Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 14.07.2021

COVID-19 Auftragsvergaben und Beschaffungsvorgänge der Bundesregierung

Überblick

Der Abgeordnete Kai Jan Krainer ersuchte den Budgetdienst um eine Kurzstudie zu den COVID‑19 bezogenen Auftrags­vergaben und Beschaffungs­vorgängen der Bundesregierung im Jahr 2020. Die Analyse des Budgetdienstes fokussiert auf die Verknüpfung der Informationen über Beschaffungs­vorgänge im Budget mit jenen aus den Monats­berichten und der COVID‑19-Bericht­erstattung des BMF sowie der Ressorts. In die Analyse wurden auch öffentlich verfügbare Budget- bzw. Budgetvollzugs­informationen des Jahres 2021 integriert.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung zu den COVID-19 Auftragsvergaben und Beschaffungsvorgängen der Bundesregierung / PDF, 1 MB

BD - Anfragebeantwortung zu den COVID-19 Auftragsvergaben und Beschaffungsvorgängen der Bundesregierung_BF / PDF, 2 MB

Kurzfassung

Der Abgeordnete Kai Jan Krainer ersuchte den Budgetdienst um eine Studie zu den Auftrags­vergaben und Beschaffungs­vorgängen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der COVID‑19-Pandemie im Jahr 2020, wobei die Budget­unterlagen und entsprechenden Berichte des BMF ausgewertet und Mengen- und Wertgerüste abgeleitet werden sollten.

Parlamentarische Kontrolle der Beschaffungsvorgänge und Grundlagen der Anfragebeantwortung

Zur parlamentarischen Kontrolle der Beschaffungs­vorgänge im Zusammenhang mit der COVID‑19-Pandemie stehen dem Nationalrat unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshof­ausschusses wurde Anfang 2021 damit betraut die Gebarung des BMSGPK, des BMDW, des BMF und des BMLV sowie der im Eigentum des Bundes stehenden BBG hinsichtlich der Beschaffungs­vorgänge und Auftragsvergaben im Zusammen­hang mit der COVID‑19-Pandemie seit März 2020 zu prüfen. Nach Abschluss der Beratungen legte der Ständige Unterausschuss dem Rechnungshof­ausschuss seinen Bericht sowie einen Minderheits­bericht vor, die dieser am 5. Juli 2021 und das Plenum des Nationalrates am 8. Juli 2021 behandelte. In der Sitzung des Nationalrates wurden zwei Verlangen auf Durchführung einer Gebarungs­über­prüfung durch den Rechnungshof im Zusammenhang mit der COVID‑19-Pandemie eingebracht. Den Abgeordneten steht außerdem das parlamentarische Interpellations­recht zur Verfügung, durch welches sie Anfragen an die Bundes­minister:innen stellen können.

Die Analyse des Budgetdienstes weist demgegenüber andere Zugänge und Schwerpunkte auf. Der Fokus der gegenständlichen Analyse liegt daher auf der Verknüpfung der Informationen über Beschaffungsvorgänge im Budget mit jenen aus den Monats­berichten sowie der COVID‑19-Bericht­erstattung des BMF und aus der COVID‑19-Bericht­erstattung der Ressorts. Es wird analysiert, inwieweit sich aus diesen dem Nationalrat bereits vorliegenden oder öffentlich verfügbaren Daten entsprechende Mengen- und Wertgerüste ableiten lassen. Zur Beantwortung der Anfrage hat der Budgetdienst zudem parlamentarische Anfrage­beantwortungen und Presseberichte herangezogen. Eine umfassende und vollständige Darstellung der gesamten Vergabe- und Beschaffungs­vorgänge aller Ressorts kann daraus jedoch nicht erfolgen, weil dafür ressortinterne Daten notwendig wären, wie sie etwa dem Rechnungshof im Rahmen einer Gebarungs­überprüfung zugänglich sind.

Die an den Budgetdienst gestellte Anfrage zielt nur auf Beschaffungen bis zum 11. Dezember 2020 ab. In die Analyse wurden jedoch auch öffentlich verfügbare Budget- bzw. Budgetvollzugs­informationen des Jahres 2021, die bis zur Erstellung der Analyse verfügbar waren, integriert, weil viele der für 2020 geplanten Beschaffungs­vorgänge erst im nächsten Jahr budgetär umgesetzt wurden.

