Überblick
Das europäische Chip‑Gesetz ist am 21. September 2023 in Kraft getreten und beinhaltet ein Maßnahmenpaket zur Versorgungssicherheit, Resilienz und zur technologischen Führungsrolle der Europäischen Union (EU) im Bereich Halbleitertechnologie und ‑anwendungen. Damit der Bund die entsprechenden Verpflichtungen eingehen kann, muss mit einem Vorbelastungsgesetz Vorsorge für künftige Finanzjahre getroffen werden. Das vorliegende Gesetz soll daher die haushaltsrechtliche Ermächtigung für Vorbelastungen von bis zu 2,8 Mrd. EUR aufgeteilt auf die Finanzjahre 2024 bis 2031 ermöglichen.
Die vollständige Analyse zum Download:
BD - Chip-Gesetz Vorbelastungs- und Begleitmaßnahmengesetz / PDF, 453 KB