Budgetdienst - Bundesrechnungsabschluss 27.10.2020

Bundesrechnungsabschluss 2019

Überblick

Der Rechnungs­hof legte am 26. Juni 2020 den Bundes­rechnungs­abschluss 2019 des Bundes vor. Der Budget­dienst hat in seiner Analyse neben der konsolidierten Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögens­rechnung insbesondere die Voranschlags­abweichungen und die Ergebnisse der Abschluss­prüfungen des Rechnungs­hofes behandelt.

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BD - Bundesrechnungsabschluss 2019 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Rechnungshof (RH) legte am 26. Juni 2020 den Bundes­rechnungs­abschluss 2019 (BRA 2019) mit der konsolidierten Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögens­rechnung des Bundes und den Voranschlags­vergleichs­rechnungen samt Erläuterungen vor. Zudem erfolgte die Bericht­erstattung über die Abschlüsse auf Unter­gliederungs­ebene (Segment­bericht­erstattung) und über die Ergebnisse der § 9‑Prüfungen des Rechnungs­hofes (Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung, IT-unterstütztes Schulden­management des Bundes).

Insgesamt verlief der Budget­vollzug des Bundes­haushalts im Jahr 2019 sehr positiv und lieferte gegen­über dem Voranschlag deutlich bessere Ergebnisse. Dies wurde durch eine zwar schwächere, aber weiterhin zufrieden­stellende Konjunktur­lage unterstützt und ist teil­weise auch auf Basis­effekte zurück­zuführen, weil das Budget für 2019 schon im März 2018 vorgelegt wurde und die Ergebnisse bereits 2018 deutlich über den veranschlagten Werten lagen. Der Voranschlags­vergleich im BRA 2019 zeigt sowohl im Finanzierungs- als auch im Ergebnis­haushalt ein günstigeres Ergebnis als veranschlagt. In beiden Haushalten wurden sämtliche Voranschlags­werte eingehalten bzw. haben sie sich teil­weise deutlich besser als geplant entwickelt. Der Netto­finanzierungs­saldo des Bundes 2019 war erstmals seit vielen Jahren positiv (+1,49 Mrd. EUR). Nach einer Phase der Hoch­konjunktur in den Jahren 2017 und 2018, in denen das reale BIP deutlich gewachsen ist, waren die wirtschaftlichen Rahmen­bedingungen für den Budget­vollzug im Jahr 2019 mit einem realen BIP‑Wachstum von 1,4 % durch eine sich abschwächende Wirtschafts­entwicklung gekenn­zeichnet. Während sich der Außen­handel angesichts der schwächeren Dynamik der Weltwirtschaft nur verhalten entwickelte, wurde das Wachstum insbesondere vom privaten Konsum und von den Brutto­anlage­investitionen getragen. Insbesondere die für die Abgaben­entwicklung wichtige Lohn­summe stieg stärker an als erwartet. Auch die Zins­sätze waren niedriger als angenommen und führten zu geringeren Zins­ausgaben. Diese Faktoren dürften den dämpfenden Effekt aus dem etwas schwächeren Wirtschaftswachstum mehr als ausgeglichen haben, sodass das makro­ökonomische Umfeld für den Budget­vollzug 2019 insgesamt als günstig eingeschätzt werden kann.

Der gesamtstaatliche Budget­saldo wies im Jahr 2019 einen Überschuss iHv 0,7 % des BIP bzw. 2,7 Mrd. EUR auf. Dies bedeutet eine deutliche Verbesserung gegenüber 2018 mit einem Maastricht‑Saldo von 0,2 % des BIP (0,7 Mrd. EUR), die sowohl aus einem anhaltend dynamischen Einnahmen­wachstum (+3,6 %) als auch aus einem moderaten Ausgaben­wachstum (+2,5 %) resultiert. Der größte Beitrag zu diesem Überschuss kam im Jahr 2019 vom Bundes­sektor. Während dieser im Jahr 2018 noch einen leicht negativen Maastricht‑Saldo (‑0,1 % des BIP) verzeichnete, ergab sich für 2019 ein deutlicher Überschuss iHv 0,4 % des BIP (1,8 Mrd. EUR). Auch die Maastricht‑Ergebnisse der Länder, Gemeinden und Sozial­versicherungs­träger waren im Jahr 2019, wie bereits 2018 positiv. Die gesamt­staatliche Schulden­quote ging im Jahr 2019 weiter auf 70,5 % des BIP zurück und verzeichnete damit den niedrigsten Stand seit 2008. Mit diesem deutlichen Rück­gang der Schulden­quote und einem strukturellen Budget­saldo, der gemäß Schätzung der Europäischen Kommission (EK) aus dem Frühjahr 2020 bei ‑0,3 % des BIP lag, wurden die Vorgaben der EU‑Fiskalregeln im Jahr 2020 klar erfüllt.

