Budgetdienst - Budgetberichte 19.02.2025

Förderungsbericht 2023

Das Gesamtvolumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2023 auf 36,8 Mrd. EUR. Davon entfielen 25,5 Mrd. EUR auf indirekte Förderungen (Einnahmen­verzichte aus Steuer­begünstigungen) und 11,3 Mrd. EUR auf direkte Förderungen. Im Vergleich zu den besonders stark von Krisen­maßnahmen geprägten Jahren 2020 bis 2022 war das Förder­volumen zwar rückläufig, gegenüber dem Vorkrisen­jahr 2019 zeigte sich aber ein signifikanter Anstieg.

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Die direkten Förderungen des Bundes sanken 2023 im Vorjahres­vergleich von 13,5 Mrd. EUR auf 11,3 Mrd. EUR. Gleichzeitig stieg das Niveau der indirekten Förderungen von 23,5 Mrd. EUR auf 25,5 Mrd. EUR.

Kurzfassung

Das Gesamtfördervolumen war 2023 mit 36,8 Mrd. EUR um 48,2 % höher als 2019, bereinigt um temporäre Krisen­maßnahmen betrug der Anstieg 32,7 %. Der Anteil des Förder­volumens am Brutto­inlands­produkt (BIP) stieg in diesem Zeitraum um 1,5 %-Punkte auf 7,8 % des BIP bzw. bereinigt um Krisenmaßnahmen um 0,7 %-Punkte auf 7,0 % des BIP.

Im Vergleich zu 2022 ging das Gesamt­förder­volumen geringfügig um 0,2 Mrd. EUR zurück. Dabei standen rückläufigen Auszahlungen für direkte Förderungen (‑2,2 Mrd. EUR) steigende Einnahmen­entfälle aus indirekten Förderungen (+2,0 Mrd. EUR) gegenüber. Der Rückgang bei den direkten Förderungen resultierte aus sinkenden Auszahlungen für Krisen­maßnahmen. Bereinigt um Krisen­maßnahmen stieg das Gesamt­förder­volumen im Vorjahres­vergleich deutlich um 2,8 Mrd. EUR bzw. 9,1 %.

Direkte Bundesförderungen

Die direkten Förderungen des Bundes umfassen finanzielle Zuwendungen ohne direkte Gegen­leistung an Individuen oder Organisationen für Leistungen von öffentlichem Interesse. Im Jahr 2023 beliefen sie sich auf 11,3 Mrd. EUR. Davon entfielen 2,7 Mrd. EUR auf temporäre Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise sowie der Energie- und Teuerungskrise. Das Fördervolumen ohne Krisen­maßnahmen lag mit 8,6 Mrd. EUR um 34,7 % über dem Niveau von 2019.

Dabei waren in nahezu allen Förderungs­bereichen größere Anstiege zu verzeichnen. Besonders deutlich wuchsen die nicht krisen­bedingten Auszahlungen für Förderungen im Bereich Klima, Umwelt und Mobilität mit einem Anstieg um 166,8 % auf 1,3 Mrd. EUR von 2019 bis 2023. Eine weitere größere Steigerung in diesem Zeitraum betraf den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung (+40,9 % auf 1,7 Mrd. EUR). Relativ moderat fiel das Wachstum seit 2019 mit 4,9 % im bislang größten Förderungs­bereich Land-, Forst- und Wasserwirtschaft aus, auf den 2023 Förderungen iHv 2,2 Mrd. EUR entfielen (davon 65 % aus EU-Mitteln).

Im BVA 2024 war ein weiterer Anstieg der gesamten direkten Förderungen auf 14,6 Mrd. EUR (+28,9 %) und der krisen­bereinigten Förderungen auf 11,2 Mrd. EUR (+30,0 %) vorgesehen. Auf Basis der ersten vorliegenden Daten zum vorläufigen Erfolg 2024 wurden die budgetierten Auszahlungen bei den nicht krisen­bedingten Förderungen vor allem aufgrund von Minder­auszahlungen für die Breitband­förderung und beim Klima- und Energiefonds (KLI.EN) um 1,0 Mrd. EUR unterschritten. Auch bei den krisen­bedingten Förderungen ergaben sich auf Basis der vorläufigen Vollzugs­daten in mehreren Bereichen Minder­auszahlungen (v. a. Investitionsprämie, Energie­kostenzuschüsse und ‑pauschale), die zum Teil durch nicht budgetierte Zuschüsse in Zusammenhang mit der Aussetzung des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Erneuerbaren-Förderpauschale kompensiert wurden. Trotz der Voranschlags­unterschreitung verzeichneten die Auszahlungen für Förderungen im Vergleich zu 2023 einen kräftigen Anstieg um 14,1 % (krisen­bereinigt: 18,3 %).

