Budgetdienst - Budgetvollzug 11.09.2026

Budgetvollzug Jänner bis Juli 2026

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Zwischen Jänner und Juli 2026 lagen die Auszahlungen bei 72,0 Mrd. EUR, die Einzahlungen betrugen 56,7 Mrd. EUR. Daraus resultierte ein Netto­finanzierungs­bedarf iHv 15,3 Mrd. EUR. Mehr­auszahlungen betrafen unter anderem die Finanzierungs­kosten, Pensionen und Arbeitslosen­versicherungs­leistungen. Demgegenüber reduzierten vor allem die rückläufigen Auszahlungen für die thermisch-energetische Sanierung die Gesamt­auszahlungen. Bei den Bruttoabgaben gab es Anstiege bei der Lohnsteuer, der Umsatzsteuer und der Kapitalertragsteuer auf Zinsen und sonstige Erträge. Rückläufig war vor allem die Kapital­ertragsteuer auf Dividenden.

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Die Auszahlungen von Jänner bis Juli 2026 betrugen 72,0 Mrd. EUR und waren damit um 3,1 % höher als im Vorjahres­zeitraum. Die Einzahlungen waren mit 56,7 Mrd. EUR um 5,3 % höher.

Kurzfassung

Der laufende Budgetvollzug ist von einem steigenden Volumen der umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen und hohen unterjährigen Zahlungs­verschiebungen geprägt. Letztere tragen dazu bei, dass sich das Einzahlungs­wachstum im weiteren Budget­vollzug der zweiten Jahres­hälfte deutlich und das Auszahlungswachstum leicht verlangsamen wird. Von der konjunkturellen Lage gehen gegenläufige Effekte auf die Budget­entwicklung aus. Das moderate Wirtschafts­wachstum stützt die Abgaben­entwicklung, die weiter steigende Arbeitslosigkeit hat aber einen deutlich negativen Effekt auf das Budget.

Die Auszahlungen von Jänner bis Juli 2026 waren im Vorjahres­vergleich um 2.137 Mio. EUR bzw. 3,1 % höher, bereinigt um die gestiegenen Finanzierungs­kosten nahmen die Auszahlungen um 1.309 Mio. EUR bzw. 2,0 % zu.

  • Die Auszahlungen für Pensionen (exkl. Pflegegeld für Beamtinnen und Beamte und Mittel für Gesundheits­reformfonds) stiegen im Vorjahres­vergleich um 688 Mio. EUR bzw. 3,8 %. Die unter der Inflationsrate liegende Pensions­anpassung dämpft die Auszahlungsentwicklung, gegenläufig wirken vor allem die demografische Entwicklung und die steigenden Durchschnitts­pensionen.
  • Der neu geschaffene Gesundheits­reformfonds erhöhte die Auszahlungen um insgesamt 995 Mio. EUR und die Einzahlungen um 498 Mio. EUR, sodass sich der Saldo des Bundes dadurch um 498 Mio. EUR verschlechterte.
  • Die Auszahlungen für Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung (+498 Mio. EUR) verzeichneten wegen der gestiegenen Arbeitslosigkeit und der höheren durchschnittlichen Tagsätze kräftige Zuwächse.
  • Weitere größere Auszahlungs­anstiege betrafen die Auszahlungen für Zuschuss­verträge mit der ÖBB‑Infrastruktur AG und die Verkehrsdienste­verträge (+440 Mio. EUR) und die Kommunal­investitions­gesetze (KIG; +276 Mio. EUR). Letzteren steht der Entfall der im Vorjahr einmalig geleisteten Finanzzuweisung an die Gemeinden (‑300 Mio. EUR) gegenüber.
  • Zu größeren Auszahlungs­rückgängen kam es bei den Förderungen (‑921 Mio. EUR), wobei ein wesentlicher Teil des Rückgangs auf die thermisch-energetische Sanierung (‑755 Mio. EUR) zurückzuführen ist. Auch bei der Bildungskarenz (‑223 Mio. EUR) und der Investitions­tätigkeit in der Landesverteidigung (‑155 Mio. EUR) waren die Auszahlungen rückläufig.

