Die direkten Förderungen des Bundes umfassen finanzielle Zuwendungen ohne direkte Gegenleistung an Individuen oder Organisationen für Leistungen von öffentlichem Interesse. Im Jahr 2024 beliefen sie sich auf 12,5 Mrd. EUR. Davon entfielen 2,6 Mrd. EUR auf temporäre Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise sowie der Energie- und Teuerungskrise, das Fördervolumen ohne Krisenmaßnahmen lag damit bei 9,9 Mrd. EUR.
Auf Basis der vorläufigen Erfolgsdaten beliefen sich die gesamten direkten Förderungen im Jahr 2025 auf 10,5 Mrd. EUR, wobei Krisenmaßnahmen nur noch 0,2 Mrd. EUR ausmachten. Der Rückgang gegenüber 2024 ist nahezu vollständig auf das Auslaufen der Krisenmaßnahmen zurückzuführen, insbesondere auf den Wegfall der Energiekrisenförderungen. Gleichzeitig stiegen die krisenbereinigten Förderungen, vor allem aufgrund höherer Auszahlungen in der UG 43‑Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft (v. a. thermisch-energetische Sanierung) und in der UG 40‑Wirtschaft (u. a. Chips Act Säule II, Handwerkerbonus, Transformationsförderungen). Rückgänge betrafen unter anderem die UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz aufgrund geringerer Mittel für Maßnahmen für Menschen mit Behinderung und für Förderungen im Pflegebereich.
Im längerfristigen Vergleich stiegen die direkten Förderungen bis 2025 krisenbereinigt um 4,1 Mrd. EUR bzw. 65,3 % gegenüber 2019 an und wuchsen damit deutlich stärker als Inflation und nominelles BIP. Im Verhältnis zum nominellen BIP erhöhten sich die krisenbereinigten Förderungen von 2019 bis 2025 um 0,4 %-Punkte auf 2,0 % des BIP. Der BVA 2026 sieht einen Rückgang der krisenbereinigten direkten Förderungen vor, vor allem aufgrund deutlich geringer budgetierter Mittel in der UG 43‑Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft, während für die UG 41‑Mobilität (v. a. E‑Mobilität und aktive Mobilität) und die UG 17‑Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport (v. a. Breitband-, Presse- und Medienförderung) höhere Auszahlungen veranschlagt sind. Im BVA 2026 sind Einsparungen von 150 Mio. EUR vorgesehen, bis 2029 sollen sich die jährlichen Einsparungen schrittweise auf 800 Mio. EUR steigern. Die Einsparungen sollen durch Effizienzsteigerungen im Rahmen einer Förder-Taskforce erzielt werden, von der bislang noch keine Ergebnisse veröffentlicht wurden.
Im Jahr 2024 wurden 2.224 Mio. EUR bzw. 17,7 % der direkten Förderungen durch externe Rechtsträger im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben. Dazu zählen beispielsweise der Klima- und Energiefonds (KLI.EN), der Österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) oder die Austrian Development Agency (ADA). Im Jahr 2025 sanken diese Förderungen auf 1.622 Mio. EUR. Für 2026 ist gegenüber diesem Wert ein moderater Anstieg budgetiert. Die im Bundeshaushalt ausgewiesenen Abwicklungskosten betrugen 2024 280 Mio. EUR. Die größten Zahlungen entfielen auf die Agrarmarkt Austria (AMA; 113 Mio. EUR), die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG; 39 Mio. EUR) und die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws; 31 Mio. EUR). Im BVA 2026 ist ein Rückgang um 52 Mio. EUR bzw. 18,4 % veranschlagt.