In der UG 11‑Inneres sind Auszahlungen an die Interventionsstellen iHv 7,8 Mio. EUR, für Männerberatung, Kinder- und Jugendschutzorganisationen, an den Verein Lefö (0,7 Mio. EUR), Betreuung Schutzwohnungen, Männerberatung, Kinder- und Jugendschutzorganisationen 1,2 Mio. EUR und für Gewaltprävention 12,6 Mio. EUR budgetiert. Insgesamt sind in der UG 11 somit 22,3 Mio. EUR speziell dem Gewaltschutz zugeordnet (+5,6 Mio. EUR). Laut BMI sind weitere Maßnahmen auf Sammelkonten budgetiert, die in der Tabelle nicht extra ausgewiesen werden können. Im Budgetbericht 2023 werden die zusätzlichen Mittel im Polizeibereich für Opferschutz/Gewaltprävention und Täterarbeit mit 6,5 Mio. EUR angegeben.
In der UG 13‑Justiz sind laut Auskunft des BMJ Mittel iHv 5,1 Mio. EUR für den Gewaltschutz veranschlagt, die weitgehend dem Vorjahresbudget entsprechen. Das Budget für Gleichstellung in der UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz betrug laut Auskunft des Ressorts jeweils 4 Mio. EUR für die Jahre 2021 und 2022, im BVA 2023 werden um 3 Mio. EUR höhere Mittel veranschlagt. In der UG 25‑Familie und Jugend sind für Familienberatungsstellen (+3,0 Mio. EUR) und Kinderschutzzentren (+0,9 Mio. EUR) Budgetmittel enthalten. Den Budgetunterlagen sind dazu keine Details zu entnehmen.
Mit einem Entschließungsantrag vom 16. Juni 2021 wurde die Bundesregierung ersucht, die interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG) mit einer regelmäßigen Abfrage zu beauftragen, welche Geldmittel der Bund für Maßnahmen in Bezug auf den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie für die Präventionsarbeit inkl. Täterarbeit aufwendet. Die Frauensektion plant, diese Erhebung auf alle frauen- und gleichstellungsfördernden Maßnahmen zu erweitern und regelmäßig durchzuführen. Dem Nationalrat liegen darüber noch keine Ergebnisse vor. Als nächster Schritt wird von der Frauensektion geplant, diese Erhebung auf alle frauen- und gleichstellungsfördernden Maßnahmen zu erweitern und regelmäßig durchzuführen.
Der Aspekt der Gleichstellung ist in der Wirkungsorientierung vollständig zu integrieren und in jeder Untergliederung zu berücksichtigen. Im BVA 2023 wurden 36 Gleichstellungsziele definiert, die primär auf die jeweiligen Politikbereiche der Ressorts ausgerichtet sind. Die Wirkungsziele decken damit alle wesentlichen Politikfelder ab, wie z. B. Arbeitsmarkt und Wirtschaft, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewalt gegen Frauen, Sozialbereich (Gesundheit, Pensionen, Pflege und Armut), Bildung und Forschung sowie Gleichstellungsaspekte in den Bereichen Infrastruktur, Umwelt und Internationales. Der Budgetdienst hat die entsprechenden Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA 2023 anhand von Clustern in einer Gleichstellungsziel-Landkarte zusammengestellt.
Die Angaben in der Wirkungsorientierung zur Gleichstellung sind seit einigen Jahren relativ stabil. Das gilt sowohl für die Wirkungsziele, aber auch für die Maßnahmen und Indikatoren. Die aktuellen Krisensituationen werden bei den Wirkungszielen selbst kaum angesprochen. Nur bei den Indikatoren wird bei der Nichterreichung oder der weiteren Entwicklung von Zielwerten auf die aktuellen Auswirkungen im Hinblick auf die Gleichstellung Bezug genommen. Krisen haben aber häufig in unterschiedlichen Aspekten besonderen Einfluss auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Dies betrifft die COVID‑19-Krise, aber auch die Teuerungs- und Energiekrise. Die Kombination aus wirtschaftlichen Problemen und sozialer Isolation verschärft beispielsweise die Gefahr von häuslicher Gewalt, weshalb die Mittel für Gewaltschutzmaßnahmen erhöht wurden. Weiters zeigen Analysen, dass Frauen und Männer am Arbeitsmarkt unterschiedlich betroffen sind, von Steuerentlastungen unterschiedlich profitieren und Frauen durch ihre Arbeit im Gesundheitswesen stärker belastet sind. Weiters nahm in der COVID‑19-Krise insbesondere die unbezahlte Betreuungsarbeit bei Frauen stärker zu als bei Männern und auch die Armut ist bei Frauen stärker angestiegen. Gender Budgeting sollte dazu beitragen, die Gender Perspektive bei den Maßnahmen zur Bewältigung der vielfältigen Krisen entsprechend zu berücksichtigen.
Auch im GB 10.02-Frauenangelegenheiten und Gleichstellung der UG 10‑Bundeskanzleramt, erfolgte im BVA 2023 im Hinblick auf die neuen Herausforderungen wie die Teuerung oder Energiearmut keine deutlich sichtbare Anpassung der Wirkungsangaben. Die Kennzahlen adressieren zwar im weiteren Sinn auch die aktuellen Krisen, beispielsweise über die Gewaltschutzzentren und die Frauenberatungsstellen, die Angaben zur Wirkungsorientierung wären jedoch zum Teil stärker anzupassen gewesen.
Ein jährliches Gender Budget Statement könnte, ausgehend von einer umfassenden Analyse der Gleichstellungslücken, die strategischen Zielsetzungen und Einzelmaßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellungsstrategie, auch im Zusammenhang mit Krisensituationen, systematisch erfassen. Ein solches Statement umfasst in der Regel auch quantitative Analysen, welche Ressourcen für Gleichstellung aufgewendet werden bzw. wie sich die Ressourcen von gleichstellungsrelevanten Budgetbereichen auf Frauen und Männer verteilen und könnte die parlamentarische Diskussion deutlich bereichern.