Budgetdienst - Wirkungsorientierung & Gleichstellung 11.10.2022

Genderwirkung der Abgeltung der kalten Progression

Die Kurzstudie zu einer Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) untersucht die Gender­wirkung der Abgeltung der kalten Progression in den Jahren 2023 bis 2026.

Im Jahr 2023 profitieren 2,73 Mio. Frauen und 3,12 Mio. Männer von der Abgeltung der kalten Progression. Die um 13 % geringere Anzahl liegt vor allem am höheren Frauenanteil bei Brut­tobezügen unter 1.000 EUR pro Monat, auf die sich die Abgeltung der kalten Progression nicht auswirkt. Die Entlastung der durch die Abgeltung der kalten Progression betroffenen Frauen ist mit durchschnittlich 273 EUR um 74 EUR bzw. 21 % niedriger als die der Männer von 347 EUR. Primär ist die niedrigere durchschnittliche Entlastung von Frauen auf die im Durch­schnitt niedrigeren Erwerbs­einkommen und Pensionen von Frauen zurückzuführen.

Die geringere Anzahl und die im Durchschnitt geringere Entlastung von Frauen führen dazu, dass 2023 vom Gesamt­entlastungs­volumen 0,75 Mrd. EUR bzw. rd. 41 % auf Frauen und 1,08 Mrd. EUR bzw. rd. 59 % auf Männer entfallen. Das Entlastungsvolumen der Frauen ist damit um rd. 0,34 Mrd. EUR bzw. um 31 % geringer ist als jenes der Männer.

Ab dem Jahr 2024 hängt die Entlastung insbesondere von der Höhe der auszugleichenden Inflations­rate und der Ausgestaltung der Aufteilung des verbleibenden diskretionären Drittels ab. Die Inflationsrate wirkt sich primär auf das Gesamt­entlastungs­volumen und die absolute Entlastung pro Person aus. Die Aufteilung des Volumens auf Frauen und Männer und die relativen Unterschiede bei der Entlastung pro Person sind davon kaum betroffen. Hinsichtlich der Aufteilung des diskretionären Drittels für die auszugleichende Inflation ab dem Jahr 2024 hat der Budgetdienst zwei Varianten berechnet. In der ersten Variante erfolgt die Anpassung aller Tarifstufen gleichmäßig im Ausmaß der auszugleichenden Inflation. Die zweite Variante entspricht der Vorgehensweise in der Regierungsvorlage für das Jahr 2023 mit einer stärkeren Anpassung der unteren beiden Tarifstufen.

In absoluten Zahlen steigen die Unterschiede bei der Entlastung von Frauen und Männern bis zum Jahr 2026 an, weil Männer von jeder weiteren Abgeltung der kalten Progression im Durchschnitt stärker profitieren als Frauen. Bei einer gleichmäßigen Anpassung der Tarifstufen ist die durchschnittliche Entlastung von Frauen im Jahr 2026 mit 1.086 EUR um 348 EUR bzw. 24 % niedriger als jene von Männern. Bei einer jeweils stärkeren Anpassung der unteren beiden Tarifstufen ist der Unterschied mit 314 EUR bzw. 22 % etwas geringer. Vom Gesamt­­entlastungs­volumen entfallen in beiden Varianten im Jahr 2026 rd. 41 % auf Frauen.

Die durchschnittliche Entlastung von Erwerbstätigen ist wegen ihrer durchschnittlich höheren Einkommen um etwas mehr als 10 % höher als jene von Pensionist:innen. Diese Unterschiede sind bei Frauen und Männern ähnlich. Sowohl bei den Erwerbstätigen als auch bei den Pensionist:innen ist die durchschnittliche Entlastung von Frauen im Jahr 2023 um 21 % niedriger als jene von Männern.