Der laufende Budgetvollzug ist von den anhaltend ungünstigen makroökonomischen Rahmenbedingungen und sowohl strukturell als auch inflationsbedingt hohen Steigerungen in wesentlichen Ausgabenbereichen des Bundeshaushalts geprägt. Darüber hinaus belasten in der letzten Legislaturperiode umgesetzte Maßnahmen das Budget. Gegenläufig wirken die auslaufenden Krisenmaßnahmen und die Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung, wobei sich letztere bisher nur in geringem Ausmaß auf den Budgetvollzug auswirkten.
Von Jänner bis Juli 2025 betrug der Nettofinanzierungsbedarf 16,1 Mrd. EUR und war damit um 0,3 Mrd. EUR höher als im Vorjahreszeitraum. Für das Gesamtjahr ist ein Rückgang des Nettofinanzierungsbedarfs zu erwarten, unter anderem weil die meisten Konsolidierungsmaßnahmen erst im weiteren Jahresverlauf wirksam werden und noch bedeutende Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) erwartet werden. Auch der Bundesvoranschlag (BVA) 2025 dürfte aus derzeitiger Sicht unterschritten werden.
Die Auszahlungen von Jänner bis Juli 2025 iHv 69,8 Mrd. EUR waren um 1,4 Mrd. EUR bzw. 2,0 % höher als im Vorjahr. Zu Mehrauszahlungen kam es insbesondere bei den Pensionen (+1,4 Mrd. EUR), beim Bundespersonal und Landeslehrpersonal (+0,6 Mrd. EUR), bei der thermisch-energetischen Sanierung (+0,5 Mrd. EUR) und bei den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (+0,4 Mrd. EUR). Rückläufig waren insbesondere die Auszahlungen für Energiekrisenmaßnahmen (‑2,2 Mrd. EUR) und für COVID‑19-Maßnahmen (‑0,4 Mrd. EUR). Der bisherige Auszahlungsanstieg entspricht in etwa dem veranschlagten Auszahlungsanstieg. Für das Gesamtjahr ist damit zu rechnen, dass der BVA 2025 auszahlungsseitig in Summe unterschritten wird, auch weil die Minderauszahlungen in Folge der Abschaffung des Klimabonus erst im weiteren Budgetvollzug realisiert werden.
Die Einzahlungen beliefen sich von Jänner bis Juli 2025 auf 53,8 Mrd. EUR und waren damit um 1,0 Mrd. EUR bzw. 1,9 % höher als im Vorjahreszeitraum. Zu Mehreinzahlungen kam es insbesondere bei den Nettoabgaben (+1,5 Mrd. EUR), den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (+0,3 Mrd. EUR) und den Beiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF; +0,2 Mrd. EUR). Rückläufig sind insbesondere die Einzahlungen aus Dividenden der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Verbund AG (‑0,4 Mrd. EUR). Der bisherige relative Anstieg liegt zwar unter dem für das Gesamtjahr 2025 budgetierten Anstieg, allerdings ist die im BVA 2025 iHv 2,1 Mrd. EUR veranschlagte Einzahlung aus der RRF noch nicht eingegangen. Sofern diese Zahlungen der Europäischen Union (EU) heuer noch vereinnahmt werden, ist einzahlungsseitig mit einer Überschreitung des BVA 2025 zu rechnen.
Die Budgetentwicklung 2025 wird durch teils gegenläufige Faktoren beeinflusst. Zu einer Entlastung des Bundeshaushalts führen die folgenden Faktoren:
- Die Auszahlungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energie- und der COVID‑19-Krise waren per Ende Juli 2025 um 2,7 Mrd. EUR geringer als im Vorjahr, für das Gesamtjahr dürfte sich der Rückgang auf etwa 3,2 Mrd. EUR belaufen. Außerdem führt das Auslaufen temporärer steuerlicher Maßnahmen 2025 zu höheren Einzahlungen aus Bruttoabgaben von etwa 1,1 Mrd. EUR, wovon etwa zwei Drittel auf den Bund entfallen. In Summe wird der Bundeshaushalt 2025 durch das Auslaufen der Krisenmaßnahmen mit knapp 4 Mrd. EUR entlastet.
