Budgetdienst - Budgetvollzug 11.11.2024

Budgetvollzug Jänner bis September 2024

Überblick

Der Netto­finanzierungs­saldo des Bundes betrug per Ende September 2024 ‑15,4 Mrd. EUR. Dieser fiel damit um 7,9 Mrd. EUR ungünstigerer als im Vorjahr. Die Auszahlungen stiegen im Vorjahres­vergleich um 10,1 Mrd. EUR. Zu Mehr­auszahlungen kam es vor allem bei den Pensionen, in den Bereichen Mobilität, Klima und Umwelt sowie im Zusammenhang mit dem neuen Finanz­ausgleich. Die Einzahlungen waren um 2,2 Mrd. EUR höher als im Vorjahr, zu Mehr­einzahlungen kam es vor allem bei den Abgaben. Der BVA 2024 dürfte aus derzeitiger Sicht auszahlungs­seitig in etwa erreicht werden, einzahlungs­seitig aber unterschritten werden.

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Die Auszahlungen von Jänner bis September 2024 betrugen 87,4 Mrd. EUR und waren damit um 13,1 % höher als im Vorjahreszeitraum. Die Einzahlungen waren mit 72,0 Mrd. EUR um 3,1 % höher.

Kurzfassung

Budgetvollzug Jänner bis September 2024

Der Budgetvollzug 2024 ist von einer erneut rückläufigen Wirtschafts­leistung, der verzögerten Wirkung der Inflation auf einige Ausgaben­bereiche (v. a. Pensionen, Personal­aufwand) und zwar insgesamt rückläufigen aber weiterhin hohen Ausgaben für Krisen­maßnahmen geprägt. Darüber hinaus führen die im Rahmen der Budget­erstellung gesetzten Schwerpunkt­setzungen (z. B. Klima, Sicherheit) und der neue Finanzausgleich zu hohen Ausgaben­anstiegen. Auf der Einnahmen­seite weisen insbesondere das Umsatzsteuer­aufkommen und die den Immobilien­sektor betreffenden Abgaben ein schwache Entwicklung auf. Die von der Lohnsumme abhängigen Abgaben (v. a. Lohnsteuer) entwickeln sich hingegen weiterhin dynamisch.

Die Auszahlungen per Ende September 2024 iHv 87,4 Mrd. EUR waren um 10,1 Mrd. EUR bzw. 13,1 % höher als im Vorjahr. Damit entspricht der bisherige Auszahlungs­anstieg in etwa dem veranschlagten Auszahlungs­anstieg. Während die Auszahlungen für COVID‑19-Maßnahmen deutlich um 1,1 Mrd. EUR zurückgingen, waren die Auszahlungen für Energie­krisen­maßnahmen um 133 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Der Anstieg der Auszahlungen ohne temporäre Krisen­maßnahmen betraf vor allem die Pensionen (+3,6 Mrd. EUR), die Aufstockung des Finanzaus­gleichs (+2,6 Mrd. EUR) und Mehr­auszahlungen in den Bereichen Mobilität, Klima und Umwelt (+1,7 Mrd. EUR), Bildung, Wissenschaft und Forschung (+0,9 Mrd. EUR), Sicherheit (+0,8 Mrd. EUR) und Arbeit (+0,8 Mrd. EUR).

