Budgetdienst - Wirkungsorientierung & Gleichstellung 02.11.2022

Gleichstellung und Gewaltschutz im Bundesvoranschlag 2023

Unter den weiteren budget­politischen Maßnahmen ist im Bundes­voranschlag 2023 der Ausbau des Gewaltschutz­pakets zu finden, der auf dem Ministerrats­vortrag vom 12. Mai 2021 beruht. Die Mittel sollen unter anderem der Stärkung von Gewaltschutz­einrichtungen, der opferschutz­orientierten Täterarbeit, dem Ausbau von Familien­beratungs­stellen, neuen Projekten speziell für Frauen mit Migrations­hintergrund, zielgerichteten Projekten zur männer­spezifischen Gewalt­prävention sowie der Gewalt­prävention im Justiz­bereich dienen.

Im Budgetbericht 2023 wird der Ausbau des Gewaltschutz­pakets mit zusätzlichen 19,3 Mio. EUR beziffert. Der Budgetdienst hat die Informationen aus den Budget­dokumenten und den Ressorts zu einem Gesamt­überblick über die für Frauen­angelegenheiten, Gleichstel­lung und Gewaltschutz gewidmeten Mittel zusammengefasst:

Die Mittel im Frauenbudget der UG 10‑Bundeskanzleramt (2023: 24,3 Mio. EUR) steigen im BVA 2023 um 5,9 Mio. EUR insbesondere für Start‑ und Übergangs­wohnungen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder (+3,0 Mio. EUR), für Frauen- und Mädchenberatungs­stellen (+1,0 Mio. EUR) und für die Inflations­abgeltung der mit den Opferschutz­einrichtungen abgeschlossenen Verträge und für fallzahlen­abhängiges Entgelt (+1,9 Mio. EUR).

In der UG 11‑Inneres sind Auszahlungen an die Interventionsstellen iHv 7,8 Mio. EUR, für Männerberatung, Kinder- und Jugendschutz­organisationen, an den Verein Lefö (0,7 Mio. EUR), Betreuung Schutzwohnungen, Männerberatung, Kinder- und Jugend­schutz­organisationen 1,2 Mio. EUR und für Gewaltprävention 12,6 Mio. EUR budgetiert. Insgesamt sind in der UG 11 somit 22,3 Mio. EUR speziell dem Gewaltschutz zugeordnet (+5,6 Mio. EUR). Laut BMI sind weitere Maßnahmen auf Sammel­konten budgetiert, die in der Tabelle nicht extra ausgewiesen werden können. Im Budget­bericht 2023 werden die zusätzlichen Mittel im Polizeibereich für Opferschutz/Gewaltprävention und Täterarbeit mit 6,5 Mio. EUR angegeben.

In der UG 13‑Justiz sind laut Auskunft des BMJ Mittel iHv 5,1 Mio. EUR für den Gewaltschutz veranschlagt, die weitgehend dem Vorjahresbudget entsprechen. Das Budget für Gleich­stellung in der UG 21‑Soziales und Konsumenten­schutz betrug laut Auskunft des Ressorts jeweils 4 Mio. EUR für die Jahre 2021 und 2022, im BVA 2023 werden um 3 Mio. EUR höhere Mittel veranschlagt. In der UG 25‑Familie und Jugend sind für Familienberatungsstellen (+3,0 Mio. EUR) und Kinderschutzzentren (+0,9 Mio. EUR) Budgetmittel enthalten. Den Budgetunterlagen sind dazu keine Details zu entnehmen.

Mit einem Entschließungsantrag vom 16. Juni 2021 wurde die Bundesregierung ersucht, die interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG) mit einer regel­mäßigen Abfrage zu beauftragen, welche Geldmittel der Bund für Maßnahmen in Bezug auf den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie für die Präventions­arbeit inkl. Täter­arbeit aufwendet. Die Frauensektion plant, diese Erhebung auf alle frauen- und gleich­stellungsfördernden Maßnahmen zu erweitern und regelmäßig durchzuführen. Dem Nationalrat liegen darüber noch keine Ergebnisse vor. Als nächster Schritt wird von der Frauensektion geplant, diese Erhebung auf alle frauen- und gleichstellungs­fördernden Maßnahmen zu erweitern und regelmäßig durchzuführen.