- Während die rückläufigen Auszahlungen für Krisenmaßnahmen vor allem im bisherigen Budgetvollzug saldenverbessernd wirkten, führen die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen größtenteils erst im weiteren Jahresverlauf zu Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen. Für den Budgetvollzug 2025 von besonderer Relevanz sind die Minderauszahlungen in Folge der Abschaffung des Klimabonus (‑2,0 Mrd. EUR) und der Bildungskarenz (‑0,2 Mrd. EUR) und die Mehreinzahlungen infolge einer Reihe einnahmenseitiger Maßnahmen, wie der Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe (+0,3 Mrd. EUR), die Verlängerung der Energiekrisenbeiträge (+0,2 Mrd. EUR) und die Nachvalorisierung von Gebühren (+0,1 Mrd. EUR).
- Für 2025 sind Einzahlungen aus der RRF iHv 2,1 Mrd. EUR veranschlagt, im Vorjahr kam es zu keinen diesbezüglichen Einzahlungen. Die Rückflüsse aus dem bereits positiv von der EK bewerteten zweiten Zahlungsantrag (1,6 Mrd. EUR) sollen im Herbst 2025 eingehen. Offen ist, ob auch die Einzahlungen aus dem im August 2025 gestellten dritten Zahlungsantrag (0,5 Mrd. EUR) noch in diesem Jahr erfolgen. Auf den Maastricht-Saldo haben diese Einzahlungen keine Auswirkung.
Zu einer Belastung des Bundeshaushalts führen vor allem die folgenden Faktoren:
- Die verzögerte Wirkung der hohen Inflation führt, wie bereits im Vorjahr, zu hohen Zuwächsen in wesentlichen Ausgabenbereichen des Bundesbudgets. Davon betroffen sind insbesondere die Auszahlungen für Pensionen, einige soziale Transferleistungen (v. a. Familienbeihilfe, Pflegegeld) und das Personal. Bei den Pensionen und den Pflegegeldzahlungen wird die inflationsbedingte Dynamik durch die demografische Entwicklung verstärkt. Beim Personal führt der steigende Personalstand zu zusätzlichen Ausgabensteigerungen.
- Die rezessive Konjunkturlage mit einer rückläufigen Wirtschaftsleistung in den Jahren 2023 und 2024 und einer stagnierenden Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr dämpft die Abgabenentwicklung und führt zu höheren Auszahlungen für Arbeitslose.
- Mehrere noch in der vorangegangenen Legislaturperiode beschlossene Maßnahmen wirken sich budgetär auf den laufenden Budgetvollzug 2025 aus. Die meisten dieser Maßnahmen führen im Vorjahresvergleich zu Mehrauszahlungen bzw. Mindereinzahlungen. Dies betrifft etwa das Konjunkturpaket für den Wohnbau (z. B. Handwerkerbonus, Zweckzuschuss für den Wohnbau), das Gemeindepaket 2024 (v. a. zusätzliche Finanzzuweisung iHv 300 Mio. EUR), mehrere steuerlicher Maßnahmen (z. B. Senkung Körperschaftsteuersatz, inflationsbedingt hoher Progressionsausgleich 2024 und 2025) oder die hohen Förderzusagen für die thermisch-energetische Sanierung.
- Der höhere Schuldenstand und das Auslaufen niedriger verzinster Anleihen führen grundsätzlich zu steigenden Zinsausgaben. Im Finanzierungshaushalt des Bundes wird dieser Effekt durch niedrigere Emissionsdisagien überlagert, sodass die Auszahlungen bis Juli um 151 Mio. EUR niedriger als im Vorjahreszeitraum waren. Im periodengerecht abgegrenzten Ergebnishaushalt waren die Aufwendungen um 425 Mio. EUR bzw. 13,6 % höher als im Vorjahr, steigen aber weniger stark als budgetiert.