Gemäß § 12 COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG) hat der Bundesminister für Finanzen dem Budgetausschuss des Nationalrates jeweils zum 31. Dezember sowie zum 30. Juni einen Bericht vorzulegen, der die Maßnahmen und den Stand der Liquidation der COVID‑19 Finanzierungsagentur des Bundes in Abwicklung (COFAG i.A.) sowie die aus der Gewährung von finanziellen Maßnahmen resultierenden Auswirkungen für den Bund umfasst.
Die Liquidation der COFAG i.A. wurde durch das COFAG-NoAG geregelt. Damit endete die operative Tätigkeit der COFAG i.A., und sämtliche Rechte und Pflichten gingen auf den Bund über. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) übernahm die Abwicklung offener Förderanträge, die Verwaltung von Haftungen sowie die Rückforderungen unrechtmäßig erhaltener Mittel.
Der Ablauf der Liquidation verlief planmäßig. Am 31. Juli 2024 stellte die COFAG i.A. ihre Tätigkeit ein, die Fördermittelabrechnung ergab eine Rückzahlungspflicht von 75,8 Mio. EUR an den Bund. Aufsichtsrat und Beirat wurden aufgelöst, die Geschäftsführer:innen als Liquidator:innen eingesetzt und das Personal bis Ende März 2025 abgebaut. Strittige Forderungen bestanden nicht, die Datenübertragung an das BMF war im November 2024 abgeschlossen. Die Liquidationsschlussbilanz vom März 2025 wies einen Überschuss von 5,0 Mio. EUR aus, der über die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) an den Bund ausgeschüttet wurde. Mit der Löschung aus dem Firmenbuch am 29. März 2025 war die Abwicklung beendet, insgesamt flossen 2025 80,8 Mio. EUR an den Bund zurück.
Das BMF übernahm von der COFAG i.A. 638 Basisanträge bzw. 38 Ergänzungsanträge mit einem Antragsvolumen von 171 Mio. EUR bzw. 1 Mio. EUR. Bis Juni 2025 wurden 143 Anträge abgewickelt und 7 Mio. EUR ausbezahlt, womit noch etwa 80 % der Anträge offen blieben. Auch 52 Überbrückungsgarantien mit einem Volumen von 168 Mio. EUR gingen auf den Bund über, davon wurden 27 prolongiert. Seit August 2024 kam es zu Schadenszahlungen von 16 Mio. EUR, denen Haftungsentgelte iHv 6 Mio. EUR gegenüberstehen.
Erstmals berichtet wurde über Rückerstattungen unrechtmäßig erhaltener Leistungen. Von 16.800 Verdachtsfällen waren bis Juni 2025 etwa 2.213 Prüfungen abgeschlossen, die Rückforderungen von 36 Mio. EUR ergaben.
Die Gesamtauszahlungen im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krisenbewältigung betrugen in den Jahren 2020 bis Juli 2025 etwa 46,6 Mrd. EUR.