Die Einzahlungen beliefen sich per Ende September 2024 auf 72,0 Mrd. EUR und waren damit um 2,2 Mrd. EUR bzw. 3,1 % höher als im Vergleichs­zeitraum des Vorjahres. Damit liegt der bisherige Anstieg leicht über dem für das Gesamt­jahr 2024 veranschlagten Anstieg, dabei ist allerdings die Ende 2023 erfolgte Rückzahlung eines an die KA Finanz AG weiter­gereichten ABBAG-Darlehens iHv 2,5 Mrd. EUR zu berücksichtigten, die den weiteren Einzahlungs­anstieg dämpfen wird. Der Anstieg betraf vor allem die Einzahlungen aus Netto­abgaben (+1,8 Mrd. EUR), aus höheren Beiträgen zur Arbeitslosen­versicherung (+0,5 Mrd. EUR) bzw. zum Familienlasten­ausgleichsfonds (+0,3 Mrd. EUR) sowie aus Finanz­erträgen (+0,2 Mrd. EUR) aufgrund höherer Dividenden. Rückläufig waren hingegen die Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (‑0,7 Mrd. EUR) und aus Kosten­beiträgen und Gebühren (‑0,1 Mrd. EUR) infolge des rückläufigen Aufkommens aus Grundbuch­gebühren.

Durch diese Entwicklung der Ein- und Auszahlungen verschlechterte sich der Netto­finanzierungs­saldo per Ende September 2024 im Vorjahres­vergleich um 7,9 Mrd. EUR auf ‑15,4 Mrd. EUR.

Ausblick auf das Jahresergebnis 2024

Die Rahmenbedingungen für die Budget­entwicklung 2024 haben sich seit der Budget­erstellung im Herbst 2023 deutlich verschlechtert. Dies ist vor allem auf die Verschlechterung der Wirtschaftslage, auf die Verlängerung von Krisen­maßnahmen (z. B. Strompreis­bremse, Energie­abgaben­senkung), auf weitere bei der Budget­erstellung noch nicht berücksichtigte Maßnahmen (z. B. höherer Klimabonus, Wohn­baupaket) und die Hochwasser­katastrophe zurückzuführen. Darüber hinaus ist in einigen Bereichen (z. B. Transfers für Landes­lehrkräfte, Bildungskarenz, Altersteilzeit) von einem Mehrbedarf auszugehen und eine budgetierte Einzahlung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) wird heuer nicht mehr vereinnahmt werden.

Gleichzeitig kommt es in einigen Bereichen zu gegenläufigen Entwicklungen, die sich gegenüber den Erwartungen im Herbst 2023 günstig auf die Budget­entwicklung aus­wirken. Dies betrifft insbesondere in einigen Budget­bereichen entstandene Minder­bedarfe (z. B. Investitions­prämie, Energiekosten­zuschüsse, Breitband­förderungen, Chips Act, Zinszahlungen, COVID‑19-Maßnahmen). Einnahmenseitig fielen insbesondere die Dividenden der verbundenen Unternehmen (v. a. Verbund AG, Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG)) höher aus als erwartet, auch die Aufkommens­entwicklung bei der Lohnsteuer und den Arbeitslosen­versicherungs­beiträgen ist günstiger als angenommen.

In Summe überwiegen die ungünstigen Faktoren, der Netto­finanzierungs­bedarf für den Bundes­haushalt wird daher aus derzeitiger Sicht höher ausfallen als budgetiert.

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung 2024

Auch die gesamtstaatliche Maastricht Haushalts­entwicklung, die auch die Ergebnisse der Länder, Gemeinden und Sozial­versicherungs­träger (SV-Träger) miteinbezieht, wird ungünstiger ausfallen als erwartet.

Das BMF ging bei der Budget­erstellung im Herbst 2023 noch von einem Maastricht-Defizit für 2024 iHv 2,7 % des Brutto­inlands­produkts (BIP) aus. Aktuell erwartet das BMF ein Maastricht-Defizit von 3,3 % des BIP, der Fiskalrat geht derzeit von 3,9 % des BIP aus. Aus Sicht des Budget­dienstes handelt es sich bei diesen Einschätzungen um eine Untergrenze (BMF) bzw. Obergrenze (Fiskalrat). Die öffentliche Schulden­quote wird laut BMF im Jahr 2024 aufgrund des höher erwarteten Defizits und des geringer prognostizierten BIP-Wachstums (BIP-Nenner-Effekt) auf 79,3 % des BIP steigen.

Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt

Im Vergleich zum Netto­finanzierungs­saldo im Finanzierungs­haushalt war das Nettoergebnis von Jänner bis September 2024 um 5,4 Mrd. EUR besser, weil die Aufwendungen um 4,8 Mrd. EUR niedriger als die Auszahlungen und die Erträge um 0,6 Mrd. EUR höher als die Einzahlungen waren. Der größte Unterschied betraf die um 2,1 Mrd. EUR niedrigeren Aufwendungen als Auszahlungen für Zinsen und Emissions(dis)agien, weil im Ergebnis­haushalt eine perioden­gerechte Abgrenzung dieser Zahlungen erfolgt.

Budgetäre Auswirkungen der Krisenmaßnahmen

Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID‑19- bzw. der Energiekrise führten von Jänner bis September 2024 zu Auszahlungen iHv 3,5 Mrd. EUR. Im Vorjahres­vergleich entspricht dies einem Rückgang von 1,0 Mrd. EUR. Dieser resultiert aus rückläufigen Auszahlungen für COVID‑19-Maßnahmen (‑1,1 Mrd. EUR). Die Auszahlungen für Energie­krisen­maßnahmen waren per Ende September hingegen um 133 Mio. EUR höher als im Vorjahres­zeitraum. Der Bundes­voranschlag (BVA) 2024 wird bei den Auszahlungen für COVID‑19-Maßnahmen deutlich unterschritten werden, bei den Energie­krisen­maßnahmen wird der BVA 2024 hingegen aufgrund der Verlängerung von Krisen­maßnahmen (z. B. Strompreis­bremse) überschritten werden.

Budgetäre Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs

Aufgrund der beschlossenen Regelungen für den neuen Finanz­ausgleich sind für 2024 Mehr­auszahlungen iHv 3,0 Mrd. EUR gegenüber 2023 budgetiert. Bis September 2024 betrugen die Mehr­auszahlungen bereits 2,6 Mrd. EUR. Zusätzlich budgetierte Mittel fließen unter anderem in den neu geschaffenen Zukunfts­fonds (+1,1 Mrd. EUR) und in den Gesundheits­bereich (+0,9 Mrd. EUR). Die im Pflege­bereich veranschlagte Steigerung (+0,7 Mrd. EUR) wird durch das Wegfallen der bisher getrennt erfolgten Zahlungen für die Pflegeausbildung und ‑entgelterhöhung gedämpft, die nun in den Pflegefonds integriert wurden. Einzahlungs­seitig erfolgt eine stärkere Kosten­beteiligung der Länder und Gemeinden im Pflegebereich. Gleichzeitig erhöht der Sonder­vorschuss an die Gemeinden iHv 0,3 Mrd. EUR die Ab‑Überweisungen.

Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen

Im Bundesfinanzgesetz (BFG) 2024 waren umfangreiche Ermächtigungen iHv insgesamt 4,1 Mrd. EUR für Krisenvorsorge und andere Maßnahmen vorgesehen. Bis zum Ende des 3. Quartals 2024 wurden daraus 1,4 Mrd. EUR vor allem für die Abdeckung der erforderlichen Liquidität für den Ausbau gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei der Abwicklungs­stelle für Ökostrom AG (OeMAG) und die Anhebung des Klimabonus in Anspruch genommen. Rücklagen­entnahmen wurden im Jahr 2024 bisher iHv 2,7 Mrd. EUR getätigt, von denen 1,8 Mrd. EUR bereits budgetiert waren, was zu einem vorläufigen Rücklagen­stand iHv 23,8 Mrd. EUR führte.

Für das Jahr 2024 wurden bis zum Ende des 3. Quartals insgesamt 24,6 Mrd. EUR an berichtspflichtigen Vorbelastungen eingegangen. Davon betrafen 15,6 Mrd. EUR die Leistungs­vereinbarungen für die Jahre 2025 bis 2027 mit den Universitäten und 3,6 Mrd. EUR Anschaffungen in der Landesverteidigung.