Im administrativen Haushalt des Bundes war der Netto­finanzierungs­saldo des Finanzierungs­haushalts im Jahr 2019 mit 1,49 Mrd. EUR positiv und verbesserte sich damit gegenüber dem Jahr 2018 um 2,59 Mrd. EUR. Diese Verbesserung resultierte vor allem aus einem höheren Erfolg der UG 16‑Öffentliche Abgaben (+1,78 Mrd. EUR; v. a. Lohn- und Einkommen­steuer, Umsatz­steuer, Körperschaft­steuer), aus Rück­flüssen iHv 1,23 Mrd. EUR aus dem Bayern-Vergleich in Zusammen­hang mit der HETA Asset Resolution AG (HETA) und aus um 0,74 Mrd. EUR geringeren Zins­auszahlungen für Finanz­schulden. Einen gegen­läufigen Effekt hatten die um insgesamt 1,05 Mrd. EUR höheren Aus­zahlungen im Pensions­bereich (inklusive Beamt:innen).

Auch der Ergebnis­haushalt wies im Jahr 2019 ein positives Netto­ergebnis iHv 0,82 Mrd. EUR auf. Gegen­über dem Jahr 2018 kam es damit zu einer Verbesserung um 1,34 Mrd. EUR, wobei die gegen­über dem Netto­finanzierungs­saldo geringere Verbesserung insbesondere darauf zurück­zuführen war, dass die Rück­flüsse aus dem Bayern-Vergleich im Ergebnis­haushalt erfolgs­neutral wirkten, weil gleich­zeitig die korrespondierende Forderung in gleicher Höhe aufgelöst wurde. Im Vergleich zum Voranschlag konnte im Ergebnis­haushalt sogar eine Verbesserung des Netto­ergebnisses um 3,10 Mrd. EUR erzielt werden, unter anderem auf­grund deutlich unter der Budgetierung zurück­gebliebener Auf­wendungen für den Bundes­pensions­beitrag und die ÖBB.

Die konsolidierte Vermögens­rechnung zum 31. Dezember 2019 weist ein Vermögen (Aktiva) von 103,64 Mrd. EUR und Fremd­mittel (Passiva) von 254,38 Mrd. EUR aus. Daraus ergibt sich ein negatives Netto­vermögen ("negatives Eigen­kapital") von ‑150,73 Mrd. EUR, das sich im Vergleich zum Vor­jahr um 3,6 Mrd. EUR verbesserte. Dieses geringere negative Netto­vermögen ergab sich insbesondere aus dem positiven Netto­ergebnis der Ergebnis­rechnung (819,08 Mio. EUR) und Änderungen der Neu­bewertungs­rücklage aufgrund von Folge­bewertungen von Beteiligungen (2,04 Mrd. EUR).

Der Stand der Rücklagen zum 31. Dezember 2019 betrug 15,42 Mrd. EUR, damit sanken die Rücklagen­bestände gegenüber dem Vor­jahr nur geringfügig um rd. 243,9 Mio. EUR. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1,45 Mrd. EUR an Rück­lagen entnommen und 1,20 Mrd. EUR neu zugeführt. Die höchsten Zuführungen erfolgten 2019, wie bereits im Vorjahr, in der UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge und in der UG 40‑Wirtschaft.

Der im nächsten Jahr vorzulegende Bundes­rechnungs­abschluss 2020 kann umfangreiche Aufschlüsse über die im Rahmen der COVID‑19‑Krise notwendig gewordenen budgetären Abfederungs­maßnahmen bieten, weil der BVA 2020 weitgehende Überschreitungs­ermächtigungen bzw. nur eine globale Zuordnung der Gebarung des COVID‑19‑Krisen­bewältigungs­fonds auf Ebene der Rubriken vorgesehen hat. Die rechnungs­legenden Stellen sollten daher eine umfassende und transparente Auf­bereitung des COVID‑19‑Krisen­bewältigungs­fonds und der sonstigen COVID‑19-Hilfs­maßnahmen vornehmen und unter anderem auch Informationen dazu bereit­stellen, wie hoch die Aus­zahlungen an die Leistungs­empfänger:innen (Bürger:innen, Unternehmen) waren.