Budgetdienst - Budgetvollzug 02.12.2022

Budgetvollzug Jänner bis Oktober 2022 und COVID-19-Berichterstattung

Analyse vom 2. Dezember 2022

Überblick

Der Budgetvollzug 2022 wird maßgeblich von den Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise sowie der aktuellen Teuerungs- und Energiekrise geprägt. Von Jänner bis Oktober 2022 waren die Einzahlungen mit 71,6 Mrd. EUR um 7,9 % höher als im Vergleichs­zeitraum 2021. Die Auszahlungemit 86,7 Mrd. EUR um 7,5 % über dem Vorjahreswert. Der Netto­finanzierungs­saldo hat sich damit per Ende Oktober 2022 gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Mrd. EUR auf ‑15,0 Mrd. EUR verschlechtert. Das Netto­ergebnis im Ergebnis­haushalt war mit ‑12,8 Mrd. EUR um 2,2 Mrd. EUR günstiger als der Netto­finanzierungs­saldo.

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Kurzfassung

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen des Budgetvollzugs

Die kräftige Wirtschaftserholung im Vorjahr setzt sich 2022 fort. Nach einem Wachstum um 4,6 % im Jahr 2021 soll das reale BIP gemäß der aktuellen Prognose des WIFO im Jahr 2022 um 4,8 % wachsen. Für das Jahr 2023 wird hingegen nur noch ein geringfügig positives Wachstum erwartet (WIFO: 0,2 %). Die für das Steueraufkommen wichtigen nominellen privaten Konsum­ausgaben sollen 2022, bedingt durch die hohe Inflation und das erwartete reale Konsumwachstum, einen kräftiger Anstieg von 12,4 % verzeichnen. Für das Gesamtjahr prognostiziert das WIFO eine Inflationsrate von 8,3 %. Im November 2022 waren die Ver­braucherpreise gemäß Schnell­schätzung der Statistik Austria um 10,6 % höher als im November 2021, sodass die Preissteigerung im Vorjahresvergleich etwas geringer war als im Oktober (11,0 %). Ende November waren mit 330.454 Personen um rd. 33.000 Personen weniger arbeitslos oder in Schulung gemeldet als im November 2021 (‑9 %). Die Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung war mit 6,2 % um 0,8 %‑Punkte niedriger als im November 2021 und erreichte damit den niedrigsten Wert in einem November seit dem Jahr 2007.

Aktuelle Krisen prägen den Budgetvollzug

Die Auszahlungen im Jahr 2022 für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise beliefen sich per Ende Oktober auf 7,8 Mrd. EUR. Davon wurden durch die Inanspruchnahme der COVID‑19-Ermächtigung im BFG 2022 Auszahlungen iHv rd. 2,8 Mrd. EUR bedeckt. Die Auszahlungen aus dem Krisen­bewältigungsfonds betreffen insbesondere die UG 24‑Gesundheit (3,1 Mrd. EUR), die COFAG-Maßnahmen (2,5 Mrd. EUR) und die Zahlungen an die Länder und Gemeinden in der UG 44‑Finanzausgleich (0,9 Mrd. EUR). Für Kurzarbeits­bei­hilfen wurden 0,6 Mrd. EUR ausbezahlt.

Für Maßnahmen zur Teuerungsentlastung sind im Jahr 2022 rd. 7,2 Mrd. EUR geplant. Der Großteil betrifft auszahlungsseitige Maßnahmen mit einem Gesamt­volumen von rd. 6,4 Mrd. EUR. Davon wurden per 31. Oktober rd. 5,4 Mrd. EUR, insbesondere für den Klima- und Anti-Teuerungsbonus (4,0 Mrd. EUR), ausbezahlt. Bei den einzahlungs­seitigen Maßnahmen wirkt sich vor allem die temporäre Energie­­abgaben­­senkung auf den Budgetvollzug 2022 aus.

Die Anschaffungs- und Speicherkosten für die strategische Gasreserve betragen 3,8 Mrd. EUR im Jahr 2022, wovon 1,3 Mrd. EUR bis Ende Oktober ausbezahlt wurden. Der Restbetrag iHv rd. 2,5 Mrd. EUR wurde im November ausbezahlt und zu rd. 2,2 Mrd. EUR aus der Überschreitungs­ermächtigung bedeckt.

