Budgetdienst - Budgetvollzug 05.12.2024

Budgetvollzug Jänner bis Oktober 2024

Überblick

Der Nettofinanzierungs­saldo des Bundes betrug per Ende Oktober 2024 ‑17,1 Mrd. EUR. Dieser fiel damit um 8,2 Mrd. EUR ungünstigerer als im Vorjahr. Die Auszahlungen stiegen im Vorjahres­vergleich um 10,4 Mrd. EUR. Zu Mehr­auszahlungen kam es vor allem bei den Pensionen, in den Bereichen Mobilität, Klima und Umwelt sowie im Zusammen­hang mit dem neuen Finanz­ausgleich. Die Einzahlungen waren um 2,2 Mrd. EUR höher als im Vorjahr, zu Mehr­einzahlungen kam es vor allem bei den Abgaben. Aufgrund des deutlich über 3 % des BIP erwarteten Maastricht-Defizits könnte ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eingeleitet werden.

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Kurzfassung

Budgetvollzug Jänner bis Oktober 2024

Der Budget­vollzug 2024 ist von einer erneut rückläufigen Wirtschafts­leistung, der verzögerten Wirkung der Inflation auf einige Ausgaben­bereiche (v. a. Pensionen, Personal­aufwand) und zwar insgesamt rück­läufigen, aber weiterhin hohen Ausgaben für Krisen­maßnahmen geprägt. Darüber hinaus führen die im Rahmen der Budget­erstellung gesetzten Schwerpunkt­setzungen (z. B. Klima, Sicherheit) und der neue Finanz­ausgleich zu hohen Auszahlungs­anstiegen. Auf der Einnahmen­seite weisen insbesondere das Umsatz­steuer­aufkommen und die den Immobilien­sektor betreffenden Abgaben eine schwache Entwicklung auf. Die von der Lohn­summe abhängigen Abgaben (v. a. Lohn­steuer) entwickeln sich hingegen weiterhin dynamisch.

Die Auszahlungen per Ende Oktober 2024 iHv 98,0 Mrd. EUR waren um 10,4 Mrd. EUR bzw. 11,9 % höher als im Vorjahr. Im Oktober hat sich das Auszahlungs­wachstum damit verlangsamt und ist nun etwas niedriger als veranschlagt. Rückläufig waren die Auszahlungen für COVID‑19-Maßnahmen (‑1,4 Mrd. EUR) und für Energie­krisen­maßnahmen (‑0,1 Mrd. EUR). Der Anstieg der Auszahlungen ohne temporäre Krisen­maßnahmen betraf vor allem die Pensionen (+4,3 Mrd. EUR), die Aufstockung des Finanzaus­gleichs (+2,7 Mrd. EUR) und Mehr­auszahlungen in den Bereichen Mobilität, Klima und Umwelt (+1,8 Mrd. EUR), Bildung, Wissenschaft und Forschung (+1,1 Mrd. EUR), Sicherheit (+0,9 Mrd. EUR) und Arbeit (+0,8 Mrd. EUR).

Die Einzahlungen beliefen sich per Ende Oktober 2024 auf 80,8 Mrd. EUR und waren damit um 2,2 Mrd. EUR bzw. 2,8 % höher als im Vergleichs­zeitraum des Vorjahres. Damit liegt der bisherige Anstieg leicht über dem für das Gesamt­jahr 2024 veranschlagten Anstieg, dabei ist allerdings die Ende 2023 erfolgte Rück­zahlung eines an die KA Finanz AG weiter­gereichten Darlehens der Abbau­management­gesellschaft des Bundes (ABBAG) iHv 2,5 Mrd. EUR zu berück­sichtigten, die den weiteren Einzahlungs­anstieg dämpfen wird. Der Anstieg betraf vor allem die Einzahlungen aus Netto­abgaben (+1,8 Mrd. EUR), aus höheren Beiträgen zur Arbeitslosen­versicherung (+0,6 Mrd. EUR) bzw. zum Familienlasten­ausgleichsfonds (+0,4 Mrd. EUR) sowie aus Finanz­erträgen (+0,2 Mrd. EUR) aufgrund höherer Dividenden. Rückläufig waren hingegen die Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF; ‑0,7 Mrd. EUR) und aus Kosten­beiträgen und Gebühren (‑0,1 Mrd. EUR) infolge des rück­läufigen Aufkommens aus Grundbuch­gebühren.

Durch diese Entwicklung der Ein‑ und Auszahlungen verschlechterte sich der Netto­finanzierungs­saldo per Ende Oktober 2024 im Vorjahres­vergleich um 8,2 Mrd. EUR auf ‑17,1 Mrd. EUR. Für das Gesamt­jahr 2024 könnten niedrigere Aus­zahlungen, beispielsweise für Finanzierungs­kosten und den Energie­kosten­zuschuss II, erwartete Mehr­auszahlungen bzw. Minder­einzahlungen aufgrund nachträglich beschlossener Maßnahmen und der negativen Konjunktur­entwicklung kompensieren.

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung und mögliches Defizitverfahren

Die gesamt­staatliche Maastricht-Haushalts­entwicklung, die auch die Ergebnisse der Länder, Gemeinden und Sozial­versicherungs­träger (SV‑Träger) miteinbezieht, wird ungünstiger ausfallen als ursprünglich erwartet. In ihrer aktuellen Herbst­prognose erwartet die Europäische Kommission (EK) ein Maastricht-Defizit iHv 3,6 % für das Jahr 2024. Pessimistischer ist das Büro des Fiskalrats (3,9 %), optimistischer das BMF (3,3 %).

Die EK veröffentlichte am 26. November 2024 einen Bericht, in dem sie feststellte, dass das Defizit im Jahr 2024 deutlich über der 3 %-Grenze liegt und die Abweichung nicht nur vorüber­gehend ist, weil sie auch für das Jahr 2025 ein Defizit iHv 3,7 % erwartet. Dement­sprechend könnte die EK dem Rat "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN-Rat) die Feststellung eines übermäßigen Defizits in Österreich vorschlagen und dieser am 21. Jänner 2025 den entsprechenden Beschluss fassen. Die EK hat ihre grund­sätzliche Bereit­schaft bekundet, auf Grundlage ausreichend spezifizierter und zugesicherter Maßnahmen zur Senkung des Defizits unter 3 % im Jahr 2025, eine Neu­bewertung der Haushalts­lage vorzunehmen.

Die EK dürfte Mitte Dezember eine Aktualisierung ihres Referenzpfades auf Basis der EK‑Herbst­prognose an das BMF übermitteln. Das jährliche Anpassungs­erfordernis für den strukturellen Primärsaldo wird aufgrund der schlechteren Rahmen­bedingungen höher als noch im Referenz­pfad vom Juni ausfallen. Der konkrete Konsolidierungs­bedarf für Österreich ergibt sich im Vergleich zur aktuellen No-policy-change-Fiskalprognose.