Budgetdienst - Bundesrechnungsabschluss 15.09.2025

Bundesrechnungsabschluss 2024

Überblick

Der Rechnungshof (RH) legte den Bundes­rechnungs­abschluss (BRA) 2024 am 27. Juni 2025 vor. Die Analyse des Budget­dienstes umfasst die konsolidierte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögens­rechnung, die Voranschlags­vergleichs­rechnung sowie die Ergebnisse der § 9-Prüfungen des Rechnungshofs.

Im Jahr 2024 verschlechterte sich das negative Netto­vermögen erneut um 12,4 Mrd. EUR auf ‑228,6 Mrd. EUR, verantwortlich dafür war vor allem das negative Nettoergebnis (‑13,8 Mrd. EUR). Der Netto­finanzierungs­bedarf betrug 19,1 Mrd. EUR, dieser wurde überwiegend durch die Aufnahme von Finanz­schulden (16,0 Mrd. EUR) aber auch durch den Abbau liquider Mittel (3,2 Mrd. EUR) finanziert.

Die Prüfungs­feststellungen bzw. -ergebnisse des RH zeigen — auch nach langjähriger Anwendung des BHG 2013 — nach wie vor deutlichen Optimierungs­bedarf bei der Erstellung der Abschluss­rechnungen und deren Qualitäts­sicherung.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Bundesrechnungsabschluss 2024 / PDF, 1 MB

Das Vermögen des Bundes beträgt 131,4 Mrd. EUR und die Fremdmittel 360,0 Mrd. EUR. Das negative Nettovermögen beläuft sich auf ‑228,6 Mrd. EUR.

Kurzfassung

Die Entwicklungen im Bundeshaushalt waren 2024 von der verzögerten Wirkung der hohen Inflation auf das Budget, anhaltend schwierigen makro­ökonomischen Rahmen­bedingungen und einer zwar rückläufigen aber weiterhin hohen budgetären Belastung durch Krisen­maßnahmen geprägt. Darüber hinaus führten die Schwerpunkt­setzungen der letzten Bundesregierung (z. B. in den Bereichen Klima und Sicherheit), der neue Finanz­ausgleich und das gestiegene Zinsniveau zu steigenden Auszahlungen. Die Entwicklung des realen (inflations­bereinigten) Brutto­inlands­produkts (BIP) und des Konsums war im Jahr 2024 schlechter als bei der Budget­erstellung prognostiziert.

Konsolidierte Abschlussrechnungen des Bundes

Die Finanzierungsrechnung zeigte 2024 einen Netto­finanzierungs­saldo von ‑19.119 Mio. EUR, der gegenüber dem Vorjahr um 11.105 Mio. EUR ungünstiger ausfiel. Die höheren Einzahlungen aus Abgaben (+2.549 Mio. EUR) und abgaben­ähnlichen Erträgen (+1.155 Mio. EUR) konnten den dynamischen Anstieg, vor allem der Transfers (+10.887 Mio. EUR), nicht kompensieren. Das Auszahlungs­wachstum belief sich 2024 auf 10,4 %, die Einzahlungen stagnierten hingegen mit einem Zuwachs von nur 0,3 %.

Das Nettoergebnis des Bundes in der Ergebnis­rechnung war mit ‑13.755 Mio. EUR ebenfalls erneut deutlich negativ, es verschlechterte sich gegenüber dem Jahr 2023 um 3.038 Mio. EUR. Zu einem besonders starken Anstieg kam es in den letzten Jahren beim Transfer­aufwand, wobei diese Entwicklung nicht nur auf die Krisen­maßnahmen zurückzuführen war. Der Transferaufwand ohne Krisenmaßnahmen betrug 2024 87.375 Mio. EUR und lag um 49,1 % über dem Vorkrisen­niveau von 2019 (58.602 Mio. EUR). Die Verbraucher­preise stiegen in diesem Zeitraum um 25,6 %.

Das Nettoergebnis war 2024 um 5.364 Mio. EUR günstiger als der Netto­finanzierungs­saldo in der Finanzierungs­rechnung (‑19.119 Mio. EUR). Dies lag insbesondere an den Erträgen, die um 3.584 Mio. EUR höher als die Einzahlungen waren. Höhere Erträge ergaben sich vor allem aus der Erfassung einer Forderung an die Europäische Union (EU) aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF; 1.850 Mio. EUR), die erst 2025 zu Einzahlungen führen wird, und aus den unterschiedlichen Erfassungs­zeitpunkten im Bereich der Steuern (1.208 Mio. EUR). Die konsolidierten Aufwendungen waren um 1.776 Mio. EUR geringer als die Auszahlungen, dies betrifft insbesondere die sonstigen Finanz­aufwendungen (v. a. Agien bzw. Disagien), die über die Laufzeit der Anleihen verteilt werden.

