Die inflationsbedingten Ausgabensteigerungen und die gleichzeitig schwache Einnahmenentwicklung der Gemeinden belasten zunehmend deren Finanzlage. Die Bundesregierung präsentierte daher am 5. Juni 2024 ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Gemeinden (Gemeindepaket), dessen Eckwerte im Ministerratsvortrag 101/12 skizziert wurden. Mit dem in der Nationalratssitzung am 13. Juni 2024 eingebrachten Initiativantrag 4102/A soll das Gemeindepaket nun umgesetzt werden:
- Kommunalinvestitionsgesetz 2025: In den Jahren 2025 bis 2027 stellt der Bund für ein neues kommunales Investitionsprogramm 500 Mio. EUR zur Verfügung. Davon ist die eine Hälfte für energiesparende Maßnahmen und für Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel und die andere Hälfte für weitere Investitionsprojekte vorgesehen. Der maximale Finanzierungsanteil des Bundes wird im Vergleich zu den vorangegangenen kommunalen Investitionsprogrammen von 50 % auf 80 % erhöht.
- Zusätzliche Finanzzuweisung 2025: Der Bund gewährt den Gemeinden im Jänner 2025 einmalig eine zusätzliche Finanzzuweisung iHv 300 Mio. EUR.
- Zweckzuschuss zur Förderung des digitalen Übergangs: Der Bund gewährt den Gemeinden zur Förderung des weiteren Ausbaus des digitalen Übergangs einen Zweckzuschuss von 120 Mio. EUR, der in vier Teilbeträgen zu je 30 Mio. EUR in den Jahren 2025 bis 2028 ausbezahlt wird.
- Verlängerung der Fristen beim Kommunalinvestitionsgesetz 2023: Die Fristen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2023 (KIG 2023) werden um zwei Jahre verlängert.
Das Gesamtvolumen der Maßnahmen beläuft sich auf 920 Mio. EUR. Darüber hinaus sollen die im Rahmen des KIG 2023 bereitgestellten Mittel durch die Fristverlängerung voll ausgeschöpft werden können.