Budgetdienst - Budgetvollzug 19.05.2025

Budgetvollzug Jänner bis März 2025

Überblick

Im 1. Quartal 2025 stiegen die Auszahlungen im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Mrd. EUR (+1,1 %), die Einzahlungen um 0,8 Mrd. EUR (+3,8 %), wodurch sich der Netto­finanzierungs­saldo um 0,5 Mrd. EUR verbesserte. Mehr­auszahlungen betrafen unter anderem Pensionen (+439 Mio. EUR), Bundes­personal und Landes­lehrer:innen (+285 Mio. EUR), thermisch-energetische Sanierung (+314 Mio. EUR), Arbeitslosen­versicherungs­leistungen (+171 Mio. EUR) sowie Finanzierungs­kosten (+248 Mio. EUR). Demgegenüber reduzierten ausgelaufene Krisen­maßnahmen die Gesamt­auszahlungen. Bei den Brutto­abgaben gab es Anstiege bei der Umsatz­steuer (+686 Mio. EUR), der Lohnsteuer (+371 Mio. EUR) und den Kapital­ertrag­steuern (+327 Mio. EUR). Rückläufig waren die veranlagte Einkommen­steuer (‑416 Mio. EUR) und die Körperschaft­steuer (‑271 Mio. EUR).

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Die Auszahlungen von Jänner bis März 2025 betrugen 29,2 Mrd. EUR und waren damit um 1,1 % höher als im Vorjahreszeitraum. Die Einzahlungen waren mit 21,6 Mrd. EUR um 3,8 % höher.

Kurzfassung

Budgetvollzug Jänner bis März 2025

Von Jänner bis März 2025 waren die Auszahlungen um 0,3 Mrd. EUR bzw. 1,1 % höher als im Vorjahres­zeitraum. Die Einzahlungen waren um 0,8 Mrd. EUR bzw. 3,8 % höher, sodass sich der Netto­finanzierungs­saldo um 0,5 Mrd. EUR verbesserte.

Zu Mehr­auszahlungen kam es im Vorjahres­vergleich bei den Pensionen (+439 Mio. EUR) sowie den Auszahlungen für Bundes­personal und Landes­lehrer:innen (+285 Mio. EUR). Außerdem stiegen die Auszahlungen für Förderungen der thermisch-energetischen Sanierung (+314 Mio. EUR), die Arbeitslosen­versicherungs­leistungen (+171 Mio. EUR) und die Finanzierungs­kosten (+248 Mio. EUR). Zu einem Einmal­effekt kam es durch eine Finanz­zuweisung an die Gemeinden iHv 300 Mio. EUR im Rahmen des Gemeinde­pakets. Gegenläufig reduzierten im Vorjahresvergleich vor allem ausgelaufene Krisen­maßnahmen die Gesamt­auszahlungen.

Der Einzahlungsanstieg lag vor allem an höheren Nettoabgaben (+851 Mio. EUR). Dabei stiegen die Brutto­abgaben ohne Abgaben­guthaben um 1.012 Mio. EUR bzw. 4,1 %. Ein höheres Abgaben­aufkommen resultierte bei der Umsatzsteuer (+686 Mio. EUR), der Lohnsteuer (+371 Mio. EUR) und den Kapital­ertrag­steuern (+327 Mio. EUR), während Einzahlungen aus der veranlagten Einkommen­steuer (‑416 Mio. EUR) und der Körperschaftsteuer (‑271 Mio. EUR) niedriger waren.

Kommunalinvestitionsgesetze

Für das Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2023 wurden von Jänner 2023 bis März 2025 insgesamt 773 Mio. EUR der maximal verfügbaren 1.000 Mio. EUR ausbezahlt. Mit einer Änderung durch das Budget­begleit­gesetz 2025 sollen die verbliebenen Mittel und auch die im Rahmen des KIG 2025 zur Verfügung gestellten 620 Mio. EUR in eine Finanz­zuweisung umgewandelt und den Gemeinden antragslos ausgezahlt werden.

Mittelverwendungsüberschreitungen

Im 1. Quartal 2025 wurden vom BMF Mittel­verwendungs­überschreitungen (MVÜ) iHv 0,5 Mrd. EUR im Finanzierungs­haushalt genehmigt. Die MVÜ aufgrund von Mehr­einzahlungen betrafen 100 Mio. EUR in der UG 20‑Arbeit aus der Auflösung der Arbeitsmarkt­rücklage. Weitere 60 Mio. EUR erfolgten für Sonder­zuwendungen für Kinder von allein­verdienenden und allein­erziehenden Elternteilen für Jänner bis Juni 2025 gemäß Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA‑G) in der UG 21‑Soziales und Konsumenten­schutz, bedeckt durch eine Ab-Überweisung aus der UG 16‑Öffentliche Abgaben. Aus Rücklagen aus Vorperioden wurden 200 Mio. EUR für Restzahlungen für den Stromkostenzuschuss in der UG 45‑Bundes­vermögen entnommen, weitere Entnahmen iHv 50 Mio. EUR erfolgten in der UG 40‑Wirtschaft für die Finanzierung des Handwerker­bonus für das 1. Quartal 2025.

Im Ergebnishaushalt wurden im 1. Quartal 2025 MVÜ iHv 1,1 Mrd. genehmigt, die ausschließlich das Jahr 2024 für die perioden­gerechte Zuordnung von Zahlungen und Dotierung von Rückstellungen bzw. (Forderungs-)Abschreibungen betrafen.