Der Budgetvollzug im 1. Quartal 2026 war von einer Erholung der Wirtschaftslage und der Wirkung der im Vorjahr beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen geprägt. Außerdem führten die Zahlungsflüsse im Zusammenhang mit dem neu eingerichteten Gesundheitsreformfonds zu größeren Veränderungen der Ein- und Auszahlungen.
Die Auszahlungen betrugen von Jänner bis März 2026 30,5 Mrd. EUR und waren um 4,5 % höher als im Vergleichszeitraum 2025. Bereinigt um die Finanzierungskosten waren sie um 3,2 % höher. Die Einzahlungen stiegen um 6,0 % auf 23,0 Mrd. EUR. Daraus resultierte ein Nettofinanzierungsbedarf iHv 7,4 Mrd. EUR, der geringfügig höher war als im Vorjahr.
Bei den Auszahlungen kam es in den folgenden Bereichen zu größeren Veränderungen:
- Die Auszahlungen für Finanzierungskosten waren bis März 2026 vor allem aufgrund gestiegener Zinszahlungen um 482 Mio. EUR höher als im Vorjahreszeitraum (+14,6 %). Ökonomisch aussagekräftiger und für das Maastricht-Defizit relevant sind die periodenabgegrenzten Aufwendungen im Ergebnishaushalt. Diese waren in den ersten drei Monaten um 174 Mio. EUR bzw. 12,0 % höher als im Vergleichszeitraum.
- Die Pensionsversicherungsträger überwiesen im Februar 2026 498 Mio. EUR zur Schaffung des Gesundheitsreformfonds an den Bund. Dadurch erhöhte sich die Ausfallhaftung des Bundes in der UG 22‑Pensionsversicherung und führte zu Mehrauszahlungen. Die entsprechende Einzahlung in das Bundesbudget sowie die Auszahlung der Mittel in gleicher Höhe an die drei bei den einzelnen Krankenversicherungsträgern eingerichteten Fonds wurden nunmehr im März 2026 saldenneutral in der UG 24‑Gesundheit verbucht.
- Im Jänner 2026 gelangten die aus den Kommunalinvestitions‑gesetzen (KIG) bereitgestellten Mittel iHv 320 Mio. EUR zur Auszahlung. Im Vergleich zu den Auszahlungen von Jänner bis März 2025 entspricht dies einem Zuwachs von 285 Mio. EUR. Gegenläufig entfiel die im Jänner 2025 geleistete einmalige Finanzzuweisung an die Gemeinden iHv 300 Mio. EUR, die mit dem Gemeindepaket 2024 zur Stärkung der Liquidität beschlossen wurde.
- Die um die Zahlungen für den Gesundheitsreformfonds bereinigten Auszahlungen für Pensionen waren von Jänner bis März 2026 um 225 Mio. EUR bzw. 3,5 % höher als im Vorjahr. Der Zuwachs hat sich infolge der moderaten Pensionserhöhung 2026 deutlich verlangsamt. Auch die Entwicklung der Beitragseinnahmen, insbesondere aufgrund des starken Anstiegs der Höchstbeitragsgrundlage (+7,4 %), trägt dazu bei.
- Die Auszahlungen für die Verkehrsdiensteverträge und die Zuschussverträge mit der ÖBB-Infrastruktur AG waren bis März 2026 um 205Mio. EUR höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dies ist primär auf Auszahlungen für die Verkehrsdiensteverträge iHv 146 Mio. EUR im März 2026 zurückzuführen, denen keine Auszahlungen im Vorjahr gegenüberstehen. Im Jahr 2025 starteten die entsprechenden Auszahlungen erst im April.
- Aufgrund der weiter steigenden Arbeitslosigkeit und der steigenden Tagsätze kam es bei den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu einem Anstieg um 183 Mio. EUR. Die Auszahlungen für die auslaufende Bildungskarenz waren dahingegen rückläufig (‑82 Mio. EUR).
- Für Förderungen wurden per Ende März 2026 um 401 Mio. EUR weniger ausgezahlt als im Vorjahr. Der Großteil des Rückgangs betrifft die thermisch-energetische Sanierung (‑392 Mio. EUR), da die Förderung im Jahr 2025 ausgesetzt wurde und dadurch der Liquiditätsbedarf sank.
- Die Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Landesverteidigung waren von Jänner bis März 2026 um 163 Mio. EUR geringer als im Vorjahr, weil im Vergleichszeitraum 2025 besonders hohe Zahlungen für gepanzerte und sonstige Kraftfahrzeuge sowie für Luftfahrzeuge geleistet wurden.