Im Jahr 2023 wurden direkte Bundesförderungen iHv 2,0 Mrd. EUR durch externe Förderungs­stellen in deren Namen und auf deren Rechnung vergeben. Dazu zählen etwa die COVID‑19 Finanzierungs­agentur des Bundes (COFAG), die Agrarmarkt Austria (AMA), die Austrian Development Agency (ADA), die Bundes-Sport GmbH (BSG), der Ausgleichs­taxfonds (ATF), die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft mbH (FFG) und der Klima- und Energiefonds (KLI.EN). Die Abwicklungs­kosten wurden 2023 mit 227 Mio. EUR ausgewiesen, wobei die AMA (98 Mio. EUR) und die FFG (36 Mio. EUR) die größten Posten dar­stellten. Gemäß den vorläufigen Erfolgszahlen stiegen die Abwicklungs­kosten 2024 im Vorjahres­vergleich um 22,8 % auf 279 Mio. EUR an.

Indirekte Förderungen

Im Förderungsbericht wurden für das Jahr 2023 indirekte Förderungen mit einem Gesamtvolumen von 25,5 Mrd. EUR bzw. 5,4 % des BIP ausgewiesen. Davon entfielen 1,2 Mrd. EUR auf temporäre Förderungen im Zusammenhang mit der Energiekrise (z. B. temporäre Energie­abgaben­senkung). Im Vergleich zum Jahr 2022 stieg das indirekte Förder­volumen 2023 um 2,0 Mrd. EUR bzw. 8,6 % an. Dabei verzeichnete vor allem das Fördervolumen aus den ermäßigten Umsatz­steuer­sätzen (+1,0 Mrd. EUR) und der Forschungs­prämie (+0,5 Mrd. EUR) hohe Zuwächse. Rückläufig war aufgrund des nur 2022 zur Anwendung gekommenen Teuerungs­absetzbetrags das Volumen aus der SV‑Rückerstattung für Arbeitnehmer:innen (‑0,4 Mrd. EUR).

Seit dem Jahr 2019 stieg das indirekte Fördervolumen um insgesamt 38,4 %, bereinigt um Krisen­maßnahmen betrug der Anstieg des Förder­volumens in diesem Zeitraum 32,0 %. Da der Zuwachs über jenem der Verbraucher­preise bzw. des nominellen BIP lag, stieg der Förderanteil am BIP in diesem Zeitraum um 0,7 %-Punkte bzw. bereinigt um Krisenmaßnahmen um 0,5 %-Punkte. Der Anstieg ist vor allem auf diskretionäre Erhöhungen bestehender bzw. die Einführung neuer Steuer­begünstigungen sowie auf makro­ökonomische Entwicklungen (z. B. Beschäftigungs­anstieg, Inflation) zurück­zuführen.

Im Förderungsbericht 2023 werden insgesamt 89 indirekte Förderungen ausge­wiesen. Davon wurden bei 31 % der Förderungen keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen gemacht, weshalb das ausgewiesene Gesamt­förder­volumen nur bedingt aussagekräftig ist. Im Hinblick auf die Vollständigkeit der im Förderungs­bericht ausgewiesenen indirekten Förderungen bestehen in einigen Bereichen Unklarheiten und Abgrenzungs­fragen.

Förderungen in der Transparenzdatenbank

Auch die Transparenzdatenbank (TDB) enthält Steuer­begünstigungen, im Gegensatz zum Förderungs­bericht beschränkt sich die TDB aber weitgehend auf ertrag­steuerliche Ersparnisse im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Außerdem werden in der TDB nur jene Begünstigungen erfasst, bei denen die finanziellen Auswirkungen automatisiert von den Abgaben­behörden ermittelt werden können. Die Anzahl ist mit 33 steuerlichen Förderungen in der TDB daher deutlich geringer.

Die TDB in Österreich dient der systematischen Erfassung der Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Mit einer im Dezember 2023 beschlossenen Novelle zum Transparenzdatenbank­gesetz (TDBG) wurde der Förderungs­begriff im TDBG stärker an den Förderungs­begriff nach dem Bundes­haushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) angenähert. Ein wesentlicher verbleibender konzeptioneller Unterschied liegt darin, dass für die Förderungen laut BHG 2013 der Zeitpunkt der Auszahlung aus dem Bundes­haushalt maßgeblich ist, während sich die Erfassung in der TDB nach dem Zeitpunkt der Zahlung an die Letztempfänger:innen richtet. Für 2023 werden in der TDB zum Datenstichtag 30. September 2024 direkte Förderungen iHv 11,6 Mrd. EUR ausgewiesen, krisen­bereinigt beträgt das ausgewiesene Volumen 8,4 Mrd. EUR.

