Budgetdienst - Budgetberichte 03.10.2023

Dritter EBAI-Bericht

Überblick

Das BMF und das BMSGPK legten dem Nationalrat am 26. Juni 2023 den Dritten Bericht der Expert:innen­gruppe zur Beobachtung und Analyse der Inflations­entwicklung (EBAI) vor. Diese Expert:innen­gruppe wurde auf Grund­lage des Ministerrats­vortrags 12/17 vom 30. März 2022 eingerichtet, um ein besseres Verständnis über aktuelle und künftige Preis­entwicklungen zu gewinnen. Der Budget­dienst bringt einige der im Bericht enthaltenen Ergebnisse auf den aktuellen Stand. Insbesondere werden die Ergebnisse einer Analyse des Budget­dienstes aus dem Jahr 2022 zu den Verteilungs­wirkungen der Anti‑Teuerungs­maßnahmen aktualisiert.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Dritter EBAI Bericht / PDF, 931 KB

Kurzfassung

WIFO und IHS erwarten für 2023 einen Rückgang der Inflations­rate (VPI) auf 7,5 %, nachdem diese im Jahr 2022 bei 8,6 % lag. Für 2024 erwarteten diese Institutionen Inflations­raten von etwa 4 % in ihren Prognosen vom Juni 2023 (WIFO und IHS) bzw. vom August 2023 (OeNB). Bei einem internationalen Vergleich zeigt sich, dass die Inflation im Jahr 2022 in Österreich mit 8,6 % niedriger war als im EU-Durchschnitt (9,2 %) und nur geringfügig höher war als im Durch­schnitt des Euroraums (8,4 %). Deutlich höher war die Inflationsrate insbesondere in Ungarn (15,3 %) und Tschechien (14,8 %). Für 2023 prognostizierte die EK im Mai 2023 für Österreich mit 7,1 % eine Inflationsrate, die über dem Durch­schnitt der EU bzw. des Euroraums liegt. Geringere Inflations­raten werden etwa für Spanien (4,0 %) und Belgien (3,4 %) erwartet.

Der Budgetdienst hat im Oktober 2022 eine Analyse zur Verteilungs­wirkung der drei Maßnahmen­pakete zum Teuerungs­ausgleich veröffentlicht, deren Ergebnisse im 3. EBAI‑Bericht dargestellt wurden. Seit Herbst 2022 wurden einige weitere Anti‑Teuerungs­maßnahmen beschlossen und die Inflations­entwicklung sowie das makro­ökonomische Umfeld haben sich gegenüber den Erwartungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Analyse etwas geändert. Aus diesem Grund hat der Budgetdienst die Haupt­ergebnisse aus dieser Analyse aktualisiert und für das Jahr 2024 erweitert.

Das Gesamt­entlastungs­volumen der Anti‑Teuerungs­maßnahmen beläuft sich im Zeitraum 2022 bis 2024 auf 20,0 Mrd. EUR. Der überwiegende Teil entfällt mit 16,7 Mrd. EUR auf einkommens­erhöhende Maßnahmen. Das Gesamtentlastungs­volumen verteilt sich relativ gleichmäßig auf die zehn Einkommensdezile. Der Anteil des obersten Einkommensdezils ist mit 12 % überproportional, auf das unterste Dezil entfallen 9 % des Gesamt­volumens. Allerdings weist die Aufteilung des Volumens der einzelnen Maßnahmen­blöcke beträchtliche Unterschiede auf.

Relativ zum Einkommen ist die Gesamt­entlastung durch die Maßnahmen im Betrachtungs­zeitraum in den unteren Einkommens­dezilen am höchsten und nimmt mit steigendem Einkommen kontinuierlich ab. Insgesamt sind die Maßnahmen daher progressiv ausgerichtet. Besonders stark ist die progressive Wirkung der Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 ausgeprägt, da die in diesen beiden Jahren besonders wichtigen Einmal­zahlungen in Relation zum Einkommen bei den niedrigeren Einkommen zu einer stärkeren relativen Entlastung führen. Auch die preis­reduzierenden Maßnahmen, die vor allem 2023 von größerer Bedeutung sind, führen in den unteren Einkommens­bereichen zu einer höheren relativen Entlastung.

Bei einem Vergleich des Anstiegs der nominellen Haushaltseinkommen mit den wegen der Inflation zusätzlich benötigten Konsum­ausgaben bei einem unveränderten Konsum­muster zeigt sich, dass im Jahr 2022 der durchschnittliche nominelle Einkommens­zuwachs in etwa so hoch wie die benötigten Mehr­ausgaben für den teureren Konsum war. In den unteren Dezilen wurden diese Mehr­ausgaben durchschnittlich mehr als ausgeglichen.

Ab dem Jahr 2023 spielt neben den maßnahmen­bedingten Einkommenszuwächsen auch die weitere Einkommens­veränderung eine maßgebliche Rolle für die Gesamt­­veränderung. Dies liegt an den nominellen Lohn- und Pensions­erhöhungen. Im Jahr 2023 gilt zwar im Durchschnitt über alle Haushalte, dass der nominelle Einkommens­­zuwachs in etwa den teureren Konsum abdecken kann. In den unteren Dezilen ist dies jedoch auch im Durchschnitt nicht der Fall.

Für das Jahr 2024 wird auf Basis der WIFO‑Prognose vom Juni 2023 eine wesentliche Verbesserung der realen Einkommen erwartet, weil dann zum einen die Inflation auf 3,8 % zurückgehen soll und die erwarteten Lohn- und Pensions­­erhöhungen deutlich darüber liegen. Im Durchschnitt über alle Haushalte ist der nominelle Einkommens­zuwachs seit 2021 dann um 1.060 EUR pro Person und Jahr bzw. um 4,8 % des Äquivalenz­einkommens höher als die zusätzlich benötigten Konsum­ausgaben. Im untersten Dezil gilt aber auch noch im Durchschnitt, dass der Einkommens­zuwachs geringer als die Belastung durch die Inflation ist.