Überblick über die Beschaffungsvorgänge gemäß COVID-19-Berichterstattung

Insgesamt beinhalten die COVID‑19-Berichte der Ressorts für das Jahr 2020 geplante Beschaffungen iHv 544,9 Mio. EUR, wovon 439,3 Mio. EUR zur Auszahlung kamen. Die COVID‑19-Bericht­erstattung bezieht sich auf genehmigte Budgetmittel aus dem COVID‑19-Krisenbewältigungs­fonds bzw. auf geleistete Anzahlungen, weshalb nicht alle von den Ressorts geplanten oder eingeleiteten Beschaffungen enthalten sind. Insbesondere die Beschaffungen, die aus den regulären Budgets der Ressorts finanziert wurden, werden in der COVID‑19-Berichterstattung nicht angeführt.

Die größten Beschaffungen im Jahr 2020 betrafen in der UG 40‑Wirtschaft (170,0 Mio. EUR) vor allem Schutz­ausrüstung sowie den Bedeckungs­beitrag für die Österreichisches Rotes Kreuz (ÖRK) – Einkauf & Service GmbH und in der UG 14‑Militärische Angelegenheiten (109,8 Mio. EUR) insbesondere Massentestungen (67,3 Mio. EUR), sonstige Ausstattungs- und Ausrüstungs­gegenstände (31,0 Mio. EUR) sowie das COVID‑19-Lager (11,5 Mio. EUR). Auch in der UG 24‑Gesundheit (53,0 Mio. EUR) kam es vor allem für Impfstoffe (33,2 Mio. EUR) und das Medikament Remdesivir (14,8 Mio. EUR) sowie in der UG 30‑Bildung (27,4 Mio. EUR) vor allem für Schutzausrüstung zu größeren Beschaffungen.

Für das Finanzjahr 2021 wurden in der COVID‑19-Berichterstattung geplante Beschaffungen iHv insgesamt 493,0 Mio. EUR angeführt, wovon bisher 426,6 Mio. EUR zur Auszahlung kamen. Die wertmäßig bedeutsamsten Beschaffungen betrafen bisher in der UG 24‑Gesundheit (202,4 Mio. EUR) vor allem Impfstoffe (75,5 Mio. EUR) und FFP2-Masken für die Alters­gruppe 65+ sowie Sozialmärkte (22,6 Mio. EUR), in der UG 30‑Bildung (123,0 Mio. EUR) die Antigen-Tests zur Selbst­testung, in der UG 14‑Militärische Angelegenheiten (77,9 Mio. EUR) z. B. das COVID‑19-Lager (34,9 Mio. EUR) sowie in der UG 10‑Bundeskanzleramt (16,2 Mio. EUR) die Informations­kampagne. Die COVID‑19-Berichterstattung der Ressorts umfasst jedoch nur jene Beschaffungen, die speziell als Krisen­bewältigungs­mittel (488-Konten) budgetiert waren oder für die durch eine Mittel­verwendungs­überschreitung (MVÜ) Mittel aus dem COVID‑19-Krisenbewältigungs­fonds genehmigt wurden und für die bereits Zahlungen erfolgt sind. Geplante Beschaffungen, die entweder allgemein budgetiert oder ohne budgetäre Vorsorge geplant wurden, sind nicht von der Bericht­erstattung umfasst.

Methodische Anmerkungen zur COVID-19-Berichterstattung

Mengen- und Wertgerüste für die Beschaffungen wurden in der COVID‑19-Berichterstattung der Ressorts nicht oder nur uneinheitlich angeführt, was teilweise auch auf das Fehlen konkreter Berichts­standards zurückzuführen ist. Allerdings wurden vom Budgetdienst zur Ableitung weiterführender und konkreter Mengen- und Wertgerüste die Informationen aus den Anfrage­beantwortungen der zwei Anfrageserien "Beschaffungs- und Vergabevorgänge im Zusammenhang mit der COVID‑Krise" und "Zusätzliche Beschaffungen aufgrund der Corona-Krise", die die Beschaffungen von Beginn der COVID‑19-Pandemie bis Juli 2020 umfassen, systematisch zusammengefasst.

