Budgetdienst - Budgetberichte 16.02.2026

Förderungsbericht 2024

Überblick

Das Gesamt­volumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2024 auf 39,3 Mrd. EUR. Davon entfielen 26,7 Mrd. EUR auf indirekte Förderungen (Einnahmen­verzichte aus Steuer­begünstigungen) und 12,5 Mrd. EUR auf direkte Förderungen. Das Gesamt­förder­volumen war 2024 um 59,2 % höher als 2019, bereinigt um temporäre Krisen­maßnahmen betrug der Anstieg 44,8 %. Im Vergleich zu 2023 stieg das Gesamt­förder­volumen im Jahr 2024 um 2,8 Mrd. EUR bzw. 7,8 %. Krisen­bereinigt wuchs das Gesamt­förder­volumen um 3,1 Mrd. EUR bzw. 9,6 %. Der vorläufige Erfolg 2025 zeigt aufgrund des Auslaufens von Krisen­maßnahmen einen Rückgang der direkten Förderungen um 2,0 Mrd. EUR. Krisen­bereinigt kam es zu einem Anstieg um 0,4 Mrd. EUR.

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Die direkten Förderungen des Bundes stiegen 2024 im Vor­jahre­svergleich von 11,0 Mrd. EUR auf 12,5 Mrd. EUR. Auch die indirekten Förderungen stiegen von 25,4 Mrd. EUR auf 26,7 Mrd. EUR.

Kurzfassung

Das Gesamt­volumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2024 auf 39,3 Mrd. EUR. Davon entfielen 26,7 Mrd. EUR auf indirekte Förderungen (Einnahmen­verzichte aus Steuer­begünstigungen) und 12,5 Mrd. EUR auf direkte Förderungen.

Im Vergleich zu 2023 stieg das Gesamt­förder­volumen im Jahr 2024 um 2,8 Mrd. EUR bzw. 7,8 %. Um temporäre Krisen­maßnahmen bereinigt, betrug der Anstieg 3,1 Mrd. EUR bzw. 9,6 %. Der krisen­bereinigte Zuwachs bei den direkten Förderungen (+1,5 Mrd. EUR) war zu etwa der Hälfte auf höhere Zahlungen für die thermisch-energetische Sanierung zurück­zu­führen. Wesentlich für den krisen­bereinigten Anstieg der indirekten Förderungen (+1,6 Mrd. EUR) waren vor allem inflations­bedingte Zuwächse und der 2024 besonders hohe Progressions­ausgleich.

Das Gesamt­förder­volumen war 2024 um 59,2 % höher als 2019, bereinigt um temporäre Krisen­maßnahmen betrug der Anstieg 44,8 %. Damit stieg das Förder­volumen in diesem Zeit­raum deutlich stärker an als das nominelle Brutto­inlands­produkt (BIP; +24,9 %) und die Verbraucher­preise (+25,6 %).

Direkte Bundesförderungen

Die direkten Förderungen des Bundes umfassen finanzielle Zuwendungen ohne direkte Gegen­leistung an Individuen oder Organisationen für Leistungen von öffentlichem Interesse. Im Jahr 2024 beliefen sie sich auf 12,5 Mrd. EUR. Davon entfielen 2,6 Mrd. EUR auf temporäre Maß­nahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise sowie der Energie- und Teuerungs­krise, das Förder­volumen ohne Krisen­maßnahmen lag damit bei 9,9 Mrd. EUR.

Auf Basis der vor­läufigen Erfolgs­daten beliefen sich die gesamten direkten Förderungen im Jahr 2025 auf 10,5 Mrd. EUR, wobei Krisen­maßnahmen nur noch 0,2 Mrd. EUR ausmachten. Der Rück­gang gegenüber 2024 ist nahezu voll­ständig auf das Aus­laufen der Krisen­maßnahmen zurück­zu­führen, ins­besondere auf den Weg­fall der Energie­krisen­förderungen. Gleich­zeitig stiegen die krisen­bereinigten Förderungen, vor allem aufgrund höherer Auszahlungen in der UG 43‑Um­welt, Klima und Kreis­lauf­wirtschaft (v. a. thermisch-energetische Sanierung) und in der UG 40‑Wirt­schaft (u. a. Chips Act Säule II, Hand­werker­bonus, Trans­formations­förderungen). Rück­gänge betrafen unter anderem die UG 21‑Soziales und Konsumenten­schutz auf­grund geringerer Mittel für Maßnahmen für Menschen mit Behinderung und für Förderungen im Pflege­bereich.

