Überblick
Mit dem IFI‑Beitragsgesetz 2020 soll die gesetzliche Grundlage zur Leistung österreichischer Beiträge zur siebenten allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank, zum afrikanischen Entwicklungsfonds, der Internationalen Entwicklungsorganisation und dem Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund) geschaffen werden, zu denen sich Österreich – vorbehaltlich der Zustimmung des Nationalrates – verpflichtet hat (die Mittel der Internationalen Finanzinstitutionen werden regelmäßig in einem Dreijahreszyklus aufgestockt). Dafür sind in den Jahren 2020 bis 2032 insgesamt Budgetmittel iHv rd. 615,8 Mio. EUR vorgesehen.
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