Für Arbeitnehmer:innen wurde mit dem Initiativantrag zum Teuerungs-Entlastungspaket ein Teuerungsabsetzbetrag iHv bis zu 500 EUR im Jahr 2022 beschlossen. Pensionist:innen erhalten stattdessen eine außerordentliche Einmalzahlung und Selbständige eine außerordentliche Gutschrift bei den SV-Beiträgen, welche ebenfalls bis zu 500 EUR betragen. Diese Analyse behandelt nur den Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer:innen.
Der maximale Teuerungsabsetzbetrag steht Arbeitnehmer:innen bis zu einem Einkommen (Steuerbemessungsgrundlage) von 18.200 EUR zur Gänze zu . Dies entspricht einem Monatsbruttoeinkommen von etwa 1.800 EUR. Durch eine Einschleifregelung wird der Absetzbetrag bis zu einem Einkommen von 24.500 EUR dann auf null reduziert, was einem Bruttomonatseinkommen von etwa 2.500 EUR entspricht. Um eine Berücksichtigung des Teuerungsabsetzbetrags auch im Rahmen der Negativsteuer (SV‑Rückerstattung) zu ermöglichen, wird das maximale Ausmaß der Negativsteuer im Jahr 2022 um 15 % Punkte auf 70 % der relevanten Werbungskosten (im Wesentlichen der geleisteten SV‑Beiträge) angehoben. Die maximale Negativsteuer wird für 2022 mit 1.550 EUR festgelegt.
Das mit den Standardmethoden des Budgetdienstes geschätzte Entlastungsvolumen beträgt etwa 750 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung des möglicherweise ungleich verteilten Einkommenswachstums in unterschiedlichen Bereichen der Einkommensverteilung erhält man eine Bandbreite zwischen etwa 720 Mio. EUR und 770 Mio. EUR. Alternative Berechnungen auf Basis der Lohnsteuerstatistik (750 Mio. EUR) bzw. der Integrierten Lohn- und Einkommensteuerstatistik (770 Mio. EUR) ergeben ein ähnlich hohes Volumen. Das Entlastungsvolumen liegt den Berechnungen des Budgetdienstes zufolge damit deutlich unter dem vom BMF genannten Wert (1.000 Mio. EUR).