Im länger­fristigen Vergleich stiegen die direkten Förderungen bis 2025 krisen­bereinigt um 4,1 Mrd. EUR bzw. 65,3 % gegen­über 2019 an und wuchsen damit deutlich stärker als Inflation und nominelles BIP. Im Verhältnis zum nominellen BIP erhöhten sich die krisen­bereinigten Förderungen von 2019 bis 2025 um 0,4 %-Punkte auf 2,0 % des BIP. Der BVA 2026 sieht einen Rückgang der krisenbereinigten direkten Förderungen vor, vor allem aufgrund deutlich geringer budgetierter Mittel in der UG 43‑Um­welt, Klima und Kreis­lauf­wirtschaft, während für die UG 41‑Mobilität (v. a. E‑Mobilität und aktive Mobilität) und die UG 17‑Wohnen, Medien, Tele­kommunikation und Sport (v. a. Breitband-, Presse- und Medien­förderung) höhere Auszahlungen veranschlagt sind. Im BVA 2026 sind Ein­sparungen von 150 Mio. EUR vorgesehen, bis 2029 sollen sich die jährlichen Ein­sparungen schritt­weise auf 800 Mio. EUR steigern. Die Ein­sparungen sollen durch Effizienz­steigerungen im Rahmen einer Förder-Taskforce erzielt werden, von der bislang noch keine Ergebnisse ver­öffentlicht wurden.

Im Jahr 2024 wurden 2.224 Mio. EUR bzw. 17,7 % der direkten Förderungen durch externe Rechts­träger im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben. Dazu zählen beispiels­weise der Klima- und Energie­fonds (KLI.EN), der Österreichische Wissenschafts­fonds (FWF) oder die Austrian Development Agency (ADA). Im Jahr 2025 sanken diese Förderungen auf 1.622 Mio. EUR. Für 2026 ist gegen­über diesem Wert ein moderater Anstieg budgetiert. Die im Bundes­haushalt aus­gewiesenen Abwicklungs­kosten betrugen 2024 280 Mio. EUR. Die größten Zahlungen entfielen auf die Agrar­markt Austria (AMA; 113 Mio. EUR), die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft mbH (FFG; 39 Mio. EUR) und die Austria Wirtschafts­service Gesellschaft mbH (aws; 31 Mio. EUR). Im BVA 2026 ist ein Rück­gang um 52 Mio. EUR bzw. 18,4 % veranschlagt.

Indirekte Förderungen

Im Förderungs­bericht wurden für das Jahr 2024 indirekte Förderungen mit einem Gesamt­volumen von 26,7 Mrd. EUR bzw. 5,4 % des BIP aus­gewiesen. Davon ent­fielen 0,9  Mrd. EUR auf temporäre Förderungen im Zusammen­hang mit der Energie­krise (v. a. temporäre Energie­abgaben­senkung). Im Vergleich zum Jahr 2023 stieg das indirekte Förder­volumen 2024 um 1,3 Mrd. EUR bzw. 5,3 % an. Der Anstieg resultierte vor allem aus inflations­bedingten Zuwächsen und dem 2024 besonders hohen Progressions­ausgleich. Darüber hinaus stieg das Förder­volumen aus den Zahlungen im Rahmen des Gesundheits- und Sozial­bereich-Beihilfen­gesetzes (GSBG) aufgrund der Zuwächse bei den Gesundheits­ausgaben. Rück­läufig war vor allem das Volumen der Energie­krisen­maßnahmen. Das aus­gewiesene Gesamt­volumen ist auf­grund des hohen Anteils nicht quantifizierter Förderungen nur bedingt aussage­kräftig. Aus den Veränderungen im Zeit­verlauf lassen sich aber dennoch Aussagen über das Ausmaß der Nutzung steuerlicher Begünstigungen als Förder­instrument im Zeit­verlauf ableiten.

Seit dem Jahr 2019 stieg das indirekte Förder­volumen um insgesamt 45,0 %, bereinigt um Krisen­maßnahmen betrug der Anstieg des Förder­volumens in diesem Zeit­raum 40,1 %. Da der Zuwachs über jenem der Verbraucher­preise bzw. des nominellen BIP lag, stieg der Förder­anteil am BIP in diesem Zeitraum um 0,8 %‑Punkte bzw. bereinigt um Krisen­maßnahmen um 0,6 %‑Punkte. Der Anstieg ist vor allem auf diskretionäre Erhöhungen bestehender bzw. die Einführung neuer Steuer­begünstigungen zurück­zu­führen. Gleich­zeitig sind nur wenige indirekte Förderungen weg­gefallen.

