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IFI-Beitragsgesetz 2020

Analyse vom 30. Oktober 2020

Überblick

Mit dem IFI‑Beitragsgesetz 2020 soll die gesetzliche Grundlage zur Leistung österreichischer Beiträge zur siebenten all­gemei­nen Kapital­erhöhung der Afrikanischen Ent­wicklungs­bank, zum afrikanischen Ent­wicklungs­fonds, der Internationalen Ent­wicklungs­organi­sation und dem Treuhand­fonds für hoch­verschul­dete arme Länder (Debt Relief Trust Fund) geschaffen werden, zu denen sich Österreich – vor­behalt­lich der Zustim­mung des National­rates – verpflichtet hat (die Mittel der Internationalen Finanz­institutionen werden regel­mäßig in einem Drei­jahreszyklus aufge­stockt). Dafür sind in den Jahren 2020 bis 2032 insgesamt Budget­mittel iHv rd. 615,8 Mio. EUR vorgesehen.

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BD - IFI-Beitragsgesetz 2020 / PDF, 353 KB

Kurzfassung

Für die Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) sind in den Jahren 2020 bis 2032 im Finanzierungshaushalt Budget­mittel iHv insgesamt 615,8 Mio. EUR vorgesehen, davon werden 2020 bis 2024 rd. 278 Mio. EUR zahlungs­wirksam. Die Auf­wendungen im Ergebnis­haushalt betragen 589,1 Mio. EUR. Die Differenz von 26,7 Mio. EUR ergibt sich aus den Aus­zahlungen für die Kapital­erhöhung bei der Afrikanischen Ent­wicklungs­bank, die als Kapital­beteiligung nicht ergebnis­wirksam ist. Das Vor­haben trägt zum Wirkungsziel 4 der Unter­gliederung 45‑Bundes­vermögen im Bundes­voranschlag 2020 bei, das auf die Qualität der Leistungs­erbringung der Inter­nationalen Finanz­institutionen (IFIs) und der Official Develop­ment Assistance (ODA) Leistungen des BMF ausgerichtet ist.

Afrikanische Entwicklungsbank (AfEB)

Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfEB) wurde 1964 zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschrittes ihrer regionalen Mit­glieder ge­gründet. Sie hat zurzeit 54 afrikanische und 27 nicht‑afrikan­ische Mitglieder. Das Kapital wird zu 60 % von afrikan­ischen und zu 40 % von nicht-afrikan­ischen Ländern gehalten. Öster­reich hält zum Stich­tag 30. April 2020 einen Kapital­anteil an der AfEB von 0,428 %, der beibehalten werden soll. Im Rahmen der siebenten allgemei­nen Kapital­erhöhung soll das Gesamt­kapital der AfEB um 125 % erhöht werden. Die für Österreich vorgesehenen Kapital­anteile belaufen sich auf 358.510.000 Sonder­ziehungs­rechte (SZR), davon sind 21.510.000 SZR einzahlbar, der Rest ist im Notfall abrufbares Kapital.

Afrikanischer Entwicklungsfonds (AfEF)

Der Afrikanische Entwicklungsfonds (AfEF) wurde 1972 als rechtlich selbständige Organisation, die jedoch organisatorisch und personal­mäßig eng mit der AfEB ver­bunden ist, gegründet. Öster­reich ist seit 1981 Mit­glied. Zweck des AfEF ist es, den ärmsten afrikan­ischen Ländern, die sich die regulären Dar­lehen der AfEB nicht leisten können, Mittel zu günstigen Beding­ungen (lange Lauf­zeiten, keine Zinsen, ein kleinerer Teil auch nicht-rückzahlbar) zur Verfügung zu stellen. Im Dezember 2019 einigten sich die AfEF-Geber auf die Wieder­auf­füllung (AfEF‑15) für die Jahre 2020 bis 2022. Österreich hat einen Beitrag iHv rd. 115,8 Mio. EUR (113,1 Mio. EUR als AfEF‑15 Beitrag von rd. 1,99 % der angestrebten Wieder­auf­füllung und 2,7 Mio. EUR als Kompen­sation für entfallende Rück­zahlungen durch die Gewährung von Grants) zugesagt.

Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)

Die Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) wurde im Jahr 1960 als Tochterinstitution der Internationalen Bank für Wieder­aufbau und Ent­wicklung (IBRD, Weltbank) gegründet und soll in den ärmsten Mit­glieds­ländern der Welt­bank effiziente Program­me zur Reduzierung von Armut und zur Förderung des Wachs­tums unterstützen. Neben den traditio­nellen Themen­gebieten (Arbeits­plätze und wirtschaft­liche Trans­formation, Geschlechter­gleich­stellung, Klima­wandel, Fragilität, Konflikte und Gewalt, gute Regierungs­führung und Institutionen) wird die IDA‑19 auch Projekte zur Linderung der Migrations- und Flüchtlings­bewegungen finanzieren. Der österreich­ische Beitrag zu IDA‑19 beträgt 426,9 Mio. EUR und entspricht mit rd. 1,51 % dem zuletzt gehaltenen Anteil.

Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) und HIPC-Initiative

Österreich wird während der Dreijahresperiode zur Kompensation von Rückzahlungen für erlassene Schulden weiters eine außerordentliche Wiederauffüllung von rd. 8,2 Mio. SZR für AfEF‑MDRI und von 23,8 Mio. SZR für IDA‑MDRI leisten. Im Rahmen der IDA‑19 Verhandlungen hat Österreich weiters einen Beitrag zur Initiative für die Entschuldung hoch ver­schuldeter armer Länder (HIPC-Initiative) von rd. 6,95 Mio. EUR oder 0,86 % gemessen an den Beiträgen aller Geber als Ersatzleistung für den Schuldenerlass von IDA‑Krediten im Rahmen der HIPC‑Initiative zugesagt.

Beiträge zur Entwicklungszusammenarbeit

Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Bereich internationaler Finanzinstitutionen stellt einen Kern­bereich der inter­nationalen Anstren­gungen zur Um­setzung der Agenda 2030 für Nach­haltige Ent­wicklung dar. Öster­reich strebt prinzipiell die Um­setzung der 2005 vom Europä­ischen Rat beschlos­senen und wieder­holt bekräftigten Vor­gabe an, je Mitglieds­land der EU mindestens 0,7 % des Brutto­national­einkommens (BNE) als Official Develop­ment Assistance-Quote (ODA‑Quote) zu erreichen. Im Jahr 2019 betrugen die öffent­lichen Leistungen Öster­reichs für Entwicklungs­zusammen­arbeit gemäß der Prognose in der Bei­lage zur Entwicklungs­zusammen­arbeit zum Bundes­finanz­gesetz (BFG) 2020 insgesamt 1,01 Mrd. EUR oder 0,27 % des BNE, für 2020 war eine Stei­gerung auf 1,6 Mrd. EUR oder 0,39 % des BNE geplant. Davon sollen 62 % (1,0 Mrd. EUR) auf die bilaterale und 38 % (0,6 Mrd. EUR) auf die multi­laterale Zusam­men­arbeit entfallen, bei der die Zahlungen an IFIs neben Bei­trägen über die EU die wichtigste Position einnehmen.