Budgetdienst - Budgetberichte 12.09.2025

Finanzielle Maßnahmen und Liquidation der COFAG zum 30. Juni 2025

Überblick

Der Ablauf der Liquidation erfolgte planmäßig, mit der Löschung aus dem Firmenbuch am 29. März 2025 war die Abwicklung der COVID‑19 Finanzierungs­agentur des Bundes in Abwicklung (COFAG i.A.) abgeschlossen. Im Jahr 2025 flossen insgesamt 80,8 Mio. EUR an den Bund zurück. Aus der Abrechnung der Fördermittel ergab sich eine Rückzahlungs­pflicht von 75,8 Mio. EUR an den Bund, der Liquidations­überschuss laut Liquidations­schluss­bilanz betrug 5,0 Mio. EUR.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) übernahm von der COFAG i.A. 638 Basis­anträge sowie 38 Ergänzungs­anträge mit einem Antrags­volumen von 171 Mio. EUR bzw. 1 Mio. EUR. Bis Juni 2025 wurden 143 dieser Anträge bearbeitet, es erfolgten Auszahlungen iHv von 7 Mio. EUR.

Zusätzlich wurden 52 Überbrückungs­garantien mit einem Gesamtvolumen von 168 Mio. EUR vom Bund übernommen, von denen 27 prolongiert wurden. Seit August 2024 wurden Schadens­zahlungen iHv 16 Mio. EUR geleistet, denen Haftungs­entgelte iHv 6 Mio. EUR gegenüberstanden.

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BD - Finanzielle Maßnahmen und Liquidation der COFAG zum 30. Juni 2025 / PDF, 816 KB

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Kurzfassung

Gemäß § 12 COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungs­gesetz (COFAG-NoAG) hat der Bundesminister für Finanzen dem Budget­ausschuss des Nationalrates jeweils zum 31. Dezember sowie zum 30. Juni einen Bericht vorzulegen, der die Maßnahmen und den Stand der Liquidation der COVID‑19 Finanzierungs­agentur des Bundes in Abwicklung (COFAG i.A.) sowie die aus der Gewährung von finanziellen Maßnahmen resultierenden Auswirkungen für den Bund umfasst.

Die Liquidation der COFAG i.A. wurde durch das COFAG-NoAG geregelt. Damit endete die operative Tätigkeit der COFAG i.A., und sämtliche Rechte und Pflichten gingen auf den Bund über. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) übernahm die Abwicklung offener Förderanträge, die Verwaltung von Haftungen sowie die Rückforderungen unrechtmäßig erhaltener Mittel.

Der Ablauf der Liquidation verlief planmäßig. Am 31. Juli 2024 stellte die COFAG i.A. ihre Tätigkeit ein, die Fördermittel­abrechnung ergab eine Rückzahlungs­pflicht von 75,8 Mio. EUR an den Bund. Aufsichtsrat und Beirat wurden aufgelöst, die Geschäfts­führer:innen als Liquidator:innen eingesetzt und das Personal bis Ende März 2025 abgebaut. Strittige Forderungen bestanden nicht, die Daten­übertragung an das BMF war im November 2024 abgeschlossen. Die Liquidations­schluss­bilanz vom März 2025 wies einen Überschuss von 5,0 Mio. EUR aus, der über die Abbaumanagement­gesellschaft des Bundes (ABBAG) an den Bund ausgeschüttet wurde. Mit der Löschung aus dem Firmenbuch am 29. März 2025 war die Abwicklung beendet, insgesamt flossen 2025 80,8 Mio. EUR an den Bund zurück.

Das BMF übernahm von der COFAG i.A. 638 Basisanträge bzw. 38 Ergänzungs­anträge mit einem Antrags­volumen von 171 Mio. EUR bzw. 1 Mio. EUR. Bis Juni 2025 wurden 143 Anträge abgewickelt und 7 Mio. EUR ausbezahlt, womit noch etwa 80 % der Anträge offen blieben. Auch 52 Überbrückungs­garantien mit einem Volumen von 168 Mio. EUR gingen auf den Bund über, davon wurden 27 prolongiert. Seit August 2024 kam es zu Schadens­zahlungen von 16 Mio. EUR, denen Haftungs­entgelte iHv 6 Mio. EUR gegen­überstehen.

Erstmals berichtet wurde über Rückerstattungen unrechtmäßig erhaltener Leistungen. Von 16.800 Verdachtsfällen waren bis Juni 2025 etwa 2.213 Prüfungen abgeschlossen, die Rück­forderungen von 36 Mio. EUR ergaben.

Die Gesamtauszahlungen im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krisen­bewältigung betrugen in den Jahren 2020 bis Juli 2025 etwa 46,6 Mrd. EUR.