Förderungen in der Transparenzdatenbank

Die Transparenz­datenbank (TDB) in Österreich dient der systematischen Erfassung der Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Unter­schiede zwischen den im Bundes­haushalt erfassten Förderungen und den Förderungen gemäß TDB entstehen ins­besondere dadurch, dass für die Förderungen im Bundes­haushalt der Zeit­punkt der Auszahlung aus dem Bundes­haushalt maß­geblich ist, während sich die Erfassung in der TDB nach dem Zeit­punkt der Zahlung an die Letzt­empfängerinnen und Letzt­empfänger richtet. Die hier ausgewiesenen Werte weichen aufgrund eines aktuelleren Daten­stands und vom Budget­dienst vor­genommener Bereinigungen etwas von jenen im Förderungs­bericht 2024 ab.

Gemäß TDB lagen die direkten Förderungen des Bundes im Jahr 2024 ohne Krisen­maßnahmen bei 10,3 Mrd. EUR und damit um 18,6 % über 2023. Die krisen­bereinigten Förderungen stiegen vor allem im Bereich Umwelt, Klima­schutz und Energie deutlich an, ins­besondere durch höhere Auszahlungen für Maßnahmen im Gebäude­sektor. Die in der TDB erfassten Krisen­maßnahmen beliefen sich 2024 auf 2,2 Mrd. EUR und gingen gegen­über 2023 haupt­sächlich durch das Auslaufen von COVID‑19-Förderungen deutlich zurück.

Die Länder meldeten 2024 Leistungen iHv 4,3 Mrd. EUR in die TDB ein. Gegenüber 2023 waren die Leistungen dabei vor allem durch das Auslaufen großer Einmal­maßnahmen leicht rückläufig. Der über­wiegende Teil entfiel auf Förderungen (3,6 Mrd. EUR bzw. 85 %), wobei die Schwer­punkte je Bundes­land und Leistungs­kategorie stark variieren und dies teils auf Unter­schiede in der Einmelde­praxis bzw. bei der Abgrenzung einzelner Kategorien hin­deutet. Eine flächen­deckende Verpflichtung der Länder zur Einmeldung personen­bezogener Leistungs­mitteilungen wurde im Rahmen des Finanz­ausgleichs 2024 mit Übergangs­fristen bis Ende Februar 2026 bzw. Ende August 2026 für ausgelagerte Stellen festgelegt. Für Gemeinden bleibt die Einmeldung von Leistungen im eigenen Wirkungs­bereich grund­sätzlich freiwillig und wird nur in bestimmten Fällen verpflichtend, etwa wenn große Gemeinden als Abwicklungs­stellen für Bundes- oder Landes­leistungen fungieren.

Die Definition für steuerliche Ersparnisse im Transparenz­datenbank­gesetz 2012 (TDBG 2012) ist grundsätzlich breit gefasst und an jene des Bundes­haushalts­gesetzes 2013 (BHG 2013) angelehnt. Aller­dings enthält das TDBG 2012 eine Ermächtigung, diese durch Verordnung fest­zulegen. Dabei kann auf solche Ersparnisse ein­geschränkt werden, welche automatisiert aus den Daten­beständen der Abgaben­behörden ermittelt werden können. Die zur Anwendung kommende Verordnung ist sehr eng gefasst, auf ihrer Grundlage werden nur 22 Steuer­begünstigungen in der TDB aus­ge­wiesen. Die Anzahl der im Förderungs­bericht 2024 aus­gewiesenen indirekten Förderungen ist mit 93 deutlich höher. Bei einigen nicht in der TDB enthaltenen Steuer­begünstigungen ist davon aus­zu­gehen, dass eine automatisierte Auswertung aus den Daten­beständen des BMF möglich ist. Dies betrifft etwa das Pendler­pauschale, die Begünstigung sonstiger Bezüge oder die Teuerungs- und Mitarbeiter­prämie.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und internationaler Vergleich

Förderungen können auch anhand der Systematik der Volks­wirtschaftlichen Gesamt­rechnung (VGR) dargestellt werden, wobei zwischen Unternehmens­förderungen (Subventionen und Vermögens­transfers) und VGR‑Trans­aktionen mit Förderungs­charakter unterschieden wird, die auch die sonstigen laufenden Transfers an private Organisationen ohne Erwerbs­charakter umfassen.

