Budgetdienst - Budgetvollzug 02.12.2022

Budgetvollzug Jänner bis Oktober 2022 und COVID-19-Berichterstattung

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Der Budgetvollzug 2022 wird maßgeblich von den Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise sowie der aktuellen Teuerungs- und Energie­krise geprägt. Von Jänner bis Oktober 2022 waren die Einzahlungen mit 71,6 Mrd. EUR um 7,9 % höher als im Vergleichs­zeitraum 2021. Die Auszahlungen mit 86,7 Mrd. EUR um 7,5 % über dem Vorjahres­wert. Der Netto­finanzierungs­saldo hat sich damit per Ende Oktober 2022 gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Mrd. EUR auf ‑15,0 Mrd. EUR verschlechtert. Das Netto­ergebnis im Ergebnis­haushalt war mit ‑12,8 Mrd. EUR um 2,2 Mrd. EUR günstiger als der Netto­finanzierungs­saldo.

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Kurzfassung

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen des Budgetvollzugs

Die kräftige Wirtschafts­erholung im Vorjahr setzt sich 2022 fort. Nach einem Wachstum um 4,6 % im Jahr 2021 soll das reale BIP gemäß der aktuellen Prognose des WIFO im Jahr 2022 um 4,8 % wachsen. Für das Jahr 2023 wird hingegen nur noch ein gering­fügig positives Wachstum erwartet (WIFO: 0,2 %). Die für das Steuer­aufkommen wichtigen nominellen privaten Konsum­­ausgaben sollen 2022, bedingt durch die hohe Inflation und das erwartete reale Konsum­wachstum, einen kräftiger Anstieg von 12,4 % verzeichnen. Für das Gesamt­jahr prognostiziert das WIFO eine Inflations­rate von 8,3 %. Im November 2022 waren die Ver­braucher­preise gemäß Schnell­­schätzung der Statistik Austria um 10,6 % höher als im November 2021, sodass die Preissteigerung im Vorjahres­vergleich etwas geringer war als im Oktober (11,0 %). Ende November waren mit 330.454 Personen um rd. 33.000 Personen weniger arbeitslos oder in Schulung gemeldet als im November 2021 (‑9 %). Die Arbeits­losen­quote nach nationaler Berechnung war mit 6,2 % um 0,8 %‑Punkte niedriger als im November 2021 und erreichte damit den niedrigsten Wert in einem November seit dem Jahr 2007.

Aktuelle Krisen prägen den Budgetvollzug

Die Auszahlungen im Jahr 2022 für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise beliefen sich per Ende Oktober auf 7,8 Mrd. EUR. Davon wurden durch die Inanspruch­nahme der COVID‑19-Ermächtigung im BFG 2022 Auszahlungen iHv rd. 2,8 Mrd. EUR bedeckt. Die Auszahlungen aus dem Krisen­­bewältigungs­fonds betreffen insbesondere die UG 24‑Gesundheit (3,1 Mrd. EUR), die COFAG-Maßnahmen (2,5 Mrd. EUR) und die Zahlungen an die Länder und Gemeinden in der UG 44‑Finanz­ausgleich (0,9 Mrd. EUR). Für Kurz­arbeits­­bei­hilfen wurden 0,6 Mrd. EUR ausbezahlt.

Für Maßnahmen zur Teuerungs­entlastung sind im Jahr 2022 rd. 7,2 Mrd. EUR geplant. Der Groß­teil betrifft auszahlungs­seitige Maßnahmen mit einem Gesamt­volumen von rd. 6,4 Mrd. EUR. Davon wurden per 31. Oktober rd. 5,4 Mrd. EUR, insbesondere für den Klima- und Anti-Teuerungs­bonus (4,0 Mrd. EUR), ausbezahlt. Bei den einzahlungs­seitigen Maßnahmen wirkt sich vor allem die temporäre Energie­­abgaben­­senkung auf den Budget­vollzug 2022 aus.

Die Anschaffungs- und Speicher­kosten für die strategische Gas­reserve betragen 3,8 Mrd. EUR im Jahr 2022, wovon 1,3 Mrd. EUR bis Ende Oktober ausbezahlt wurden. Der Rest­betrag iHv rd. 2,5 Mrd. EUR wurde im November ausbezahlt und zu rd. 2,2 Mrd. EUR aus der Überschreitungs­ermächtigung bedeckt.