Die Einzahlungen waren von Jänner bis Juli 2026 um 2.875 Mio. EUR bzw. 5,3 % höher als im entsprechenden Vorjahres­zeitraum. Die Einzahlungen aus Netto­abgaben nahmen um 899 Mio. EUR zu, wobei höheren Einzahlungen aus Bruttoabgaben, ins­besondere aus der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer, auch höhere Abüberweisungen, vor allem für die Ertrags­anteile der Länder und Gemeinden, gegenüber­standen. Weitere Mehr­einzahlungen betrafen neben den Mitteln für den Gesundheits­reformfonds (+498 Mio. EUR) die Einzahlungen aus der fünften Tranche aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (+325 Mio. EUR), die Dividenden der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Verbund AG (+314 Mio. EUR) und die Rückzahlung aus dem bilateralen Griechenland-Darlehen (+204 Mio. EUR). Auch bei den Beiträgen zur Arbeitslosen­versicherung (+149 Mio. EUR) und im Zusammenhang mit der Exportförderung (+110 Mio. EUR) kam es zu Mehreinzahlungen.

Aus dieser Entwicklung der Ein- und Auszahlungen im Bundes­haushalt resultierte im Zeitraum von Jänner bis Juli 2026 ein Nettofinanzierungs­bedarf iHv 15,3 Mrd. EUR. Im Vorjahres­vergleich entspricht dies einem Rückgang um 0,7 Mrd. EUR. Im weiteren Jahresverlauf wird es allerdings vor allem einzahlungs­seitig noch zu einer deutlichen Abschwächung des Wachstums im Vorjahres­vergleich kommen und der Netto­finanzierungs­bedarf 2026 wird voraussichtlich höher ausfallen als 2025.

Ausblick auf das Jahresergebnis

Der BVA 2026, der einen Nettofinanzierungs­bedarf iHv 18,3 Mrd. EUR vorsieht und der um 3,9 Mrd. EUR über jenem des Jahres 2025 liegt, kann aus derzeitiger Sicht trotz der erwarteten Zunahme gegenüber 2025 deutlich unterschritten werden. Dies ist vor allem auf einen Basis­effekt infolge der Voranschlags­unterschreitung 2025, einige Sonderfaktoren (z. B. höher als budgetierte Rückzahlung des Griechenland-Darlehens), den restriktiven Budget­vollzug und teilweise günstigere Rahmen­bedingungen (z. B. Grundversorgung) zurückzuführen. Die Effekte neuer nicht budgetierter sowie nicht umgesetzter bzw. verschobener Maßnahmen gleichen sich bislang in etwa aus. Im Vergleich zur Budgeterstellung geänderte konjunkturelle Rahmen­bedingungen haben gegenläufige Effekte. Auch auf gesamtstaatlicher Ebene ist aus derzeitiger Sicht davon auszugehen, dass das Maastricht-Defizit niedriger als die vom BMF erwarteten 4,2 % des BIP sein wird.

Bei den Auszahlungen dürfte es insbesondere bei den Finanzierungskosten sowie in der UG 23‑Pensionen — Beamtinnen und Beamte und in der UG 44‑Finanz­ausgleich zu einer Voranschlags­unterschreitung kommen. Auch in einigen weiteren Unter­gliederungen kann es bei einem strikten Budgetvollzug zu Unterschreitungen kommen. Eine deutliche Voranschlags­überschreitung zeichnet sich in der UG 20‑Arbeit ab, und auch in der UG 22‑Pensions­versicherung sowie der UG 24‑Gesundheit werden die Auszahlungen voraussichtlich höher als budgetiert sein. In Summe dürften die veranschlagten Auszahlungen unterschritten werden.

Bei den Einzahlungen ist insbesondere in der UG 40‑Wirtschaft (v. a. Dividenden) und UG 45‑Bundes­vermögen (v. a. Rückzahlung des Griechenland-Darlehens, Export­förderung) mit einer Voranschlags­überschreitung zu rechnen. In der UG 16‑Öffentliche Abgaben werden den höher als budgetierten Bruttoabgaben höhere Abüberweisungen gegenüberstehen. Zu Minder­einzahlungen wird es in der UG 43‑Umwelt, Klima und Kreislauf­wirtschaft wegen geringerer Erlöse aus Emissions­zertifikaten kommen.

