WIFO und IHS erwarten für 2023 einen Rückgang der Inflationsrate (VPI) auf 7,5 %, nachdem diese im Jahr 2022 bei 8,6 % lag. Für 2024 erwarteten diese Institutionen Inflationsraten von etwa 4 % in ihren Prognosen vom Juni 2023 (WIFO und IHS) bzw. vom August 2023 (OeNB). Bei einem internationalen Vergleich zeigt sich, dass die Inflation im Jahr 2022 in Österreich mit 8,6 % niedriger war als im EU-Durchschnitt (9,2 %) und nur geringfügig höher war als im Durchschnitt des Euroraums (8,4 %). Deutlich höher war die Inflationsrate insbesondere in Ungarn (15,3 %) und Tschechien (14,8 %). Für 2023 prognostizierte die EK im Mai 2023 für Österreich mit 7,1 % eine Inflationsrate, die über dem Durchschnitt der EU bzw. des Euroraums liegt. Geringere Inflationsraten werden etwa für Spanien (4,0 %) und Belgien (3,4 %) erwartet.
Der Budgetdienst hat im Oktober 2022 eine Analyse zur Verteilungswirkung der drei Maßnahmenpakete zum Teuerungsausgleich veröffentlicht, deren Ergebnisse im 3. EBAI‑Bericht dargestellt wurden. Seit Herbst 2022 wurden einige weitere Anti‑Teuerungsmaßnahmen beschlossen und die Inflationsentwicklung sowie das makroökonomische Umfeld haben sich gegenüber den Erwartungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Analyse etwas geändert. Aus diesem Grund hat der Budgetdienst die Hauptergebnisse aus dieser Analyse aktualisiert und für das Jahr 2024 erweitert.
Das Gesamtentlastungsvolumen der Anti‑Teuerungsmaßnahmen beläuft sich im Zeitraum 2022 bis 2024 auf 20,0 Mrd. EUR. Der überwiegende Teil entfällt mit 16,7 Mrd. EUR auf einkommenserhöhende Maßnahmen. Das Gesamtentlastungsvolumen verteilt sich relativ gleichmäßig auf die zehn Einkommensdezile. Der Anteil des obersten Einkommensdezils ist mit 12 % überproportional, auf das unterste Dezil entfallen 9 % des Gesamtvolumens. Allerdings weist die Aufteilung des Volumens der einzelnen Maßnahmenblöcke beträchtliche Unterschiede auf.
Relativ zum Einkommen ist die Gesamtentlastung durch die Maßnahmen im Betrachtungszeitraum in den unteren Einkommensdezilen am höchsten und nimmt mit steigendem Einkommen kontinuierlich ab. Insgesamt sind die Maßnahmen daher progressiv ausgerichtet. Besonders stark ist die progressive Wirkung der Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 ausgeprägt, da die in diesen beiden Jahren besonders wichtigen Einmalzahlungen in Relation zum Einkommen bei den niedrigeren Einkommen zu einer stärkeren relativen Entlastung führen. Auch die preisreduzierenden Maßnahmen, die vor allem 2023 von größerer Bedeutung sind, führen in den unteren Einkommensbereichen zu einer höheren relativen Entlastung.
Bei einem Vergleich des Anstiegs der nominellen Haushaltseinkommen mit den wegen der Inflation zusätzlich benötigten Konsumausgaben bei einem unveränderten Konsummuster zeigt sich, dass im Jahr 2022 der durchschnittliche nominelle Einkommenszuwachs in etwa so hoch wie die benötigten Mehrausgaben für den teureren Konsum war. In den unteren Dezilen wurden diese Mehrausgaben durchschnittlich mehr als ausgeglichen.
Ab dem Jahr 2023 spielt neben den maßnahmenbedingten Einkommenszuwächsen auch die weitere Einkommensveränderung eine maßgebliche Rolle für die Gesamtveränderung. Dies liegt an den nominellen Lohn- und Pensionserhöhungen. Im Jahr 2023 gilt zwar im Durchschnitt über alle Haushalte, dass der nominelle Einkommenszuwachs in etwa den teureren Konsum abdecken kann. In den unteren Dezilen ist dies jedoch auch im Durchschnitt nicht der Fall.
Für das Jahr 2024 wird auf Basis der WIFO‑Prognose vom Juni 2023 eine wesentliche Verbesserung der realen Einkommen erwartet, weil dann zum einen die Inflation auf 3,8 % zurückgehen soll und die erwarteten Lohn- und Pensionserhöhungen deutlich darüber liegen. Im Durchschnitt über alle Haushalte ist der nominelle Einkommenszuwachs seit 2021 dann um 1.060 EUR pro Person und Jahr bzw. um 4,8 % des Äquivalenzeinkommens höher als die zusätzlich benötigten Konsumausgaben. Im untersten Dezil gilt aber auch noch im Durchschnitt, dass der Einkommenszuwachs geringer als die Belastung durch die Inflation ist.