Budgetdienst - Budgetvollzug 04.11.2025

Budgetvollzug Jänner bis September 2025

Überblick

Zwischen Jänner und September 2025 lagen die Auszahlungen bei 86,8 Mrd. EUR, die Einzahlungen betrugen 75,6 Mrd. EUR. Daraus resultierte ein Netto­finanzierungs­bedarf iHv 11,1 Mrd. EUR. Mehrauszahlungen betrafen unter anderem Pensionen, thermisch-energetische Sanierung, Bundespersonal und Landes­lehr­personal sowie Arbeitslosen­versicherungs­leistungen. Demgegenüber reduzierten ausgelaufene Krisenmaßnahmen und die Abschaffung des Klimabonus die Gesamt­auszahlungen. Bei den Bruttoabgaben gab es Anstiege bei der Lohnsteuer, der Umsatzsteuer und den Kapital­ertrag­steuern. Rückläufig waren vor allem die veranlagte Einkommen­steuer und die Körperschaft­steuer.

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Die Auszahlungen von Jänner bis September 2025 betrugen 86,8 Mrd. EUR und waren damit um 0,5 % niedriger als im Vorjahres­zeitraum. Die Einzahlungen waren mit 75,7 Mrd. EUR um 4,8 % höher.

Kurzfassung

Die auslaufenden Krisenmaßnahmen und die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen entlasten den Bundeshaushalt spürbar. Allerdings sind die makroökonomischen Rahmenbedingungen weiterhin ungünstig. Darüber hinaus belasten strukturell und inflationsbedingte Ausgabensteigerungen sowie in der letzten Legislaturperiode umgesetzte Maßnahmen das Budget. Der Nettofinanzierungssaldo war von Jänner bis September 2025 mit ‑11,1 Mrd. EUR deutlich negativ, er verbesserte sich im Vorjahresvergleich aber um 3,9 Mrd. EUR.

Die Auszahlungen betrugen von Jänner bis September 2025 insgesamt 86,8 Mrd. EUR, damit waren sie um 0,5 % geringer als im Vorjahr. Zu Minderauszahlungen kam es insbesondere bei den Energiekrisenmaßnahmen (‑2,4 Mrd. EUR), beim Klimabonus (‑1,8 Mrd. EUR) und bei den Finanzierungskosten (‑0,6 Mrd. EUR). Gegenläufig wirkten insbesondere die Auszahlungen für Pensionen (+1,8 Mrd. EUR), für Bundes­personal und Landeslehrpersonal (+0,7 Mrd. EUR), für die thermisch-energetische Sanierung (+0,6 Mrd. EUR) und für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (+0,5 Mrd. EUR).

Die Einzahlungen beliefen sich von Jänner bis September 2025 auf 75,7 Mrd. EUR, was im Vorjahresvergleich einem Anstieg um 4,8 % entspricht. Dabei kam es insbesondere im Bereich der Nettoabgaben (+2,3 Mrd. EUR) und bei den Rückflüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (+1,6 Mrd. EUR) zu Mehreinzahlungen. Auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (+0,3 Mrd. EUR) und zum Familienlastenausgleichsfonds (+0,2 Mrd. EUR) verzeichneten deutliche Zuwächse. Zu Mindereinzahlungen kam es insbesondere bei den Dividenden der Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Verbund AG (‑0,4 Mrd. EUR) sowie den weiteren Transfers der Europäischen Union (‑0,3 Mrd. EUR).

Für das Gesamtjahr 2025 erwartet der Budgetdienst eine deutliche Unterschreitung des veranschlagten Nettofinanzierungsbedarfs, da es auszahlungsseitig zu einer Unterschreitung und einzahlungsseitig zu einer Überschreitung der Voranschlags­werte kommen wird. Die erwartete Auszahlungsunterschreitung ist vor allem auf geringer als budgetierte Finanzierungskosten zurückzuführen. Bei den übrigen Auszahlungen kommt es zu teils gegenläufigen Entwicklungen. Überschreitungen etwa bei den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und der thermisch-energetischen Sanierung stehen Unterschreitungen etwa bei den COVID‑19-Auszahlungen, den E‑Mobilitätsförderungen und den Zweckzuschüssen für den Wohnbau gegenüber. Höher als budgetierte Einzahlungen resultieren primär aus einem höheren Abgabenaufkommen.

Insbesondere aufgrund der periodengerechten Abgrenzung der Finanzierungskosten wirkt sich die Saldenverbesserung im Finanzierungshaushalt des Bundes nur teilweise auf das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit aus, welches das Bundesministerium für Finanzen (BMF) für 2025 unverändert iHv 4,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) prognostiziert. Der Budgetdienst schätzt diese Defizitprognose weiterhin als vorsichtig ein.

Ein restriktiver Budgetvollzug soll ebenfalls zur Konsolidierung beitragen. Dies kann beispielsweise durch eine strengere Handhabung von Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) erfolgen. Das BMF verweist auf nähere Vorgaben in den Durchführungsbestimmungen zu den Bundesfinanzgesetzen (BFG) 2025 und 2026, diese wurden allerdings bislang nicht veröffentlicht. Im 3. Quartal 2025 genehmigte das BMF MVÜ iHv insgesamt 172 Mio. EUR, welche insbesondere 150 Mio. EUR für den Stromkostenzuschuss betrafen und aus den Ermächtigungen bedeckt wurden. Berichtspflichtige Vorbelastungen im 3. Quartal 2025 iHv 1,2 Mrd. EUR betreffen insbesondere die Förderung von Fachhochschul-Studienplätzen iHv 428 Mio. EUR und Wirtschaftsförderungen iHv insgesamt 298 Mio. EUR.