Die Länder meldeten im Jahr 2023 Leistungen iHv 4,1 Mrd. EUR in die TDB ein, was einen Anstieg von 2,2 Mrd. EUR gegenüber 2019 bedeutet. Auch wenn für diese Leistungen keine exakte Zuordnung zum Förderungs­begriff nach BHG 2013 möglich ist, lassen sich von den für 2023 ausgewiesenen Leistungen etwa 3,4 Mrd. EUR näherungsweise dieser Kategorie zuordnen. Die höchsten eingemeldeten Leistungen verzeichnete Oberösterreich mit 1,0 Mrd. EUR, gefolgt von Tirol und Niederösterreich (je 0,8 Mrd. EUR), während das Burgenland mit 14 Mio. EUR die geringste Summe meldete. Aufgrund einer im August 2024 in Kraft getretenen Art. 15a B‑VG-Vereinbarung besteht für die Länder künftig eine Verpflichtung, Förderungen in die TDB einzumelden, dabei gelten jedoch Übergangs­fristen von 18 bis 24 Monaten. Gemeinden müssen nur dann verpflichtend einmelden, wenn sie als Abwicklungs­stellen für Bundes- oder Landesleistungen fungieren.

Die TDB soll künftig stärker auf Wirkungs­orientierung ausgerichtet werden, indem für direkte Förderungen Wirkungs­ziele festgelegt und entsprechende Indikatoren erfasst werden. Die konkrete Umsetzung soll durch eine Verordnung geregelt werden, die jedoch noch nicht erlassen wurde.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und internationaler Vergleich

Förderungen können auch anhand der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamt­rechnung (VGR) dargestellt werden, wobei zwischen Unternehmens­förderungen (Subventionen und Vermögenstransfers) und VGR‑Transaktionen mit Förderungscharakter unterschieden wird, die auch die sonstigen laufenden Transfers an private Organisationen ohne Erwerbscharakter umfassen.

Die VGR‑Transaktionen mit Förderungs­charakter machten im Jahr 2023 auf gesamt­staatlicher Ebene 6,7 % des BIP (31,7 Mrd. EUR) aus und sanken damit gegenüber 2022 um 0,6 %-Punkte, waren aber weiterhin um 1,6 %-Punkte des BIP höher als 2019. Dies war auf den Wegfall des Anti-Teuerungs­bonus (inkl. Erhöhung des Klima­bonus) sowie die weiter rückläufigen COVID‑19-Hilfszahlungen zurückzuführen. Einen gegenläufigen Effekt hatten vor allem die Energie­krisen­maßnahmen (z. B. Strom­kostenzuschuss) und die Zunahme der Investitions­zuschüsse im Rahmen der Klima- und Transformationsoffensive. Die VGR Transaktionen mit Förderungs­charakter lagen 2023 in Österreich um 0,5 %-Punkte über dem EU‑Durchschnitt (6,2 % des BIP), im Jahr 2019 betrug die Differenz 0,7 %-Punkte (EU-Durchschnitt: 4,4 % des BIP). Die enger gefassten Unternehmens­förderungen waren 2023 mit 3,3 % des BIP sogar etwas niedriger als der Durschnitt der EU-Mitgliedstaaten (3,9 % des BIP).

Weiterentwicklungspotenziale

Förderungen wurden in den letzten Jahren verstärkt als Politik­instrument genutzt. Seit 2019 ist das Fördervolumen strukturell deutlich angestiegen. Der Förderungs­bericht könnte wichtige Grund­lagen zur Weiter­entwicklung der Förderlandschaft Österreichs bieten. Dies setzt aktuelle und transparente Informationen zu den bisher geleisteten und geplanten Förder­maßnahmen voraus. Strukturbrüche und Verschiebungen zwischen Untergliederungen verringern die Transparenz der Haushaltsdaten und erschweren ihre Analyse. Diesem Problem könnte durch eine einheitliche und qualitätsgesicherte Klassifikation der Budgetdaten sowie die Bereitstellung strukturbereinigter Daten begegnet werden.

Die Ende 2023 vorgenommenen Änderungen im Bereich der TDB schaffen eine verfassungs­rechtliche Grundlage für eine gebiets­körperschaften­übergreifende Daten­verarbeitung mit verbindlichen Einmeldungen auch für die Länder. Die mit Jänner 2025 einzurichtende Förder-Taskforce kann wichtige Beiträge zur effizienteren Gestaltung der Förderlandschaft liefern, die entsprechend kommuniziert werden sollten. Auch die Wirkungs­orientierung des Förderwesens sollte erhöht werden. Die Bundes­stellen könnten beginnen zentrale Wirkungsinformationen in die TDB einzumelden. Die TDB könnte eine wichtige Grundlage für eine bundesweite Förderstrategie bilden. Sie sollte klare Schwerpunkte, Volumina und Ziele sowie eine eindeutige Aufgaben­zuordnung der Fördergeber:innen definieren und damit eine serviceorientierte und effiziente Organisation des Förderwesens sicherstellen.

Bei den indirekten Förderungen wurden im Förderungs­bericht 2023 keine Weiter­entwicklungen der Berichtsqualität vorgenommen, der Informations­gehalt ist weiterhin gering. Im Hinblick auf die Vollständigkeit sollten weitere Steuer­begünstigungen (z. B. steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, Homeoffice-Pauschale) aufgenommen werden. Für ertragsteuerliche Ersparnisse des Einkommen- und Körperschaft­steuer­rechts sollte eine bessere Abstimmung zwischen TDB und Förderungsbericht erfolgen.