Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 08.09.2022

Entlastungsvolumen des Teuerungsabsetzbetrags für Arbeitnehmer:innen

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Für Arbeitnehmer:innen wurde mit dem Initiativ­antrag zum Teuerungs-Entlastungspaket ein Teuerungs­absetz­betrag iHv bis zu 500 EUR im Jahr 2022 beschlossen. Pensionist:innen erhalten stattdessen eine außerordentliche Einmalzahlung und Selbständige eine außerordentliche Gutschrift bei den SV-Beiträgen, welche ebenfalls bis zu 500 EUR betragen. Die Analyse des Budget­dienstes behandelt den Teuerungs­absetz­betrag für Arbeit­nehmer:innen. Das mit den Standard­methoden des Budgetdienstes geschätzte Entlastungs­volumen beträgt etwa 750 Mio. EUR und liegt damit deutlich unter dem vom BMF genannten Wert von 1.000 Mio. EUR.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Entlastungsvolumen des Teuerungsabsetzbetrags / PDF, 801 KB

BD - Entlastungsvolumen des Teuerungsabsetzbetrags (barrierefreie Version) / PDF, 637 KB

Kurzfassung

Für Arbeitnehmer:innen wurde mit dem Initiativantrag zum Teuerungs-Entlastungspaket ein Teuerungs­absetz­betrag iHv bis zu 500 EUR im Jahr 2022 beschlossen. Pensionist:innen erhalten stattdessen eine außerordentliche Einmalzahlung und Selbständige eine außerordentliche Gutschrift bei den SV-Beiträgen, welche ebenfalls bis zu 500 EUR betragen. Diese Analyse behandelt nur den Teuerungs­absetz­betrag für Arbeitnehmer:innen.

Der maximale Teuerungsabsetzbetrag steht Arbeitnehmer:innen bis zu einem Einkommen (Steuerbemessungs­grundlage) von 18.200 EUR zur Gänze zu . Dies entspricht einem Monats­brutto­einkommen von etwa 1.800 EUR. Durch eine Einschleif­regelung wird der Absetz­betrag bis zu einem Einkommen von 24.500 EUR dann auf null reduziert, was einem Brutto­monats­einkommen von etwa 2.500 EUR entspricht. Um eine Berücksichtigung des Teuerungs­absetz­betrags auch im Rahmen der Negativ­steuer (SV‑Rückerstattung) zu ermöglichen, wird das maximale Ausmaß der Negativ­steuer im Jahr 2022 um 15 % Punkte auf 70 % der relevanten Werbungskosten (im Wesentlichen der geleisteten SV‑Beiträge) angehoben. Die maximale Negativsteuer wird für 2022 mit 1.550 EUR festgelegt.

Das mit den Standard­methoden des Budgetdienstes geschätzte Entlastungs­volumen beträgt etwa 750 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung des möglicherweise ungleich verteilten Einkommens­wachstums in unterschiedlichen Bereichen der Einkommens­verteilung erhält man eine Bandbreite zwischen etwa 720 Mio. EUR und 770 Mio. EUR. Alternative Berechnungen auf Basis der Lohn­steuer­statistik (750 Mio. EUR) bzw. der Integrierten Lohn- und Einkommen­steuer­statistik (770 Mio. EUR) ergeben ein ähnlich hohes Volumen. Das Entlastungs­volumen liegt den Berechnungen des Budgetdienstes zufolge damit deutlich unter dem vom BMF genannten Wert (1.000 Mio. EUR).