Budgetdienst - Bundesrechnungsabschluss 11.09.2026

Bundesrechnungsabschluss 2025

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Der Rechnungshof legte den Bundes­rechnungs­abschluss 2025 am 26. Juni 2026 vor. Die Analyse des Budgetdienstes umfasst die konsolidierte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögens­rechnung, den Voranschlags­vergleich sowie die Prüfergebnisse des Rechnungshofs und Ansatzpunkte für Weiter­entwicklungen.

2025 verschlechterte sich das negative Netto­vermögen erneut um 16,2 Mrd. EUR auf ‑244,9 Mrd. EUR, verantwortlich dafür war vor allem das negative Nettoergebnis (‑13,6 Mrd. EUR), aber auch die Beteiligungs­bewertung (‑2,5 Mrd. EUR). Der Nettofinanzierungs­bedarf betrug 14,4 Mrd. EUR. Die Finanzierung erfolgte überwiegend durch die Aufnahme von Finanz­schulden (13,8 Mrd. EUR), aber auch durch den Abbau liquider Mittel.

Die Feststellungen des Rechnungshofs zeigen — auch nach langjähriger Anwendung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 — nach wie vor deutlichen Optimierungs­bedarf bei der Erstellung der Abschluss­rechnungen und deren Qualitätssicherung.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Bundesrechnungsabschluss 2025 / PDF, 2 MB

Das Vermögen des Bundes beträgt 129,3 Mrd. EUR, die Fremdmittel 374,2 Mrd. EUR. Das negative Netto­vermögen beläuft sich auf ‑244,9 Mrd. EUR.

Kurzfassung

Die Budget­entwicklung 2025 war durch teils gegen­läufige Faktoren geprägt. Die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen und die auslaufenden Krisen­maßnahmen entlasteten den Bundes­haushalt. Darüber hinaus bewirkte die einsetzende Konjunktur­erholung eine budgetäre Verbesserung, die Nach­wirkungen der Rezession am Arbeits­markt und bei der Körper­schaft­steuer dämpften diesen Effekt aber. Gegen­läufig wirkten auch demografie- und inflations­bedingte Ausgaben­zuwächse (z. B. Pensionen), steigende Personal­ausgaben und in der vergangenen Legislatur­periode beschlossene Maß­nahmen. Die konjunkturelle Entwicklung war 2025 günstiger als noch bei der Budget­erstellung erwartet. Gleich­zeitig fiel die Inflation höher aus, während die konjunkturelle Erholung am Arbeits­markt erst ein­geschränkt spürbar war.

Konsolidierte Abschlussrechnungen des Bundes

Die Finanzierungs­rechnung zeigt 2025 einen im Vor­jahres­vergleich um 4.751 Mio. EUR günstigeren Netto­finanzierungs­bedarf von 14.369 Mio. EUR. Dazu führten höhere Einzahlungen aus Abgaben (netto) sowie Einzahlungen abgaben­ähnlicher Erträge, die vor allem die Beiträge zur Arbeits­losen­versicherung (+452 Mio. EUR) sowie jene zum Familien­lasten­ausgleichs­fonds (FLAF; +299 Mio. EUR) betrafen. Deutlich rück­läufige krisen­bedingte Auszahlungen und die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen dämpften den Anstieg der Transfer­auszahlungen (+777 Mio. EUR bzw. +0,9 %).

Das Netto­ergebnis in der Ergebnis­rechnung des Bundes war mit ‑13.555 Mio. EUR ebenfalls erneut deutlich negativ, es verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 200 Mio. EUR. Wesentliche Treiber waren dabei insbesondere höhere Erträge aus Abgaben, netto (+3.804 Mio. EUR) sowie höhere abgaben­ähnliche Erträge (+753 Mio. EUR). Dem stand eine Verschlechterung des Transfer­ergebnisses um 2.892 Mio. EUR gegenüber, verursacht durch geringere Trans­fererträge (‑1.822 Mio. EUR) und höhere Transfer­aufwendungen (+1.070 Mio. EUR), deren Entwicklung durch rück­läufige Krisen­maßnahmen (‑3.038 Mio. EUR) gedämpft wurde. Zusätzlich verschlechterte sich das Finanz­ergebnis um 1.253 Mio. EUR.

Gegenüber den zuletzt berichteten Werten im vorläufigen Gebarungs­erfolg 2025 ergaben sich durch die Prüfung der Abschluss­rechnungen des Rechnungs­hofs (RH) Änderungen sowohl beim Netto­finanzierungs­saldo als auch beim Netto­ergebnis. Der Netto­finanzierungs­saldo verbesserte sich infolge einer Mängel­behebung des RH um 25 Mio. EUR und beträgt ‑14.369 Mio. EUR. Die Verbesserung des Netto­ergebnisses ist insbesondere auf die Time Adjustments (perioden­gerechte Zuordnung) von Abgaben­erträgen (+491 Mio. EUR) und den insgesamt positiven Abrechnungs­rest 2025 aus den Bundes­beiträgen zur Pensions­versicherung zurück­zuführen.