- w Die Auszahlungen für Bundespersonal und Landeslehrpersonal waren per Ende März 2026 in etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Diese Entwicklung resultiert hauptsächlich aus der Verschiebung der Gehaltsanpassung auf 1. Juli 2026.
- Auch die Auszahlungen für Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld waren im bisherigen Budgetvollzug in etwa gleich hoch wie im Vorjahr, weil die Valorisierung dieser Leistungen ausgesetzt wurde.
Die Einzahlungen waren von Jänner bis März 2026 um 1,3 Mrd. EUR bzw. 6,0 % höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Zu größeren Veränderungen kam es insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Die Einzahlungen aus den Nettoabgaben waren per Ende März 2026 um 645 Mio. EUR bzw. 4,4 % höher als im Vorjahr. Dabei standen den gestiegenen Einzahlungen aus den Bruttoabgaben (+6,2 %) insbesondere aus der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer höhere Ab-Überweisungen (+8,7 %), vor allem für die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden, gegenüber. Nähere Details zur Abgabenentwicklung sind Pkt. 3 zu entnehmen.
- Die Einzahlungen aus Transfers von der EU waren per Ende März 2026 um 114 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Die Mehreinzahlungen betrafen den EU‑Strukturfonds (+100 Mio. EUR) und den EU‑Fonds Landwirtschaft/Fischerei (+14 Mio. EUR). Die Rückflüsse sind zu einem großen Teil vom Zeitpunkt der Genehmigung der Zahlungsanträge abhängig und schwanken beträchtlich. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gelangten heuer noch keine Mittel zur Einzahlung. Der Zahlungsantrag für die fünfte Tranche iHv 325 Mio. EUR wurde im März eingereicht und von der Europäischen Kommission am 7. Mai positiv bewertet.
- Die Einzahlungen aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung stiegen um 62 Mio. EUR bzw. 2,8 % auf 2,2 Mrd. EUR. Der Zuwachs bei den Beiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds war mit 45 Mio. EUR bzw. 2,3 % auf 2,0 Mrd. EUR etwas schwächer.
Für die weiteren Gebietskörperschaften liegen Informationen zum Budgetvollzug auf Basis der im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspakts (ÖStP) 2025 vereinbarten Veröffentlichung von Haushaltsdaten auf Kassenbasis vor:
- w Der Nettofinanzierungssaldo der Länder ohne Wien fiel dabei bis März 2026 mit ‑508 Mio. EUR um 724 Mio. EUR besser aus als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Saldenverbesserung war dabei vor allem auf die um 1.011 Mio. EUR bzw. 11,2 % höheren Einzahlungen zurückzuführen. Der Anstieg betraf dabei vor allem die Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit (+543 Mio. EUR), die unter anderem die Ertragsanteile enthalten, sowie die Einzahlungen aus Transfers (+413 Mio. EUR). Die Auszahlungen der Länder ohne Wien waren per Ende März 2026 um 287 Mio. EUR bzw. 2,8 % höher als im Vorjahr. Den höheren Auszahlungen für Transfers (+189 Mio. EUR), Kapitaltransfers (+114 Mio. EUR) und Investitionen (+52 Mio. EUR) standen dabei geringere Auszahlungen für den Personalaufwand (‑120 Mio. EUR) gegenüber.
- Bei der Gemeinde Wien kam es im März 2026 zu einem deutlichen Rückgang der Einzahlungen. Diese waren um 469 Mio. EUR niedriger als im März des Vorjahres, wobei dies vor allem die Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit (‑480 Mio. EUR) betraf. Die genauen Gründe für diesen Rückgang können anhand der bereitgestellten Daten nicht eruiert werden. Gleichzeitig waren die Auszahlungen im März 2026 um 161 Mio. EUR höher als im Vorjahr, wobei der Anstieg vor allem Transfers und Kapitaltransfers betraf. Aufgrund dieser Entwicklungen im März war der Nettofinanzierungsbedarf der Gemeinde Wien im bisherigen Jahresverlauf mit insgesamt ‑1.145 Mio. EUR um 462 Mio. EUR schlechter als im Vorjahreszeitraum. Zu den weiteren Gemeinden liegen noch keine Vollzugsinformationen vor, da diese nur quartalsweise veröffentlicht werden.
- Im Bereich der Sozialversicherung kam es von Jänner bis März 2026 zu einem Anstieg der Einzahlungen um 1.916 Mio. EUR bzw. 8,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Auszahlungen stiegen um 1.519 Mio. EUR bzw. 7,1 %, wodurch sich der Nettofinanzierungssaldo um 397 Mio. EUR auf +2.562 Mio. EUR verbesserte. Informationen zur Entwicklung der einzelnen Aus- und Einzahlungspositionen der Sozialversicherung liegen aktuell nicht vor.