Der Gleichstellungsaspekt ist die einzige Zielsetzung, die von allen Ressorts im gesamten Kreislauf der Haushaltsführung und auf allen Ebenen der Wirkungsorientierung zu berücksichtigen ist. Für jede Untergliederung ist vom Ressort bzw. Obersten Organ zumindest eines der bis zu fünf Wirkungsziele direkt aus dem Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern abzuleiten, welches insbesondere auf externe, gesellschaftspolitische Wirkungen auszurichten ist. Weiters ist zumindest eine Gleichstellungsmaßnahme auf Globalbudgetebene anzugeben. Personenbezogene Kennzahlen sind, wenn möglich, nach Geschlechtern getrennt darzustellen.
Die Beurteilung der Zielerreichung dieser Angaben der Wirkungsorientierung aus dem BVA erfolgt ressortintern und die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des BMKÖS informiert den Nationalrat über diese internen Evaluierungen jährlich mit einem zusammenfassenden Bericht. Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2021 beinhaltet insgesamt Evaluierungsergebnisse von 119 Wirkungszielen und 367 Kennzahlen sowie der rd. 250 operationalisierten Maßnahmen auf Ebene der Globalbudgets, darunter auch die Angaben zur Gleichstellung (Evaluierungsergebnisse zur Gleichstellung siehe weiter unten).