Budgetvollzug Jänner bis Oktober 2022

Die (bereinigten) Einzahlungen belaufen sich per Ende Oktober auf 71,6 Mrd. EUR. Im Vorjahres­vergleich entspricht dies einem Anstieg um 7,9 %. Für das Gesamt­jahr ist von einer signifikanten Voranschlags­überschreitung auszugehen, auf Basis der 2. Budget­novelle wurde nämlich noch ein Rückgang um 1,9 % gegenüber dem Erfolg 2021 veranschlagt. Der Einzahlungs­­anstieg ist überwiegend auf das gestiegene Abgaben­aufkommen zurückzuführen. Im Vorjahr wurde das Aufkommen vor allem zu Beginn des Jahres noch stark durch die Einschränkungen aufgrund der COVID‑19-Pandemie gedämpft.

Das Abgaben­aufkommen (brutto) von Jänner bis Oktober 2022 lag um 9,0 Mrd. EUR bzw. 11,8 % über dem Vorjahres­aufkommen. Zu besonders starken Zuwächsen im bisherigen Budget­vollzug kam es bei der Umsatz­steuer (+4,1 Mrd. EUR), der Körperschaft­steuer (+3,4 Mrd. EUR), der Veranlagten Einkommen­steuer (+1,1 Mrd. EUR) und der Lohn­steuer (+1,1 Mrd. EUR). Rück­gänge verzeichneten hingegen die Energie­abgaben (‑0,4 Mrd. EUR) wegen der temporären Senkung der Steuer­­sätze für die Elektrizitäts- und die Erdgas­abgabe. Bei den Ab-Überweisungen kam es zu starken Zuwächsen bei den Ertrags­anteilen der Länder (+3,4 Mrd. EUR) und Gemeinden (+1,2 Mrd. EUR) auf­grund der positiven Zwischen­­abrechnung im März für das Jahr 2021 und den Steigerungen bei den Vorschüssen auf die Ertrags­anteile aufgrund der guten Abgaben­ent­wicklung.

Die bereinigten Auszahlungen von Jänner bis Oktober 2022 waren mit 86,7 Mrd. EUR um 6,1 Mrd. EUR bzw. 7,5 % höher als im Vorjahres­zeitraum. Die für 2022 veranschlagten Aus­zahlungen iHv 107,5 Mrd. EUR sehen gegen­über 2021 einen Auszahlungs­anstieg um 3,4 % vor, sodass aufgrund der bisherigen Entwicklung und noch hoher ausstehender Auszahlungen für die Gas­reserve im November von einer Voranschlags­überschreitung auszugehen ist.

Neben den sinkenden unmittelbaren Auszahlungen für die COVID‑19-Krisen­bewältigung führte auch der Rückgang der Arbeitslosigkeit zu entsprechenden Minder­auszahlungen aus der Arbeitslosen­versicherung. Dem standen steigende Auszahlungen für die Teuerungs­­ent­lastung und die strategische Gasreserve gegenüber. Darüber hinaus führte das gestiegene Zinsniveau zu einem signifikanten Auszahlungs­anstieg in der UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge (+2,6 Mrd. EUR), weil bei Anleihe­emissionen im steigenden Zins­umfeld Abschläge (Disagien) bezahlt werden muss­ten. Im ökonomisch aussage­kräftigeren Ergebnis­­haushalt werden Zinsen und (Dis‑)Agien perioden­gerecht zugerechnet. Deshalb waren die Auf­wendungen der UG 58 um 2,8 Mrd. EUR niedriger als die Auszahlungen. Dadurch war auch der Gesamt­anstieg bei den bereinigten Aufwendungen mit 3,0 Mrd. EUR weniger stark als der Auszahlungs­anstieg (6,1 Mrd. EUR).

Der aus der Differenz von Einzahlungen und Auszahlungen resultierende Netto­finanzie­rungs­saldo zum 31. Oktober 2022 beträgt ‑15,0 Mrd. EUR und verschlechtert sich damit gegenüber dem Vergleichs­zeitraum des Vorjahres um 0,8 Mrd. EUR. Für das Gesamt­jahr ist der Netto­finanzierungs­saldo iHv ‑23,1 Mrd. EUR veranschlagt. Der bisherige Budget­vollzug deutet darauf hin, dass der Netto­finanzierungs­saldo zum Jahres­ende günstiger ausfallen wird als budgetiert. Das bereinigte Netto­ergebnis des Ergebnis­haushalts ist mit ‑12,8 Mrd. EUR per Ende Oktober um rd. 2,2 Mrd. EUR günstiger als der Netto­­finanzierungs­saldo des Finanzierungs­haushalts. Gegenüber dem Vergleichs­zeitraum des Vorjahres hat sich das Netto­ergebnis um 4,0 Mrd. EUR verbessert.