Die VGR‑Trans­aktionen mit Förderungs­charakter beliefen sich im Jahr 2024 auf gesamt­staatlicher Ebene, wie bereits 2023, auf 6,7 % des BIP (2024: 33,0 Mrd. EUR). Gegenüber dem Vor­krisen­jahr 2019 entspricht dies einem Anstieg um 1,6 %‑Punkte. Der Anstieg ist einer­seits auf im Jahr 2024 noch wirksame temporäre Krisen­maßnahmen zurück­zu­führen. Anderer­seits wirkten die Einführung des Klima­bonus im Jahr 2022, Einmal­effekte im Jahr 2024 (Hoch­wasser­kata­strophe, Zahlungen im Zuge der 1. Dienst­rechts-Novelle 2024) und gestiegene Umwelt­förderungen erhöhend.

Gemäß der Prognose des BMF soll der Anteil der VGR‑Trans­aktionen mit Förderungs­charakter bis 2026 auf 5,6 % des BIP zurück­gehen. Maß­geblich hier­für sind ins­besondere das Auslaufen der Krisen­maßnahmen sowie die Ab­schaffung des Klima­bonus (D.7).

Die VGR‑Trans­aktionen mit Förderungs­charakter lagen 2024 in Österreich um 1,6 %‑Punkte über dem EU-Durch­schnitt (5,1 % des BIP), im Jahr 2019 betrug die Differenz 0,7 %‑Punkte (EU-Durch­schnitt: 4,4 % des BIP). Die enger gefassten Unternehmens­förderungen waren 2024 mit 3,1 % des BIP ebenfalls etwas höher als im Durch­schnitt der EU-Mit­glied­staaten (2,9 % des BIP).

Weiterentwicklungspotenziale

Förderungen wurden in den letzten Jahren verstärkt als Politik­instrument genutzt. Das Förder­volumen ist seit 2019 strukturell deutlich angestiegen und wuchs bis 2025 stärker als die Inflation und das nominelle BIP. Nach dem Auslaufen vieler Krisen­maßnahmen rücken die "regel­mäßigen" Förderungen stärker in den Fokus der Budget­konsolidierung. Ab 2026 sind dafür Konsolidierungs­beiträge durch Effizienz­steigerungen geplant, Ergebnisse der dazu eingerichteten Förder-Task­force liegen bislang aber noch nicht vor.

Der Förderungs­bericht könnte eine zentrale Grundlage für die Weiter­entwicklung der Förder­landschaft bieten. Dazu braucht es aktuelle, transparente und nach­voll­ziehbare Informationen zu bereits geleisteten und budgetierten Auszahlungen für Förder­maßnahmen. Wesentliche Schritte in diese Richtung umfassen eine frühere Ver­öffentlichung von Vollzugs­daten über Förderungen des Bundes­haushalts, ein transparentes Dokumentieren von Änderungen von Förder­spezifikationen bzw. Fehl­spezifikationen und deren Auswirkung sowie das Bereitstellen von Zeit­reihen, die nicht durch Struktur­brüche und Ressort­verschiebungen beeinträchtigt sind. Dies könnte durch struktur­bereinigte Darstellungen, etwa anhand nicht von Ressort­verschiebungen abhängiger Cluster, und durch eine einheitliche, qualitäts­gesicherte Klassifikation nach Aufgaben­bereichen in Abstimmung mit der TDB und der VGR unter­stützt werden.

Zudem sollte die TDB nach den Ende 2023 geschaffenen rechtlichen Grund­lagen und mit dem weit­gehenden Auslaufen der Übergangs­fristen der Einmelde­ver­pflichtungen der Länder zunehmend in einer ein­heitlichen Struktur von Bund und Ländern befüllt und für Analysen nutzbar gemacht werden. Die Erfassung personen­bezogener Förder­daten und die Abfragen durch Förder­stellen vor der Vergabe können dazu beitragen, Doppel- und Mehr­fach­förderungen zu vermeiden. Ergänzend sollte die Wirkungs­orientierung in der TDB schritt­weise gestärkt werden, etwa indem Bundes­stellen in aus­gewählten Politik­bereichen geeignete Indikatoren für Förder­maßnahmen definieren und zentrale Wirkungs­informationen in der TDB ein­gemeldet werden.

Die Darstellung des BMF zu den indirekten Förderungen blieb gegen­über dem voran­gegangenen Förderungs­bericht 2023 weitgehend unverändert. Die grund­sätzliche Problematik im Hinblick auf die Voll­ständigkeit der aus­gewiesenen Förderungen, die fehlenden Informationen zur Wirkung einzelner Förderungen und die Unter­schiede zu den Steuer­begünstigungen im Transparenz­portal bleibt bestehen.