Der Aspekt der Gleichstellung ist in der Wirkungs­orientierung vollständig zu integrieren und in jeder Untergliederung zu berücksichtigen. Im BVA 2023 wurden 36 Gleichstellungs­ziele definiert, die primär auf die jeweiligen Politikbereiche der Ressorts ausgerichtet sind. Die Wirkungsziele decken damit alle wesentlichen Politikfelder ab, wie z. B. Arbeitsmarkt und Wirtschaft, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewalt gegen Frauen, Sozialbereich (Gesundheit, Pensionen, Pflege und Armut), Bildung und Forschung sowie Gleichstellungs­aspekte in den Bereichen Infrastruktur, Umwelt und Internationales. Der Budgetdienst hat die entsprechenden Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA 2023 anhand von Clustern in einer Gleichstellungsziel-Landkarte zusammengestellt.

Die Angaben in der Wirkungsorientierung zur Gleichstellung sind seit einigen Jahren relativ stabil. Das gilt sowohl für die Wirkungsziele, aber auch für die Maßnahmen und Indikatoren. Die aktuellen Krisensituationen werden bei den Wirkungszielen selbst kaum angesprochen. Nur bei den Indikatoren wird bei der Nichterreichung oder der weiteren Entwicklung von Ziel­werten auf die aktuellen Auswirkungen im Hinblick auf die Gleichstellung Bezug genommen. Krisen haben aber häufig in unterschiedlichen Aspekten besonderen Einfluss auf die Gleich­stellung von Frauen und Männern. Dies betrifft die COVID‑19-Krise, aber auch die Teuerungs- und Energiekrise. Die Kombination aus wirtschaftlichen Problemen und sozialer Isolation verschärft beispielsweise die Gefahr von häuslicher Gewalt, weshalb die Mittel für Gewaltschutz­maßnahmen erhöht wurden. Weiters zeigen Analysen, dass Frauen und Männer am Arbeitsmarkt unterschiedlich betroffen sind, von Steuerentlastungen unterschiedlich profitieren und Frauen durch ihre Arbeit im Gesundheits­wesen stärker belastet sind. Weiters nahm in der COVID‑19-Krise insbesondere die unbezahlte Betreuungsarbeit bei Frauen stärker zu als bei Männern und auch die Armut ist bei Frauen stärker angestiegen. Gender Budgeting sollte dazu beitragen, die Gender Perspektive bei den Maßnahmen zur Bewältigung der vielfältigen Krisen entsprechend zu berücksichtigen.

Auch im GB 10.02-Frauenangelegenheiten und Gleichstellung der UG 10‑Bundeskanzler­amt, erfolgte im BVA 2023 im Hinblick auf die neuen Herausforderungen wie die Teuerung oder Energiearmut keine deutlich sichtbare Anpassung der Wirkungsangaben. Die Kenn­zahlen adressieren zwar im weiteren Sinn auch die aktuellen Krisen, beispielsweise über die Gewaltschutz­zentren und die Frauenberatungs­stellen, die Angaben zur Wirkungsorientierung wären jedoch zum Teil stärker anzupassen gewesen.

Ein jährliches Gender Budget Statement könnte, ausgehend von einer umfassenden Analyse der Gleichstellungs­lücken, die strategischen Zielsetzungen und Einzel­maßnahmen zur Um­setzung der Gleichstellungs­strategie, auch im Zusammenhang mit Krisen­situationen, systematisch erfassen. Ein solches Statement umfasst in der Regel auch quantitative Analysen, welche Ressourcen für Gleichstellung aufgewendet werden bzw. wie sich die Ressourcen von gleichstellungs­relevanten Budget­bereichen auf Frauen und Männer verteilen und könnte die parlamentarische Diskussion deutlich bereichern.