Budgetvollzug Jänner bis Oktober 2022

Die (bereinigten) Einzahlungen belaufen sich per Ende Oktober auf 71,6 Mrd. EUR. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Anstieg um 7,9 %. Für das Gesamtjahr ist von einer signifikanten Voranschlagsüberschreitung auszugehen, auf Basis der 2. Budgetnovelle wurde nämlich noch ein Rückgang um 1,9 % gegenüber dem Erfolg 2021 veranschlagt. Der Einzahlungs­anstieg ist überwiegend auf das gestiegene Abgabenaufkommen zurückzuführen. Im Vorjahr wurde das Aufkommen vor allem zu Beginn des Jahres noch stark durch die Einschränkungen aufgrund der COVID‑19-Pandemie gedämpft.

Das Abgabenaufkommen (brutto) von Jänner bis Oktober 2022 lag um 9,0 Mrd. EUR bzw. 11,8 % über dem Vorjahresaufkommen. Zu besonders starken Zuwächsen im bisherigen Budgetvollzug kam es bei der Umsatzsteuer (+4,1 Mrd. EUR), der Körperschaftsteuer (+3,4 Mrd. EUR), der Veranlagten Einkommensteuer (+1,1 Mrd. EUR) und der Lohnsteuer (+1,1 Mrd. EUR). Rückgänge verzeichneten hingegen die Energieabgaben (‑0,4 Mrd. EUR) wegen der temporären Senkung der Steuer­sätze für die Elektrizitäts- und die Erdgasabgabe. Bei den Ab-Überweisungen kam es zu starken Zuwächsen bei den Ertragsanteilen der Länder (+3,4 Mrd. EUR) und Gemeinden (+1,2 Mrd. EUR) auf­grund der positiven Zwischen­abrechnung im März für das Jahr 2021 und den Steigerungen bei den Vorschüssen auf die Ertragsanteile aufgrund der guten Abgabenent­wicklung.

Die bereinigten Auszahlungen von Jänner bis Oktober 2022 waren mit 86,7 Mrd. EUR um 6,1 Mrd. EUR bzw. 7,5 % höher als im Vorjahreszeitraum. Die für 2022 veranschlagten Aus­zahlungen iHv 107,5 Mrd. EUR sehen gegenüber 2021 einen Auszahlungsanstieg um 3,4 % vor, sodass aufgrund der bisherigen Entwicklung und noch hoher ausstehender Auszahlungen für die Gasreserve im November von einer Voranschlagsüberschreitung auszugehen ist.

Neben den sinkenden unmittelbaren Auszahlungen für die COVID‑19-Krisen­bewältigung führte auch der Rückgang der Arbeitslosigkeit zu entsprechenden Minderauszahlungen aus der Arbeitslosenversicherung. Dem standen steigende Auszahlungen für die Teuerungs­ent­lastung und die strategische Gasreserve gegenüber. Darüber hinaus führte das gestiegene Zinsniveau zu einem signifikanten Auszahlungsanstieg in der UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge (+2,6 Mrd. EUR), weil bei Anleiheemissionen im steigenden Zins­umfeld Abschläge (Disagien) bezahlt werden muss­ten. Im ökonomisch aussagekräftigeren Ergebnis­haushalt werden Zinsen und (Dis‑)Agien periodengerecht zugerechnet. Deshalb waren die Auf­wendungen der UG 58 um 2,8 Mrd. EUR niedriger als die Auszahlungen. Dadurch war auch der Gesamtanstieg bei den bereinigten Aufwendungen mit 3,0 Mrd. EUR weniger stark als der Auszahlungsanstieg (6,1 Mrd. EUR).

Der aus der Differenz von Einzahlungen und Auszahlungen resultierende Nettofinanzie­rungssaldo zum 31. Oktober 2022 beträgt ‑15,0 Mrd. EUR und verschlechtert sich damit gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 0,8 Mrd. EUR. Für das Gesamtjahr ist der Nettofinanzierungssaldo iHv ‑23,1 Mrd. EUR veranschlagt. Der bisherige Budgetvollzug deutet darauf hin, dass der Nettofinanzierungssaldo zum Jahresende günstiger ausfallen wird als budgetiert. Das bereinigte Nettoergebnis des Ergebnishaushalts ist mit ‑12,8 Mrd. EUR per Ende Oktober um rd. 2,2 Mrd. EUR günstiger als der Netto­finanzierungssaldo des Finanzierungshaushalts. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres hat sich das Nettoergebnis um 4,0 Mrd. EUR verbessert.