Vermögensrechnung des Bundes

Die Vermögens­rechnung zeigt erstmals seit 2017 eine Verminderung des Vermögens um 2.075 Mio. EUR auf 129.312 Mio. EUR. Zurück­zu­führen ist dies vor allem auf die Beteiligungs­bewertung (‑2.549 Mio. EUR) und die Tilgung der Forderung aus dem 2. Zahlungs­antrag für die Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF; ‑1.850 Mio. EUR). Den Rück­gang dämpften die Erhöhung des Sach­anlage­vermögens (+1.302 Mio. EUR), insbesondere im Bereich des Militärs (+1.252 Mio. EUR), aber auch die Abgrenzung der Disagien aus der Finanz­schulden­gebarung (+1.045 Mio. EUR). Auf der Passiv­seite nahmen die Finanz­schulden (netto) um 13.777 Mio. EUR zu. Die Verbindlichkeiten wuchsen ebenfalls (+896 Mio. EUR), insbesondere betraf dies jene gegenüber der ÖBB-Infra­struktur AG aus den Zuschuss­verträgen (+1.110 Mio. EUR) sowie den EU‑Beitrag (+322 Mio. EUR). Gegen­läufig sanken im Vor­jahres­vergleich die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Strom­kosten­zuschuss (‑147 Mio. EUR) und jene im Zusammen­hang mit der Aus­schüttung des Umwelt- und Wasser­wirtschafts­fonds (‑150 Mio. EUR). Eben­falls rück­läufig entwickelten sich die Rück­stellungen (‑505 Mio. EUR), dabei entfiel der Groß­teil auf den Haftungs­bereich infolge auslaufender COVID‑19-Haftungen.

Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs und Weiterentwicklungsbedarf

Die Fest­stellungen des RH zeigen weiterhin Optimierungs­bedarf bei der Erstellung und der Qualitäts­sicherung der Abschluss­rechnungen. Die Prüfungs­handlungen und Empfehlungen 2025 betreffen etwa die Erfassung und Aktivierung von Vermögen, die Verbuchung von Bau­kosten­zuschüssen und die Recht­mäßigkeit von An- und Voraus­zahlungen. Weitere Themen – auch aus früheren Bundes­rechnungs­abschlüssen (BRA) – mit wesentlichen Auswirkungen auf die Aussage­kraft der Abschluss­rechnungen betreffen die Bewertung von Vermögen (strategische Gas­reserve, Forderung an den Reserve­fonds für Familien­beihilfen), die perioden­gerechte Erfassung von Aufwendungen (Zinsen für ÖBB-Investitions­zuschüsse) und die Darstellung von Eventual­verbindlichkeiten und finanziellen Risiken (Kurs­risiko­garantie, potentielle Verfehlung der EU-Klimaziele). Die Umsetzung von Verbesserungen der Verbuchungspraxis sowie die methodische Weiter­entwicklung des Haushalts­rechts und seiner Anwendung könnten die Einheitlichkeit und Aussagekraft der Abschluss­rechnungen und der Budgetierung verbessern.

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung

Die gesamt­staatlichen Ausgaben stiegen 2025 um 9,8 Mrd. EUR (+3,6 %) auf 283,0 Mrd. EUR. Zu Meh­rausgaben kam es insbesondere bei den Sozial­leistungen, den Arbeit­nehmer­entgelten und den Zins­ausgaben, während die Subventionen und die sonstigen laufenden Transfers vor allem aufgrund aus­laufender Krisen­maßnahmen und der Abschaffung des Klima­bonus zurück­gingen. Die gesamt­staatlichen Einnahmen stiegen um 11,3 Mrd. EUR bzw. 4,5 % auf 261,5 Mrd. EUR an. Die Abgaben­quote erhöhte sich auf 44,3 % des Brutto­inlands­produkts (BIP). Zum Einnahmen­zuwachs trugen insbesondere die lohn­summen­abhängigen Abgaben und die Mehr­wert­steuer bei, während das Körperschaft­steuer­aufkommen zurück­ging. Das Maastricht-Defizit verringerte sich 2025 um 1,5 Mrd. EUR auf 21,5 Mrd. EUR bzw. 4,2 % des BIP (Bundessektor: 3,0 % des BIP). Die Schulden­quote stieg auf 81,5 % des BIP. Im Rahmen des gegen Österreich laufenden Verfahren bei einem über­mäßigen Defizit (ÜD-Verfahren) lag das von der Europäischen Kommission (EK) ermittelte Netto­ausgaben­wachstum 2025 mit 2,0 % unter der zulässigen Ober­grenze von 2,6 %. Auf dem Kontroll­konto ergibt sich daraus ein Gut­haben iHv 0,3 % des BIP.