Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 25.06.2024

Gemeindepaket 2024

Überblick

Die inflations­bedingten Ausgaben­steigerungen und die gleichzeitig schwache Einnahmen­entwicklung der Gemeinden belasten zunehmend deren Finanzlage. Die Bunde­sregierung präsentierte daher am 5. Juni 2024 ein Maßnahmen­paket zur Unterstützung der Gemeinden. In den Jahren 2025 bis 2027 stellt der Bund für ein neues kommunales Investitions­programm 500 Mio. EUR zur Verfügung. Weiteres gewährt der Bund den Gemeinden im Jänner 2025 einmalig eine zusätzliche Finanz­zuweisung iHv 300 Mio. EUR und insgesamt 120 Mio. EUR für einen Zweckzuschuss für den Ausbau des digitalen Übergangs in den Jahren 2025 bis 2028.

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Kurzfassung

Die inflationsbedingten Ausgaben­steigerungen und die gleichzeitig schwache Einnahmen­entwicklung der Gemeinden belasten zunehmend deren Finanz­lage. Die Bundes­regierung präsentierte daher am 5. Juni 2024 ein Maßnahmen­paket zur Unterstützung der Gemeinden (Gemeinde­paket), dessen Eckwerte im Ministerratsvortrag 101/12 skizziert wurden. Mit dem in der Nationalrats­sitzung am 13. Juni 2024 eingebrachten Initiativantrag 4102/A soll das Gemeinde­paket nun umgesetzt werden:

  • Kommunal­investitions­gesetz 2025: In den Jahren 2025 bis 2027 stellt der Bund für ein neues kommunales Investitions­programm 500 Mio. EUR zur Verfügung. Davon ist die eine Hälfte für energie­sparende Maßnahmen und für Investitionen zur Anpassung an den Klima­wandel und die andere Hälfte für weitere Investitions­projekte vorgesehen. Der maximale Finanzierungs­anteil des Bundes wird im Vergleich zu den vorangegangenen kommunalen Investitions­programmen von 50 % auf 80 % erhöht.
  • Zusätzliche Finanz­zuweisung 2025: Der Bund gewährt den Gemeinden im Jänner 2025 einmalig eine zusätzliche Finanz­zuweisung iHv 300 Mio. EUR.
  • Zweckzuschuss zur Förderung des digitalen Übergangs: Der Bund gewährt den Gemeinden zur Förderung des weiteren Ausbaus des digitalen Übergangs einen Zweck­zuschuss von 120 Mio. EUR, der in vier Teilbeträgen zu je 30 Mio. EUR in den Jahren 2025 bis 2028 ausbezahlt wird.
  • Verlängerung der Fristen beim Kommunal­investitionsgesetz 2023: Die Fristen im Rahmen des Kommunal­investitions­gesetzes 2023 (KIG 2023) werden um zwei Jahre verlängert.

Das Gesamt­volumen der Maßnahmen beläuft sich auf 920 Mio. EUR. Darüber hinaus sollen die im Rahmen des KIG 2023 bereit­gestellten Mittel durch die Fristver­längerung voll ausgeschöpft werden können.