerung der Energiekrisenbeiträge (+0,2 Mrd. EUR) und die Nachvalorisierung von Gebühren (+0,1 Mrd. EUR).
  • Für 2025 sind Einzahlungen aus der RRF iHv 2,1 Mrd. EUR veranschlagt, im Vorjahr kam es zu keinen diesbezüglichen Einzahlungen. Die Rück­flüsse aus dem bereits positiv von der EK bewerteten zweiten Zahlungs­antrag (1,6 Mrd. EUR) sollen im Herbst 2025 eingehen. Offen ist, ob auch die Einzahlungen aus dem im August 2025 gestellten dritten Zahlungs­antrag (0,5 Mrd. EUR) noch in diesem Jahr erfolgen. Auf den Maastricht-Saldo haben diese Einzahlungen keine Auswirkung.

Zu einer Belastung des Bundeshaushalts führen vor allem die folgenden Faktoren:

  • Die verzögerte Wirkung der hohen Inflation führt, wie bereits im Vorjahr, zu hohen Zuwächsen in wesentlichen Ausgaben­bereichen des Bundes­budgets. Davon betroffen sind insbesondere die Auszahlungen für Pensionen, einige soziale Transfer­leistungen (v. a. Familien­beihilfe, Pflege­geld) und das Personal. Bei den Pensionen und den Pflegegeld­zahlungen wird die inflations­bedingte Dynamik durch die demografische Entwicklung verstärkt. Beim Personal führt der steigende Personal­stand zu zusätzlichen Ausgaben­steigerungen.
  • Die rezessive Konjunkturlage mit einer rückläufigen Wirtschafts­leistung in den Jahren 2023 und 2024 und einer stagnierenden Wirtschafts­leistung im laufenden Jahr dämpft die Abgaben­entwicklung und führt zu höheren Auszahlungen für Arbeitslose.
  • Mehrere noch in der vorangegangenen Legislatur­periode beschlossene Maßnahmen wirken sich budgetär auf den laufenden Budgetvollzug 2025 aus. Die meisten dieser Maßnahmen führen im Vorjahresvergleich zu Mehr­auszahlungen bzw. Minder­einzahlungen. Dies betrifft etwa das Konjunktur­paket für den Wohnbau (z. B. Handwerker­bonus, Zweckzuschuss für den Wohnbau), das Gemeinde­paket 2024 (v. a. zusätzliche Finanzzuweisung iHv 300 Mio. EUR), mehrere steuerlicher Maßnahmen (z. B. Senkung Körperschaft­steuersatz, inflations­bedingt hoher Progressions­ausgleich 2024 und 2025) oder die hohen Förder­zusagen für die thermisch-energetische Sanierung.
  • Der höhere Schulden­stand und das Auslaufen niedriger verzinster Anleihen führen grundsätzlich zu steigenden Zinsausgaben. Im Finanzierungs­haushalt des Bundes wird dieser Effekt durch niedrigere Emissions­disagien überlagert, sodass die Auszahlungen bis Juli um 151 Mio. EUR niedriger als im Vorjahreszeitraum waren. Im perioden­gerecht abgegrenzten Ergebnis­haushalt waren die Aufwendungen um 425 Mio. EUR bzw. 13,6 % höher als im Vorjahr, steigen aber weniger stark als budgetiert.

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung 2025

Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit soll im Jahr 2025 gemäß der vom BMF im Mai vorgelegten Budget­planung leicht um 0,2 %-Punkte auf 4,5 % des BIP zurückgehen. Das Maastricht-Defizit des Bundesektors soll 3,5 % des BIP betragen, jenes der Länder und Gemeinden 1,0 % des BIP. Für die Sozial­versicherung wurde ein ausgeglichener Saldo eingestellt. Der Budget­dienst hat bereits in seiner Budget­analyse angemerkt, dass es sich dabei um eine vorsichtige Einschätzung handelt. Insbesondere das Defizit des Bundes­sektors dürfte geringer ausfallen, die Entwicklung auf Ebene der Länder und Gemeinden ist allerdings mit einer erheblichen Unsicherheit verbunden, da zu diesen Sektoren nur wenige Informationen zum laufenden Budget­vollzug vorliegen.

Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen

Bis zum Ende des 2. Quartals wurden vom BMF Mittel­verwendungs­überschreitungen (MVÜ) iHv 940 Mio. EUR im Finanzierungs­haushalt genehmigt. Diese betrafen insbesondere Rücklagenentnahmen iHv 633 Mio. EUR, vor allem für den Stromkosten­zuschuss iHv 200 Mio. EUR und für die Finanzzuweisung an die Gemeinden iHv 300 Mio. EUR im Rahmen des Gemeinde­pakets. Das BFG 2025 sah weiters Ermächtigungen iHv insgesamt 1,1 Mrd. EUR, vor allem für Förderungen von thermisch-energetischen Sanierungen, Beschaffungen zur Stärkung der Verteidigungs­fähigkeit, die Europäische Friedens­fazilität und den Stromkosten­zuschuss vor, die bis Ende Juli erst zu einem geringen Teil (15 Mio. EUR) in Anspruch genommen wurden. In der zweiten Jahreshälfte ist noch mit weiteren Inanspruch­nahmen etwa für die thermische-Sanierung zu rechnen.

Bis zum Ende des 2. Quartals 2025 wurden insgesamt 167 Mio. EUR an berichts­pflichtigen Vorbelastungen eingegangen. Davon betrafen 97 Mio. EUR das öffentliche Impf­programm 2025 bis 2028 und die Fortführung und Weiter­entwicklung der Agenda Gesundheits­förderung 2024 bis 2028. Im Bereich der Landes­verteidigung beziehen sich die Vorbelastungen iHv 38 Mio. EUR insbesondere auf unterschiedliche Beschaffungen und die Projekt­leitung einer Prototypen­entwicklung eines ABC-Auswerte- und Analyse­systems im Rahmen des EU/PESCO-Projekts.