Vermögensrechnung des Bundes

Die Vermögensrechnung verzeichnete im Jahr 2024 einen Anstieg der Aktiva um 5.417 Mio. EUR (+4,3 %), der vor allem das langfristige Vermögen betrifft (+4.857 Mio. EUR). Dabei entfallen 2.261 Mio. EUR auf Abgrenzungen zur perioden­gerechten Erfassung des Finanz­aufwands im Zusammenhang mit der Finanz­schulden­gebarung, 1.698 Mio. EUR auf Beteiligungen und 959 Mio. EUR auf Sachanlagen­zugänge vor allem im Bereich des Militärs (+888 Mio. EUR). Die liquiden Mittel verzeichneten gegenüber dem 31. Dezember 2023 einen Rückgang um 3.184 Mio. EUR bzw. 36,4 %, der zur Abdeckung des Netto­finanzierungs­bedarfs iHv 19.119 Mio. EUR beitrug. Überwiegend wurde dieser jedoch durch die Aufnahme von Finanz­schulden (15.999 Mio. EUR) finanziert.

Die Veränderung der Passiva resultierte daher hauptsächlich aus der Zunahme der Finanz­schulden um 5,6 %, sie betrugen zum Jahresende 299.252 Mio. EUR. Das negative Netto­vermögen verschlechterte sich im Jahr 2024 erneut um 12.379 Mio. EUR auf ‑228.639 Mio. EUR, verantwortlich dafür ist im Wesentlichen das negative Netto­ergebnis in der Ergebnisrechnung (‑13.755 Mio. EUR).

Aus den Prüfungs­handlungen und den ‑feststellungen des RH erscheinen insbesondere folgende Themen­stellungen von Relevanz bzw. erfordern allenfalls haushalts­rechtliche Regelungen:

  • Die Beteiligung an der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) wurde zum 31. Dezember 2024 mit einem Buchwert iHv 4.147 Mio. EUR erfasst. Dabei unberücksichtigt blieb der Bilanzverlust iHv ‑4.184 Mio. EUR, der erstmals zu einem negativen Eigenkaptal führte. Die Beibehaltung der bisherigen Bewertungs­methode hätte eine zumindest teilweise erfolgswirksame Abwertung der OeNB-Beteiligung bewirkt. In der bisherigen Bewertung kam allerdings auch die Bewertungs­reserve für die Goldreserven der OeNB nicht zum Ansatz. Eine abschließende Beurteilung des Netto­vermögens der OeNB war daher laut RH nicht möglich. Mit dem Bundesminister für Finanzen wäre laut RH eine haushaltsrechts­konforme Beurteilung der Bewertung der OeNB-Beteiligung für die Folgejahre festzulegen und erforderlichenfalls im Haushalts­recht eine eindeutige Regelung zu schaffen.
  • Zusätzlich zu den liquiden Mitteln des Bundes wird in den Abschlussrechnungen des Bundes das durch Dritte verwaltete Vermögen (Treuhandmittel) als Forderung des Bundes erfasst. Das Volumen der Treuhandmittel beläuft sich per 31. Dezember 2024 auf 745 Mio. EUR und umfasst nur jene liquiden Mittel in Abwicklungsstellen, die im Namen und auf Rechnung des Bundes verwaltet werden. Mittel, die Abwicklungs­stellen im eigenen Namen verwalten, werden im Bundes­rechnungs­abschluss (BRA) nicht dargestellt. Der RH hat bereits in seiner Prüfung gemäß § 9 RHG in den Jahren 2021 bzw. 2022 festgestellt, dass die hohen Stände an liquiden Mitteln bei den abwickelnden Stellen auf eine Über­liquidität hinweisen und empfohlen, Mittel nur bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen und soweit möglich auch Beteiligungsunternehmen in ein Liquiditäts­management einzubeziehen. Seit Juni 2025 können auch öffentliche Einheiten im Sektor Staat über den Bundesschatz Geldmittel bei der Republik Österreich veranlagen. Solche Veranlagungen reduzieren die gesamtstaatliche Schulden­quote, weil der Bund damit weniger Schulden aufnehmen muss und bringen potenziell Zinsvorteile, die den Maastricht-Saldo verbessern.
  • Die Aktive Rechnungs­abgrenzung (15.983 Mio. EUR) als Teil der Forderungen resultiert größtenteils aus der Finanzschulden­gebarung des Bundes. Die periodengerechte Abgrenzung von Disagien und Zins­einzahlungen stieg im Vergleich zu 2023 um 2.460 Mio. EUR auf 14.573 Mio. EUR. Dies wird vor allem durch das höhere Zinsniveau in Kombination mit der Aufstockung bestehender, niedriger verzinster Anleihen bei der Aufnahme von Finanz­schulden verursacht. Die Abgrenzung von Agien und Zinsauszahlungen wird als Passivposten in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen (2024: 11.882 Mio. EUR, +198 Mio. EUR). Eine Saldierung der aktiven und passiven Rechnungs­abgrenzung aus der Finanzschulden­gebarung erfolgt derzeit nicht. Der RH empfahl bereits in seiner Funktions­prüfung 2019, eine einheitliche Brutto- bzw. Nettodarstellung für Positionen der Finanzschulden­gebarung vorzusehen.
  • Die Prüfungshandlungen des RH umfassten 2024 zwei Schwerpunkt­prüfungen von denen eine die Beteiligungen des Bundes betraf. Der RH identifizierte Optimierungsbedarf im Abstimmungsprozess mit Beteiligungen des Bundes zu gegenseitigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten. Er empfahl auch eine Weiterentwicklung der Beteiligungsberichterstattung und wies erneut auf die fehlende Qualitätssicherung bei der Zuordnung von Transferaufwendungen und -erträgen nach Empfängergruppen bei der Verrechnung hin. Der Budgetdienst hat zuletzt in seiner Budgetanalyse 2025 und 2026 Vorschläge für eine aussagekräftigere Gliederung der Transfers gemacht, die nicht zuletzt auch die transparente Budgetierung maßgeblicher Maßnahmen auf eigenen Budget­positionen bzw. Budgetinformationen in Form aussagekräftiger Cluster erfordert. Während für das Budgetcontrolling des Bundes der unmittelbare Empfänger/Zahler der Geldflüsse ausschlaggebend ist, ist der Endempfänger der Budgetmittel insbesondere für die Einordnung der Geldflüsse aus Perspektive des Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) und damit für die Beurteilung der Defizitwirksamkeit von hoher Relevanz. Auch für eine ökonomische Beurteilung der Geldflüsse ist eine Darstellung nach Endempfängern aussagekräftiger.
  • Der RH hat die Voranschlagsabweichungen für den Ergebnishaushalt näher analysiert. Dabei stellte er große Abweichungen seit 2020 zwischen Voranschlag und Vollzug fest und stellte die Qualität der Budgetierung in Frage. Die signifikanten Voranschlags­abweichungen, vor allem im Bereich der Transfers und Zinsen, bewirken hohe Rücklagen­zuführungen. Zum 31. Dezember 2024 ergab sich abermals ein neuer Rücklagen­höchststand von 28.681 Mio. EUR, der sich gegenüber dem Vorjahr weiter um 2.158 Mio. EUR erhöhte. In der Ergebnis­rechnung könnte ein stärkerer Fokus auf die wirtschaftliche Zuordnung von Transfers, etwa durch die periodengerechte Zuordnung von Förderzusagen erfolgen. Dies könnte die Aussagekraft der Abschlussrechnungen verbessern und ihre Steuerungsrelevanz erhöhen.
  • Die Prüfungsfeststellungen bzw. ‑ergebnisse des RH zeigen — auch nach langjähriger Anwendung des BHG 2013 — nach wie vor deutlichen Optimierungsbedarf bei der Erstellung der Abschlussrechnungen und deren Qualitätssicherung. Zur Bilanzierung von Sachverhalten stellte der RH etwa in der Vergangenheit mehrfach beim Bund nicht erfasste Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen bzw. Dritten fest. Fragen zur Budgetierung, Verrechnung bzw. Bilanzierung von Sachverhalten, insbesondere von Maßnahmen mit maßgeblichen finanziellen Auswirkungen, oder ressortübergreifende Themenstellungen könnten – in Anlehnung an eine Empfehlung zur Evaluierung der Haushaltsrechtreform – regelmäßig, auch im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die ESVG-Verbuchung, erörtert und deren Auslegung veröffentlicht werden. Die Klärung eines einheitlichen Vorgehens zu einem frühen Zeitpunkt würde eine in allen Untergliederungen konsistente, haushaltsrechtskonforme Behandlung ermöglichen und transparente Grundlagen für die ESVG-Verbuchung bereitstellen.

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung

Die gesamtstaatlichen Ausgaben stiegen 2024 um 21,8 Mrd. EUR (+8,8 %) auf 271,3 Mrd. EUR. Zu Mehrausgaben kam es insbesondere bei den Sozialleistungen, den Arbeitnehmer­entgelten und den Zinsausgaben, während die Subventionen erneut zurückgingen. Die gesamtstaatlichen Einnahmen stiegen um 11,7 Mrd. EUR bzw. 4,9 % auf 248,8 Mrd. EUR an. Die Abgaben­quote erreichte dabei mit 44,9 % den höchsten Wert seit 2001. Der Anstieg der Staats­einnahmen resultierte vor allem aus den kräftigen Zuwächsen bei den lohnsummen­abhängigen Abgaben und den Einnahmen aus Dividenden, die vom Konsum abhängigen Abgaben verzeichneten hingegen nur moderate Zuwächse. Das Maastricht-Defizit erhöhte sich 2024 um 10,1 Mrd. EUR auf 22,5 Mrd. EUR bzw. 4,7 % des BIP (Bundes­sektor: 3,5 % des BIP). Die Schulden­quote stieg von 78,5 % auf 81,8 % des BIP (Bundes­sektor: 70,8 % des BIP). Aufgrund der Überschreitung des 3 %-Referenzwerts für das Maastricht-Defizit, die in den Folgejahren aufrecht bleiben dürfte, wurde im Juli 2025 auf EU-Ebene ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD‑Verfahren) gegen Österreich eröffnet.