Insgesamt beinhalten die COVID‑19-Berichte der Ressorts für das Jahr 2020 geplante Beschaffungen iHv 544,9 Mio. EUR, wovon 439,3 Mio. EUR zur Auszahlung kamen. Die COVID‑19-Berichterstattung bezieht sich auf genehmigte Budgetmittel aus dem COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds bzw. auf geleistete Anzahlungen, weshalb nicht alle von den Ressorts geplanten oder eingeleiteten Beschaffungen enthalten sind. Insbesondere die Beschaffungen, die aus den regulären Budgets der Ressorts finanziert wurden, werden in der COVID‑19-Berichterstattung nicht angeführt.
Die größten Beschaffungen im Jahr 2020 betrafen in der UG 40‑Wirtschaft (170,0 Mio. EUR) vor allem Schutzausrüstung sowie den Bedeckungsbeitrag für die Österreichisches Rotes Kreuz (ÖRK) – Einkauf & Service GmbH und in der UG 14‑Militärische Angelegenheiten (109,8 Mio. EUR) insbesondere Massentestungen (67,3 Mio. EUR), sonstige Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände (31,0 Mio. EUR) sowie das COVID‑19-Lager (11,5 Mio. EUR). Auch in der UG 24‑Gesundheit (53,0 Mio. EUR) kam es vor allem für Impfstoffe (33,2 Mio. EUR) und das Medikament Remdesivir (14,8 Mio. EUR) sowie in der UG 30‑Bildung (27,4 Mio. EUR) vor allem für Schutzausrüstung zu größeren Beschaffungen.
Für das Finanzjahr 2021 wurden in der COVID‑19-Berichterstattung geplante Beschaffungen iHv insgesamt 493,0 Mio. EUR angeführt, wovon bisher 426,6 Mio. EUR zur Auszahlung kamen. Die wertmäßig bedeutsamsten Beschaffungen betrafen bisher in der UG 24‑Gesundheit (202,4 Mio. EUR) vor allem Impfstoffe (75,5 Mio. EUR) und FFP2-Masken für die Altersgruppe 65+ sowie Sozialmärkte (22,6 Mio. EUR), in der UG 30‑Bildung (123,0 Mio. EUR) die Antigen-Tests zur Selbsttestung, in der UG 14‑Militärische Angelegenheiten (77,9 Mio. EUR) z. B. das COVID‑19-Lager (34,9 Mio. EUR) sowie in der UG 10‑Bundeskanzleramt (16,2 Mio. EUR) die Informationskampagne. Die COVID‑19-Berichterstattung der Ressorts umfasst jedoch nur jene Beschaffungen, die speziell als Krisenbewältigungsmittel (488-Konten) budgetiert waren oder für die durch eine Mittelverwendungsüberschreitung (MVÜ) Mittel aus dem COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds genehmigt wurden und für die bereits Zahlungen erfolgt sind. Geplante Beschaffungen, die entweder allgemein budgetiert oder ohne budgetäre Vorsorge geplant wurden, sind nicht von der Berichterstattung umfasst.