Budgetvollzug von Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung

Der Nettofinanzierungs­saldo der Länder ohne Wien war von Jänner bis Juli 2026 mit 498 Mio. EUR um 517 Mio. EUR besser als im entsprechenden Vorjahres­zeitraum. Der Anstieg der Einzahlungen um 1,7 Mrd. EUR bzw. 6,8 % war vor allem auf höhere Einzahlungen aus der operativen Verwaltungs­tätigkeit (+1,2 Mrd. EUR bzw. +9,0 %), welche unter anderem die Ertrags­anteile enthalten, aus der Rückzahlung von Darlehen und Vorschüssen (+0,4 Mrd. EUR bzw. +75,5 %) sowie aus Transfers (+0,1 Mrd. EUR bzw. +1,1 %) zurückzuführen. Die Auszahlungen waren per Ende Juli 2026 um 1,1 Mrd. EUR bzw. 4,7 % höher als im Vorjahr. Zu Mehr­auszahlungen kam es vor allem bei den Transfers (+0,6 Mrd. EUR bzw. +4,6 %) und dem Personal­aufwand (+0,4 Mrd. EUR bzw. +6,0 %).

Von Jänner bis Juli 2026 waren die Einzahlungen der Gemeinde Wien um 743 Mio. EUR bzw. 7,5 % höher als im Vorjahr, während die Auszahlungen in etwa gleich hoch waren (+9 Mio. EUR bzw. +0,1 %). Dadurch verbesserte sich der Netto­finanzierungs­saldo um 734 Mio. EUR auf ‑667 Mio. EUR. Zum Einzahlungs­anstieg trugen vor allem die Einzahlungen aus der operativen Verwaltungs­tätigkeit bei (+583 Mio. EUR bzw. +7,8 %). Auszahlungs­seitig standen den Mehr­auszahlungen für Personal- und Sach­aufwand, Transfers sowie Finanzaufwand Minder­auszahlungen für Investitionen, die Gewährung von Darlehen und Vorschüssen sowie Kapital­transfers gegenüber. Für die Gemeinden ohne Wien liegen keine vergleichbaren Vollzugs­informationen vor.

Die Auszahlungen der Sozialversicherung sind im Vorjahres­vergleich von Jänner bis Juli 2026 stärker gestiegen (+6,2 Mrd. EUR bzw. +10,3 %) als die Einzahlungen (+3,9 Mrd. EUR bzw. +6,3 %). Der Nettofinanzierungs­saldo, welcher unterjährig vergleichsweise starke Schwankungen aufweist, verschlechterte sich dadurch auf ‑0,5 Mrd. EUR.

Zu den seit der Vereinbarung über den neuen Stabilitäts­pakt neu vorgelegten Haushalts­daten werden keine Erläuterungen zur Verfügung gestellt. Insbesondere im Bereich der Sozial­versicherung weisen diese vergleichsweise hohe unterjährige Schwankungen auf und werden nur auf hochaggregierter Ebene zur Verfügung gestellt. Dadurch ist die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Vollzugs­daten mit dem Vorjahr deutlich eingeschränkt.

Rücklagen, Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen

Der Rücklagenstand zum 31. Dezember 2025 betrug laut Bundesrechnungs­abschluss 2025 (BRA 2025) 28,7 Mrd. EUR. Bis zum Ende des 2. Quartals 2026 reduzierte sich dieser durch Entnahmen um 0,9 Mrd. EUR, die sich zum größten Teil aus sogenannten budgetierten Rücklagen (0,8 Mrd. EUR) zusammensetzten, die bereits in den Voranschlags­werten des BVA 2026 enthalten waren. Zusätzlich wurden vom BMF im Budget­vollzug bis zum 30. Juni 2026 Rücklagen­entnahmen iHv 37 Mio. EUR genehmigt. Damit wurden im Budget­vollzug deutlich weniger Rücklagen­entnahmen (nicht budgetierte) genehmigt als in den Vorjahren. Die Rücklagen­entnahmen im 2. Quartal 2026 betrafen Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mit 22 Mio. EUR und mit 11 Mio. EUR Auszahlungen zur Umsetzung von Elektronischen Eltern-Kind-Pass-Anwendungen bzw. zur Sicherstellung und Stärkung der Primärversorgung. Der vorläufige Rücklagen­stand zum Stichtag 30. Juni 2026 beläuft sich damit auf 27,8 Mrd. EUR.

Bis zum Ende des 2. Quartals 2026 wurden insgesamt 720 Mio. EUR an berichts­pflichtigen Vorbelastungen eingegangen. Davon betrafen 436 Mio. EUR Beschaffungen der Landes­verteidigung, 132 Mio. EUR Wirtschafts­förderungen (TWIN Transition) und 97 Mio. EUR einen Gesellschafter­zuschuss an die Silicon Austria Labs GmbH für die Finanzierungsperiode 2027‑2029 und für die Zeichnung des Pflicht­programms EPS‑Sterna der European Organisation for the Exploitation of Meteorological Satellites (EUMETSAT).