Die Informationen zu den Mengen- und Wertgerüsten sind dabei nicht immer vollständig und eindeutig. (Einzel-)Preise werden in der Regel nicht angeführt. Ein Preis pro Einheit könnte nur zum Teil aus dem Gesamt­wert der Beschaffung und der Menge errechnet werden. Der Budgetdienst hat eine solche Darstellung nicht vorgenommen, weil (Einzel-)Preise nicht immer zweifelsfrei ermittelt werden konnten und es aufgrund der Einschränkung bei der Daten­qualität zu Fehl­interpretationen kommen könnte.

Zur Darstellung der Beschaffungsvorgänge in den Budget­unterlagen und in der COVID‑19-Berichterstattung der Ressorts können aus der Analyse des Budgetdienstes die folgenden methodischen Anmerkungen abgeleitet werden:

  • Die Budgetunterlagen sowie die Monats­berichte zum Bundesbudget zielen auf die Genehmigung und begleitende Kontrolle des Gesamt­budgets ab. Sie umfassen zahlreiche Informationen und Positionen, von denen die Beschaffungen nur einen kleinen Teil darstellen. Daher können Detail­informationen zu Beschaffungen nur für größere wesentliche Positionen angeführt werden.
  • Der Detaillierungsgrad der COVID‑19-Berichterstattung zu Beschaffungen und Vergaben variiert stark zwischen den Ressorts. Aus Sicht des Budgetdienstes sollte für diese ein verwaltungs­ökonomischer Ansatz gewählt werden. Je höher die eingesetzten finanziellen Mittel, umso detaillierter sollte die Bericht­erstattung sein. Bei budgetär untergeordneten Vorgängen ist aus Transparenz­überlegungen auch ein niedrigerer Detailgrad der Berichterstattung ausreichend.
  • Die COVID‑19-Berichterstattung der Ressorts differiert in einigen Punkten von den in den Budget­unterlagen veranschlagten Werten bzw. von jenen in der Bericht­erstattung des BMF.
  • Mengen- und Wertgerüste für Beschaffungen sind in der COVID‑19-Berichterstattung der Ressorts nicht oder nur uneinheitlich angeführt, was teilweise auch auf das Fehlen konkreter Berichts­standards zurückzuführen ist.
  • Beschaffungen der Länder und Gemeinden, für die die Kosten insbesondere über das Zweck­zuschuss­gesetz und das Epidemie­gesetz refundiert wurden, sind in der COVID‑19-Berichterstattung der Bundesministerien nicht enthalten, daher sind auch keine Mengen- und Wertgerüste verfügbar.

Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz

Das Bundeskanzleramt hat einen Ministerialentwurf zur Begutachtung vorgelegt, der auch das Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informations­freiheits­gesetz – IFG) einschließlich verfassungs­rechtlicher Grundlagen beinhaltet. In Hinblick auf die vorliegende Anfrage ist insbesondere die Klassifizierung von Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträgen mit einem Gegenstands­wert von mindestens 100.000 EUR als Informationen von allgemeinen Interesse relevant. Solche Informationen von allgemeinen Interesse sind vom jeweiligen zuständigen Ressort bzw. Obersten Organ ehestmöglich in einem Informations­register zu veröffentlichen. Weiters müssen diese Information in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise auf der Website www.data.gv.at zur Verfügung gestellt werden.

Aus Sicht des Budgetdienstes hat der Entwurf des Informations­freiheits­gesetzes das Potenzial, wesentliche Zusatz­informationen über Beschaffungen und Auftrags­vergaben bereitzustellen, die in den Budget­unterlagen und Monats­berichten des BMF nicht enthalten sind. Es wird jedoch auf mehrere kritische Stellungnahmen im Begutachtungs­verfahren hingewiesen, die unterschiedliche Aspekte des Entwurfs betreffen.

Bis zum Inkrafttreten eines solchen Informations­freiheits­gesetzes wären Informations­begehren weiterhin über die Instrumente der parlamentarischen Kontrolle an die Verwaltung zu richten, wie insbesondere mittels schriftlicher und mündlicher Anfragen. Es könnten auch die Monats­berichte des BMF entsprechend erweitert werden, wobei hier jedoch Grenzen bezüglich der Zweckmäßigkeit solcher Detail­informationen und der Ziel­setzung der begleitenden Budget­kontrolle bestehen.