Budgetdienst - Budgetvollzug 07.05.2026

Budgetvollzug Jänner bis März 2026

Überblick

Der Netto­finanzierungs­bedarf war von Jänner bis März 2026 mit 7,4 Mrd. EUR in etwa gleich hoch wie im Vor­jahr. Der Budget­vollzug im 1. Quartal 2026 war von einer Erholung der Wirtschafts­lage und der Wirkung der im Vor­jahr beschlossenen Konsolidierungs­maßnahmen geprägt. Außer­dem führten die Zahlungs­flüsse im Zusammen­hang mit dem neu ein­gerichteten Gesundheits­reform­fonds zu größeren Veränderungen der Ein- und Aus­zahlungen. Die Ende April 2026 veröffentlichen Haushalts­daten für die weiteren Gebiets­körperschaften zeigen für den Zeitraum Jänner bis März 2026 für die Bundes­länder und die Sozial­versicherung einen sinkenden Netto­finanzierungs­bedarf. Zu den Gemeinden liegen noch keine Daten vor.

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Die Aus­zahlungen von Jänner bis März 2026 betrugen 30,5 Mrd. EUR und waren damit um 4,5 % höher als im Vor­jahres­zeit­raum. Die Ein­zahlungen waren mit 23,0 Mrd. EUR um 6,0 % höher.

Kurzfassung

Der Budget­vollzug im 1. Quartal 2026 war von einer Erholung der Wirtschafts­lage und der Wirkung der im Vorjahr beschlossenen Konsolidierungs­maßnahmen geprägt. Außer­dem führten die Zahlungs­flüsse im Zusammen­hang mit dem neu ein­gerichteten Gesundheits­reform­fonds zu größeren Veränderungen der Ein- und Aus­zahlungen.

Die Aus­zahlungen betrugen von Jänner bis März 2026 30,5 Mrd. EUR und waren um 4,5 % höher als im Vergleichs­zeit­raum 2025. Bereinigt um die Finanzierungs­kosten waren sie um 3,2 % höher. Die Ein­zahlungen stiegen um 6,0 % auf 23,0 Mrd. EUR. Daraus resultierte ein Netto­finanzierungs­bedarf iHv 7,4 Mrd. EUR, der gering­fügig höher war als im Vor­jahr.

Bei den Aus­zahlungen kam es in den folgenden Bereichen zu größeren Ver­änderungen:

  • Die Aus­zahlungen für Finanzierungs­kosten waren bis März 2026 vor allem aufgrund gestiegener Zins­zahlungen um 482 Mio. EUR höher als im Vor­jahres­zeit­raum (+14,6 %). Öko­nomisch aussage­kräftiger und für das Maastricht-Defizit relevant sind die perioden­abgegrenzten Auf­wendungen im Ergebnis­haushalt. Diese waren in den ersten drei Monaten um 174 Mio. EUR bzw. 12,0 % höher als im Vergleichs­zeit­raum.
  • Die Pensions­versicherungs­träger über­wiesen im Februar 2026 498 Mio. EUR zur Schaffung des Gesundheits­reform­fonds an den Bund. Dadurch erhöhte sich die Ausfall­haftung des Bundes in der UG 22‑Pensions­versicherung und führte zu Meh­rauszahlungen. Die ent­sprechende Ein­zahlung in das Bundes­budget sowie die Aus­zahlung der Mittel in gleicher Höhe an die drei bei den einzelnen Kranken­versicherungs­trägern ein­gerichteten Fonds wurden nun­mehr im März 2026 salden­neutral in der UG 24‑Gesundheit verbucht.
  • Im Jänner 2026 gelangten die aus den Kommunal­investitions‑gesetzen (KIG) bereit­gestellten Mittel iHv 320 Mio. EUR zur Auszahlung. Im Vergleich zu den Auszahlungen von Jänner bis März 2025 entspricht dies einem Zuwachs von 285 Mio. EUR. Gegenläufig entfiel die im Jänner 2025 geleistete einmalige Finanzzuweisung an die Gemeinden iHv 300 Mio. EUR, die mit dem Gemeinde­paket 2024 zur Stärkung der Liquidität beschlossen wurde.
  • Die um die Zahlungen für den Gesundheits­reform­fonds bereinigten Aus­zahlungen für Pensionen waren von Jänner bis März 2026 um 225 Mio. EUR bzw. 3,5 % höher als im Vor­jahr. Der Zuwachs hat sich infolge der moderaten Pensions­erhöhung 2026 deutlich verlangsamt. Auch die Entwicklung der Beitrags­einnahmen, ins­besondere aufgrund des starken An­stiegs der Höchst­beitrags­grundlage (+7,4 %), trägt dazu bei.
  • Die Aus­zahlungen für die Verkehrs­dienste­verträge und die Zuschuss­verträge mit der ÖBB-Infra­struktur AG waren bis März 2026 um 205­Mio. EUR höher als im Vergleichs­zeitraum des Vor­jahres. Dies ist primär auf Aus­zahlungen für die Verkehrs­dienste­verträge iHv 146 Mio. EUR im März 2026 zurück­zuführen, denen keine Aus­zahlungen im Vorjahr gegen­über­stehen. Im Jahr 2025 starteten die ent­sprechenden Aus­zahlungen erst im April.
  • Aufgrund der weiter steigenden Arbeits­losigkeit und der steigenden Tag­sätze kam es bei den Leistungen aus der Arbeits­losen­versicherung zu einem Anstieg um 183 Mio. EUR. Die Au­szahlungen für die aus­laufende Bildungs­karenz waren dahin­gegen rückläufig (‑82 Mio. EUR).
  • Für Förderungen wurden per Ende März 2026 um 401 Mio. EUR weniger aus­gezahlt als im Vor­jahr. Der Groß­teil des Rück­gangs betrifft die thermisch-energetische Sanierung (‑392 Mio. EUR), da die Förderung im Jahr 2025 aus­gesetzt wurde und dadurch der Liquiditäts­bedarf sank.
  • Die Auszahlungen für die Investitions­tätigkeit in der Landes­verteidigung waren von Jänner bis März 2026 um 163 Mio. EUR geringer als im Vor­jahr, weil im Vergleichs­zeit­raum 2025 besonders hohe Zahlungen für gepanzerte und sonstige Kraft­fahr­zeuge sowie für Luft­fahr­zeuge geleistet wurden.
  • w  Die Auszahlungen für Bundes­personal und Landes­lehr­personal waren per Ende März 2026 in etwa gleich hoch wie im Vor­jahr. Diese Ent­wicklung resultiert haupt­sächlich aus der Verschiebung der Gehalts­anpassung auf 1. Juli 2026.
  • Auch die Auszahlungen für Familien­beihilfe und Kinder­betreuungs­geld waren im bis­herigen Budget­vollzug in etwa gleich hoch wie im Vor­jahr, weil die Valorisierung dieser Leistungen ausgesetzt wurde.

Die Einzahlungen waren von Jänner bis März 2026 um 1,3 Mrd. EUR bzw. 6,0 % höher als im ent­sprechenden Vor­jahres­zeit­raum. Zu größeren Veränderungen kam es ins­besondere in den folgenden Bereichen:

  • Die Einzahlungen aus den Netto­abgaben waren per Ende März 2026 um 645 Mio. EUR bzw. 4,4 % höher als im Vor­jahr. Dabei standen den gestiegenen Ein­zahlungen aus den Brutto­abgaben (+6,2 %) ins­besondere aus der Umsatz­steuer und der Lohn­steuer höhere Ab-Über­weisungen (+8,7 %), vor allem für die Ertrags­anteile der Länder und Gemeinden, gegen­über. Nähere Details zur Abgaben­entwicklung sind Pkt. 3 zu entnehmen.
  • Die Einzahlungen aus Transfers von der EU waren per Ende März 2026 um 114 Mio. EUR höher als im Vor­jahr. Die Mehr­einzahlungen betrafen den EU‑Struktur­fonds (+100 Mio. EUR) und den EU‑Fonds Land­wirtschaft/Fischerei (+14 Mio. EUR). Die Rück­flüsse sind zu einem großen Teil vom Zeit­punkt der Genehmigung der Zahlungs­anträge ab­hängig und schwanken beträchtlich. Aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität gelangten heuer noch keine Mittel zur Ein­zahlung. Der Zahlungs­antrag für die fünfte Tranche iHv 325 Mio. EUR wurde im März eingereicht und von der Europäischen Kommission am 7. Mai positiv bewertet.
  • Die Einzahlungen aus den Beiträgen zur Arbeits­losen­versicherung stiegen um 62 Mio. EUR bzw. 2,8 % auf 2,2 Mrd. EUR. Der Zuwachs bei den Beiträgen zum Familien­lastenausgleichs­fonds war mit 45 Mio. EUR bzw. 2,3 % auf 2,0 Mrd. EUR etwas schwächer.

Für die weiteren Gebiets­körperschaften liegen Informationen zum Budget­vollzug auf Basis der im Rahmen des Österreichischen Stabilitäts­pakts (ÖStP) 2025 vereinbarten Ver­öffentlichung von Haushalts­daten auf Kassen­basis vor:

  • w  Der Netto­finanzierungs­saldo der Länder ohne Wien fiel dabei bis März 2026 mit ‑508 Mio. EUR um 724 Mio. EUR besser aus als im ent­sprechenden Vor­jahres­zeit­raum. Die Salden­verbesserung war dabei vor allem auf die um 1.011 Mio. EUR bzw. 11,2 % höheren Ein­zahlungen zurückzuführen. Der Anstieg betraf dabei vor allem die Ein­zahlungen aus der operativen Verwaltungs­tätigkeit (+543 Mio. EUR), die unter anderem die Ertrags­anteile enthalten, sowie die Ein­zahlungen aus Transfers (+413 Mio. EUR). Die Aus­zahlungen der Länder ohne Wien waren per Ende März 2026 um 287 Mio. EUR bzw. 2,8 % höher als im Vorjahr. Den höheren Aus­zahlungen für Transfers (+189 Mio. EUR), Kapital­transfers (+114 Mio. EUR) und Investitionen (+52 Mio. EUR) standen dabei geringere Aus­zahlungen für den Personal­aufwand (‑120 Mio. EUR) gegen­über.
  • Bei der Gemeinde Wien kam es im März 2026 zu einem deutlichen Rück­gang der Ein­zahlungen. Diese waren um 469 Mio. EUR niedriger als im März des Vorjahres, wobei dies vor allem die Ein­zahlungen aus der operativen Verwaltungs­tätigkeit (‑480 Mio. EUR) betraf. Die genauen Gründe für diesen Rück­gang können anhand der bereit­gestellten Daten nicht eruiert werden. Gleich­zeitig waren die Aus­zahlungen im März 2026 um 161 Mio. EUR höher als im Vor­jahr, wobei der Anstieg vor allem Trans­fers und Kapital­transfers betraf. Auf­grund dieser Ent­wicklungen im März war der Netto­finanzierungs­bedarf der Gemeinde Wien im bis­herigen Jahres­verlauf mit ins­gesamt ‑1.145 Mio. EUR um 462 Mio. EUR schlechter als im Vor­jahres­zeit­raum. Zu den weiteren Gemeinden liegen noch keine Vollzugs­informationen vor, da diese nur quartals­weise ver­öffentlicht werden.
  • Im Bereich der Sozial­versicherung kam es von Jänner bis März 2026 zu einem Anstieg der Ein­zahlungen um 1.916 Mio. EUR bzw. 8,1 % gegenüber dem Vor­jahres­zeitraum. Die Aus­zahlungen stiegen um 1.519 Mio. EUR bzw. 7,1 %, wodurch sich der Netto­finanzierungs­saldo um 397 Mio. EUR auf +2.562 Mio. EUR verbesserte. Informationen zur Entwicklung der einzelnen Aus- und Einzahlungs­positionen der Sozial­versicherung liegen aktuell nicht vor.